24-03-2014, 01:05
umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
|
Hallo Egon.
Es gibt viele Formulierungsmöglichkeiten für eine Elternvereinbarung, einige, die sich als gutes Schema bewährt haben. Formuliere so, daß das Ganze vom Gericht quasi durchgewunken werden kann. Je strittiger eine Elternbeziehung ist, desto genauer und detaillierter muß ausformuliert werden. Ziel ist es und gerade auch in Deinem Fall, den Umgang so zu organisieren, daß die Eltern gar nicht mehr groß in Kontakt treten müssen, alles automatisiert abläuft. Das schafft Ruhe und Vertrauen. Dein Vorschlag reicht mE nicht aus, er ist noch zu unbestimmt. Nicht ganz einfach ist der Umstand zu handhaben, daß das Kind noch sehr klein ist. Hier gehen die Vorstellungen von Ämtern und Gerichten, was gut und richtig ist, sehr weit auseinander. Lies Dich mal ein, wirf die Suchfunktionhier an, schau mal bei www.elternvereinbarung.de rein, auch mal in den Tröt hier Beitrag #11 oder in andere, die sich mit Umgangsregelungen befassen. Ich denke, Du solltest an Deinem Entwurf noch etwas feilen und zügig eine verbesserte Version nachreichen. Halte Dich gut an den bewährten 'Dreisprung'. S. PS Schau Dir mal das Datum der Abgabe genau an. Kann natürlich sein, daß Du uns allen sensationell weit voraus bist.
24-03-2014, 07:41
24-03-2014, 08:23
Ja, Begründung: Deine Tochter braucht für ihre gedeihliche Entwicklung den regelmäßigen und sicheren Kontakt zu ihrem Vater - und das so schnell wie möglich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
24-03-2014, 09:16
(23-03-2014, 13:28)Skipper schrieb: - Bitte an die Mutter, Deiner ausgearbeiteten Regelung zuzustimmen, Reaktionfrist 10 Tage. wie setze ich diese Fristen? Meine aussergerichtliche Umgangsvereinbarung ist am 20.03.14 beim Jugendamt eingegangen, ohne Fristsetzung meinerseits! gilt überhaupt Punkt 1? Laut Beschluss soll ja jegliche Regelung des Umgangs über das Jugendamt erfolgen, alle Vorschläge meinerseits werden ja auch nur durch das Jugendamt vermittelt, da ich ja keinen Kontakt zur Kindesmutter aufbauen darf! soll ich ein Schreiben für das Jugendamt verfassen, mit bitte auf Vermittlung und 14 tägiger Fristsetzung? Eine weitere verbesserte Vereinbarung kann ich ja auch in der 14 tägigen Fristsetzung noch einreichen,oder sogar zu einem eventuellen späteren Gerichtstermin einreichen, oder?
24-03-2014, 10:14
Moin Egon.
-Beschluß zum Gewaltschutz. Steht da etwas von Verbot der Annäherung oder jeglicher Kontaktaufnahme? -Regelung des Umgangsrechts über das Jugendamt. Kann, soll oder hat eine Umgangsregelung mit Hilfe des Amtes zu erfolgen? Kann, soll oder hat der Umgang im Beisein des Amtes zu erfolgen? Die Formulierungen zeigen die Strenge, bestimmen ob es sich nur um Hinweise/Empfehlungen handelt oder ob genau so und nicht anders zu verfahren ist. Man müßte schon wissen, was genau in dem Beschluß steht, um Dich beraten zu können. Die Fristen setzt Du in den jeweiligen Anschreiben an Mutter und Amt. Bei der Mutter sehr höflich im Schlußsatz "Um eine Antwort bitte ich Dich bis zum xyz". Beim Amt etwa so "Für Ihre Antwort notiere ich mir den xyz als Reaktionsfrist". Fristen sollen nicht als Drohung rüberkommen, sagen dem Adressaten nur, daß der Absender solange die Füße still hält. Danach ist der Fristsetzende frei in der Wahl der nächsten Schritte. Überhaupt denke ich, Du solltest Dich vor jedem Schritt im Familienrecht eingehend informieren und beraten lassen, sonst besteht die Gefahr, als Vater über den Tisch gezogen und zerrieben zu werden. Es ist gut, daß Du hier im Forum nach Informationen suchst, schließe Dich für intensivere Beratung und Begleitung auch einer örtlichen Vatergruppe an, bei rechtlich kniffligen und persönlich belastenden Sachen soltest Du auf einen guten Anwalt zurückgreifen können und Dich ggf von ihm vertreten lasen. Wie schon gesagt: Laß Dich zur Gewaltschutzsache unbedingt anwaltlich beraten. Das ist schon ein ziemlich fetter Brocken, den man Dir da ans Bein gekettet hat. S.
