23-04-2009, 12:28
Nicht Neues, neu ist eher dass die Thematik stetig häufiger in der normalen Presse auftaucht:
"Umgangsrecht schließt Übernachtung mit ein". Ablehnung einer Übernachtung muss auch bei Kleinkindern begründet werden.
http://www.rundschau-online.de/html/arti...9048.shtml
"Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...5&listid=0
Das ist der einzige Fall, der etwas Neues bringt. Normalerweise muss man nachweisen, sich um Vermittung bemüht zu haben, bevor Prozesskostenhilfe wegen "mutwilliger Klage" abgelehnt wird. Der Beschluss vom 16.02.2009, Az. 11 WF 135/09 der OLG Koblenz sagt, Umgangsrecht sei so wichtig dass man auch direkt zum Gericht darf.
"Umgang: Zieht die Mama weg, muss sie dem Papa das Töchterlein entgegenbringen". Betonung der aktiven Mitwirkungspflicht beim Umgang. Allerdings ohne Kostenbeteiligung.
http://www.valuenet.de/php/newsContent.p...id=1141336
"Umgangsrecht schließt Übernachtung mit ein". Ablehnung einer Übernachtung muss auch bei Kleinkindern begründet werden.
http://www.rundschau-online.de/html/arti...9048.shtml
"Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...5&listid=0
Das ist der einzige Fall, der etwas Neues bringt. Normalerweise muss man nachweisen, sich um Vermittung bemüht zu haben, bevor Prozesskostenhilfe wegen "mutwilliger Klage" abgelehnt wird. Der Beschluss vom 16.02.2009, Az. 11 WF 135/09 der OLG Koblenz sagt, Umgangsrecht sei so wichtig dass man auch direkt zum Gericht darf.
"Umgang: Zieht die Mama weg, muss sie dem Papa das Töchterlein entgegenbringen". Betonung der aktiven Mitwirkungspflicht beim Umgang. Allerdings ohne Kostenbeteiligung.
http://www.valuenet.de/php/newsContent.p...id=1141336