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Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.
Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?
Freundliche Grüße
Asc
the notorious iglu
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Sie ist nicht daran gehindert die Vaterschaft feststellen zu lassen und Unterhalt zu fordern. Da ist nichts mit rückwirkend.
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(08-05-2014, 13:09)asc schrieb: Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Du kannst es versuchen. Der Weg dazu führt über §1598a BGB in Verbindung mit §1600 sowie §1600d BGB: "Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung".
Also vor Gericht und einen entsprechenden Antrag stellen.
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Du hast keinerlei Rechte, weil du nicht der rechtliche Vater bist und Mutti dich nicht als rechtlichen Vater feststellen lässt.
Einklagen DNA-Test kannst du vergessen.
Sie kann KEINEN Vater eintragen lassen. Wenn sie Sozialleistungen kassieren will, wird man sie drauf drängen, potentielle Väter anzugeben. Aber auch hier besteht keine Pflicht.
Das einzigste was du machen kannst, dass du deine Bemühungen, die Vaterschaft zu klären hieb und stichfest dokumentiert hast, also Einschreiben/Zeugen etc.
Wenn sie dann nach einigen Jahren plötzlich doch die Vaterschaft feststellen lassen möchte bist du zumindest rückwirkend aus der Sache raus.
Aus meiner Sicht heraus werden 2 kritische Zeiträume auftreten, wo ein verstärkter Wunsch ihrerseits kommen wird:
Momentan wird sie vielleicht ALG2 erhalten und der Unterhalt wird im Prinzip vom JC gedeckt.
Nach 3 Jahren wird sie dann daran erinnert, sich ne Arbeit zu suchen. Und dann muss sie den lebensunterhalt für sich und das Kind selbst verdienen.
Nach weiteren 3 Jahren verschärft sich das Ganze, falls sie Unterhaltsvorschuss beziehen würde.
Wird das Kind älter und damit teurer käme abermals solch eine Situation.
Es kann aber auch eine ganz andere Erklärung geben: Das Kind ist wirklich von einem Anderen und sie will dich nicht behelligen. Vielleicht hat sie ja mit dem Anderen einen Unterhaltsdeal ohne Jugendamt gemacht...
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Wenn Sie einen Deal ohne Jugendamt gemacht hat, müsste dann das Jugendamt nicht zumindest den Vater kennen? Der muss doch auch irgendwie auf die Geburtsurkunde?
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Warum? Vielleicht sah der Deal so aus, dass der Vater was an sie zahlt und dafür geheim gehalten wird.
Ich würde falls möglich das Kind mal von nem Kumpel anschauen lassen, wie das mit der Ähnlichkeit aussieht.
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(08-05-2014, 14:03)asc schrieb: Wenn Sie einen Deal ohne Jugendamt gemacht hat, müsste dann das Jugendamt nicht zumindest den Vater kennen? Der muss doch auch irgendwie auf die Geburtsurkunde?
Wenn es keinen gibt, an den die Frau sich erinnern kann, dann bedeutet das für die Geburtsurkunde "Vater unbekannt". One night stands, aus denen dann Kinder hervorgehen, sind gar nicht so selten. Es gibt kein Gesetz, das Menschen dazu verpflichtet, einander vor dem Geschlechtsverkehr die vollständigen Kontaktdaten mitzuteilen.
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(08-05-2014, 14:03)asc schrieb: Wenn Sie einen Deal ohne Jugendamt gemacht hat, müsste dann das Jugendamt nicht zumindest den Vater kennen? Kann sein, aber auch für das JA gilt der Datenschutz - falls es einen anderen Vater geben sollte.
Kindesunterhalt rückwirkend einklagen funktioniert erst ab dem Datum der Vaterschaftsfeststellung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(08-05-2014, 14:48)Pistachio 00 schrieb: Kindesunterhalt rückwirkend einklagen funktioniert erst ab dem Datum der Vaterschaftsfeststellung. Kindesunterhalt rückwirkend einklagen geht nur, wenn es vorher nicht möglich war die Vaterschaft festzustellen.
