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Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar?
#1
Nach den Ausführungen meines Anwalts kann für Altersvorsorge auch die Tilgung einer selbstbewohnten Eigentunswohnung geltend gemacht werden wenn.
Es kann ein Betag von 24% des Brutto das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt geltend gemacht werden (wenn die Eigentumswhg. als Altersvorsorge dient).

Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist ?
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#2
Abgetrennt von einem thematisch unpassenden Thread.
Ja, was du schreibst geht. Aber es gibt deutliche Unterschiede wird je nach OLG-Bezirk.
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