Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle?
#1
Meine 13jährige Tochter verbringt ca. 1/3 jeden Monats bei mir. Ich spare monatlich 40€ für sie und komme für alle sportlichen Aktivitäten wie Vereinsbeiträge auf. In meiner Wohnung habe ich seit der Trennung 2006 immer ein eingerichtetes Kinderzimmer für meine Tochter. Ich wasche ihre Wäsche und so weiter und sofort.
Trotzdem zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, ist das rechtens oder kann der Unterhalt an die Gegebenheiten angepasst werden?
Zitieren
#2
Gerichtlich nicht.

Juristisch kannst du froh sein, dass du deine Tochter so oft sehen darfst.
Zitieren
#3
Wenn es nach meiner Ex gegangen wäre, würde ich meine Tochter gar nicht mehr sehen. Ich habe aber damals die Krallen ausgefahren und wie ein Bär gekämpft. Über Jugendamt, Gericht unsw.
Kommt mein Umgang nicht dem Wechselmodell nahe?
Zitieren
#4
Ist sicher an der Grenze aber der BGH hat das als noch unzureichend angesehen um einen Unterhaltsrabatt zu gewähren.
Zitieren
#5
Wie kann ich ein Wechselmodell mit hälftigen Betreuungszeiten durchsetzten? Ich hatte das mal vor Jahren bei unserem Jugendamt angesprochen, aber bei denen scheint es nur das Modell "Wochenend- und Bezahlvater" zu geben?
Zitieren
#6
(09-05-2013, 10:43)nofiction schrieb: Wie kann ich ein Wechselmodell mit hälftigen Betreuungszeiten durchsetzten?
In D gar nicht.
(09-05-2013, 10:43)nofiction schrieb: Ich hatte das mal vor Jahren bei unserem Jugendamt angesprochen, aber bei denen scheint es nur das Modell "Wochenend- und Bezahlvater" zu geben?
Das ist bei den Gerichten auch so.
Bei denen gibt es nur:
"Eine betreut und einer bezahlt"
Alles andere ist für die Hexenwerk.
Zitieren
#7
Wenn deine Tochter 13, bald 14 ist hat sie ein Mitspracherecht. Wenn sie es auch will kannst Du es durchaus probieren durchzusetzen. Dann muss deine Tochter allerdings auch voll dahinter stehen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#8
Das ist richtig.
Mehr noch. Mit 14 bekommt ihr Wille sogar entscheidenden Einfluss wo sie wohnt.
Über den Unterhalt hat das aber erst Einfluss, wenn sie überwiegend bei dir wohnt.
Ob der volle Unterhalt aber auch dann durchgesetzt werden kann, wenn die Mutter plötzlich die Pflichtige ist, ist mehr als fraglich.
Zitieren
#9
Kein Rabatt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=35
Zitieren
#10
Danke für schnellen die Antworten, fünf Jahre noch dann bekommt meine Ex nichts mehr. Das Geld was ich zur Zeit zahle kommt sowieso nur zum Teil bei meiner Tochter an. Es geht wohl eher in Hypotheken-Tilgung und Esprit-Sammel-Wahn auf.
Zitieren
#11
Moin nofiction.

Du sprichst mE einen der übelsten Bereiche des Familienrechts an, der von der Annahme getragen ist, daß ein Kind NUR bei einem Elternteil lebt, meist der Mutter, und den anderen Elternteil NUR besucht, meist den Vater. Die OLG-Leitlinien kennen keine Umgangskosten aus Lebenshaltung, Fahrtkosten und Wohnkosten eines Kindes.

Schaut man sich aber Standard-Umgangsregelungen genau an, dann kommt man auf Zeitrelationen von 70% Mutter zu 30% Vater.

Richtig wäre mE, die tatsächlichen Kosten eines Trennungskindes gerecht zu verteilen, uU sogar mit stärkerer Verantwortung/Belastung des Verursachers/der Verursacherin für die Trennung und ihrer Folgen.

Das Sozialrecht geht in diese Richtung, läßt die Unterhaltsregelungen aber im Kern unangetastet, was zur berechtigten Kritik und schon zu Klagen der Jobcenter führt.

Denn:
Auf Seite eines bedürftigen Vaters führt das zu einer Doppelbezuschussung, indem titulierter KU (einkommensbereinigend) berücksichtigt wird, für das Kind gleichzeitig und zusätzlich Sozialleistungen für den Umgang gezahlt werden, die eigentlich aus dem KU zu ziehen wären.

Auf Seite der Mutter führt das mW dazu, daß eine nicht-bedürftige Mutter mit guten Einkommen (bzw. das Kind dort), den vollen Unterhalt kassiert, hingegen einer bedürftige Mutter (bzw. dem Kind dort) der zufließende Unterhalt von den Sozialleistungen abgezogen wird.

Ich rechne damit, daß sich, wenn nicht der Gesetzgeber korrigiert, BSG und BGH zusammensetzen werden, um diese Regelungswidersprüche zu beseitigen.
.
Zitieren
#12
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6644
Zitieren
#13
Vorsicht, da geht es nur um Umgangskosten und um einen Mangelfall, der dadurch eintreten würde.
Zitieren
#14
Wir saßen auch letztens da und haben uns folgende Rechnung durch den Kopf gehen lassen:

Mutter Betreuungszeit 51 %, Vater Betreuungszeit 49 % = Kosten für KU 275 € + Fahrtkosten zum Umgang 200 €
Hälftige Betreuung = Fahrtkosten 100 €, da jeder hälftig einstehen muss
Mutter Betreuungszeit 49 %, Vater Betreuungszeit 51% = KU-Erhalt 275 €, Fahrtkosten 0 €

Drei Prozent Betreuungszeitunterschied auf Seiten der Mutter oder des Vaters machen eine Haushaltsdifferenz von 750 € aus. Was für ein Wahnsinn.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG Einhorntrainer 24 13.969 18-06-2023, 07:26
Letzter Beitrag: stayFather87
  Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle Zoe 1 865 06-05-2023, 18:51
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle paule 1 1.390 28-12-2021, 00:18
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015 eve1510 30 28.402 12-11-2015, 00:49
Letzter Beitrag: amghow

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste