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nicht Ausland sondern Inland
#1
Werte Forumskollegen,

nehmen wir doch mal folgenden fiktiven Fall an.

1.) Ein geschiedener Vater ( Unterhaltspflicht für ein Kind und kein nachehelicher Unterhalt )
2.) der entsorgte Vater steht aufgrund des Exenkrieges seiner Ex nicht wohlgesonnen zu. Und andersrum genauso.
3.) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die sich zu Ehezeiten und auch besonders nach der Trennung ergeben und sich steigern könnten sieht der entsorgte Familienvater für sich am Arbeitsmarkt kaum mehr Chancen. Das heisst der Vater wird vermutlich in Hartz 4 fallen. ggf. Erwerbsminderungsrente beziehen.
4.) der entsorgte Vater ist froh das er in Deutschland lebt und das die finanzielle Versorgung von Mittellosen hier gegeben ist.
6.) der entsorgte Vater wurde vom deutschen Familienrecht leider besonders was den Schutz der "armen" Ehepartnerin angeht leider nicht bevorzugt behandelt und fragt sich warum noch dem Leistungszwang ergeben ?
7.) der entsorgte Familienvater hätte ggf. das Glück das er einen gewissen Betrag nach der Scheidung noch zur Verfügung hätte der es ihm ermöglichen würde z.b. eine Immobilie zu kaufen.
8.) der entsorgte Vater wäre froh wenn er wüsste das sein ggf. gerettetes Geld irgendwo sicher und inflationsgeschützt untergebracht wäre wo die Ex über den Kindesunterhalt nicht rankommen könnte
9.) dem entsorgten Familienvater gefallen Immobilien sehr gut.
10.) der entsorgte Familienvater könnte derzeit bei Leuten wohnen wo er zwar sehr günstig wohnt aber nicht unbedingt länger wohnen möchte.

Können wir diesem "armen" Familienvater helfen ?
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#2
Klar. Ich kenne Leute, denen so geholfen wurde und weiß, wenn ich dann fragen würde. Cool
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
so heute morgen konnte ich den "entsorgten" Kindsvater auf den dieses Szenario zukommen könnte kurz gesehen.

Leider ist der Familienvater der Öffentlichkeit ( auch wenn Sie hier anonym ist ) nicht besonders zugetan und sehr sehr schüchtern.
Er fühlt sich ständig beobachtet.

Da es sich hierbei um viel Geld ja eigentlich um seine ganze Existenz gehen könnte, möchte er kein Risiko eingehen.

Man weiss das hier gelangweilte Exen und noch mehr gelangweilte Rechtsanwälte der Ratten unterwegs sind. Die kennen diese Seiten ja auch.

Kann man evtl. auch ein geschützes Forum / Thread hier machen ?
Gibt es hierzu die Möglichkeit ?
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#4
Muss eigentlich dieser schreibstiel sein? Das ist echt anstrengend. Er soll sein Geld seinen Geschwistern Schenken und die kaufen ein Haus im Ausland. Am besten in Griechenland. Billiger wird's dort nicht mehr. Also ist sein Geld geschützt.
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#5
Unselbständigen Menschen konnte man noch nie helfen. Zerfressen von Selbstzweifel und Mißtrauen sowie der Wunsch nach totaler Sicherheit in Verbindung selbst niemals Verantwortung oder ein Risiko eingehen zu wollen, um dann im Zweifelsfall ein Versagen auf andere abzuschieben.

Der geheime virtuelle Raum wurde von der VVP (Virtuelle Volkspolizei) geräumt. Den gibt es nicht mehr.

(12-06-2013, 21:35)nowayout schrieb: und sehr sehr schüchtern.
Er fühlt sich ständig beobachtet.

Dann ist er krank und braucht ärztliche Hilfe. Vielleicht beim Netdoctor mal versuchen.
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#6
nene Netdoktor bringt nichts.
Der entsorgte Vater brauch jetzt andere Hilfe als wie die vom Doktor.

Die Hilfe sollte dahingehend sein das Man(n) irgendwie vor den "klebrigen" Fingern der Exfrau und Ihrer staatlichen Kohorten geschützt ist.

