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JA "verweigert" Sorgebeurkundung
#26
@mischka
Bevor man von irgendwelchen Väterseiten abschreibt, sollte man auf die Aktualität achten.

Die neue Gesetzeslage ändert die Beweislage: Nicht der Vater muss irgendwas beweisen - die anderen müssen ihre Gründe für ihre halsstarrige Weigerung darlegen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
Ich würde es auch so sehen, dass die Gegenseite darzulegen hätte, was aus ihrer Sicht gegen das gemeinsame Sorgerecht spricht. Vermutlich würde ich mir aber einen Satz nicht verkneifen, wie z. B.: Dieser Antrag soll den Weg öffnen, die Diskriminierung meines Kindes zu beseitigen, die darin besteht, dass es ohne zwingenden Grund bislang nur einen sorgeberechtigten Elternteil hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
(17-05-2013, 16:58)sorglos schrieb: @mischka
Bevor man von irgendwelchen Väterseiten abschreibt, sollte man auf die Aktualität achten.

Die neue Gesetzeslage ändert die Beweislage: Nicht der Vater muss irgendwas beweisen - die anderen müssen ihre Gründe für ihre halsstarrige Weigerung darlegen.
Die von mir angehängte Passage hat nichts mit der Beweislage zu tun. Es wird auch keine Begründung für den Antrag als solchen geliefert. Einzig die Kostenfrage wird hierbei beleuchtet.
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#29
(17-05-2013, 17:08)wackelpudding schrieb: Dieser Antrag soll den Weg öffnen, die Diskriminierung meines Kindes zu beseitigen, die darin besteht, dass es ohne zwingenden Grund bislang nur einen sorgeberechtigten Elternteil hat.
zu spät.
Einer solchen "Begründung" fehlt es jetzt leider.
Aber ich bin mir fast sicher, dass mir noch Gelegenheit gegeben werden wird, mich über Grundsätzliches zu äußern. Angel
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#30
Diese Kostenfrage ist zumindest für Berlin in 2.Instanz (wo wohl der väternotruf ansässig ist) so geklärt:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...enburg.de/ (geänderte - direkte Links funktionieren nicht in Foren)

[Edit]
:
Gericht: KG Berlin Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 12.01.2012
Aktenzeichen: 19 WF 276/11
Darin:
Rd 5 Der Ansatz von Gebühren gegen den Vater verstößt entgegen der Argumentation des Vaters auch nicht deshalb gegen Art. 3 GG, weil "der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen".

Wenn du darüber hinaus etwas erreichen wolltest, müsste man darüber hinaus gehende Argumente darlegen können (die sich vielleichtlichstfalls aus der neuen Gesetzeslage ergeben??), die man mit Sicherheit nicht von einer Väterwebsite abschreiben kann.

@wackelpudding
Und ich kann mir wohl dann den Satz nicht verkneifen "Ich möchte meinen natürlichen Richter dabei zusehen, wie er über die natürlichen Rechte von meinem Kind und mir befindet"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
ich halte es für vollkommen absurd, hinsichtlich der Kostenentscheidung solcher Verfahren Anträge zu stellen. Ich bin bereit, eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Aber ein Verfahren zu finanzieren, dass der Gesetzgeber vorschreibt, weil er mir das Selbstverständlichste jahrelang menschenrechtsverletzend vorenthalten hatte, fehlt mir die Einsicht.

Ich habe mich absichtlich nicht im Antrag dazu geäußert und aus diesem Grunde auch keine VKH beantragt.

Wo leben wir?
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