Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt an Volljährige
#1
Hallo in die Runde,
kennt sich damit jemand aus ???
Ich habe eine mittlerweile 19-jährige Tochter die seit ihrem 1-sten Lebensjahr von mir getrennt bei ihrer Mutter lebt und seit jeher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt erhält ...
Im Juli 2010 hat meine Tochter ihren Schulabschluss erfolgreich absolviert und sich über den Bildungsweg G9 zum Abitur 2012 qualifiziert.
Da sie im zweiten Halbjahr 2011 durch eine Erkrankung, Burn out Syndrom, längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte und zu viele Fehlstunden vorwies, wurde sie nicht zum Abi 2012 zugelassen.
Die Klasse 11 musste wiederholt werden. Soweit so gut, kann passieren ...
Seither ist der Kontakt völlig abgerissen - das nur so am Rande.
Anfang 2012 ist sie dann 18 Jahre jung geworden und ab da fingen dann die Unterhaltsstreitigkeiten an, da zum gleichen Zeitpunkt ihre Mutter, bei der sie lebt, arbeitslos wurde (laut Bescheinigung der Arbeitsagentur bis voraussichtlich März 2013) und durchaus ein erhöhtes Interesse am höchstmöglichen Unterhalt hatte.
Nach etlichem Hin und Her über die Rechtsanwälte wurde schnell klar,
sie ist privilegierte Volljährige und ich unterliege der erhöhten Erwerbsobliegenheit, bis mindestens Juni 2013.
Nachdem ich meine Tochter im März 2013 wiederholt und schriftlich um ihr Zeugnis bitten musste, wurde mir mitgeteilt, dass sie auch 2013 nicht zum Vollabitur zugelassen würde. Wiederholte und entschuldigte Fehlzeiten und auch der Notendurchschnitt sprechen dagegen. Somit kann sie lediglich ihr Fachabitur machen.
Es hieß weiter, dass sie sich um eine Lehrstelle im kaufmännischen Bereich beworben hat und sich auch weiter bewerben wolle. Doch bisher war von Seiten der Geschäftsführer nur ein Vollabitur von Bedeutung. Und ohne Vollabitur wäre die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eher schlecht - laut meiner Tochter ...
Seit heute weiß ich, dass sie einen erneuten Versuch starten wird ihr Abitur 2014 zu machen. Das hat sie jetzt so beschlossen und Punkt.
In meinen Augen blanker Hohn Huh .

Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Muss ich weiterhin den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen ???
Was ich bisher noch nicht geäußert habe, ist die Tatsache, dass ich noch für zwei weitere minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet bin
und mir trotz allem Verständnis für die Bildung meiner Kinder, so langsam das Geld ausgeht.

Informationen und Anregungen sind erwünscht...
Besten Dank im voraus,
euer cannibalized
Zitieren
#2
Sind die zwei minderjährigen Kinder im bestehenden Titel für die Abi-unfähige Tochter berücksichtigt? Wenn nicht, kann zumindest eine Abänderungsklage Erfolg haben.
By the way: Besteht überhaupt ein UH-Titel?
Ist die Bar-UH Pflicht der KM aktuell berücksichtigt?
Wird das Kindergeld auf den Bedarf der Volljährigen angerechnet?

Grundsätzlich mal trifft die berechtigte Tochter die Obliegenheit, ihre (Schul-)Ausbildung zielstrebig zu verfolgen, ansonsten gilt sie nicht als bedürftig. Ob also ein dritter Abituranlauf gerechtfertigt ist, kann und wird vermutlich nur ein Richter entscheiden. Kommt vermutlich nicht unwesentlich darauf an, ob die Tochter eine so schwere Krankheit und trotzdem noch vernünftige Abitur-Chancen nachweisen kann, dass dieses "Nicht können, aber weiter wollen" gerechtigt ist, oder ob sie sich nur auf ihrer faulen Haut (und deinem Geld) ausruht...
Zitieren
#3
Die Mutter unterliegt mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobliegenheit und kann sich nicht einfach mit Arbeitslosigkeit herausreden.

Wenn ein unbefristeter Titel besteht muss der durch Klage abgeändert werden, wenn er nicht freiwillig herausgegeben wird. Wenn kein Titel besteht oder bis zur Volljährigkeit befristet war, kannst du die Zahlung einstellen oder einen Betrag zahlen, der die gerechtfertigt erscheint.

Wenn, wie ich lese, bereits ein Rechtsanwalt von dir bemüht wurde und als Ergebnis nur herauskommt, dass du weiter Zahlen sollst, dann empfiehlt sich die Überlegung einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Zitieren
#4
(03-06-2013, 18:43)cannibalized schrieb: Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Das sagt Dir das offene Meer oder die Amtsrichterin Deines Vertrauens. Smile

Du kannst aber auch folgendes in Deine Suchmaschine eingeben
"trennungsfaq 28 jahre"

