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(07-01-2014, 18:49)p schrieb: ... , bei der lächerlichen 16,2% Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen müssten die sich eigentlich in Grund und Boden schämen. Stattdessen machen sie selber mit bei der Durchsuchung arm gemachter Bürger...
Bei Bekannten von mir sind mal drei Polizisten angetrabt, um herauszubekommen, wer hinter einer Geschwindigkeitsübertretung steckt.
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Bei den Renten hatten sie es ja versuch, nur leider ohne Erfolg
Ich hab ja mehrere Rentenzahler die im einzelnen aber alle nicht pfändbar sind und der private der zahlen könnte hat bislang noch nicht gezahlt. Der RA der exe war so schlau und hat den Unterhalt nach 850c gepfändet, das war im Januar 2013. Erst im August wurde die Zusammenlegung der Renten beantragt und erst im Dezember 2013 die Pfändung nach 850d beantragt. Das bedeutet jetzt aber nicht das Exe Unterhalt bekommt denn der private Rentenzahler zahlt ja schon das ganze Jahr nicht vorauf ich ihn im November verklagt habe auf Auszahlung an mich, diese Sache liegt nun beim Landgericht somit kann er ja nun schon wieder nicht zahlen
Und genau beim diesem Rentenzahler haben sie die Hausdurchsuchung gemacht, ich denke der Staatsanwalt glaubt das die an mich ausgezahlt haben was mich ja dann ja Unterhaltszahlungsfähig gemacht hätte.
Und genau deshalb wird diese ganze §170 sache platzen
Ich hatte ja zur Akteneinsicht eine Eingabe gemacht ,mir wurde mitgeteil das sobald die Polizei fertig ermittelt hat mir Akteneinsicht gewährt wird das ist mittlerweile aber auch schon wieder 3 Monate her. Ich habs ja nicht eilig, kommt Zeit kommt Rat.