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OLG NAUMBURG 3 WF 194/08: Verpflichtung deutsche Sprache zu lernen bei KU
#1
Tongue 
Es ist wieder mal soweit den deutschen Schwachsinn hoch drei aus den deutschen OLG Gerichtssäälen zu interpretieren.

Da ist ein ausländischer Mitbürger in Deutschland KU unterhaltsverpflichtend eingestuft worden. Er ist aber der deutschen Sprache nur unzureichend mächtig und will den dadurch resultierenden geringen Arbeitschancen eine Abänderung des KU Betrages per Gericht auf 0,- erreichen. Mittlerweile hat er auch noch drei weitere Kinder gezeugt (also jetzt insgesamt 4).

Und was sagt das OLG nach seiner Beschwerde auf Ablehnung des gewünschen KU Betrags beim AG? Nene, mein lieber, nix mit Abänderung. Du musst Deutsch lernen.... um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben und deiner Verpflichtung nachzukommen.

Wie bitte? Ja, das ist kein Aprilscherz, wie es in anderen Foren bereits anklinkt, es ist wahr. Wie kann sich ein Gericht herausnehmen einem ausländischem Mitbürger die Verpflichtung der deutschen Sprache sich anzueignen?

Nach meiner Ansicht wird hier die Persönlichkeit der EU Bürger mit Händen und Füssen getreten mit einer Anmassung sondergleichen. Das ist ein Fall für den europäischen Gerichtshof, ganz klar.

Das Schwachsinnsurteil in Auszügen:

Daneben wird angemerkt, dass dem Antragsteller in Kenntnis der seit dem Jahre 2001 bestehenden ausschließlichen gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Antragsgegner zunächst vom Amtsgericht -Familiengericht- Bitterfeld-Wolfen mit Urteil vom 02.05.2002 und dann abändernd mit Vergleich vom 09.02.2005 (Az.: 8 F 1756/04) ab dem 01.07.2004 die Zahlung monatlichen Kindesunterhalts von lediglich 125,- EUR aufgegeben wurde. Dass der die Abänderung des Unterhalts begehrende Antragsteller nunmehr gegenüber drei weiteren ab 2005 geborenen Kindern unterhaltspflichtig ist, ändert nichts an der Tatsache, dass es dem Antragsteller bis jedenfalls 2005 unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zahlungsverpflichtung möglich gewesen wäre, zureichend die deutsche Sprache und einen zumindest Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, mindestens die vom Amtsgericht angegebenen 1.200,- EUR monatlich zu erzielen. Dabei merkt der Senat an, dass auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit der bereinigte vom Amtsgericht angesetzte Monatsnettolohn sich an der äußerst unteren Grenze dessen bewegt, was dem Antragsteller fiktiv neben sonstigen Erwerbsobliegenheiten anzurechnen ist.

Quelle: KLICK MICH!

Weiter heisst es in DIESER Zitierung:

Bei ausländischen Unterhaltsverpflichteten sind ausreichende Bemühungen um den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse zu fordern. Bei türkischen Ausländern, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, kann zusätzlich verlangt werden, dass sie sich auch bei türkischen Arbeitgebern bewerben (OLG Schleswig, a.a.O.). Die Verpflichtung setzt spätestens bei Kenntnis von dem Bestehen der Unterhaltsverpflichtung ein, möglicherweise auch schon vor der Geburt des Unterhaltsberechtigten.

Wäre für mich klar und deutlich die Aufforderung aus diesem Regime und Richterstaat Deutschland wegzuziehen.
Deutschland und die Richter nehmen sich wirklich zuviel raus und denken sie können die Welt verurteilen? Denken, sie sind die Grössten?

In den Richterstuben muss mal aufgeräumt werden, die leiden schon unter Diktatorensyndrom, die schwarzen Huren des Staates.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#2
in 8 Jahren 4 Deutsche Kinder gezeugt -

der sollte einen Orden bekommen Smile von v.d.L. persönlich Tongue

Darüber hinaus bin ich schon der Meinung, dass wenn er Leistungen der Gesellschaft will, sich auch zu integrieren hat. Den möchte ich mal sehen, der ausserhalb Deutschland leben will und sich nicht integrieren will. Dieser Schwachsinn ist nur hier möglich.
Mit dem KU hat die Gesellschaft eben Pech gehabt, jetzt müssen sie die dummen deutschen Vo..en alimentieren, für eine anerzogene und gesellschaftlich konforme Anspruchsmentalität.

Arme Kinder kann man da aber nur zu sagen ...
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#3
Dann rechne ich schon mal damit, dass sie mir demnächst die Unterhaltsbeträge verfünffachen. Ich hätte ja Jura studieren können und Richter werden können - ein äußerst sicherer Beruf - und was ich dann vedienen könnte, kann der Richterfastkollege beim Frühstück kurz noch nachsehen.
Besonders viel Intelligenz wid da ja nicht gefordert, so dass das eigentlich jeder kann...
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#4
im Sprach- u. Integrationskurs, den meine Frau besuchen musste, waren mehrere ausländische Teilnehmer, die oft den Unterricht schwänzten, weil sie schwarz arbeiteten. Das gaben diese auch unumwunden zu. Auf dem Arbeitsamt gaben sie aber regelmässig an, deshalb keinen Job zu bekommen, weil sie kein Deutsch verstehen würden. Einer davon gab an, schon das vierte mal im Kurs zu sein, weil er während des Kursbesuches Sozialleistungen ohne Abstriche bezog. Dazu noch das Schwarzgeld und ich wunderte mich nicht mehr ...