Habe hier nochmals folgende Daten möglichst kurz zusammengefasst :

1.) der entsorgte Vater bereits vor der Ehe nachweisslich an Depressionen erkrankt.
2.) mittlerweile an Krebs erkrankt. Dieser ist jedoch wieder im Griff
3.) GdB von 70 > ist jedoch bemüht diesen weiter zu steigern
4.) derzeit seit Monaten im Krankenstand. Krankengeld reicht noch um 110% DDT zu zahlen. Krankenstand/-Geld wird versucht voll auszuschöpfen ( 78 Wochen )
5.) nach Aussteuerung von Krankengeld vermutlich in ALG 1. Vorteil als Schwerbehinderter ich kann alle idiotischen Stellenangebote der Arbeitsamtes ohne Nachteile/Sperren ablehnen
6.) keinerlei Kraft und auch kein Interesse mehr einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. max irgendwann mal Teilzeitjob
7.) absoluter / totaler Krieg mit Exfrau
8.) der entsorgte Vater muss (nur) Kindesunterhalt zahlen kein nachehelicher Unterhalt
9.) der entsorgte Vater will auf jedenfall in Deutschland bleiben.
--------------------------------------------------------------------------
soweit die allgemeinen Informationen.

Im Detail noch :
- Kindsvater hat rund 120.000.- zu Bargeld gemacht. Alle Anlagen wurden gekündigt bis auf Lebensversicherung. Die wird wegen ggf. Berufsunfähigkeit(rente) noch bezahlt.
- Kindsvater will Absurdistan jetzt richtig Geld kosten. 28 Jahre als braver Michel Steuern bezahlt, krank geworden und dann von Exfrau und Familiengericht beschissen worden ist genug.

Der entsorgte Vater "tappt" derzeit voll im Dunkeln und sieht seine "Flocken" vollends schwinden.

Der entsorgte Vater hat sich folgende Szenarien überlegt :
a) Er gibt sein ganzes Geld seinen Eltern und die kaufen in Ihrem Namen eine Wohnung auf IHREN Namen. Dort zieht der entsorgte Vater dann ein und zahlt seinen Eltern Miete die er über KdU finanziert. Leistungsfähig für Kindesunterhalt ist der Vater dann natürlich nimmer. Und es werden immer mehr Schulden auflaufen.
PROBLEM : Die Wohnung wird der entsorgte Vater irgendwann erben. Und dann sind die Geier da.

b) Er legt sein ganzes Geld unters Kopfkissen bzw. kauft für rund 50.000.- ein paar Gold- und Silbermünzen als Tafelgeschäft. ( Infaltionsschutz). Er bleibt im elterlichen Haus ( wo er eine separate Wohnung ) bewohnt. Mit seinen Eltern macht er einen Mietvertrag und holt diese Miete auch über KdU.

Kernproblem ist. Der entsorgte Familienvater ist nimmer erwerbsfähig. Erwerbsminderungsrente wird aber nicht anerkannt. Was vielleicht auch nicht schlecht ist. Weil ich behaupte wenn der entsorgte Vater von Hartz 4 lebt fährt er besser als wie wenn er rund 1000.- Erwerbsminderungsrente kriegt.

Habt Ihr da Tipps die dem Vater etwas aus dem Dunkel kommt.
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#7
Das hört sich alles nach bombastischem Drama an, das alle Beteiligten mit grosser Lust anheizen, auch und vor allem der Vater. Die geschilderten Szenarien sind die üblichen Räuberpistolen und Befreiungsschlagphantasien, die noch nie zu etwas geführt haben. Silbermünzen, Geldverschiebungen für Immobiliengeschäfte...

Das grösste Problem des Vaters ist, dass er erst einmal leben lernen muss. Die menschliche Seite ist sein Problem. Bei 120 Mille Vermögen ist Kindesunterhalt erst einmal kein Problem. Üblich ist aber auch, dass solche Ratschläge so ziemlich abprallen, das hört man nicht gerne. Man erwartet vielmehr Optimierung des eigenen Räuberpistolendenkens. Von diesem Weg und diesem Niveau muss er aber komplett runter. Bleibt er drauf, wird er zum bruddelnden Ärgerträger, der weder zuhören kann noch etwas sagen kann, sondern in seinem eigenen Gefängnis seelisch verhungert.
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#8
(24-06-2013, 16:51)p schrieb: Das grösste Problem des Vaters ist, dass er erst einmal leben lernen muss. Die menschliche Seite ist sein Problem.

Das ist der Point, den ich auch bei vielen anderen sehe. Hochqualifiziert (manche jedenfalls) und sie hängen in den Seilen. Schade um dieses Potential, denn das Können eines wahren Unterhaltsprellers haben an sich viele. Sie schöpfen ihre Möglichkeiten nur nicht aus.

Man darf es einfach nicht zulassen, dass die Exfrauen in die Gesundheit und Psyche eingreifen.
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#9
- nun liebend gerne würde der entsorgte Vater sämtliche Tricks anwenden.
- auch vom Lebensinhalt würde es ihm die größte Freunde machen dem Amtsschimmel richtig auf den Hintern zu hauen und der Exfrau so richtig jeden Cent "streichen". Zumal die Exfrau finanziell unabhängig und vermögend ist.
--------------------------------------------------------------
Nur :
- wie soll er das anstellen unter den oben genannten Voraussetzungen ?
- die einzige Möglichkeit wo ich sehe ist ein Leben als Hartzer zu führen und mit dem Barvermögen welches er noch hat ein halbwegs über Hartz-Niveau leben.

> noch bekommt er Krankengeld ( bis Mitte 2014 )
> danach 12 Monate ALG 1
> dann kenne ich Ihn so gut das ich weiss, dass er danach keinen Finger mehr krumm macht. Und dann wird er nimmer "angreifbar"sein.

Das Bargeld ist sicher. Da kommt keiner ran. Ob er sich nun Gold, Silber, etc. kauft um inflationssicher zu sein, gut das muss er wissen. Da kann keiner sagen was die Zukunft bringt.

Ich dachte seither immer eine Wohnung sei am besten.
Aber was nützt Ihm diese, wenn er diese in sagen wir mal 10 - 15 Jahren vererbt bekommt.
> er ist dann Hartzer, erbt eine Wohnung und muss die verwerten
> er hat Unterhaltsrückstände und muss die Wohnung für die Rückstände verwerten
( so schätze ich die Sache zumindest ein. Man korrigiere mich wenn ich das falsch sehe )

Kauft er sich jetzt eine Wohnung wäre es aus Hartz-Sicht ok.
- Nebenkosten werden übernommen
- Zinsen für Darlehen werden übernommen

ABER !
Kauft er sich jetzt eine Wohnung ist er richtig der Depp was den dann nicht mehr bezahlbaren Kindesunterhalt angeht.

Daher frage ich hier nach Ideen von Euch.

Ich dachte :
- solange Krankengeld und ALG 1 noch kommt halt diesen noch bedienen.
- ab Hartz 4 Bezug sofort Abänderungsklage und auf § 1603 BGB Leistungsunfähigkeit beziehen.
> gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Schwerbehinderugn und Depression ? gut das muss der Robenträger entscheiden.
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#10
(24-06-2013, 20:41)nowayout schrieb: - nun liebend gerne würde der entsorgte Vater sämtliche Tricks anwenden.
- auch vom Lebensinhalt würde es ihm die größte Freunde machen dem Amtsschimmel richtig auf den Hintern zu hauen und der Exfrau so richtig jeden Cent "streichen". Zumal die Exfrau finanziell unabhängig und vermögend ist.

Das ist dieses Sackgassendenken und der Vater ist noch lange nicht so weit, zu verstehen, dass er auf diesem Weg nicht weiterkommt, sondern sich immer tiefer reinreitet. Der Thread wird endlos so weitergehen, es wird nichts bewirken können. Der Vater befindet sich in einer Nachtrennungsphase, die bei den Meisten ein oder mehrere Monate dauert, aber er ist darin hängengeblieben, wahrscheinlich weil er mit psychischen Problemen vorbelastet ist. Mein Vorschlag wäre, der Vater nimmt sich bis zum Herbstanfang Auszeit von allem, wirklich allem, wandert zu Fuss an einer Atlantik- oder Ostpazifikküste entlang und lässt für eine begrenzte Zeit alles los, was ihn im Moment so schrecklich umtreibt und woran er ständig zackert. So viel Zeit sollte er sich geben.

Bevor man auf Andere sieht, muss man erst selbst frei werden. Das ist dieser Vater nicht. Er ist verstrickt und rennt wie eine aufgescheuchte Wachtel Richtung Mähdrescher. Er schlägt Haken, denkt das wären Tricks, aber die Richtung ist einfach falsch und er wird im Mähdrescher landen, auch wenn er andere Haken schlägt.
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#11
nun soviel Zeit hat der Vater nicht.
Es ist doch eine legitime Frage wie er sein Restvermögen vor dem Zugriff der Instanzen schützen kann um den Rest seines Lebens zumindest finanziell noch halbwegs über die Runden zu kommen.

Das Emotionale ist hier mal aussen vor.
Wenn ich schreiben würde was emotional Sache ist dann wäre der Vater hier raus aus dem Spiel.

Aber gut. Offensichtlich hat man in Deutschland keine Chance sein Vermögen zu retten.
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#12
Zitat:Offensichtlich hat man in Deutschland keine Chance sein Vermögen zu retten.

Das Vermögen ist das geringste Problem des Vaters. Und jeder hier weiß oder spürt das. Deswegen bekommst er hier auch die Antworten, die er bekommt.

Er sollte so langsam mal die eigentlichen Baustellen angehen. Ich habe ihm schon einmal gesagt, dass er die Ratschläge, die er hier bekommt auch annehmen sollte, ansonsten hat alles andere keinen Zweck.

Niemand von uns ist hier, weil wir bezahlte Sozialarbeiter sind, sondern weil wir es (aus Erfahrung) gut meinen. Abgesehen davon gibt es hier auch eine Vielzahl von Threads, die viele Sachfragen beantworten dürften.
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#13
(25-06-2013, 00:03)nowayout schrieb: Das Emotionale ist hier mal aussen vor.

Es ist nicht "das Emotionale", sondern "das Leben".

(25-06-2013, 00:03)nowayout schrieb: Aber gut. Offensichtlich hat man in Deutschland keine Chance sein Vermögen zu retten.

Natürlich nicht. Es gibt keine Tricks. Das ist doch schon auf den ersten Blick klar. Das würden sonst viele machen. Es gibt Wege, trotzdem zu leben, es gibt Wege sich nicht komplett einmachen zu lassen, aber grosse Geldhaufen sind nun mal nicht gegen den Staat zu verteidigen. Schon diese Erkenntnis benötigt nur wenige Minuten Recherche.
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#14
(25-06-2013, 00:03)nowayout schrieb: Es ist doch eine legitime Frage wie er sein Restvermögen vor dem Zugriff der Instanzen schützen kann ...

Das ist der Kern des Anliegens. Legal ist das nicht möglich. Es gibt Forderungen, die auch aus bestehendem Vermögen zu tilgen sind. Und wenn das Geld jetzt in Bar unter der der Eiche lagert, wird irgendein Staatshansel die Frage stellen, wo es geblieben ist - ein schlichtes 'keine Ahnung' oder ' gestern im Casino verzockt' reicht da nicht. 'Verschenkt' ist die dümmste aller Antworten, weil dann sofort das Finanzamt die Schenkungssteuer kassieren will - ausserdem geniesst Kindesunterhalt einen so hohen Stellenwert, dass man das Geld dem Beschenkten einfach wieder enteignen würde.

Abstand gewinnen und den Kopf frei bekommen, heisst das Rezept. Wenn noch ALG I fliesst, gibts ja finanziell auch wenig Probleme. Und nach nach ein paar Jahren, wenn man viele Umzüge und Anwälte bezahlen musste, aber die Rechnungen schon alle nicht mehr hat, weil man am Rande seiner Leistungsfähigkeit gerade noch den Alltag bewältigt bekommt, fragt niemand mehr nach irgendwelchen vergrabenen Geldhaufen. Deshalb kann der "Bekannte" sich eigentlich entspannen und in die soziale Hängematte fallen lassen. Panik hilft nur dann, wenn der erzeugte Adrenalin-Ausstoß die Geschwindigkeit beim Weglaufen steigert. Es gibt viele Hobbies, denen man sich widmen kann.
https://t.me/GenderFukc
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#15
(24-06-2013, 21:18)p schrieb: Mein Vorschlag wäre, der Vater nimmt sich bis zum Herbstanfang Auszeit von allem, wirklich allem, wandert zu Fuss an einer Atlantik- oder Ostpazifikküste entlang und lässt für eine begrenzte Zeit alles los, was ihn im Moment so schrecklich umtreibt und woran er ständig zackert. So viel Zeit sollte er sich geben.
Absolut richtig, wie auch die anderen Anmerkungen von @p.
Er kann auch etwas anderes machen, wo er durch reale eigene Anstrengung in Kontakt mit der Realität kommt. Wenn er richtig mutig ist, baut er ein Floß und schippert die Donau runter - bis zur Mündung. Wenn er die tätige Langeweile erträgt, dann ist er gut gewappnet.

Andererseits ist bei den Fakten vieles denkbar, wenn er danach das Brett vorm Kopf losgeworden ist:
(11-06-2013, 23:18)nowayout schrieb: 1.) Ein geschiedener Vater ( Unterhaltspflicht für ein Kind und kein nachehelicher Unterhalt )

(24-06-2013, 15:43)nowayout schrieb: Im Detail noch :
- Kindsvater hat rund 120.000.- zu Bargeld gemacht.
z.B. eine simple Lösung: Er mietet ein Dach, platziert für rund ein viertel davon ne Solaranlage - und immer wenn die Sonne scheint, fließt Unterhalt - dank EEG. Und er wird dann irgendwann sehen: Unterhaltszeit ist vorbei - Vermögen noch da.