Der Erste Beitrag wird Dich auf folgendes führen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/archiv...-4907.html
Zitieren
#5
@ Jessy,
laut Berechnung des Jungendamts sind damals beide Kinder in die Unterhaltsberechnung für die "Große" einbezogen worden ...
Doch leider war die Berechnung der Mitarbeiterin falsch, da es in diesem Fall keine Einkommensgrenze gibt die den Unterhalt an die volljährige Tochter schmälern könnte, da ich der Erwerbsobliegenheit unterliege und sie privilegierte Volljährige ist. Da sie noch zur Schule geht.
Daher wurde von ihr damals ein Rechtsanwalt eingeschaltet um dieses zu unterstreichen.
Der Barunterhalt der KM wurde berücksichtigt, wenn auch nur gering.
Und auch das Kindergeld angerechnet.
Faustformel meines Anwalts ist:
Reiche Eltern, reiche Kinder - arme Eltern arme Kinder.
Letztendlich darf ich noch froh sein das die KM arbeitslos ist und nur einen geringen Anteil zum Gesamtunterhalt zusteuert.
Würde sie jetzt auch noch arbeiteten, würde ich nach D`dorfer Tabelle in die nächste höhere Sparte rutschen ...
Und ich zahle für sie "schon" allein 302€ pro Monat.
Erfolgsversprechender wäre eine Einstellung vom Unterhalt, wenn sie z.B. mit einer Schulnote mangelhaft, Mathematik studieren wollte und darauf besteht.
Und da hast Du schon richtig zitiert, in Punkto Obliegenheit seitens der Unterhaltsberechtigten.
Das ist und wird der Ankerpunkt sein.
Ich habe heut Nachmittag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt - mal schauen welche "Erleuchtung" er für mich parat hält ...
Zitieren
#6
(04-06-2013, 08:50)cannibalized schrieb: Letztendlich darf ich noch froh sein das die KM arbeitslos ist und nur einen geringen Anteil zum Gesamtunterhalt zusteuert.
Würde sie jetzt auch noch arbeiteten, würde ich nach D`dorfer Tabelle in die nächste höhere Sparte rutschen ...

Nein, der Unterhalt darf nicht höher sein wie wenn du allein zahlen würdest. Da gibts eine Grenze.

Du zahlst den Unterhalt hoffentlich ausschliesslich direkt an die Tochter, nicht auf das Konto der Mutter? Bis zum Ende des Schuljahres 2013 musst du so oder so zahlen, sich darüber zu ärgern bringt nichts. Ob sie danach noch eine Runde zu einem erneuten Vesuch zu einem Vollabitur drehen darf, wagre ich zu bezweifeln. Wartes es doch erst mal ab. Bringt sie keine Schulbescheinigung bei, ist der Unterhalt gegessen.

Mit dem erfolgreichen Fachabitur könnte auch ihr Privilegiertenstatus zu Ende sein. Sie darf danach gerne weiter zur Schule gehen, aber nicht mehr als privilegierte Volljährige.
Zitieren
#7
Hallo in die Runde Smile
Also, zunächst einmal ist zu erwähnen dass ich zwar mit der Nummer noch nicht durch bin, mich jedoch in einer komfortableren Situation befinde als im letzten Jahr ...
Grund dafür ist, dass meine volljährige Tochter erst mal vorübergehend den privilegierten Titel verloren hat.
Entscheidend hierfür war der im vergangenen Jahr bekundete Abiturtermin für dieses Jahr, Juni 2013.
Abiturtermin war März 2013 + Karenzzeit von 3 Monaten, in denen sie unbegründet Unterhaltsansprüche gegen mich geltend machen kann.

Tatsache ist, dass sie zum wiederholten Male das Abschlussziel nicht erreicht hat. Versäumungen von Unterrichtsstunden, entschuldigt oder nicht sind völlig irrelevant - der Weg ist das Ziel - sie macht Unterhaltsansprüche gegen mich geltend, weil sie zur Schule geht und daher kein eigenes Einkommen hat, also hat sie die Pflicht (Obliegenheit) diese "Ausbildung" mit dem maximalsten Abschluss erfolgreich zu beenden.
Das ist der jungen Frau offenbar entgangen, oder nicht näher erklärt worden und somit wird es für sie schwer unter diesen Umständen zu argumentieren und den privilegierten Titel aufrecht zu erhalten, oder gar zurück zu erwerben.
Es ist davon auszugehen, dass sie auch diesen Abschluss nicht erreicht.

Somit habe ich in der Tat das Recht aus Interessensgründen gegenüber meinen minderjährigen Kindern und meinem Selbsterhalt, ein weiteres Schuljahr anzuzweifeln und die Weiterzahlung vom Regelunterhalt erst mal zu unterbinden, erst mal.
Vor Gericht wird in der Regel auf eine Art Vergleich plädiert, eine Art Ausgleich zum Unterhalt.

Dennoch muss erwähnt werden, dass sie die Möglichkeit hat den Titel als privilegierte Volljährige erneut zu "erstreiten". Dazu muss sie aber, nach Aussage meines Anwalts, enorm viel beisteuern - in Form von Unterlagen und Anträgen, wozu die wenigsten jedoch in der Lage sind diese dann auch richtig einzureichen bzw. entsprechende Forderungen rechtskräftig zu stellen.
Hiermit kommt auch definitiv die angeblich immer noch arbeitslose Mutter ins Spiel ...
Diese Anträge richten sich gegen beide Elternteile.

Fazit:
Ich gehe davon aus, dass ein erneuter Rechtsstreit ins Haus schneit, der wiederholt Nerven und Geld kostet Angry ,
jedoch nicht ganz aussichtslos Undecided
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt an 2 volljährige Kinder Aquarius63 27 20.514 16-06-2014, 23:20
Letzter Beitrag: Aquarius63
  Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D Zahlmeister 7 7.929 05-01-2014, 16:07
Letzter Beitrag: p__
  Unterhalt Volljährige Biker 6 5.940 06-06-2013, 16:53
Letzter Beitrag: Biker

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste