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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Freu mich für Dich und Deinen Sohn!
Hoffentlich hat der Streß damit ein Ende und das Durchhalten hat sich auch insoweit gelohnt.
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Update:

Mein Sohn hat seine 2wöchigen Herbstferien bei seiner Großmutter mütterlicherseits und deren Mann an seinem vorherigen Wohnort verbracht und dort auch Verwandte und ehemalige Schulfreunde getroffen.

Er traf auch regelmäßig seine Mutter und seine kleine Halbschwester und war gegen Ferienende bereit, eine Nacht in der Wohnung der Mutter zu übernachten. Als die Großmutter ihn dort zum vereinbarten Zeitpunkt abholen wollte, machte niemand auf. Sie bekam auch keinen Kontakt über Festnetztelefon, handy der Mutter und handy meines Sohnes.

Ich erfuhr davon, als ich gerade losfahren wollte, um ihn abzuholen. Da er -entgegen seiner üblichen Gepflogenheit- mir an diesem Tag kein "Guten Morgen" über whatsapp geschickt hatte, verständigte ich nach einiger Zeit erfolgloser Versuche der Großmutter des Klingelns an der Wohnungstür und des Telefonierens (ich war ja unterwegs), die Polizei.

Drei Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt erreichte dann die Großmutter meinen Sohn über sein handy. Er berichtete später, sie seien die ganze Zeit in der Wohnung gewesen; seine Mutter hätte die Klingel abgestellt gehabt und den Stecker des Festnetztelefons gezogen und ihr handy sei ja immer aus. Bei seinem handy sei der Akku leer gewesen und seine Mutter habe insistiert, er solle den erst bei seiner Oma wieder aufladen, er habe das dann aber doch dort getan...

Mein Sohn meint, er habe schöne Ferien gehabt und sei jetzt auch wieder gerne zu Hause. Er will auch wieder an seinem alten Wohnort Ferien machen, allerdings nicht bei seiner Mutter, sondern wieder bei seiner Oma. Seine Mutter will er dann wohl besuchen, aber Schlafen will er in der Wohnung seiner Mutter nicht mehr - sie habe ihn "vollgejammert" und er habe die ganze Zeit ein mulmiges Gefühl gehabt.

Die Umgangsfrage Sohn/Mutter ist damit weiterhin offen. Zumal: Gerichtlich vereinbart war, dass die Prozeßbevollmächtigte der Mutter mir mitteilen sollte, wann ich meinen Sohn an den IC-Bahnhof bringen sollte, wo die Mutter ihn erwarten würde. Diese Nachricht erhielt ich nicht. Es gab lediglich eine sms der Mutter auf das handy meines Sohnes. Ich habe ihn dann trotzdem dorthin gebracht - und mit der Großmutter verabredet, dass sie ihn am Zielbahnhof abholt. Der Mutter hatte ich mitgeteilt, dass sie zukünftig mit mir kommunizieren müsse, derweil ich ansonsten keine Veranlassung sähe, Zeit und Ressourcen für ihren Umgang einzusetzen - und alleine würde mein Sohn wohl kaum den 60 km entfernten IC-Bahnhof erreichen können. Der Brief kam mit dem Postvermerk zurück, dass der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden kann. Sie wohnt aber dort - nur ist der Briefkasten so voll, dass da nichts mehr ´reingeht, wie mir mein Sohn erzählte...

Sie hat aber versucht, mit meinem Sohn zu vereinbaren, dass er Weihnachten bei ihr ist. Er hat versucht, ihr zu erklären, dass das nicht ginge, da er mit seiner Konfi-Gruppe ein Krippenspiel aufführt... und dann sei er ja letztes Jahr Weihnachten bei ihr gewesen und dieses Jahr sei doch Papa dran... Nachdem sie das irgendwie nicht wahrhaben wollte, habe er ihr gesagt, sie müsse das mit mir besprechen. Er weiß aber nicht, ob sie das tun wird. Er glaubt auch nicht, dass seine Mutter so richtig verstanden hat, dass er jetzt bei mir lebt...

Ich denke, nachdem mein Sohn nun gerne aus dem Urlaub hierhin zurückgekehrt ist, ist klar, dass er seine Zukunft unverändert hier sieht.
Ich möchte allen, die uns mit Ratschlägen und guten Wünschen begleitet haben, Danke sagen, insbesondere @Ibykus, dessen Hilfe bei der Erstellung der wesentlichen Schriftsätze ich hatte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nun hab´ ich Querulant Big Grin doch schon wieder ein Verfahren angeschoben...


"in dem familienrechtlichen Verfahren


gegen (Mutter), xxxstr. xx, xxxxx (Stadt),

betreffend das gemeinsame Kind (Sohn), geb. xx.xx.2001,


beantrage ich,

im schriftlichen Verfahren die Zustimmung der Mutter zur Diagnose und ggf. Therapie von (Sohn) durch die Praxis xxx, xxxberg xx, xxxxx Stadt zu ersetzen.



Begründung:

Es besteht gemeinsame elterliche Sorge.

Im April d. J. wechselte (Sohn) auf eigenen Wunsch vom mütterlichen Haushalt in den meinigen. Der Verbleib von (Sohn) hier wurde im Verfahren xxx F xxx/12 beim Familiengericht xxx geregelt.

Ein wesentlicher Grund war, dass (Sohn)s LRS nicht hinreichend behandelt wurde. (Sohn) selbst glaubte nicht mehr an Besserung. Der Beantragung von Mitteln zur LRS-Therapie nach § 35a SGB VIII für (Sohn) stimmte Frau (Mutter) im Termin zum v. g. Verfahren zu. Da die in (Stadt) seitens der Schule und des Duden-Institutes durchgeführte Diagnostik in yyy nicht hinreichend ist, wird derzeit durch die kinderpsychiatrische Praxis xxx eine Begutachtung durchgeführt. Diese Begutachtung sehe ich durch die v. g. Zustimmung von Frau (Mutter) abgedeckt.

Wahrscheinlich ist aber auch, dass die sich insbesondere in den letzten 3 Jahren permanent verschärfende prekäre Situation von (Sohn) bei ihm Beschädigungen hinterlassen hat, sodass eine darüber hinausgehende Diagnostik und therapeutische Maßnahmen angezeigt sind.

Die hierfür erforderliche Zustimmung von Frau (Mutter) bin ich nicht in der Lage einzuholen:

Ein an Frau (Mutter) gerichtetes Schreiben kam mit dem Vermerk der Post zurück, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. Frau( Mutter) wohnt aber dort, nur ist der Briefkasten so voll, dass die Post dort keine weiteren Schreiben unterbringen kann.

Entsprechend der Regelung aus dem Verfahren xxx F xxx/12 beim Familiengericht (Stadt) verbrachte (Sohn) die Herbstferien bei seiner Großmutter mütterlicherseits in (Stadt) und hatte dabei auch mehrfach Kontakt zu seiner Mutter. Die vorbereitete Erklärung der Praxis xxx hat er dabei seiner Mutter nicht ausgehändigt.

Mit der Großmutter wurde sodann vereinbart, dass sie nach (Sohn)s Abreise bei Frau (Mutter) versuchen wollte, die Erklärung unterschrieben zu bekommen. Nunmehr teilte sie mit, dass z. Z. keinerlei Kontakt zu Frau (Mutter) möglich ist.

Nachdem (Sohns)s Persönlichkeitsentwicklung nicht mehr altersgerecht verlaufen konnte, ist m. E. auch angesichts einsetzender Pubertät zu vermeiden, dass angezeigte therapeutische Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, weil seiner Mutter adäquate Reaktionen nicht möglich sind. Soweit dem Gericht hierzu an weiteren Informationen gelegen ist, rege ich an, mit Frau xxx, Richterin am Familiengericht (Stadt), in Kontakt zu treten.


Mit freundlichem Gruß"

Scheint so nicht möglich. Das FG hat innerhalb von 4 Tagen ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge eröffnet, eine Verfahrensbeiständin für meinen Sohn bestellt und den Anhörungstermin auf Anfang Dezember gelegt.

Beim Beschluß wg. der Verfahrensbeiständin ist die Mutter als Antragsgegnerin benannt, ich lediglich als Beteiligter. Muß ich mir dabei was denken?
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Grob geschätzt tippe ich mal, das Gericht sieht sich veranlasst, der KM das Sorgerecht zu entziehen. Anders kann ich mir die Verfahrenseröffnung nebst deiner Mitwirkung als Beteiligter statt Antragsteller nicht erklären.
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Das war mir auch durch den Kopf gegangen. Und so kann man meinen Antrag wohl auch nicht interpretieren... Amtsverfahren ohne Antragsteller?

Es ist wohl so, dass die Mutter z. Z. die Fähigkeit verloren hat, ihr Leben gestalten zu können, geschweige denn das ihrer Kinder. Ich bin gespannt, ob sie im Termin (Erscheinen ist angeordnet) überhaupt vertreten sein wird. Was könnte das Gericht dann machen? Sie geht ja wohl nicht mehr an an ihren Briefkasten. Meine Sorge ist, dass für meinem Sohn weitere Zeit verloren geht.

Vielleicht kommt es ja auch nur zu einem teilweisen Sorgerechtseingriff, beschränkt auf den gesundheitlichen Bereich? Aber dafür ´ne Beiständin?

Ich sehe ja auch, dass mein Sohn sehr wohl Kontakt zu seiner Mutter will, trotz der Dinge die er verarbeiten muß. (Z.B. war sein Portemonaie mit über 300 € nicht mehr da, als er sie besuchte und sie hat auf seine Frage nach seinem Sparbuch nicht wirklich geantwortet.) Ich muß ihn nicht dazu drängen, mit seiner Mutter zu telefonieren und sie ruft ja jetzt auch regelmäßig einmal die Woche an.

Ein Sorgerechtsentzug trüge ja auch die Gefahr in sich, dass sie dann möglicherweise nicht mehr in der Lage wäre, den Kontakt zu ihrem Sohn zu suchen...

Ich habe schon aktuell das Gefühl, dass da möglicherweise etwas über das Ziel hinaus schießen könnte...
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Im Zweifelsfall würde ich mal bei Gericht nachfragen. Zeitverlust sehe ich nicht so kritisch, ihr habt ja Anfang Dezember schon einen Termin?
Desweiteren steht es dir ja frei, vor Gericht deine Bedenken bzgl. Sorgerechtsentzug darzutun. Allerdings: Macht die KM so weiter, willst du dann wirklich wegen jeder neuen anstehenden Entscheidung wieder die Ersetzung der Zustimmung der KM gerichtlich beantragen? Ist ja auch nicht gerade das gelbe vom Ei.
Ein adäquater Mittelweg wäre ggf. tatsächlich nur die Übertragung für einen Teilbereich der Sorge allein an dich.

By the way: Sieht sich die KM ohne Sorge nicht in der Lage, den Kontakt zu ihrem Sohn zu suchen, lässt das schon auf ein unglaubliches Maß an "Bockigkeit" schließen, und dann ist es vielleicht für alle von Vorteil, wenn eine kleine Pause eintritt, bis sich die KM wieder soweit auf der Reihe hat.
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Der Termin paßt schon - in der Woche darauf ist das Ergebnisgespräch in der kinderpsychiatrischen Praxis. Zeitverlust würde aber dann eintreten, wenn seitens der Mutter niemand im Termin da wäre und das Gericht sich dann nicht in der Lage sähe, etwas zu beschließen. Ist ja nicht unbedingt einfach, Therapietermine für ein Kind zu bekommen - und wenn wir da dann erst ´mal ´raus wären, könnte es halt dauern...

Bezgl. "Bockigkeit" ist das Zusammenleben meines Sohnes mit seiner Mutter nicht ganz ohne Folgen geblieben... Ich komme da jetzt noch ganz gut zurecht, weil auch er dann doch wieder das Gespräch sucht, wenn ich ihm die (sanktionsfreie) Zeit lasse, wieder ´runter zu kommen. Aber das wird pubertätsbedingt ja jetzt nicht von alleine einfacher.

À propos "Bockigkeit" bei der Mutter. Ich würde da eher "Ambivalenz" in den Raum stellen... ohne Therapie wird sich da nichts zum Besseren ändern, schätze ich ´mal. Weshalb ich auch nicht glaube, dass Druck etwas nachhaltig ändern kann.

Ich warte denn jetzt erst ´mal ab, dass die Beiständin sich meldet - google meint, sie arbeite lösungsorientiert habe Lebenserfahrung. Vielleicht weiß sie ja auch, wo die Richterin hin will...
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Nun bin ich der Anregung von @Jessy doch gefolgt und habe ´mal beim Gericht angerufen um nachzufragen, was denn passiert, wenn seitens der Mutter niemand im Termin da ist. Dabei habe ich erfahren, dass die Post des Gerichtes an die Mutter zurück gekommem ist. Es sei aber davon auszugehen, dass es zu einer Entscheidung kommt, mit der keine Zeit für meinen Sohn verloren geht.

Die Beiständin meines Sohnes hat vorgeschlagen, das Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter aus tatsächlichem Grund zu beantragen - wäre ja das mildere Mittel gegenüber dem Sorgerechtsentzug. Was ich so gefunden habe, geht das bei längerer Inhaftierung oder wenn jemand bei längerem Auslandsaufenthalt nicht erreichbar ist. Reicht es auch als tatsächlicher Grund, wenn jemand einfach seinen Briefkasten nicht leert?
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Ob sie den Briefkasten nicht leert, ist ja nicht bewiesen. Vielleicht ist sie weggezogen. Ob ruhen oder Alleinsorge erscheint mir da einerlei. Ich würde ruhen beantragen, hilfsweise Alleinsorge für einen Teilbereich der Sorge. Jemand, der nicht erreichbar ist oder sein will, kann kein gemeinsames Sorgerecht ausüben.
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mein Gott! Die Mutter gibt immer wieder erneuten Anlaß sich darüber zu freuen, dass Dein Junge bei Dir wohnt! Gut, dass Du bei Allem die Nerven behalten hast und dem Jungen trotz aller Mißstände immer eine Hilfe warst.

Ob die KM tatsächlich verzogen ist, spielt keine Rolle. Soweit die Schriftstücke amtlich zugestellt worden sind, wird sich das Gericht keine großen Bedenken hingeben, Deinem Antrag zu entsprechen, der ja mit und ohne mütterlicher Stellungnahme vernünftig ist und zum Wohle des Kindes.

Sei froh, dass Du soweit weg wohnst.
Das erspart Dir über Reaktionen nachzudenken, die die KM wieder auf Spur bringen ...
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(13-11-2013, 18:25)Ibykus schrieb: Die Mutter gibt immer wieder erneuten Anlaß sich darüber zu freuen, dass Dein Junge bei Dir wohnt!

Das ist tatsächlich eine enorme Erleichterung. Die Mutter war ja auch früher schon ein Härtefall. Aber irgendwie bin ich immer noch fassungslos, daß der qualitative Versatz in ihrem Denken und Tun, den ich vor ungefähr 3 Jahren bemerkte, dem Jugendamt so bedeutungslos erschien...

(13-11-2013, 18:25)Ibykus schrieb: Das erspart Dir über Reaktionen nachzudenken, die die KM wieder auf Spur bringen ...

Na ja, ganz so ist das nicht. Mein Sohn liebt seine Mutter ja doch - wäre auch schlimm, wenn es anders wäre. Gestern abend, nach dem Telefonat mit ihr, erzählte er, dass sie sich sehr intensiv danach erkundigt habe, wo und wann er denn mit seiner Krippenspielgruppe auftreten werde und ob er sie nicht ´mal besuchen kommen könnte, wenn sie Weihnachten/Neujahr ihre Freundin in Hannover besuchen würde. Er fühle sich bei solchen Dingen dann immer ganz schlecht. Er meint, dass sie das weiß und ausnutzen will.

Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, wenn sie irgendwo hinkommt, wo er auftrittt - nur so die ständige Frage, kommt sie oder kommt sie nicht, ist dann etwas, was ihn eben sehr beschäftigt. Und er weiß eben auch nicht, ob er sie treffen will: Einerseits schon - andererseits, was geschieht dann? Das ist schon ein Problem für ihn, dass sie immer für Überraschungen gut ist...
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(14-11-2013, 10:47)wackelpudding schrieb: Die Mutter war ja auch früher schon ein Härtefall. Aber irgendwie bin ich immer noch fassungslos, daß der qualitative Versatz in ihrem Denken und Tun, den ich vor ungefähr 3 Jahren bemerkte, dem Jugendamt so bedeutungslos erschien...
es wird Dir kein Trost sein können - aber fassungslos bin ich auch gelegentlich. Insbesondere dann, wenn ich wegen meiner Bemühungen, meinem Kind ein guter Vater zu sein (ich werde insoweit noch den anderen Thread ergänzen), solche eMail erhalte:

Kindsmutter heute früh schrieb:Ich habe gar nichts dagegen wenn es [Kindername] gut geht. Ihr geht es nur nicht gut, wenn du dich nicht an die Vereinbarungen die du wolltest und die das Gericht angeordnet haben zu [Kindername] Schutz.

Dazu gehört auch, dass du deine Rechnungen und Unterhalt bezahlst!!! Sonst wird es [Kindername] nicht mehr lange gut gehen. Denn dann fallen Weihnachten und Geburtstagsgeschenke aus. Da du über mein Geld verfügst und deine Geschenke von meinem Geld bezahlt werden!!!!!!! Somit gibt es nur noch Geschenke, die von meinem Geld was du mir schuldest!

Also denke daran und hör auf mit deinen krankhaften Aktivitäten!!!! Geht zum Arzt und hol dir Hilfe.

Pfui so ein Erzeuger - Vater kann so etwas nicht sein!!!
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Tja, bekloppt nicht? Ich habe von der Mutter meines Sohnes auch noch keinen Cent Unterhalt gesehen. Aber was kann mein Sohn dafür?
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Ich habe eine für mich neue Zustellungsart kennengelernt: Nachdem die Zustellung durch die Post nicht möglich war, hat die Richterin die Sachen an die örtliche Polizeistation gegeben und die Polizei hat sie gegen Quittung der Mutter in die Wohnung gebracht. Zum Termin heute war die Mutter dann doch nicht da.

Beschlossen wurde entsprechend meinem Antrag mit der Weiterung, dass auch in Zusammenhang mit der LRS stehende Folgeanträge beim JA nicht einer erneuten Zustimmung der Mutter bedürfen.

Damit kann ich gut leben - Anderes, was der Zustimmung der Mutter bedürfte, sehe ich z. Z. nicht. Was später wird, muß man ´mal sehen. So ein Antrag ist ja kein Aufwand und wenn keine Anwälte im Boot sind, gibt´s auch keine langen Schriftsätze...
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Schön! Dein Sohn profitiert sicher davon, wenn er nun die Hilfe bekommen kann, die er braucht, ohne dass es jedesmal einen riesen Zirkus deswegen gibt.
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(06-12-2013, 11:12)Jessy schrieb: ... wenn er nun ...Hilfe bekommen kann, ... ohne dass es jedesmal einen riesen Zirkus deswegen gibt.

Das ist ganz wichtig! Als wir vom Besuch bei seiner Beiständin nach Hause gefahren sind und wir darüber gesprochen haben, meinte er: "Papa, ich wünsche mir, dass bei mir ´mal alles ganz normal geht..."

Z. Z. klappen die vereinbarten Telefontermine zwischen meinem Sohn und seiner Mutter wieder nicht. Er kann sie nicht erreichen, weil ihr handy ja gewöhnlich aus ist und der Festnetzstecker gezogen und auf eine Bitte seinerseits per sms hat sie nicht reagiert. Nun kennt er sie ja und weiß vom Kopf her, dass das nichts mit ihm zu tun hat. Aber was fühlt jemand, den die Mutter nicht ´mal wie vereinbart einmal wöchentlich anruft? Da komme ich auch nur bedingt ´ran, weil er ja "gelernt" hat zuzumachen. Ich bin froh, dass jetzt die Möglichkeit gegeben ist, dass da jemand fachkundig drauf guckt.

Nachtrag: Kaum hatte ich den post abgesandt, brachte die Post ein Paket von der Mutter für meinen Sohn; um 13.30 Uhr dann noch eine sms auf sein handy, ob sie am Wochende ´mal mit ihm telefonieren könnte. Nur ´mal so zur Beschreibung der üblichen gefühlsmäßigen Achterbahnen, mit denen er fertig werden muß...
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Update:

Die telefonischen Kontakte zwischen Mutter und Sohn sind weiterhin unregelmäßig. Anderer Umgang hat bisher nicht stattgefunden. In den Sommerferien hat die Mutter die Gelegenheit ihren Sohn zu besuchen, wenn er eine Woche bei seinen Großeltern mütterlicherseits am Wohnort der Mutter ist.

Bei meinem Sohn schaukelt sich Angst leicht zur Panik auf und dann geht gar nichts mehr. Das ist auch Gegenstand seiner Therapie und das eine oder andere läuft schon besser. Bei Zahnbehandlungen allerdings hilft ihm das noch nicht, sodass seine Zahnärztin vorschlug zu versuchen, ihn in einer auf Kinder spezialisierten Praxis behandeln zu lassen: Einiges sei bereits zeitkritisch. Also telefonisch ´nen Termin gemacht und jetzt die Anmeldeunterlagen erhalten: Überraschung! Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen ihr schriftliches Einverständnis geben, bevor dort mit einer Behandlung begonnen wird. Da ich der Meinung war/bin, dass Zahnbehandlungen in die Alltagssorge fallen, habe ich nachgefragt, aber man sieht´s dort halt anders.

Da die Mutter weiterhin nicht erreichbar ist, habe ich nun gerichtlichen Antrag gestellt, mir die elterliche Sorge allein zu übertragen, hilfsweise mir die Gesundheitsfürsorge zu übertragen, hilfsweise das Ruhen der Sorge der Mutter festzustellen, wobei es mir darauf ankäme, dass die Behandlung meines Sohnes zügig erfolgen könne.

Ich bin gespannt, welchen Weg das Gericht gehen wird...
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Da bisher vom Gericht nichts kam, habe ich da ´mal angerufen und dort den Hinweis erhalten, dass ich schriftlich anfragen möge, da man mir telefonisch keine Auskunft erteilen könne, weil meine Identität ja so nicht überprüfbar wäre. Na denn:

"... bitte ich hinsichtlich meines Antrages vom xx.xx.xxxx freundlichst um kurze Sachstandsmitteilung.

Beim im Antrag genannten Zahnarzttermin bekräftigte der Zahnarzt, dass er Zähne nur ziehen würde, wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten geklärt sei. Das Zähneziehen wiederum ist erforderlich, weil (Sohn) eine Zahnspange erhalten soll. Meine Sorge ist, dass, wie zu oft in den letzten Jahren, wieder einmal für (Sohn) Zeit verloren geht und danach die Dinge komplizierter sind.

Mit freundlichem Gruß"
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Eilbedürftigkeit hattest du im Antrag genannt, Begründet und belegt mit der medizinischen Situation?
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Nein, hatte ich nicht. Wäre wohl auch nicht so belegbar, weil die Zahnspange selber ´nen "Grenzfall" ist. Dass Formungen schwieriger werden, je weiter das Kiefernwachstum abgeschlossen ist, wußte aber auch ´ne Mitarbeiterin am Gericht, mit der ich telefoniert hatte, von ihrer Tochter. Ich denke, das weiss, wer Kinder hat, da muß ich nicht nachlegen.

Das Problem ist wohl, dass die Mutter meines Sohnes einfach nicht erreicht werden will und jetzt wieder dran gebastelt wird, wie man trotzdem was entscheiden kann...

Wir verlieren auch noch keine Zeit, weil der Zahnarzt jetzt erst mal kleinere Sachen auf seine Kappe nimmt, auch weil er sehen will, wie mein Sohn reagiert...

Aber mach ´mal ´nem 13Jährigen klar, dass er zum Zähneziehen ´ne gerichtliche Erlaubnis braucht... bei seinen Kumpels (ist ja gerade das Alter) läuft das alles ganz problemlos... Und das ist ja nicht das erste Mal, dass er einen Unterschied erlebt.
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Entscheidung über´s Zähneziehen gibt´s noch keine. Aber zwischenzeitlich war das JA da, weil es vom Gericht um eine Stellungnahme gebeten wurde. Es gibt da keinen Dissens zum Verhalten der Mutter. Zeitdruck ist aber auch nicht, weil mein Sohne den letzten Zahnarzttermin wg. Fieber/Husten/Schnupfen... absagen mußte und ein neuer erst im Dezember möglich war- und da wird noch nichts gezogen...

Dieser Tage ist mein Sohn 13 Jahre alt geworden. Seine Mutter hat angerufen (der erste Kontakt seit den Sommerferien), ihm gratuliert und gemeint, seine Geburtstagsgeschenke bekäme er, wenn er sie zu ihrer Kur begleiten würde.
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Die Mutter merkt es einfach nicht. Völlig verrannt in die dümmsten Fehler, die man gegenüber dem Kind überhaupt machen kann. Das ist so grob und eindeutig falsch, dass man bereits pathologische Ursachen bei der Mutter annehmen muss.
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Ja, ist traurig. Noch trauriger ist, dass die involvierten Professionellen nichts gesehen haben, als das für mich als Laie vor mehr als 4 Jahren sehr augenscheinlich wurde. Stattdessen wurde sie eigentlich durchgängig bestätigt...
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Ja, das mag aus Sicht eines Außenstehenden falsch sein.

Jetzt fabuliere ich mal ins Blaue hinein:
Aus der Sicht einer egoistischen Mutter, die über die Schiene Betreuungsunterhalt und dann später Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen wieder ein Leben in ökonomischer Selbstbestimmtheit zu Lasten des Vaters führen möchte, sind das alles zielführende Maßnahmen.

Kann das sein?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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In diesem Fall nicht. Da gab´s nichts (mehr). Ich war nicht mit ihr verheiratet und fiel seinerzeit noch unter die 3-Jahres-Regelung. Nein, sie ist aus meiner Sicht "out of border" und kann das nicht erkennen.
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