Aber wenn die Gesellschaft das duldet
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#5
4 kinder und nichts in der geldbörse - klasse und noch die gerichte und anwälte auf staatskosten beschäftigt. der junge ist gut Smile
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#6
Also ich fände das Urteil auch nicht schlimm, wenn es denn nicht nur gegen Väter angewendet würde.

Das jemand alles tun muss um sein Brot zu verdienen, inkl. des Lernens der Landessprache finde ich ja in Ordnung.

Nur dass es auch für Leute gelten sollte, die nicht Väter sind.
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#7
(07-04-2009, 06:17)Ralf G. schrieb: in 8 Jahren 4 Deutsche Kinder gezeugt -

der sollte einen Orden bekommen Smile von v.d.L. persönlich Tongue

Genau so ist es!!!

Und dies am Besten noch mit 4 unterschiedlichen Frauen - damit auch viele etwas vom "Familienglück" abbekommen!

Während Orsal B. also seine Schwester aus "ehrenhaften" Gründen dahinmetzelt und unser Freund Ümir A. (s.o.), des Deutschen zwar nicht mächtig, dafür die Sprache der Liebe wohl in Perfektion beherrschend, für teutschen Nachschub sorgt, verschiebt sich so, Dank der aufopferungsvollen Tätigkeit beider, der Ausländeranteil in Deutschland in Richtung Null.

Rein statistisch gesehen wird so also die deutsche Bevölkerung, allein durch Zuzug von den beiden Kollegen hier, wachsen.
Die Produktivität geht dann zwar gleichzeitig exponentiell gegen Null, aber das hat die Anwaltsclique, Pardon: die Regierenden, noch nie gestört. Dann müssen die Produktivelemente halt noch produktiver werden, bzw. für noch weniger Geld noch mehr arbeiten.

Ich persönlich wünsche Ümir A. jedenfalls alles Gute und drücke ihm die Daumen für viele weitere Befruchtungen:
Mehr glückliche Frauen in den Beitrittsgebieten, mehr Prozesse um Unterhalt auf PKH-Basis, noch mehr hirnverbrannte Urteile und noch viel mehr Steuergelder, die nun endzeitmäßig sinnvoll in Richter und Anwälte investiert sind.
Als Delinquent kann Ümir A. über die Konsequenzen aus dem Urteil sowieso nur müde lächeln, denn er hatte eh' nicht vor in Deutschland Karriere zu machen, sonst wäre er zumindest der Sprache schon mächtig gewesen. Als quasi Anerkennung seiner bisherigen Verdienste stehen ihm zumindest eine beheizte Wohnung und EUR 351,-/Monat in bar bis an sein Lebensende zu.

Wenn jetzt einfach mal 1 Millionen Hartz IVer einen auf Boris Becker machen und nächstes Wochenende auf den ostdeutschen Disco-Parkplätzen einfallen, dann haben wir Anfang nächsten Jahres etwa 10 Mrd Euro (bei EUR 10.000,- pro Unterhaltsverfahren) volkswirtschaftlichen Schaden, der auf Anwalts- und Richterkonten als Guthaben wieder auftaucht.
Gleichzeitig zahlt die Unterhaltsvorschusskasse weitere 30 Mrd Euro (EUR 210,- x 12 Monate x 12 Jahre) an Unterhalt an Mandy & Co, der natürlich auf Mandys Konto auftaucht.

Vedienen müssen diese Beträge natürlich andere.

Deswegen bin ich auch dafür, dass solche Befruchtungsaktionen nicht einmalig, sondern täglich und überall stattfinden.

Dann geht's nämlich schneller mit dem "Aufschwung" Wink

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#8
Servus,

Karlma und Masterchief haben es schon richtig erkannt, denn dieses Urteil öffnet die Türen für fiktive Berufe, die man ja erlernen könnte, wenn man nur will. Also ich hätte ja dann auch in den letzten 8 Jahren ein paar Sprachen lernen können und Fremdsprachenkorrespondent werden können (wird recht gut bezahlt).
Dieses Urteil ist die neue Krone auf der "hätte, wäre, können, wollte usw." Fiktion in den Köpfen der Richter, die aufgesetzt wird.

Es geht gar nicht so sehr um die deutsche Sprache, sondern um den "HÄTTE" Effekt.

Es ist also wurscht, ob ein Pflichtiger in Zukunft 30 Bewerbungen pro Monat inklusive der Absagen vorlegt, er "hätte" ja noch nebenbei Diplom-Ingenieur lernen können.

Ich kann bei solchen Urteilen der "Fiktion-Total" nur noch den Kopf schütteln, denn es gibt, egal was du für eine plausible Entschuldigung hast, keine Entschuldigung. Durch solche Urteile werden überhaupt keine entkräfteten Beweise von Pflichtigen Unterhaltsschuldnern zugelassen.

Ich wette, es werden in Zukunft noch solche Urteile gefällt werden wie: Man hätte sich ja auch für medizinische Medikamententests bereiterklären können, werden mit 2000,- Euro bezahlt (kann man zur Zahlung von KU hernehmen) oder auch das der Pflichtige eins seiner Organe verkaufen könnte (da sind die Entlohnungen schon besser).

Egal was, den Richtern wird nichts mehr zu subtil sein, den Pflichtigen seine "Pflicht" FIKTIV herzustellen und Einkommen zu unterstellen.
Die Richter in den OLGs urteilen sich ihre Märchenwelt zusammen, wie es ihnen passt. Realität ist was anderes...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
Na, gleichgesinnter da kannst du doch noch froh sein, dass du nicht für einen fiktiven Banküberfall eingelocht wirst, den du hättest begehen können. Smile
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