Wer ein Risiko eingeht, kann verlieren. Wer kein Risiko eingeht, hat schon verloren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
also fasse ich zusammen :
- es gibt innerhalb Deutschlands also keine Möglichkeit Geld zu "verpacken"

1. Szenario wäre gewesen der KV kauft sich eine Eigentumswohnung vom vorhandenen Bargeld. Fraglich ist halt ob er diese "verhalten" kann. Klar man bekommt die Kreditzinsen und Nebenkosten bezahlt. Aber ob man damit eine Wohnung "halten" kann wage ich zu bezweifeln.
> Größtes Problem : Es ist nicht bekannt ob man als Mangelfall beim KU gezwungen werden kann die Hütte zu verkaufen.

2.) Szenario wäre gewesen der KV gibt sein komplettes Bargeld seinen Eltern. Diese kaufen eine Eigentumswohnung. KV fällt in die soziale Hängematte und wird Mangelfall was KU angeht. KdU geht an die Eltern des KV. Der KV erhält Hartz 4 + KdU ( die an die Eltern geht )
> Größtes Problem : Die Wohnung wird in 10 - 15 Jahren an den KV vererbt. Das heisst wenn er diese erbt muss er diese "verwerten" da kein Schonvermögen lt. SGB.
- Wäre Sie eigenes Vermögen = Schonvermögen. So leider nicht.
- Da trotz Mangelfall ( Hartz 4 ) § 1603 BGB mit Sicherheit nicht zum tragen kommt und der KV nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit wird, laufen Schulden auf.
d.h. Wohnung ist aus 2 Gründen "verloren" Verwertung lt. SGB und Verwertung für Unterhaltsrückstände

3.) Szenario der KV "vergräbt" das Geld, versucht eine möglichst inflationssichere Möglichkeit zu finden. Aufgrund der Tatsache das es "inoffiziell" sein muss läuft es wohl auf ein Tafelgeschäft mit Gold hinaus, fällt in die soziale Hängematte und gut ist. Dies scheint mir die beste Möglichkeit zu sein.

Schade das es keine andere Möglichkeit innerhalb von Bananistan gibt. Aber ok ist halt so. Fakt ist jedoch das 10 Staatshansel kommen können. An das Barvermögen werden die nicht rankommen. Und wenn ich EV abgeben muss. Das Vermögen existiert nicht.

Von den restlichen Euro-Scheinen mache ich vielleicht nen Ausflug von Stuttgart runter in den Bregenzer Wald.

Mist dachte ich finde eine "elegante" Möglichkeit.
Sprich in einer schönen Wohnung in der Nähe des Kindes wohnen und keiner kommt ran. Geht aber offensichtlich leider nicht.
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#17
(25-06-2013, 20:36)nowayout schrieb: 2.) Szenario wäre gewesen der KV gibt sein komplettes Bargeld seinen Eltern. Diese kaufen eine Eigentumswohnung.

Der Vater ignoriert alle Antworten und wiederholt einfach die Fragen, egal ob es um sein Leben oder sein Geld geht. Offenbar nach dem Motto "irgendwann muss ja mal das rauskommen, von dem ich träume, wenn ich nur oft genug alles wiederhole".

Zum Geld verschenken hat z.B. Petrus heute in diesem Thread geschrieben:

Zitat:'Verschenkt' ist die dümmste aller Antworten, weil dann sofort das Finanzamt die Schenkungssteuer kassieren will - ausserdem geniesst Kindesunterhalt einen so hohen Stellenwert, dass man das Geld dem Beschenkten einfach wieder enteignen würde.

Und trotzdem dieselbe Frage noch einmal gestellt. Der Vater scheint zu glauben, Geld wäre in diesem Land nicht nachverfolgbar und wenn man das Wort "Geld geben" statt "schenken" benutzt, könne man alle Folgen vermeiden. Man muss die Realität ja nicht einfach schlucken, aber man sollte sie nicht komplett ausblenden. Die Realität ist, in aller Schärfe formuliert, dass einem jeder einzelne Cent auf jedem der Konten oder sonstigen Nichtbaranlagen der gesamten letzten zehn Jahre zerlegt wird, wenn er keinen Unterhalt zahlt und wegen §170 StGB drankommt. Da erfahren manche Väter zum ersten Mal, dass sie vergessene uralte Sparbücher besitzen. Die Gegenseite hat Einsicht in allerlei Register, wenn er z.B. ein gutes Auto gefahren ist und das plötzlich weg ist, dann hat das unangenehme Folgen - Vollzugriff aufs KFZ-Bundesamt!

Ich weiss schon, was jetzt kommt. Die Frage nach dem nächsten Wunder-Mauseloch, durch das das Geld -schwuppdiwupp- ungreifbar in einen Geheimtresor fliessen kann und Alle vergessen, dass es je Geld gab. Solche Versuche werden scheitern. Wir können dieses Frage- und Antwortspiel bei in alle Ewigkeit mit immer neuen Ideenvariationen fortführen, das Ergebnis wird immer dasselbe sein.

Und eines sollte dem Vater auch klar werden: Wenn er sechsstellige Beträge verschwinden lässt und keinen Unterhalt zahlt, kann er sicher sein, dass er vor dem Strafrichter als dicker Fisch geschlachtet wird und sein Leben um eine interessante Episode auf Staatskosten bereichert wird. Das Spielchen ähnelt dann drittklassigen TV-Schmonzetten, wo einer ins Gefängnis geht, seine Zeit absitzt um später nach der Entlassung seine vergrabene Beute wieder auszugraben. Meist verliert er sie trotzdem, der Staat sackt sie doch noch ein oder ein Komplize oder erlebt es gar nicht mehr und die Beute verrottet. Gesundheitlich Angeschlagene sollten ihr Leben erst recht intensiv und bewusst leben, es könnte kürzer sein wie erhofft.
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#18
(13-06-2013, 09:33)Leutnant Dino schrieb: Unselbständigen Menschen konnte man noch nie helfen. Zerfressen von Selbstzweifel und Mißtrauen sowie der Wunsch nach totaler Sicherheit in Verbindung selbst niemals Verantwortung oder ein Risiko eingehen zu wollen, um dann im Zweifelsfall ein Versagen auf andere abzuschieben.
Schön formuliert.

Ich hätte gerne von ihm 20000 Euro, und würde es - soweit nichts Schwerwiegendes, zB der eigene Tod - dazwischen kommt - ihm in zehn Jahren heimzahlen. Ich würde auch bei ihm einbrechen, so dass er eine passende Antwort auf die Frage, wo das Geld geblieben sei, hast.
Allerdings müsstest er mir vertrauen.
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#19
nochmals :
- KU wird ja bezahlt. Ist in der Höhe tituliert bis zu Zeitpunkt X.
- Wenn der Zeitpunkt X eintritt ist der KV so gut wie in Hartz 4.
>>> dann ist der KV ein Mangelfall.

Es ist bewusst das es dann losgeht mit :
- fiktiven Einkommen
- gesteigerten Erwerbsobliegenheit ( wobei das nicht einzuschätzen ist wegen den vorliegenden Krankheiten )
- Verpflichtung zum Einsatz von vorhandenem Vermögen

>>> aber es ist ja zu dem Zeitpunkt des Eintritts von Hartz 4 kein Vermögen mehr da. Der KV hat Unterhaltskosten zu tragen, Anwaltskosten, musste seit der Trennung vor 3 Jahren ( ab dem Zeitpunkt des Hartz 4 Eintritts ja leben > 1 Jahr TU bezahlen und KU 3 Jahre bezahlen bis dato )

Klar durchleuchtet die werte Frau Richterin die Konten. Kann Sie ja auch.
Hier € 5.000.- weg, da € 20.000.- weg und hier schon wieder 20.000.- weg. Das über einen Zeitraum von 3 Jahren ? Ist das nen Problem ?
Der KV hat gelebt. Gut ok mit Sicherheit über seine Verhältnisse. Aber wen wunderts ? Er wurde "entsorgt" voller Kummer und Trauer. Er war ja vor der Trennung schon nachweisslich depressiv. Dann noch der Krebs. Keine Ahnung wie lange er noch auf Erden weilt. Und um diesen Depressionen und der Ungewissheit nachzukommen war er was Geld ausgeben angeht halt nicht mehr Herr seiner Sinne. In 36 Monaten rund 120.000.- Oyronen zu verjucken. Das ist doch im Rahmen oder ? andere machen das in einer Stunde. Positiver Nebeneffekt war das er bei dem Lebensstil und vorallem unter der ständigen ärztlichen Betreuung die er seit der Trennung wahrgenommen hat wieder zu sich gefunden hat.

Das Ihm das vor Gericht keiner glauben wird das er nun "blank" ist leuchtet selbst mir ein. Nur was sollen Sie machen ?
Richterin fragt nach den Vermögenswerten.
KV sagt "zero".
Die werte Frau Richterin fragt nochmals.
Gleiche Antwort vom KV "zero"
Frau Richterin wedelt mit den Kontoauszügen der letzten 10 Jahre und fragt "Wo ist das Geld hingekommen"
KV sagt "verbraucht"

und nun ?
KV sagt er hat bis zum Eintritt in Hartz 4 trotz des knappen Krankengeld und ALG 1 Eingangs immer brav den KU bezahlt. Jetzt mit Hartz 4 geht es halt nimmer. Und plädiert dafür das er nun Leistungsunfähig ist. § 1603 BGB ist erfüllt. absoluter Mangelfall nach Einkommen und nach den nicht vorhandenen Vermögenswerten auch.