24-03-2014, 10:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2014, 10:29 von egon123123.)
Antrag
An die zuständige Behörde: Jugendamt der Stadt .... Antragsteller: .... Betreff: Umgangsregelung für das Kind...... Sehr geehrte Frau ...., hiermit beantrage ich die Vermittlung durch das Jugendamt der Stadt .... in dem oben dargelegten Sachverhalt. Begründung Beschluss vom 24. 02 2014, Amtsgericht ..... Familiengericht, Aktenzeichen ..... Ich bitte um Klärung des Sachverhalts mit Fristsetzung bis zum 07. 04. 2014 Ort, Datum, Unterschrift ich wollte das da gleich versuchen einzureichen, mit eingangsbestätigung und übereinstimmungsbestätigung mit dem original, ob die das annehmen weiss ich nicht? die fristsetzung von 7 tagen reicht die denn? skipper beschrieb ja 14 tage? ich habe beim einreichen des antrags nur bedenken das ich dann beim jugendamt völlig durch bin und die vor gericht später nur mist von sich geben. bis jetzt war die tante vom jugendamt nicht so pissig, nur das sie beim letzten mal überhaupt keine Lust zum arbeiten hatte!?
Egon,
formuliere doch zunächt einmal eine gute Elternvereinbarung aus, die Du Mutter, Amt und Gericht vorlegen kannst und die dort bestehen kann. Das ist der Ausganspunkt. Dann kommen die jeweiligen Anschreiben bzw Anträge dazu. Umgekehrt macht das wenig Sinn. S.
Sprung 1
Anschreiben an die Mutter etwa so: "Hallo (beste Mutter), bis xyz haben wir uns die Betreuung der Kinder gut teilen können. Seit xyz klappt das nicht mehr reibungslos. Ich mache mir Sorgen, wie wir das als Eltern zukünftig hinkriegen. Mein großer Wunsch ist es, dass wir als Eltern gut zurecht kommen und uns weiterhin gut um die Kinder kümmern können. Dazu habe ich mir einige Gedanken gemacht, die ich als Elternvereinbarung zusammengefaßt und diesen Zeilen dazu gelegt habe. Für die Vereinbarung habe ich mich von den üblichen Regelungen leiten lassen. Bitte sei so gut, bestätige diese Vereinbarung bis zum xyz oder nenne mir Alternativen. Lieben Gruß von (bester Vater)" .
24-03-2014, 10:53
Ahoi Egon,
schau doch mal hier, dort gibt es Mustervereinbarungen und ganz gute Inspiration. Skipper kann dir sicher bei der Ausformulierung wertvolle Tips geben. Gruß Kindeswohlhandel.de
24-03-2014, 10:57
(24-03-2014, 10:33)Skipper schrieb: formuliere doch zunächt einmal eine gute Elternvereinbarung aus, die Du Mutter, Amt und Gericht vorlegen kannst und die dort bestehen kann. der mutter darf ich nichts zukommen lassen und werde mich auch hüten dies zu tun. eine bessere vereinbarung einreichen ist eine gute idee, nur wie? tante vom jugendamt: wortwörtlich: wir warten mal ab, wenn wir den bescheid vom kostenträger erhalten, das die kur beendet ist, werde ich ihnen einen schriftlichen termin zukommen lassen! ist es da nicht besser offizell Vermittlung durch das Jugendamt zu beantragen? nach fristablauf ist dann wenigstens gesichert, das das jugendamt nichts erreichen kann, oder? kindesmutter ist seit donnerstag wieder zuhause und kümmert sich einen scheiss, ob die kleine mich sehen kann. sie hat kontakt zur familienhilfe und zum jugendamt, da könnte sie sofort Umgangsmöglichkeiten für die kleine aushanden...... sie will aber nicht!!!!!!!!
Sprung 2, wenn 1 nicht fruchtet:
"Antrag auf Vermittlung zum Umgangsrecht nach SGB VIII. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Vermittlung zum Umgangsrecht. Über die Situation der Familie wurden Sie schon vorab informiert. Bis xyz konnten wir Eltern die Betreuung unserer Kinder gut organisieren. Seit xyz habe ich die Kinder nicht mehr sehen und sprechen können. Eine ausgearbeitete Elternvereinbarung erhalten Sie als Vermittlungsvorschlag in der Anlage. Als Reaktionsfrist auf den Antrag habe ich mir den xyz notiert. Freundliche Grüße von (bester Papa) Anlage" Wenn Du die Mutter nicht direkt kontaktieren darfst, dann sprichst Du sie trotzdem persönlich an Die Post geht dann halt übers Amt,, zeigst auf diesem Wege gleich, dass Du durch und durch ein friedlicher und freundlicher Kerl und fürsorglicher Vater bist... .
24-03-2014, 11:21
dann kann ich auch schreiben: einen Vorschlag zur Elternvereinbarung habe ich am... eingereicht, eine ausgearbeitete Version werde ich zeitnah nachreichen,
dann kann ich in ruhe eine ordentliche Vereinbarung aufsetzen und die haben dann wenigstens etwas druck mir einen termin zu geben!?
24-03-2014, 11:38
... oder so.
Mir geht es auch darum, das formal streng zu gestalten. Die vom JAmt sollen gleich wissen, daß Du zwar ein friedlicher Kerl bist, aber im Thema stehst und Dich als Vater konsquent einsetzen und für die Kinder nicht lange fackeln wirst. Vielleicht ist es auch gut, die erstmal machen zu lassen. Wenn du mit der Elternvereinbarung fertig bist und Dich die Trullas vom Amt hinhaltenwollen, DANN wirst Du per Antrag streng und formell. Mach Dir erstmal Gedanken zur Umgangsregelung. Das ist knifflig genug. S.
24-03-2014, 14:17
Jugendamt und die Diskussion über Umgang sind die größten Gefahren!
Umgang mit dem Kinde - Probleme und Durchsetzung
Unter vermeintlicher Umgehung des JA aus dem 3- einen 2-Sprung zu machen, von der zickigen Mutter gleich ins Gericht zu marschieren, das hilft nicht wirklich:
Das Jugendamt ist in Verfahren zu Umgang und Sorgerecht stets mindestens Mitwirkende, auf Antrag sogar beteiligt. An Verfahren nach § 1666 BGB ist es automatisch beteiligt. Läßt der Vater das Amt aus, dann kann es ihm passieren, daß er sich des Vorwurfes der Mutwilligkeit ausgesetzt sieht, das Gericht ihn schnurstracks zum Amt zurück schickt, damit alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft werden. Mit oder ohne Amt vorher, die müssen vor Gericht immer gehört werden. Man wird die Figuren nicht los. Also kann die Frage nur sein, wann, wo und wie man das Amt für seine Ziel geschickt nutzt. Bei Komplett-Boykott würde ich die Leiter zum Familiengericht allerding sehr steil anlegen und aus Zeitökonomie das JAmt auslassen - was die aber nicht daran hindert, dann im Verfahren schwierig zu werden. Das Amt zunächst selbst vorab einzuschalten hat den Vorteil, daß man den Figuren über den Verwaltungsrechtsweg ordentlich zusetzen und einheizen kann... , was die dann wiederum zu Rachefeldzügen in den Familienverfahren verleitet. . Rechtsgrundlagen: Mitwirkung des Jugendamtes § 50 SGB VIII § 162 FamFG
24-03-2014, 15:49
Dem kann ich nur zustimmen! Das habe ich bei dem hilflosen Versuch erfahren als ich wegen des Umgangsrechts Beratungshilfe beantragen wollte. Der Rechtspfleger meinte, man könne gegen alles Klagen nur die Aussicht auf Erfolg ist oft nicht gegeben.
In meinem Fall wäre es also eh Unsinnig jetzt das Gericht einzuschalten, es würde einfach alles abgeschmettert werden. Für ein erfolgversprechndes Verfahren benötige ich, am besten in schriftform, das Scheitern der Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes.
24-03-2014, 16:01
(24-03-2014, 15:07)Skipper schrieb: Das Jugendamt ist in Verfahren zu Umgang und Sorgerecht stets mindestens Mitwirkende, auf Antrag sogar beteiligt. An Verfahren nach § 1666 BGB ist es automatisch beteiligt.um 1666ger Verfahren gehts hier nicht. Mach Deinen Kopf frei davon! Skipper schrieb:Läßt der Vater das Amt aus, dann kann es ihm passieren, daß er sich des Vorwurfes der Mutwilligkeit ausgesetzt sieht, das Gericht ihn schnurstracks zum Amt zurück schickt, damit alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft werden.das Risiko ist wesentlich kleiner, als das Risiko, das durch die Einschaltung des JA entseht. Skipper schrieb:Mit oder ohne Amt vorher, die müssen vor Gericht immer gehört werden.das ist kompletter Unsinn. Das Gericht würde sich rechtswidrig verhalten, würde es erst die Reaktion eines JA abwarten, bevor es mit Blick auf 155 FamFG tätig wird. Und weil Jäter sowieso im Zweifel müüterfreundlich eingestellt sind und wir Väter aller Erfahrung nach nichts Gutes von ihnen zu erwarten haben, sollte eiligst ein Antrag bei Gericht gestellt werden und dem JA mitgeteilt werden, dass man an deren Mitwirkung kein Interesses hat. (das JA bietet sowieso nur unter Vermittlung von profitorietierten Helfern Elterngespräche an. Ich z.bsp will keine Gespräche mit der Mutter, sondern Umgang mit meinem Kind! skipper schrieb:Das Amt zunächst selbst vorab einzuschalten hat den Vorteil, daß man den Figuren über den Verwaltungsrechtsweg ordentlich zusetzen und einheizen kann... , was die dann wiederum zu Rachefeldzügen in den Familienverfahren verleitet.das sagt der Richtige! Dass das nicht funktioniert, solltest Du lieber anhand Deiner Erfahrungen publizieren! Das wäre nützlicher, als Illusionen zu streuen. Die zitierten Rechtsgrundlagen gelten durchgehend für das ganze Verfahren und bedeuten ganz allgemein, dass das Gericht die JÄter zu informieren hat und ihnen so die Möglichkeit verschafft, mitzuwirken. Das müssen sie aber nicht. Und sie sind im Übrigen gar nicht böse deswegen. Sie informieren ihrerseits freie Träger und klappen selbst den Aktendeckel zu.
24-03-2014, 16:02
(24-03-2014, 11:08)Skipper schrieb: Sehr geehrte Damen und Herren, Habe das so ungefähr gerade beim Jugendamt eingereicht. War erst unsicher, aber so haben die wenigstens keine Langeweile und ich hab wenigstens mal noch was schriftliches eingereicht, was meine Bemühungen ja auch unterstreicht. Fristsetzung für Reaktion bis 31.03.14 seit 14.02.14 hab ich die kleine nicht sehen können und die Mutter Kind Kur war ja eigentlich auch kein Grund für Verzögerungen, davon bleibt das Umgangsrecht des Kindes doch unberührt!
