28-03-2014, 10:36
Ein freundliches Hallo an alle User,
wer kann mir Infos oder Urteile zu dem nachfolgendem Fall geben?
Kind ist behindert, lebt bei KM. Geht seit Sommer 2012 auf Internat Ziel Abitur. Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Internatskosten
im Rahmen der Eingliederungshilfe für beh. Menschen und Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Taschengeldes. Weiter wird mitgeteilt,
dass ein Unterhaltsanspruch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Rechts gem. § 94 SGB XII bei der Gewährung von Sozialhilfe auf den Träger der Sozialhilfe übergeht.
Von diesem Schreiben wusste ich nichts, habe es erst 1 Jahr später zur Kenntnis bekommen.
Ich habe bis zum Erhalt des Schreibens immer den titulierten Unterhalt an die KM gezahlt. Danach habe ich die Zahlung eingestellt weil ich davon ausgegangen bin, dass ich wenn überhaupt an das Sozialamt zahlen muss.
Kind ist seit Jan. 2013 volljährig.
Bafög wird gezahlt und an das Sozialamt übergeleitet, Summe 2043.-€
Aufgeteilt in Grundbedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1, 465.-€
Internatskosten nach § 7 Abs. 1 HärteV 1578.-€.
Sozialamt schreibt im März 2014 Kind erhält Sozialhilfe gemäß § 94
Abs. 2 SGB XII, schreib wieder dass der bestehende Unterhaltsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist und ich
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 54,97€ ans Sozialamt zahlen soll.
Die Sache liegt nun beim AG in Koblenz.
Nach der mündl. Verhandlung lässt das Gericht durchblicken, das das Bafög nicht als Einkommen des Kindes anerkannt wird weil an SA abgeführt und ich soll im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit weiter Unterhalt an Kind zahlen, weil es die Wochenenden bei der KM ist, sie
die Ferien dort verbringt und ein Zimmer hat.
Auch der Unterhaltsübergang soll lt. Gericht nur für die 54,97€ gelten.
Kind klagt weil volljährig auf weiteren Unterhalt von mir. KM nichts zu holen weil nicht leistungsfähig.
Meine Frage daher, besitzt Kind noch überhaupt die Rechte an dem Titel aus 2007 und kann es Rechte daraus ableiten oder ist der Titel an das Sozialamt übergegangen?
Wie ist das mit dem Grundbedarf des Bafögs zu verstehen, was ist in diesem Betrag enthalten?
Falls das noch nicht reicht, können weitere Infos folgen und
vielen vielen Dank an alle
majon
wer kann mir Infos oder Urteile zu dem nachfolgendem Fall geben?
Kind ist behindert, lebt bei KM. Geht seit Sommer 2012 auf Internat Ziel Abitur. Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Internatskosten
im Rahmen der Eingliederungshilfe für beh. Menschen und Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Taschengeldes. Weiter wird mitgeteilt,
dass ein Unterhaltsanspruch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Rechts gem. § 94 SGB XII bei der Gewährung von Sozialhilfe auf den Träger der Sozialhilfe übergeht.
Von diesem Schreiben wusste ich nichts, habe es erst 1 Jahr später zur Kenntnis bekommen.
Ich habe bis zum Erhalt des Schreibens immer den titulierten Unterhalt an die KM gezahlt. Danach habe ich die Zahlung eingestellt weil ich davon ausgegangen bin, dass ich wenn überhaupt an das Sozialamt zahlen muss.
Kind ist seit Jan. 2013 volljährig.
Bafög wird gezahlt und an das Sozialamt übergeleitet, Summe 2043.-€
Aufgeteilt in Grundbedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1, 465.-€
Internatskosten nach § 7 Abs. 1 HärteV 1578.-€.
Sozialamt schreibt im März 2014 Kind erhält Sozialhilfe gemäß § 94
Abs. 2 SGB XII, schreib wieder dass der bestehende Unterhaltsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist und ich
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 54,97€ ans Sozialamt zahlen soll.
Die Sache liegt nun beim AG in Koblenz.
Nach der mündl. Verhandlung lässt das Gericht durchblicken, das das Bafög nicht als Einkommen des Kindes anerkannt wird weil an SA abgeführt und ich soll im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit weiter Unterhalt an Kind zahlen, weil es die Wochenenden bei der KM ist, sie
die Ferien dort verbringt und ein Zimmer hat.
Auch der Unterhaltsübergang soll lt. Gericht nur für die 54,97€ gelten.
Kind klagt weil volljährig auf weiteren Unterhalt von mir. KM nichts zu holen weil nicht leistungsfähig.
Meine Frage daher, besitzt Kind noch überhaupt die Rechte an dem Titel aus 2007 und kann es Rechte daraus ableiten oder ist der Titel an das Sozialamt übergegangen?
Wie ist das mit dem Grundbedarf des Bafögs zu verstehen, was ist in diesem Betrag enthalten?
Falls das noch nicht reicht, können weitere Infos folgen und
vielen vielen Dank an alle
majon