Er bietet an ( wie bereits seit Beginn der Trennung ) das Kind im Rahmen eines Wechselmodells zu betreuen. Viellicht sogar aufgrund der nun schlechten finanziellen Situation der damaligen Familie sogar die Betreuung komplett zu übernehmen. Wobei die finanzielle Situation der ehemaligen Familie ist gar nicht so schlecht. KM hat nen Job und vorallem einen schuldenfreie Eigentumswohnung ( aus Ehezeiten geerbt ).
------------------------------------------------------------------
@ p
das es kein Wunder-Mauseloch innerhalb Deutschlands gibt und auch keinen "Zaubertresor" haben wir mittlerweile erkannt. Daher Bargeld und nochmals Bargeld und nichts anderes.
------------------------------------------------------------------
Was ich mich aber frage : ( und wenn ich mich wiederhole *sorry* )
- Wenn man das Geld seinen Eltern binnen den 36 Monaten ( seit Trennung und Eintritt zum Mangelfall ) in cash überreicht. Wie soll das bitte nachweisbar sein ?
- Meines Erachtens geht das nur wenn auch denen Ihre Kontoauszüge "gefilzt" werden. Und die werte Frau Richterin sieht da Bareinzahlungen. Oh Wunder ?! woher kommt das Geld von den Bareinzahlungen ? Klar der Verdacht liegt nahe. Aber wo ist der Beweis ?
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#20
Ich weiss nicht mehr, was man Dir noch antworten soll.

Willst Du von uns wissen, ob Dir ein Gericht in YX Stadt am Tage XYZWR glauben wird, dass du ein paar Euro ausgegeben hast?

Das ist doch völlig egal. Du bist noch nicht geschieden, kannst also mit deiner Knete machen was Du willst - und wenn du es im Puff auf den Kopf haust. Oder irgendwo vergräbst. Das wird einen Familienrichter am Tage X nur interessieren, wenn es um Zugewinnausgleich im Rahmen der Scheidung geht. Wenn du keinen Ternnungsunterhalt leisten kannst, weil krank, dann leiste keinen! Deine Exe ist immer noch mit dir verheiratet, hat also für dich zu sorgen, wenn du es krankheitshalber nicht selbst kannst.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(27-06-2013, 12:52)nowayout schrieb: Verpflichtung zum Einsatz von vorhandenem Vermögen

Das wird in diesem Fall wahrscheinlich zuerst gefordert. "Vermögen" heisst auch das Geld, das er mittel illoyaler Vermögensminderung verschwinden liess. Er wird halt dann gepfändet. Ist nichts zu holen, wird der mit so viel Hingabe betriebene Trennungskrieg schnell um eine Anzeige nach §170 StGB erweitert. Das wird dann auf einfache Weise mittels Kontendurchleuchtung abgehandelt, dass er Geld verschwinden liess, um dem Kind Unterhalt zu entziehen. Eine Bewährungsstrafe wird das nicht mehr geben. Der Vater behauptet, er habe damit Konsumausgaben bestritten? Ach? "Angeklagter, legen Sie doch mal Rechnungen vor, bei so grossen Ausgaben sollten sie die ja haben." - "Was, sie haben nichts? - Dann nehme ich ihnen die Geschichte nicht ab, ausserdem wussten Sie von Anfang an um ihre Unterhaltspflicht, eine aufwendige Lebensführung ist keine Begründung, ihrem Kind den Unterhalt vorzuenthalten, sondern das ist schuldhaftes Fehlverhalten."

Weisst du, man muss einem Pflichtigen gar nichts hundertprozentig nachweisen. Das ist einer der Grundirrtümer, die alle Postings durchziehen. Er reicht, wenn ein Richter Indizien sieht und daraus sein Urteil strickt, auch in diesem System auch vor einer höheren Instanz Bestand haben wird. Richtig sauer werden die, wenn man versucht, sie für dumm zu verkaufen. Räubergeschichten von ganz legaler Bargeldverschiebung, Hokuspokusverschwindibus angesichts einer absolut eindeutigen Unterhaltsverpflichtung. Nix gutt.

Der Vater fliegt wie eine Fliege immer wieder gegen dieselbe Fensterscheibe und wundert sich: Da muss ich doch durchkommen, wenn ich nur richtig Anlauf nehme. Er spielt Szenarien und Phantasien durch, Flugmanöver, aber er begreift eines nicht: Da ist eine Scheibe. Die Scheibe ist zu und er kann sie nicht aufmachen.
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#22
Durchaus bewusst das ohne Quittungen/Rechnungen nichts zu belegen ist.
Schuldhaftes Verhalten so denke ich liegt doch erst vor wenn man Unterhalt trotz "Leistungsfähigkeit" dem minderjährigen Kind vorenthalten hat. Hat der KV ja nicht bis dato. Er hat in der Zeit in der KU geflossen ist ja freie Wahl wie er seinen Lebensstil pflegt. Oder nicht ?

Der KU fliesst ja erst dann nimmer wenn der Mangelfall ( Hartz 4 ) eintritt.
Der KU bemisst sich ja immer nach dem Einkommen. Und Einkommen reicht bei Hartz 4 Bezug leider nicht aus um KU zu bestreiten.

Der KV ist geschieden seit Mai 2013.
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#23
(27-06-2013, 13:39)nowayout schrieb: Er hat in der Zeit in der KU geflossen ist ja freie Wahl wie er seinen Lebensstil pflegt. Oder nicht ?

Ja, diese Wahl hat er. Aber nicht auf Kosten des Kindes. Geld zu verjuxen und deshalb keinen Unterhalt zahlen ist genau dieser Tatbestand. So wird es jeder Richter sagen. Verjuxen heute, deshalb morgen nichts zahlen erzeugt dieses Recht ebenfalls nicht. Der Vater weiss genau, dass er auch noch morgen pflichtig ist.
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#24
ok das leuchtet ein. Aber !
Das Geld wurde ja verjuxt als der KU noch geflossen ist.

Und natürlich wusste der KV das er morgen noch pflichtig ist.
Aber wusste der KV das er morgen in Hartz 4 landet ?
( zum Zeitpunkt des verjuxens ) Nein wusste er nicht.
Weil er bemühte isch während der ALG 1 Zeit nachweisslich um eine Stelle

Ich weiss das man immer wieder gegen die beschriebene Fensterscheibe knallen wird. ( Das ist wirklich nen guter Vergleich )
-------------------------------------------------------------------
Um nach § 170 StGB "verknackt" werden zu können müssen meines Wissens folgende Tatsachen vorliegen :
- es muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1601 BGB!) bestehen
> Die besteht das weiss der KV

- indem man sich dieser Verpflichtung entzieht, muss der Lebensbedarf des Kindes (Unterhaltsberechtigten) gefährdet sein
> Der Lebensbedarf ist ja nicht gefährdet. Die KM hat ja Vermögen. Sprich Einkommen als auch schuldenfreie Immobilie

Leistungsfähig ist, wer über ein Einkommen oder über sonstige Einnahmen verfügt, aus denen er Unterhalt zu zahlen in der Lage ist, ohne seinen Selbstbehalt zu gefährden.
> hat der arme KV dann ja nicht mehr

Wie ein Leistungsfähiger muss sich behandeln lassen, wer seine Leistungsunfähigkeit vorwerfbar selbst herbeigeführt hat, oder wer es unter Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit unterläßt, seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden.
( und bei dem unterstrichenen sind wir wieder bei der Fensterscheibe )
> zumal die KM es weiss das es der KV ganz schön krachen lässt zur Zeit
-------------------------------------------------------------------
Einen Fonds den der KV vor der Trennung an seine Eltern übertragen hat muss dann auch wieder auf den KV überschrieben werden.
Grund ist die Kontennachverfolgung. Dort ist ja dann zu entnehmen das kurz vor der Trennung ein Fonds auf die Eltern des "entsorgten" Vaters umgeswitcht wurde. Im Zuge der möglichen Enteignung für den Kindesunterhalt ( da es sich ja um eine Schenkung gehandelt hat ) muss dieser Fonds zurück auf den KV und dann zu Bargeld gemacht werden.
> nicht mehr vorhandenes Bargeld kann nicht enteignet werden
> eine auf die Eltern des KV laufende Aktienanlage aber schon
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#25
Nur als Randbemerkung - wenn der KU gezahlt wird, fragt nach 5 Jahren niemand mehr, ob vor 5 Jahren vorhandenes Vermögen richtig eingesetzt worden ist. Deshalb geht es immer darum, sofern man überhaupt kooperieren will, die Spielchen mitzuspielen und zeitlichen Abstand zu schaffen.
https://t.me/GenderFukc
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