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Das nuetzt doch nichts , ich kann ja den Ehegattenunterhalt nicht bezahlen als Arbeitsloser , das wissen sie und ein Haus kostet jeden Monat eine gewisse Summe an Unterhalt .
Ich habe mich schon damit abgefunden , sollen sie es nehmen .
Moechte nur noch meine Ruhe haben .
Wenn so ein Prozess ueber Jahre geht , dann resigniert man irgendwann mal und bei mir ist der Punkt gekommen .
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(14-08-2013, 14:56)Leutnant Dino schrieb: Ein offenes Wort: Ich wäre aber ganz fix dort, wo ich eine Arbeit finden könnte. Du könntest mit dem Auto gemütlich durch Bayern fahren und in jedem Ort die Firmen abklappern.
Hier gibt es jede Menge ALG-Experten, aber das kann nicht das Lebensziel sein. Natürlich muss jeder seinen eigenen Weg suchen und finden.
Das kann man machen. Es gibt sogar Agenturen, die praktisch jeden noch irgendowhin vermittelt bekommen. Die Frage ist natürlich, ob es sinnvoll ist, sich einem System zu entziehen, um dieses dann wieder zu unterstützen?
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Leutnant , Deine Dienstgrad gefaellt mir , da ich den gleichen hatte bei der Bundeswehr .
ich bin fuer jeden Hinweis bezueglich einer Agentur dankbar , sofort werde ich die Agentur anschreiben .
Arbeitswillig bin ich und habe vor Arbeit keine Angst .
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(16-08-2013, 12:29)Petrus schrieb: Es gibt sogar Agenturen, die praktisch jeden noch irgendowhin vermittelt bekommen.
Mich würden diese Agenturen auch interessieren.
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20-08-2013, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2013, 01:00 von keinencent.)
Hallo Friedrich,
ich wuerde an deiner Stelle folgedes machen.
Such dir nahe der Grenze in Deutschland eine sehr billige Wohnung
und richte sie pfaendungssicher ein. Beantrage Hartz 4.
Die Wohnung musst du ja selbst nicht nutzen da du ja selbst schreibst in deutschland nicht so gerne leben moechtest. Die Wohnung nutzt du als Praesentation fuer exx und gerichtsvollzieher und um die Post abzuholen.
Wohnen kannst du dann ausserhalb deutschlands. Wie waere zum beispiel das saarland. sehr billige wohnungen und frankreich direkt an der grenze.
Versuche dann Geld anzusparen. Wenn du so nichts findest dann versuch vielleicht etwas auf selbstaendiger basis. Das muss ja nicht offiziell sein. Du hast soviel lebenserfahrung. Ich denke du wirst da was finden. Und sei es nur dass du eine unfall krankenhaustagegeld versicherung abschliesst und aus versehen von der leiter faellst und einige wochen im krankenhaus bleiben musst. Denke du findest da sicher eine Loesung und einen Weg wieder an Geld zu kommen. Hartz 4 bietet dir eine kostenlose krankenversicherung und ein tolles taschengeld und zahlt auch noch die miete. Und sollte der gerichtsvollzieher mal kommen steht in der wohnung ein fernseher aus den 70 ern ne alte couch ... etc. nichts brauchbares was man pfaenden kann. Deine wohnung in frankreich kannst du dir super einrichten und gemuetlich deinen wagen fahren. Alle 2 bis 4 wochen gehts dann mit dem zug zur wohnung ueber die grenze in alten klamotten um die post abzuholen und diese dann auch gleich zu beantworten.
So ganz nebenbei kannst du ja ab und zu in Deutschland in ein Internetcafe und ein paar Zeitungsabos und Bestellungen per Nachnahme fuer deine Ex abschliessen. Das Bankkonto deiner Ex sollte ja auch bekannt sein da sie ja unterhalt will. Deshalb gleich bankeinzug bei den Abos angeben. Ist zwar nichts weltbewegendes. Aber stressig ist das schon jedesmal das Geld rueckbuchen zu lassen. Ueber den guten Jurist lassen sich sicherlich auch ein paar geruechte verteilen. Nicht gern hoert man dass ein Jurist bei Scientology ist. Viele haben dadurch schon ihre Mandanten verloren. Wer will schon was mit jemanden zu tun haben der bei scientology ist? Deine EX und ihr toller jurist haben sicher auch facebook. Wer hat heute kein facebook. Da speichert man so gerne alles was man mag ab und gibt seine ganzen freunde an. Auch der gute Jurist hat sicher auch facebook. Da kommt man sicher auch auf kreative Ideen. Wenn die meinen mit solchen Mitteln spielen zu muessen dann dreh den Spiess um. Also lass den Kopf nicht haengen. Mach einen Neustart und tret deiner Ex kraeftig in den A..... Die fuehlt sich toll weil sie kontakte in politik hat und einen tollen juristen an der seite hat. Aber so manche karriere hat schon jemanden durch einen Skandal von ganz oben nach ganz unten geholt.
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(19-08-2013, 15:33)Leutnant Dino schrieb: (16-08-2013, 12:29)Petrus schrieb: Es gibt sogar Agenturen, die praktisch jeden noch irgendowhin vermittelt bekommen.
Mich würden diese Agenturen auch interessieren.
Die Agenturen heissen 'Zeitarbeitsfirmen' - man muss lediglich seine Ansprüche fallen lassen.
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20-08-2013, 20:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2013, 20:15 von Art20Abs4GG.)
(16-08-2013, 08:37)Friedrich schrieb: Das nuetzt doch nichts , ich kann ja den Ehegattenunterhalt nicht bezahlen
Hallo zusammen,
seid mir bitte nicht böse, aber in dem Thread läuft was ganz gewaltig schief
1) Welche Staatsangehörigkeit hat Friedrich? Welche seine Frau?
2) Gibt es Kinder?
3) Wann und wo wurde die Scheidung beantragt und wann vollzogen?
Ehegattenunterhalt gibt es seit einigen Jahren in D nur für 3 Jahre nach der Scheidung
Wenn der bestehende Titel älter ist und eine lebenslange Subventionierung der Muschi vorsieht -> ab nach D und Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen
4) Seit wann ist Friedrich im Ausland. Slowenien gehört zur EU, dh die haben seit dem Beitritt EU-Recht zu beachten!
5) Vermögen, ob nun Immobilien oder Fahrzeuge haben i.d.R. Bestandsschutz, da Unterhalt nur aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden muss. Wenn eine Unterhaltsschuld aufgelaufen ist holen die sich das Geld natürlich gerne aus dem Vermögen. Das ist aber grenzwertig und anfechtbar.
Mit Verlaub, keine Aussteigerromantik, sondern bitte Fakten. Dann kann man schauen, welches Gericht zu welchem Zeitpunkt nach welchem Recht oder internationalem Vertrag zuständig war und kann ungerechte Entscheidungen ggfs. auch anfechten.
Ich habe inzwischen ein Mehrfaches an Unterhaltsschulden im Ausland wie Friedrich. Meine selbstgenutze Immo gehört mir noch immer (ohne Sicherungshypothek) voll und ganz. Und meine Oldtimer gehören selbstverständlich der Firma
Und dies mitten in D
Es geht also. Aber dazu darf man eben - typisch Mann - nicht wegschauen. Sondern genau hinschauen und ab und an treffsicher die juristische Keule schwingen. Dann ist wieder Ruhe im Karton
Wenn ich kann, helfe ich gerne. Nur - wie gesagt - dazu brauche ich Fakten.
Pfüat Di
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).
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(20-08-2013, 20:07)Art20Abs4GG schrieb: Ehegattenunterhalt gibt es seit einigen Jahren in D nur für 3 Jahre nach der Scheidung
Wenn der bestehende Titel älter ist und eine lebenslange Subventionierung der Muschi vorsieht -> ab nach D und Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen
4) Seit wann ist Friedrich im Ausland. Slowenien gehört zur EU, dh die haben seit dem Beitritt EU-Recht zu beachten!
Wenn ich kann, helfe ich gerne. Nur - wie gesagt - dazu brauche ich Fakten.