Leider sind Mütter oft durch geburt und viele andere Lebensumstände derartig traumatisiert, dass es dann nicht ihre Schuld ist, wenn sie sich erst viele Jahre später an den Mann erinnern, von dem sie schwanger geworden sind, daher muss man leider immer damit rechnen, dass auch rückwirkend und nicht erst ab Zeitpunkt der Aufforderung zur Feststellung gefordert wird.
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Also wenn ich das alles richtig verstehe kann ich im Prinzip nichts machen "DNA Test kann man versuchen einzuklagen" und muss damit rechnen, dass evtl. irgendwann rückwirkend Unterhaltsforderungen kommen, da die Mutter im Moment dafür zu traumatisiert ist.
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Das Schlimmste: Mutti kann erst mal Schalten und Walten wie sie will, das Kind könnte dann in die Familie mit dem Next hinein integriert werden usw. Irgendwann wird dann Geld benötigt und dann soll die Vaterschaft plötzlich festgestellt werden. Wenn du es dann bist, darfst ab sofort dann Zahlen und plötzlich gibt es ganz viele Dinge, die gegen ein Umgangsrecht sprechen, schließlich soll das Kind ja nicht aus seiner bisherigen Traumwelt mit einem neuen Mann verunsichert werden. Gründe werden sich da schon finden.
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Klage auf gerichtliche Feststellung des Vaterschaft. Und keine Angst vor Unterhalt für die Vergangenheit. Einfach mal die Paragrafen lesen, die ich genannt habe. §1600d Abs. 4 BGB zum Beispiel: Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.
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Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Man(n) zum fraglichen Zeitpunkt des Empfängniszeitraumes der Mutter geschlechtlich beigewohnt hat.
Damit Einwilligung der Mutter zum DNA Abstammungstest erzwingen.
Das geht, dauert aber ein paar Wochen bzw. Monate.
Sollte in deinem Fall aber recht schnell gehen, da Mutter nicht verheiratet.
Du musst nur wissen, ob du das auch wirklich möchtest.
Kann ja sein, du bist an eine Frau geraten, welche sehr gern alleinerziehend sein möchte, und sich das auch finanziell leisten kann.
Davon gibt's nämlich auch einige...
Du als Vater mit evtl. Rechten wirst da nur als störend empfunden.
Das würde ich zuerst versuchen, irgendwie in Erfahrung zu bringen.
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08-05-2014, 22:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2014, 22:16 von TSV 1860 Muenchen.)
(08-05-2014, 15:17)asc schrieb: muss damit rechnen, dass evtl. irgendwann rückwirkend Unterhaltsforderungen kommen, da die Mutter im Moment dafür zu traumatisiert ist. Hi asc,
nein, da brauchst Du gar keine Angst zu haben. Da muss ich MitGlied klar widersprechen. Bei Deiner Konstellation ist es absolut unmöglich, dass Deine Ex -wann auch immer- rückwirkend und rechtswirksam Unterhaltsforderungen stellen kann.
VG Markus
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08-05-2014, 22:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2014, 22:38 von L3NNOX.)
(08-05-2014, 19:09)raid schrieb: Für mich ist es allerdings immer wieder faszinierend, wie gewissenlos Mütter mit dem Schicksal ihrer Kinder umgehen.
Wenn ich eins gelernt habe, dann dass die allermeisten Frauen schlichtweg garkein Gewissen besitzen, im Normalfall höchstens eine soziale Konditionierung, die sie vor dem (für andere offensichtliche) schlimmsten abhält. Aber definitiv kein Gewissen. Wenn es um (aus Sicht der Frau) elementare Dinge geht wie eigene Kinder, Geld, Sex usw. vergessen locker 80% ihre gute Erziehung, falls vorhanden.
Die Aussage ist vlt politisch nicht korrekt, aber wahr
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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