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Kind ummelden als Zweitwohnsitz - Zustimmung der Mutter???
#1
Ich wollte heute beim EWM für die Kids einen Zweitwohnsitz bei mir beantragen. Jetzt haben dir mir gesagt, das ginge nur mit Zustimmung der Mutter.
Es besteht Sorgerecht und alles andere. Es gab noch keine Verhandlung die den Umgang bestimmen!
Ich darf die ganze Familie ummelden, aber nicht als ZW für die Kids.
Dazu erzählten die was von zweitwohnsitzsteuer.

Gibt es ein Gesetz darüber das ich den ZW doch alleine machen kann
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#2
Eine Zweit-Wohnsitz-Steuer erheben manche Kommunen; hierzu können wir wenig sagen da wir nicht wissen, wo Du wohnst oder um welche Stadt es sich handelt.

Weiters wissen wir nicht- bist du mit der Mutter der Kinder verheiratet? Sorgerecht geminsam mit der Mutter reicht wohl nicht, dazu müsstest du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Vielleicht fragst du mal die Tussen vom Einwohnermeldeamt nach den Rechtsgrundlagen ihrer Ablehnung - Paragraph, Gesetz, Verordnung?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Eine Nebenwohnsitzsteuer gibts manchmal, das ist richtig. Die Anmeldung als Nebenwohnsitz durch dich ist zulässig, die Mutter kann ihn da allerdings mit gleichem Recht wieder abmelden. Einwohnermeldeämter verweigern die Anmeldung trotzdem gerne, ist ja schliesslich der Vater und nicht die Mutter, die etwas will :-(

Der Nebenwohnsitz hat sonst keine wirklichen Auswirkungen. Fordere eine schriftliche Ablehnung der Anmeldung als Zweitwohnsitz vom Einwohnermeldeamt.
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#4
Hallo,

Ja wir sind verheiratet. Wir haben beide AbR.

Den NE möchte ich deshalb beantragen, weil in naher Zukunft der Unterhalt berechnet wird und meine neue Wohnung 4 Z hat und schon bei der Kaltmiete der der KdU entspricht.

Könnt ihr folgen!

Ich bin berufstätig.
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#5
(17-03-2014, 11:12)papi4kids schrieb: Könnt ihr folgen!

O. d. A. n. B. (ohne diese Abkürzungen noch besser).
Die Begründung für einen Nebenwohnsitz ist für die Anmeldung kein Kriterium. Dein Problem war die Anmeldung, oder? Hast du schon eine schriftliche Ablehnung mit Begründung gefordert? Wenn man dir das nicht geben will, mach eine Fachaufsichtsbeschwerde.
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#6
Ich kürze ab um eventuelle vergleichbarkeiten fernzuhalten.

Die Kids haben den Hauptwohnsitz bisher in der geimeinsamen Wohnung. Ich habe mich heute umgemeldet und wollte zeitgleich die Kids als Zweitwohnsitz
Bei mir anmelden. Das war auf raten eines Forumsmitglieds. Damit später, im falle eines falles...

Ich habe keine schriftliche begründung geordert. Erst meinte die Frau vom Eineohnermeldeamt, das geht garnicht bei uns in der stadt. Dann fragte sie die Kollegin, die meinte allerdings dann, es geht
Mit Zustimmung der Mutter.
Ich war verwirrt!
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#7
Lass dich doch nicht von ahnungslos herumstolpernden Sachbearbeiterinnen mit ein paar Worten abspeisen, die sich von einem Vater bei ihrem Morgenkaffee gestört fühlen. Verlange das Formular für den Nebenwohnsitz, fülle es aus, gib es ab. Wenn sie es ablehnen, dann schriftlich. Wenn sie es nicht annehmen wollen, schicke es per Post oder verlange eine schriftliche Ablehnung. Wird das verweigert, den verlange den Vorgesetzten. Geh die Kette rauf und friss dich durch diese unfähigen Figuren durch.
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#8
Moin.

Das Problem ist wohl, daß sich die Eltern bei gem. Sorge auf einen Hauptwohnsitz des Kindes einigen müssen, zwei sind mW nicht möglich.

Die einseitige Anmeldung des Hauptwohnsitzes, wie auch die eines Nebenwohnsitzes könnte aber als Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes aufgefaßt werden, was aber der Zustimmung bzw Einigung BEIDER Eltern mit Sorgerecht bedarf.
.
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#9
Ein Nebenwohnsitz kann nicht der Lebensmittelpunkt sein. Im Zivilrecht gibts übrigens zwei Hauptwohnsitze, im Melderecht nicht.
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#10
Mit der Anmeldung zum Nebenwohnsitz wird mE der Lebensmittelpunkt des Kindes gleichzeitig beim ANDEREN Elternteil bestimmt, denn irgendwo muß das Kind ja mit Hauptwohnsitz gemeldet werden.

Da sich die Geschichte im Einwohnermeldeamt abspielt, kann auch nur das Melderecht gelten.

Das Ganze ist mit den Anforderungen aus einer Doppelresidenz, dem Wechselmodell unvereinbar.
Insofern wäre es reizvoll, das mal durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu treiben, um evtl eine Gesetzesänderung oder Anpassung zu veranlassen.
.
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#11
@Skipper,
genau das!

Ich schaue grade nach. Melderecht // www . recht . N R W . d e
garnicht so einfach was zu finden.
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#12
Interessant, dass es überall andere Auskünfte zu geben scheint.
Wir wollten mal die Kleine von meinem Mann mit zweitem Hauptwohnsitz bei uns anmelden.
Aussage der Sachbearbeiterin: Mit Zustimmung der KM kein Problem. Nebenwohnsitz könne man auch ohne Zustimmung der KM anmelden.
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#13
(17-03-2014, 12:44)Jessy schrieb: Nebenwohnsitz könne man auch ohne Zustimmung der KM anmelden.

Das kannte ich und ist allgemein so, aber dass es zwei Hauptwohnsitze gibt, ist mir neu. Möglich sind zwei Hauptwohnsitzer meiner Kenntnis nach nur, wenn einer davon im Ausland ist.
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#14
Ich telefoniere grade mit den Sachbearbeitern der Bürgerdienste.

Die Abteilungsleiterin gab Auskunft, das es Problemlos möglich sei, aber es wäre besser wenn die KM ihre Zustimmg geben würde, ist aber NICHT erforderlich. Ich werde das dann kurzfristig erledigen und habe nochmals um eine Bestätigung der Sachbearbeiterin per Mail gebeten.

Ich denke das es auch Sinn macht, dort ein weitere Schreiben zu hinterlegen, das die KM nicht ohne meine zustimming etwas ändern darf.

PS: gibt es einen Vordruck in den Downloads für

"Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. "
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#15
Als ich meinen Sohn mit Nebenwohnsitz hier anmeldete hat kein Mensch nach der Mutter oder ihrem Einverständnis gefragt. Aber ich stelle immer mehr und immer häufiger fest, dass die Uhren hier etwas väterfreundlicher ticken als im Rest der Republik, sei es beim Jugendamt, Gericht oder überhaupt.Wink

Also nicht abschrecken lassen!
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