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Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ?
#1
hallo,

ich konnte leider zu dem Thema wenig finden...wir lassen uns im 9 Jahr scheiden....Trennungsunterhalt zahle ich brav(mehr als 500). Nun wurde schon angekündigt das auch nachehelichen Unterhalt gefordert wird......Nochehefrau geht arbeiten verdient über 2000€ und begründet es damit das ich mehr verdiene. Mein Anwalt meint relativ trocken ich komme da nicht drumherum da ich zuviel verdiene....ich bekomme 1500 mehr.
Ist das wirklich so? und wie lange? Ein Kind ist da aber es lebt bei uns beiden........bin ich wirklich der Goldesel? Ich habe langsam echt lust einfach meinen Job zu schmeissen...warum arbeite ich 50 -60 Std wenn ich dann der Ex geben muß? Ich weiß ist nicht erlaubt und ist auch nicht ernst gemeint nur Ausdruck meiner Frustration.
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#2
An deiner Stelle wäre es tatsächlich überlegenswert, die Arbeitszeit zu reduzieren oder den Job zu wechseln, wenn du der Ex nicht ewig Geld nachwerfen willst.
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#3
Hallo gebeuteltermann,

beim Thema "nachehelicher Unterhalt" besteht ein großer Ermessensspielraum für den jeweiligen Richter. Generell sollte gemäß dem jetzigen Gesetzeslage jeder Partner nach der Scheidung für sich selbst aufkommen.

Allerdings kann ein Partner, der durch die Ehe Nachteile im Berufsleben erlitten hat (z.B. wegen längerer Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Kindererziehung, wenn einer der Partner aufgrund von Familienarbeit eine geringer qualifizierte Tätigkeit angenommen hat) nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen, damit dieser Nachteil teilweise ausgeglichen wird.

Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist schwer einschätzbar. Wie liegt denn der Fall in Bezug auf ihre Berufstätigkeit bei Euch?
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#4
Der nachehrliche Unterhalt ist kein Schicksal. Offenbar war es keine lange Ehe, sie ist keinesfalls bedürftig, sie arbeitet Vollzeit (?). Kinderbetreuung wird von beiden getragen. Wichtig wird die Frage sein, ob sie ehebedingte Nachteile nachweisen kann. Wieso genau fordert sie Unterhalt? Eine blosse Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse ist kein Grund für Unterhalt. Ein Anwalt, der so pauschal von Ehegattenunterhalt redet, dürfte dir keine grosse Hilfe sein.
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#5
(28-08-2013, 20:55)gebeuteltermann schrieb: ... und begründet es damit das ich mehr verdiene. Mein Anwalt meint relativ trocken ich komme da nicht drumherum da ich zuviel verdiene...
Zu diesem Thema fällt mir halt der Aufstockungsunterhalt ein. Dieser dient ja insbesondere dafür, dass Exilein den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann. Und so wie es aussieht, habt ihr nicht gerade von Wasser und Brot gelebt. Von daher ist die Aussage des Anwaltes gar nicht so abwegig. Kommt aber wie immer auf die genauen Umständer an.
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#6
Diese Lebensstandardgarantie mit dem einhergehenden grenzenlosen Aufstockungsunterhalt ist leider für lange Ehen jüngst wieder eingeführt worden, aber neun Jahre sind keine lange Ehe. Im Vordergrund stehen bei dieser Ehedauer die ehebedingten Nachteil, dort liegt das Drehmoment für Ehegattenunterhalt. Auch dann wäre es wenigstens zu befristen und höchstens für eine sehr begrenzte Übergangszeit zu zahlen. Da bereits Trennungsunterhalt bezahlt wird, würde ich auf jeden Fall auf kompletten Wegfall plädieren und keine Kompromisse anbieten. Insbesondere dann wenn auch noch Zugewinnausgleichszahlungen fliessen Soll sie doch erst mal ehebedingte Nachteile nachweisen.

Ist denn der Steuerklassenwechsel überhaupt schon eingerechnet?
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#7
(29-08-2013, 10:42)p schrieb: Diese Lebensstandardgarantie mit dem einhergehenden grenzenlosen Aufstockungsunterhalt ist leider für lange Ehen jüngst wieder eingeführt worden, aber neun Jahre sind keine lange Ehe.
Was am Amtsgericht natürlich anders ausgelegt werden könnte.
Ich stimmer Dir zu, dass es grundsätzlich "nur" um die ehebedingten Nachteile geht.

Der TO sollte sich jedoch darauf einstellen, zum OLG gehen zu müssen, um diese nicht wirklich klare Definition der "langen Ehedauer" herausfinden zu dürfen.

Denn mit seinem akuellen Rechtsbeistand scheint es eher unwahrscheinlich, dass er am AG Erfolg haben sollte. Immerhin kennen sie sich dort alle.
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#8
Stehe auch vor diesem Problem. Ich habe mit meinem Anwalt darüber gesprochen wie das "unterhaltsrelevante" Einkommen reduziert werden kann, damit es nicht der Ex zugute kommt.

Da gibt´s einige Möglichkeiten so weit ich weiß, z.B. Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. Eine weitere Möglichkeit könnte der Kauf einer Eigentumswohnung komplett auf Kredit sein. Diese Wohnung kann als Altervorsorge geltend gemacht werden, Zinsen und Tilgung können bis 24% des Bruttolohn abgezogen werden (Rentenversicherungsbeitrag muss aber berücksichtigt werden).
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#9
Nein.
Zur Altersvorsorge können nur die Tilgungen heran gezogen werden.
Zinsen können nur die Mietersparnis mildern, somit also den unterhaltsrechtlichen "Gewinn" schmälern aber niemals kann man damit seine Unterhaltszahlungen senken.

Und die 24% sind inklusive der gesetzlichen Rente.
Für Angestellte bleiben also 4% vom Brutto.
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#10
(29-08-2013, 10:42)p schrieb: Diese Lebensstandardgarantie mit dem einhergehenden grenzenlosen Aufstockungsunterhalt ist leider für lange Ehen jüngst wieder eingeführt worden, aber neun Jahre sind keine lange Ehe.

Erst ab 10 Jahren wird in Justizkreisen von einer langen Ehe gesprochen. Da könntest Du also Glück haben. Soweit mir bekannt, ist dies aber nicht genauer definiert.
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#11
Auch zehn Jahre wäre noch keine lange Ehe. Das fängt erst ab 15 Jahren ab, aber ein festes Datum gibts nicht, die Gerichte sind da "flexibel".
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