14-04-2014, 16:17
Dass man bei geringem Einkommen und hoher Unterhaltslast Leistungen nach SGB II aufstocken kann, habe ich inzwischen kapiert.
Wie aber verhält sich das, wenn der Unterhaltspflichtige seine Arbeit verliert und vom ALG 1 den Unterhalt nicht mehr leisten kann?
Rechenbeispiel: Unterhaltspflichtiger ist rechtskräftig verurteilt zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt, unbefristet, in Höhe von 500.- € monatlich. So lange er Arbeit hatte, konnte er den leisten. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bekommt der Unterhaltspflichtige 1.170.- € monatlich als ALG 1, Arbeitslosengeld.
Kann er den titulierten Unterhalt aufstocken, ansonsten wäre er ja nur noch mit 70.- € monatlich leistungsfähig? Was passiert mit den 430.- € Differenz, laufen die als Unterhaltsschulden auf?
Austriake
Wie aber verhält sich das, wenn der Unterhaltspflichtige seine Arbeit verliert und vom ALG 1 den Unterhalt nicht mehr leisten kann?
Rechenbeispiel: Unterhaltspflichtiger ist rechtskräftig verurteilt zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt, unbefristet, in Höhe von 500.- € monatlich. So lange er Arbeit hatte, konnte er den leisten. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bekommt der Unterhaltspflichtige 1.170.- € monatlich als ALG 1, Arbeitslosengeld.
Kann er den titulierten Unterhalt aufstocken, ansonsten wäre er ja nur noch mit 70.- € monatlich leistungsfähig? Was passiert mit den 430.- € Differenz, laufen die als Unterhaltsschulden auf?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1