Pfüat Di
Ich glaube kaum, dass dem Threadstarter jemand helfen kann, der Slowenien und Slowakei nicht auseinander halten kann und ansonsten diesen Schmus mit der Befristung des nachehelichen Unterhalts absondert.
Austriake
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(21-08-2013, 10:53)Austriake schrieb: Ich glaube kaum, dass dem Threadstarter jemand helfen kann, der Slowenien und Slowakei nicht auseinander halten kann und ansonsten diesen Schmus mit der Befristung des nachehelichen Unterhalts absondert.
Austriake
Moin,
schlecht geschlafen oder was?
O.k., Slowenien und Slowakei waren ein Gedankendreher. Ändert aber nichts an der Grundaussage, daß in der Slowakei seit 2004 auch EU-Recht als supranationales Recht gilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Slowakei
In den letzten Jahren ist in der BRD der Betreuungsunterhalt für KM ebenso wie der nacheheliche Unterhalt für die Ex deutlich zugunsten der Männer zurückgefahren worden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur...antwortung
Da kein Unterhaltstitel in Stein gemeißelt ist, kann es sich durchaus lohnen, wenn Friedrich den Titel per Abänderungsantrag in D? nochmals in Frage stellt.
Wie gesagt: Ohne Fakten ist das alles nur Geschwurbel
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).
Zitat:O.k., Slowenien und Slowakei waren ein Gedankendreher. Ändert aber nichts an der Grundaussage, daß in der Slowakei seit 2004 auch EU-Recht als supranationales Recht gilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Slowakei
Vollstreckungsrecht wird immer noch national geregelt. Vielen Dank für deinen Beitrag!
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Manchmal ist es besser die Vergangenheit hinter sich zu lassen und neu anzufangen. Kohle machen und es beim naechsten mal besser machen. Nicht desto trotz koennte man falls noch nicht geschehen diese ganze Sache tatsaechlich einmal von einem deutschen Anwalt pruefen lassen. Vorausgesetzt es stehen finanzielle Mittel zur verfuegung die nicht anderwertig benoetigt werden. Wenn man jedoch im vornerein schon weiss dass es rausgeschmissenes Geld ist sollte man das Geld lieber auf einem Schweizer Sparbuch aufbewahren als es den Anwaelten in den Allerwertesten zu schieben.
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(21-08-2013, 19:49)iglu schrieb: Zitat:O.k., Slowenien und Slowakei waren ein Gedankendreher. Ändert aber nichts an der Grundaussage, daß in der Slowakei seit 2004 auch EU-Recht als supranationales Recht gilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Slowakei
Vollstreckungsrecht wird immer noch national geregelt. Vielen Dank für deinen Beitrag!
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Aber Achtung: Die EU hat die Importkontrolle von ausländischen Urteilen im EU-Vollstreckungsstaat (Exkulpatur) in 2011 klammheimlich abgeschafft, so daß nur noch alle Verfahren, die bis zum 17.06.2011 beim zuständigen Gericht im Ursprungsstaat beantragt worden sind, dem ordre public des Vollstreckungsstaates nach Art. 34 Abs. 1 EUGVVO unterliegen.
Die Schlinge ist somit schon ziemlich eng. Aber manch einer kann sich vielleicht noch ein wenig Luft verschaffen. Im Fall googelt doch mal EUGVVO, EUBVO, EGBGB, ordre public usw. im Zusammenhang mit Eurem jeweiligen Staat.
In 2015 soll eine neue EUGVVO in Kraft treten, die wieder eine Importkontrolle durch ein Exkulpaturverfahren enthalten soll. Also, nicht aufgeben
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2013, 21:01 von Art20Abs4GG.)
(21-08-2013, 19:49)keinencent schrieb: Nicht desto trotz koennte man falls noch nicht geschehen diese ganze Sache tatsaechlich einmal von einem deutschen Anwalt pruefen lassen. Vorausgesetzt es stehen finanzielle Mittel zur verfuegung die nicht anderwertig benoetigt werden.
Servus,
da bin ich bei Dir, weil ich mein eigener Anwalt bin.
Zwangsweise. Oder würdest Du als Deutscher in einem fremdenfeindlichen Staat einen Ureinwohner dieses Staates zu Deinem Rechtsverdreher machen. Bock zum Gärtner sage ich da nur
Wenn in Deinem Fall ein EU-Staat involviert ist und Dein Fall vor dem 17.06.2011 beantragt worden ist, such doch einfach mal nach den oben genannten Begriffen aus dem EU-Recht. Für eine erste Orientierung über das EU-Recht ist wikipedia durchaus geeignet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internatio...schland%29
Je nach Einzelfall bekommt man dann vielleicht plötzlich eine Idee, die man - dann - mit seinem Anwalt zu einem Abänderungantrag ausarbeiten kann. Wie gesagt: Never give up! Die Jugendämter kochen noch nicht mal mit Wasser, sondern mit purer Inkompetenz
Wenn die Feststellungsklage, die ich heute bei Gericht eingereicht habe, tatsächlich akzeptiert werden sollte, hat der Ursprungsstaat des Unterhaltstitels ein 5-stelliges Finanzierungsloch. Das war den Aufwand wert
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Zitat:In 2015 soll eine neue EUGVVO in Kraft treten, die wieder eine Importkontrolle durch ein Exkulpaturverfahren enthalten soll.
Also DAS interessiert mich auch...
Hast du da Quellen, wo das nachgelesen werden kann?
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Keiner gibt mir eine Adresse einer Agentur , die mich noch vermitteln kann , ich mache alles , aber dann kommt wieder der Ausspruch Ueberqualifiziert .
Da keine Adressen kommen , scheint es auch keine zu geben .
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Hmm nur weil hier keine Adresse kommt gibt es keine Agentur die dich vermitteln kann?
Wenn du alles machst sollte es an Überqualifizierung und einer Adresse schon gar nicht scheitern.
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Was ist mit Zeitarbeitsfirmen, wie schon geraten?
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Habe ich schon 5 angeschrieben , alles negativ Seit anderthalb Jahren laeuft ein Ermittlungsverfahren hier in der Slowakei gegen mich ausgeloest von einem Oberstaatsanwalt aus Deutschland hier in der Slowakei wegen Unterhaltspflichtverletzung .
Alle Konten wurde ueberprueft , Freunde , Verwandte , Bekante , Nachbarn , Arbeitgeber usw.wurden befragt , Ich selber musste schon 2 mal zur Slowakischen Polizei , habe aber nie etwas ausgesagt .
Jetzt habe ich schon 3 Monate nichts gehoert , was hat das zu bedeuten ?
Habe aber nie ein Schriftstueck aus Deutschland erhalten . Nur der slowakische Polizist hat es mir gezeigt .
Und findet es unverschaemt was der Deutsche Oberstaatsanwalt alles will .
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(22-08-2013, 04:37)gleichgesinnter schrieb: Zitat:In 2015 soll eine neue EUGVVO in Kraft treten, die wieder eine Importkontrolle durch ein Exkulpaturverfahren enthalten soll.
Also DAS interessiert mich auch...
Hast du da Quellen, wo das nachgelesen werden kann?
gleichgesinnter
Hallo,
die Information war so eine Art Beifang bei meinen Recherchen im Netz, die ich mir aber nicht gemerkt habe. Ob die Information allerdings valide sein kann?
Soweit ich es bisher verstanden habe, wurde zum 01.03.2002 die Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO) in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet noch einen Vorbehalt des ordre public im Art. 34 Abs. 1, der für alle Verfahren gilt, die bis 17.06.2011 bei Gericht beantragt worden sind. Allerdings wird dieser Vorbehalt nicht mehr amtswegig geprüft, sondern die Prüfung muss vom Unterhaltsschuldner separat (in meinem Fall per Feststellungsklage) oder als Vollstreckungsbeschwerde explizit beantragt werden.
Dann kam 2007 das Haager Unterhaltsprotokoll, daß allerdings nur ein-zwei Staaten weltweit ratifiziert haben. Kokolores, also.
Nur nicht in der EU: Die hat gleich mal mit der Brüssel IIa das Unterhaltsrecht von den Füssen auf den Kopf gestellt und ab 18.06.2011 in der „EheVO“ Art. 41,
42), in der EuUnthVO (Art. 17), der EuMahnVO (Art. 19) und der BagatellVO (Art. 18) die Exequatur im Vollstreckungsstaat still und leise abgeschafft. Wie perfide das geplant ist, zeigt sich darin, daß es in den jeweiligen VO einen Abschnitt für die Staaten gibt, welche die HUP 2007 NICHT ratifiziert haben und einen Abschnitt für die Staaten, welche die HUP ratifiziert haben. Nach meiner Kenntnis ist das Ergebnis in beiden Fällen das selbe: Der Soverän wird in der EU einfach ignoriert.
Wenn ich also bisher auf dem Stichtag 17.06.2011 herumgeritten bin, dann liegt dies vor allem daran, daß die EU zu diesem Tag die Exekution von Unterhaltsfragen von der EUGVVO abgetrennt und in eigenen Verordnungen zum Nachteil der Unterhaltsschuldner geregelt hat.
Vor diesem Hintergrund bekommt auch die Neuordnung der EUGVVO zum 01.01.2015 eine neue Bedeutung. Leider sehe ich im Moment keine Möglichkeit, im Forum PDF-Dateien hochzuladen, deshalb vielleicht einfach mal nach: Abschaffung der Exequaturverfahren in Europa" oder "Jens Adolphsen" googeln.
Soweit ich es bis heute übersehen kann, wird erste Reform der EUGVVO seit 2002 wohl nur das Ergebnis bringen, das alle anderen EU-VO zum Unterhalt bereits vorgezeichnet haben: Die Abschaffung der Importkontrolle von Urteilen im Vollstreckungsstaat und damit auch die Exekution von Willkürurteilen
http://www.uni-trier.de/index.php?id=6147
Die Hoffnung stirbt zuletzt, wird der Hosenanzug am 22.09.2013 um 18:01 Uhr sagen
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).
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26-08-2013, 20:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2013, 21:10 von Art20Abs4GG.)
Hallo Friedrich,
Deine PN habe ich bekommen. Danke
Für alle Mitleser: Friedrichs Thema ist ein rein deutsches. Nur daß er seit vielen Jahren in der SLO lebt und der letzte (abgeänderte) Unterhaltstitel nach dem 18.06.2011 gefertigt wurde.
Ich verstehe: Das ist wirklich der GAU
Wie kann das Forum helfen?
Die Staatsbürgerschaft der SLO anzunehmen wäre aufgrund des langen Aufenthalts vielleicht möglich. Diesen Ausweg verbaut aber das EU-Recht
Nach D zurückzukehren und auf SGB II zu machen wäre zwar denkbar, löst aber den Verlust des Vermögens in SLO nicht. Abgesehen vom Verlust an Lebensqualität
Vielleicht wäre mein Lösungsweg in Ansätzen denkbar:
1) Friedrich gründet eine Limited nach englischem Recht mit einer Niederlassung in SLO. Als Director kann er dann europaweit Aufträge im Namen der Ltd. annehmen und nach dem Recht in SLO versteuern.
2) Die Aufträge könnte es hier geben:
http://www.freelancermap,de
https://freelance.ferchau.de/
usw. usf
3) Die Ltd. kann natürlich nur ein kleines Gehalt bezahlen -> neuer Abänderungsantrag in D.
4) Die verdienten Gelder fliessen zunächst in eine Ablösung der in SLO aufgelaufenen Schulden, um das Vermögen in SLO wieder frei verfügbar zu machen und verkaufen oder in die Ltd. übertragen zu können.
4) Nachfragen eines dt. Gerichts nach der finanziellen Situation der Ltd. kann man mit Verweis auf das englische Recht u.U. gut blocken. Die Ex muss beweisen und ein dt. Staatsanwalt beherrscht i.d.R. noch nicht mal die Amtssprache korrekt. Wie soll der Verträge in Englisch ...
5) Wenn die Situation in SLO bereinigt werden kann - dann nix wie weg nach Timbuktu oder sonst wohin
Ich hatte nach der Trennung zum Glück 6 Jahre Zeit, mich vorausschauend auf den GAU vorzubereiten und die notwendigen Strukturen schaffen zu können. Ob Friedrich dies nun unter Druck hinbekommt - wolle mer hoffe
Andere Vorschläge? Ihr seid doch die Experten
Nachtrag: Wg. dem Strafverfahren. Das haben die mit mir auch probiert. Cool bleiben. Wegen Bagatelldelikten wie Unterhalt, Beleidigung, Verleumdung oder sonstiger Drohung wird in Europa niemand an einen anderen Staat ausgeliefert. Einfach ignorieren und ebenso konsequent wie nachhaltig Einsicht in den Ermittlungsakt fordern. Wenn dieser nicht gewährt wird, das betreffende Land einfach meiden, die Verjährung abwarten und dann nach dem jeweiligen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Anklagestaat die Aufhebung des Verfahrens schriftlich beantragen. So geht das!
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(26-08-2013, 20:51)Art20Abs4GG schrieb: Für alle Mitleser: Friedrichs Thema ist ein rein deutsches. Nur daß er seit vielen Jahren in der SLO lebt und der letzte (abgeänderte) Unterhaltstitel nach dem 18.06.2011 gefertigt wurde.
Das ist schon lange durch, mich wundert etwas der Wind darum, wir haben das im Forum schon seit 2008 verfolgt, kommentiert und die Folgen daraus vier Jahre lang analysiert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=326
Der Staat verbreitet die frohe Kunde nach Kräften: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...AU/AU.html
In der jetzigen Situation spielt das ohnehin alles keine Rolle mehr. Was Wert hatte, ist futsch.Ich würde jetzt weiter einen einfachen Job suchen, ganz oder aufstockend ALG 2 beantragen, ein paar Klageversuche auf Verfahrenskostenhilfe starten um eventuell weiterlaufende Unterhaltsforderungen aufzulösen und anschliessend ganz gepflegt in Insolvenz gehen. Lass doch mal andere arbeiten.
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Hallo zusammen ,
habe euere Ratschlaege befolgt .
Nachfolgend kurzer Abriss , da in der Slowakei der Gerichtsvollzieher Sturm gelaufen ist , hatte ich bereits berichtet und mir alles pfaenden wollte habe ich ein Wohnortwechsel vorgenommen in das ehemalige Jugoslawien ausserhalb der Eu .Habe hier gute Arbeit gefunden und mir geht es gut .
Von der Anzeige zur Unterhaltspflichtverletzung vom Gerichtsvollzieher und diversen anderen Institutionen hoere ich nichts mehr .
Auch mein Unterhaltsrueckstand ist bei Mittlerweile von 50.000,- Euro angelangt .
Exe muss jetzt alle Rechnungen bezahlen fuer ihre ausgeloesten Aktivitaeten .
Mal sehen wie lange es dauert bis sie mich finden .
Da Exe sehr viel telefoniert mit meinen ehemaligen Arbeitskollegen um heraus zu finden wo ich mich aufhalte .
Ich geniesse jedenfalls die Ruhe .
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Konnte der Gerichtsvollzieher in der Slowakei nichts mehr von Wert einsacken? Die Rechnungen, die sie jetzt bezahlen muss werden sie zusätzlich anfeuern, dich zu finden. Hoffentlich hast du gut vorgesorgt, damit das nicht passiert.
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Wie kann man denn noch weiter vorsorgen . Im ehemaligen Jugoslawien werden sie nicht pfaenden , die Deutschen gehen denen am [Unterschreitung des Mindestniveaus] vorbei . Sie werden kein Finger kruemmen .
Und ich habe nichts verwertbares mehr .
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(11-01-2014, 12:13)Friedrich schrieb: Da Exe sehr viel telefoniert mit meinen ehemaligen Arbeitskollegen um heraus zu finden wo ich mich aufhalte .
Weh es ungekehrt waere. Dann wuerde es sofort eine dicke Anzeige wegen "Stalking" , "Noetigung" etc. geben
Aber wie man weiss, darf frau alles unbestraft machen.
Prost!
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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