03-06-2013, 18:43
Hallo in die Runde,
kennt sich damit jemand aus ???
Ich habe eine mittlerweile 19-jährige Tochter die seit ihrem 1-sten Lebensjahr von mir getrennt bei ihrer Mutter lebt und seit jeher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt erhält ...
Im Juli 2010 hat meine Tochter ihren Schulabschluss erfolgreich absolviert und sich über den Bildungsweg G9 zum Abitur 2012 qualifiziert.
Da sie im zweiten Halbjahr 2011 durch eine Erkrankung, Burn out Syndrom, längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte und zu viele Fehlstunden vorwies, wurde sie nicht zum Abi 2012 zugelassen.
Die Klasse 11 musste wiederholt werden. Soweit so gut, kann passieren ...
Seither ist der Kontakt völlig abgerissen - das nur so am Rande.
Anfang 2012 ist sie dann 18 Jahre jung geworden und ab da fingen dann die Unterhaltsstreitigkeiten an, da zum gleichen Zeitpunkt ihre Mutter, bei der sie lebt, arbeitslos wurde (laut Bescheinigung der Arbeitsagentur bis voraussichtlich März 2013) und durchaus ein erhöhtes Interesse am höchstmöglichen Unterhalt hatte.
Nach etlichem Hin und Her über die Rechtsanwälte wurde schnell klar,
sie ist privilegierte Volljährige und ich unterliege der erhöhten Erwerbsobliegenheit, bis mindestens Juni 2013.
Nachdem ich meine Tochter im März 2013 wiederholt und schriftlich um ihr Zeugnis bitten musste, wurde mir mitgeteilt, dass sie auch 2013 nicht zum Vollabitur zugelassen würde. Wiederholte und entschuldigte Fehlzeiten und auch der Notendurchschnitt sprechen dagegen. Somit kann sie lediglich ihr Fachabitur machen.
Es hieß weiter, dass sie sich um eine Lehrstelle im kaufmännischen Bereich beworben hat und sich auch weiter bewerben wolle. Doch bisher war von Seiten der Geschäftsführer nur ein Vollabitur von Bedeutung. Und ohne Vollabitur wäre die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eher schlecht - laut meiner Tochter ...
Seit heute weiß ich, dass sie einen erneuten Versuch starten wird ihr Abitur 2014 zu machen. Das hat sie jetzt so beschlossen und Punkt.
In meinen Augen blanker Hohn .
Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Muss ich weiterhin den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen ???
Was ich bisher noch nicht geäußert habe, ist die Tatsache, dass ich noch für zwei weitere minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet bin
und mir trotz allem Verständnis für die Bildung meiner Kinder, so langsam das Geld ausgeht.
Informationen und Anregungen sind erwünscht...
Besten Dank im voraus,
euer cannibalized
kennt sich damit jemand aus ???
Ich habe eine mittlerweile 19-jährige Tochter die seit ihrem 1-sten Lebensjahr von mir getrennt bei ihrer Mutter lebt und seit jeher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt erhält ...
Im Juli 2010 hat meine Tochter ihren Schulabschluss erfolgreich absolviert und sich über den Bildungsweg G9 zum Abitur 2012 qualifiziert.
Da sie im zweiten Halbjahr 2011 durch eine Erkrankung, Burn out Syndrom, längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte und zu viele Fehlstunden vorwies, wurde sie nicht zum Abi 2012 zugelassen.
Die Klasse 11 musste wiederholt werden. Soweit so gut, kann passieren ...
Seither ist der Kontakt völlig abgerissen - das nur so am Rande.
Anfang 2012 ist sie dann 18 Jahre jung geworden und ab da fingen dann die Unterhaltsstreitigkeiten an, da zum gleichen Zeitpunkt ihre Mutter, bei der sie lebt, arbeitslos wurde (laut Bescheinigung der Arbeitsagentur bis voraussichtlich März 2013) und durchaus ein erhöhtes Interesse am höchstmöglichen Unterhalt hatte.
Nach etlichem Hin und Her über die Rechtsanwälte wurde schnell klar,
sie ist privilegierte Volljährige und ich unterliege der erhöhten Erwerbsobliegenheit, bis mindestens Juni 2013.
Nachdem ich meine Tochter im März 2013 wiederholt und schriftlich um ihr Zeugnis bitten musste, wurde mir mitgeteilt, dass sie auch 2013 nicht zum Vollabitur zugelassen würde. Wiederholte und entschuldigte Fehlzeiten und auch der Notendurchschnitt sprechen dagegen. Somit kann sie lediglich ihr Fachabitur machen.
Es hieß weiter, dass sie sich um eine Lehrstelle im kaufmännischen Bereich beworben hat und sich auch weiter bewerben wolle. Doch bisher war von Seiten der Geschäftsführer nur ein Vollabitur von Bedeutung. Und ohne Vollabitur wäre die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eher schlecht - laut meiner Tochter ...
Seit heute weiß ich, dass sie einen erneuten Versuch starten wird ihr Abitur 2014 zu machen. Das hat sie jetzt so beschlossen und Punkt.
In meinen Augen blanker Hohn .
Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Muss ich weiterhin den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen ???
Was ich bisher noch nicht geäußert habe, ist die Tatsache, dass ich noch für zwei weitere minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet bin
und mir trotz allem Verständnis für die Bildung meiner Kinder, so langsam das Geld ausgeht.
Informationen und Anregungen sind erwünscht...
Besten Dank im voraus,
euer cannibalized