24-03-2014, 16:07
(24-03-2014, 15:49)egon123123 schrieb: In meinem Fall wäre es also eh Unsinnig jetzt das Gericht einzuschalten, es würde einfach alles abgeschmettert werden.wenn ich sowas lese, wird mir ganz schlecht. Denn ich könnte Dir schon jetzt prognostizieren, wie es enden wird. Mal zur richtigen Terminologie: Das FamGericht wird Deinen Antrag an die Kindsmutter weiterleiten und diese unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern. Gleichzeitig informiert es das JA (damit es sich mit den Eltern in Verbindung setzen kann). Damit ist das Verfahren rechtshängig. Es entstehen Kosten und die Parteien haben Anspruch darauf, dass über ihre Anträge entschieden wird. Von "abschmettern" steht nix in den Verfahrensgesetzen - weder in der ZPO noch im FamFG. Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück, denn ohne gehts so wie so nicht gut aus.
24-03-2014, 16:16
OK, aber in dem Beschluss steht das ich sämtliche Umgangsregelungen mit dem Jugendamt abklären soll! Ist es da nicht sinnvoller eine Bestätigung des Jugendamtes zu erringen, die aussagt das alle Vermittlungsversuche scheiterten?
Die Richterin sagte aber auch, wenn das alles nichts bringt müssen wir das gerichtlich entscheiden!
24-03-2014, 16:16
(24-03-2014, 16:11)raid schrieb: Für dich @egon123123 um Transparenz zu schaffen.Danke! Bevor es sich so im Netz verbreitet, widerspreche ich schnell! Allerdings kenne ich gute Volljuristen, die sich auch die Zähne an JÄter ausbeissen oder ausgebissen haben. Und Namen wir Rixe oder Rudolph bestätigen, dass man als Vater ohne Glück entsorgt wird und auch Umgang gegen den Willen einer Kreidekreismutter nicht durchsetzen kann... (24-03-2014, 16:16)egon123123 schrieb: OK, aber in dem Beschluss steht das ich sämtliche Umgangsregelungen mit dem Jugendamt abklären soll!kann ich den irgendwo einsehen? egon123123 schrieb:Die Richterin sagte aber auch, wenn das alles nichts bringt müssen wir das gerichtlich entscheiden!Richterinnen sagen viel, wenn der Tag lang ist. Meine Richterin schreibt sogar viel. Insbesondere viel Unsinn!
24-03-2014, 17:25
Zitat:1. Der Versuch eines Platzverweises gegen dich, nachfolgend ein Gewaltschutzverfahren. Du hast das "über dich ergehen lassen". Aber was genau ist denn nun dabei herausgekommen? Was hat die Richterin verfügt? Wie ist es zu Ende gegangen?Das hatte @p weiter oben so zusammen gestellt! Danach handelt es sich um eine sehr (extrem) belastete Elternbeziehung. Gewaltschutz - Platzverweis - Anzeige wg 223 StGB - Umgangsprobleme! Dr. Sommer schrieb:Liebe Mutter meines Kindes, Wo bin ich?
24-03-2014, 19:53
Hallo, erstmal vielen, lieben Dank für die vielen Hilfestellungen!
Habe den Beschluss mal hochgeladen, keine Ahnung ob das funktioniert!? http://www.file-upload.net/download-8745969/2.bmp.html http://www.file-upload.net/download-8745954/b2.bmp.html Gruss Egon
24-03-2014, 21:17
(24-03-2014, 16:16)egon123123 schrieb: OK, aber in dem Beschluss steht das ich sämtliche Umgangsregelungen mit dem Jugendamt abklären soll! Ist es da nicht sinnvoller eine Bestätigung des Jugendamtes zu erringen, die aussagt das alle Vermittlungsversuche scheiterten?weder das Eine noch das Andere kann ich dem Beschluss entnehmen. |
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? | Kimme und Korn | 10 | 6.658 |
27-01-2020, 10:22 Letzter Beitrag: Othmar |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste