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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
#26
(10-05-2014, 15:09)LifeNoBeach schrieb: Übernachtungen, kommen erst in Frage, wenn Tochter reden kann und auch am Telefon ihre Bedürfnisse äußern kann...

Was für ein Schwachsinn als ob Väter unfähig sind.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#27
(10-05-2014, 16:20)Zala schrieb:
(10-05-2014, 15:09)LifeNoBeach schrieb: Übernachtungen, kommen erst in Frage, wenn Tochter reden kann und auch am Telefon ihre Bedürfnisse äußern kann...

Was für ein Schwachsinn als ob Väter unfähig sind.

..Und der Papa in diesem Fall hier hat sogar pädagogische Ausbildungen und langjährige Erfahrungen im Kindergarten, mit "schwererziehbaren" Kindern und Jugendlichen, und auch den ganz harten Fällen..!

Viel lustiger find ich, daß "auf Mamas Arm sein wollen" ein Zeichen für Krankheit ist...! 8-)

Is schon aufm Weg zum Anwalt...
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#28
LNB,

das ist das übliche Gequassel klammernder Mütter.

Wenn Du es in der Region nicht gerade mit extrem väterfeindlichem Amt, FG und OLG zu tun hast, dann würde ich das schnurstracks vom FG regeln lassen.

Ich kann aus Deinen Beiträgen nicht genau entnehmen, wie DEINE Umgangsregelung aussieht, was Du anzubieten hast.

Wie könnte der Vorschlag einer Elternvereinbarung konkret aussehen, die Du dem Regelungsantrag beilegst, die auf Zustimmung des Gerichts treffen könnte und es die Mutter scharf ansehen läßt... ?

S.
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#29
Genau dann versuch auch im Sommer ruhig ein paar Wochen am stück. Im Herbst auch mindestens 1 Woche. Da kannst Du Kostengünstiger mit dem Kind in Urlaubfahren (z.b. Centerparcs) da steht meiner total drauf. Weihnachten und Neujahr im Wechsel. Man muss den die Stirn bieten.
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#30
lad das heut abend mal hoch; muss das noch anonymisieren....
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#31
Einfach copy&paste aus Deinem Textprogramm. Dann können wir hier auch besser in Deinem Entwurf editieren. Wenn Du willst.

S.
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#32
Na, ich denk der is mittlerweile eh schon ziemlich gut; aber gerne....
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#33
Nun denn, hier der Vorschlag, den ich beim KSB eingereicht hatte:

1. Diese Vereinbarung zum Aufbau einer erweiterten Umgangsregelung umfasst 2 Seiten;
Seite 1 : allgemeine Regelungen
Seite 2 : konkrete Ausgestaltung der Umgangszeiten

2. Das regelmäßige Einhalten der nachfolgenden Umgangsregelung mit Ihrem Papa gestaltet sich
als natürliches Recht von KIND und Pflicht beider Elternteile.
Die Eltern installieren zusammen ein Übergabebuch, in dem die wichtigsten Ereignisse, Absprachen mit KIND und besondere Vorkommnisse schriftlich festgehalten werden. Dieses aktualisierte und unterschriebene Übergabebuch ist dem jeweils betreuenden Elternteil bei der Übergabe auszuhändigen.

3. KINDs Geburtstag wird im jährlichen Wechsel bei dem jeweiligen Elternteil gefeiert.
2014 fällt dieser Tag der Mama zu.

4. Elterngeburtstage verbringt KIND zusätzlich beim jeweiligen Elternteil, unabhängig von der laufenden Umgangsregelung; ebenso Muttertag bzw. Vatertag.

5. Folgende Feiertage (Hl. Abend, Ostersonntag, Pfingsten, Sylvester) verbringt KIND im jährlichen Wechsel bei dem entsprechenden Elternteil. Diese Tage finden übergeordnet und ggfs. zusätzlich zur laufenden Umgangsregelung statt. 2014 fallen Ostern und Hl. Abend der Mama zu, Pfingsten und Sylvester dem Papa.

6. Im Falle der Erkrankung von KIND wird bei weniger schweren Fällen der Umgang trotzdem durchgeführt, da beide Elternteile gleichermaßen für KIND sorgen, bzw Sie gesundpflegen können. Im Falle einer schwereren Erkrankung (Transportunfähigkeit; bescheinigt durch Attest vom Arzt) verbleibt KIND in Ihrem gewohnten Umfeld; Natürlich verpflichtet sich der Papa bei Bedarf, (z.B. Erkrankung der Mama) auch hier seinen elterlichen Pflichten nachzukommen und die Betreuung von KIND sicherzustellen.

7. Außergewöhnliche Termine (z.B. Besuche bei Verwandten oder Freunden mütterlicherseits) werden außerhalb der Umgangszeiten gelegt. Regelmäßige Artzuntersuchungen oder anderweitig regelmäßig notwendige, anfallende Termine, übernimmt der Papa natürlich ebenfalls im Rahmen seiner elterlichen Sorge während den Umgangszeiten.

8. Jedem Elternteil steht im normalen Rahmen (2014 noch 3 Wochen bis Jahresende) auch die Möglichkeit zu, Urlaubswochen einzuplanen. Diese werden spätestens 4 Wochen vor Fälligkeit, dem jeweils anderen Elternteil mitgeteilt. Ausgefallene Umgangstermine sind dann unverzüglich (in den darauffolgenden 2 Wochen) nachzuholen. Eine Umgangsunterbrechung von mehr als 14 Tagen ist hierbei zu vermeiden.

9. Sollte sich über die Regelung hinaus zusätzlicher Betreuungsbedarf von KIND ergeben, wird zuerst geklärt, ob der Papa diese Betreuungszeiten übernehmen kann.

10. Die Elternvereinbarung wird am 30.11.2014 der aktuellen Entwicklung angepasst und dann entsprechend im jährlichen Rythmus im gegenseitigen Einvernehmen überarbeitet.
Kürzungen des Umfangs der Umgangszeiten sind hierbei zu unterlassen.


Mit den entsprechenden Regelungen erklären sich beide Unterzeichner einverstanden.


ORT, den …................................


….................................................. …..............................................
(MAMA) (PAPA)






Konkrete Ausgestaltung derr Umgangszeiten 2014:


KIND verbringt die Umgangszeiten mit Ihrem Papa nach folgendem aufbauendem Schema:


an Wochen mit ungeraden Wochennummern: Mittwoch, Samstag, Sonntag
an Wochen mit geraden Wochennummern: Donnerstag, Freitag


abhängig vom Lebensalter von KIND nach folgenden Umgangszeiten:
(Lebensmonat ist der jeweilige ganze Kalendermonat)

18. Lebensmonat: von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (4,5 Stunden)

19. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)

20. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)

*) Um das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa nach besten Möglichkeiten zu fördern, finden die
Mittwochs-Termine in diesen Monaten Vormittags (09.00 Uhr – 12.00 Uhr, bzw. 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr) statt,
da der Papa KIND an besagten Tagen zum gemeinsamen Babyschwimmen in der Therme XXXX anmeldet.


21. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)

22. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)

23. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages des Wochenendes
mit Übernachtung zum 2. Tag des Wochenendes bis 18.00 Uhr; (2 ÜN)

24. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr; (4 ÜN)

25. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr;(5 ÜN)
sowie zusätzlich vom 31.12.2014 - 01.01.2015



Ziel dieser aufbauenden Umgangsregelung ist es, die familiäre Bindung zwischen KIND und Ihrem Papa langsam zu vertiefen, sowie das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa
weiter auszubauen.

Sollte sich der Beschluss dieser Regelung über den gewöhnlichen Rahmen einer außergerichtlichen Einigung verlängern, gelten die oben genannten Regelungen wie niedergeschrieben.

Und hier nun der Gegenvorschlag der Mutter, verfasst vom Kinderschutzbund, da Mama allein wohl nicht dazu fähig.....

Antwort zu den Vorschlägen von PAPA bzgl. einer „Elternvereinbarung“

Zu 2.Infos, den Gesundheitszustand oder aktuelle Geschehnissen KIND betreffend, werden dem Vater von der Mutter bei der Übergabe persönlich mündlich übermittelt.

(!!Natürlich! Nur nichts nachweisbares hinterlassen! Verbale Kommunikation mit der KM hat noch nie funktioniert...!!)

Zu 3. zu den Geburtstagen von KIND ist der Vater von der Mutter zum „Geburtstags Kaffee“
am Nachmittag des XX.November eingeladen. Die genaue Zeit vereinbaren die Eltern in den Tagen davor.

Zu 4. KIND verbringt den 24. Dezember stets bei ihrer Mutter. Der Vater kann KIND ab dem Vormittag des 25. 12. zu sich holen. Alle Geschenke werden KIND „vom Christkind“ gebracht nicht von Mama oder Papa …

(!!Wär mir ja völlig egal, ob 24. oder 25. oder wie auch immer; hat Tochter halt 2x Weihnachten..!!)

Der Vater kann KIND unabhängig vom Wochentag an seinem Geburtstag zu sich holen. Das gleiche gilt für den Geburtstag der Mutter.

KIND verbringt den Vatertag beim Vater / den Muttertag bei der Mutter.
Oster- und Pfingstsonntag ist KIND bei ihrer Mutter, am folgenden Montag jeweils beim Vater.
Zu Sylvester wird vorerst keine zusätzliche Regelung benötigt, da KIND jeden Abend bis spätestens 20.00 Uhr einschläft.

Zu 6. Wenn KIND deutlich erkennbar krank ist (z.B. fiebrig, weinerlich, quengelig, schläfrig, spielt nicht, will immer auf dem Arm der Mutter sein, leidet erkennbar unter Schmerzen) bleibt sie bei der Mutter. Bei Schnupfen, Husten, leichtem Durchfall, leichtem Unwohlsein - ohne die beschriebenen Begleiterscheinungen - geht KIND zu ihrem Vater.

(!!Da musst ich ja fast Lachen..! Also würde Kind immer bei der KM bleiben, wenn Sie das meint..!! Da könnt ich der SB vom KSB ja direkt .... so nen Scheiß auch noch aufzunehmen...)

7. Die Eltern treffen eine „Ferienregelung“: der Mutter stehen pro Jahr 5 Wochen als Urlaub mit KIND zur Verfügung d.h. diese Zeit steht der Mutter für Kurzreisen zu Verwandten, Freunden ect. über das Jahr verteilt zur Verfügung
- diese Zeiten müssen dem Vater nicht „rückerstattet“ werden

(Find ich nicht OK, könnt ich aber zur Not mit Leben..!!)

- die Mutter informiert den Vater sobald sie weiß wann sie abwesend sein wird > dies wird nie von einem Tag auf den anderen sein sondern immer einige Tage vor Abreise

(!!Genau! Klappte bis jetzt genauso gut wie alle Absprachen sonst auch!!
Ne Woche Vorlaufzeit brauch ich mindestens, um das mit Arbeitsterminen etc... abzustimmen)

- solange KIND so klein ist wird die Mutter stets nur für ein paar Tage verreisen, sodass es zu keinen längeren Trennungen zw. KIND und ihrem Papa kommen wird.

Einzige Ausnahmen von den vereinbarten „Papa- KIND –Tagen“ von Seiten der Mutter sind somit nur:
Erkrankungen von KIND
Insg. 5 Wochen (5 x 7 Tage) Urlaubszeit der Mutter

Zu 9. wenn zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht, wird die Mutter beim Vater anfragen ob er „einspringen“ kann.

Zu 10. Jährlich zwischen Ende November und Dezember klären die Eltern ob Teile der Vereinbarung geändert werden sollten.

11. Übernachtung
Mit KINDs Übernachtungen beim Vater wird begonnen sobald KIND sprechen kann, in dem Sinne, dass sie ihre Bedürfnisse formulieren kann und diese gegebenenfalls auch am Telefon mitteilen kann. Gegenwärtig kann KIND noch nicht ausreichend sprechen.
Die Frage der Übernachtungen kann gegen Ende des Jahres gem. Punkt „10“ geklärt werden

12. Tage beim Vater
Dem Vorschlag des Vaters zur Regelung der Tage stimmt die Mutter zu (gerade Woche: Do.+Fr. > ungerade Woche: Mi.+Sa:+So.)

Wegen KINDs Mittagsschlaf (11.30 – 13.00) bleibt die Abholzeit bei 13.30 Uhr > der Vater bringt KIND dann um 18.00 Uhr zur Mutter zurück.
KIND geht nach dem Mittagsschlaf zu ihrem Vater und kann von ihm daher, falls sie im Auto wieder einschläft ohne weiteres geweckt werden.

Eine Änderung dieser Zeit kann sobald sich die Schlafzeiten ändern besprochen werden, frühestens jedoch Nov./Dez. 2014.

(!!Das heißt dann, der Großteil der Umgangszeiten wird nicht akzeptiert; Und wecken werd ich die Kleine sicher nicht, wenn Sie den Schlaf braucht, den Sie bei Mama nicht bekommt!!)

13. Baby Schwimmen
Der Vater kann KIND in den „ungeraden“ Wochen am Mittwoch um 9.00 Uhr zum Schwimmen abholen und sie dann um 15.30 Uhr zur Mutter zurück bringen.
In den „geraden“ Wochen geht die Mutter mit KIND zum Schwimmen.

(!!Aber Mittagschlaf darf Sie keinen machen, oder wie ist das zu verstehen..!!?)

Anzumerken wäre noch, daß KM auch in Zukunft nicht bereit sein wird, sich zusammen mit mir zu treffen, da Sie "Angst" vor mir hat...
BlaBlaBla
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#34
JA kann ich bis jetzt noch gar nicht einschätzen; Immerhin weiß die Dame, daß ich pädagogisch Ausgebildet bin und wir früher auch schon mal beruflich miteinander zu tun hatten;
Sie wüsste natürlich auch, wo Sie sich (auf jeden Fall zu meinem Vorteil) über meine pädagogischen Erfahrungen und Fähigkeiten erkunden könnte.....

FG denk ich is recht fortschrittlich, zumindest GSR mal im Schnellverfahren durchgewunken...

Und zum OLG sag ich nur... München! (siehe Strasser geg. Wiederer, etc...) also eher gar nicht gut...!
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#35
Groehl, das ist der uebliche Schwachsinn. Mit so einem aehnlichen Gelaber ist meine damals am Anfang auch immer gekommen. Und glaube mir, da gibt es natuerlich dann immer irgendeinen Grund warum das Kind gerade jetzt nicht zu dir kann oder angeblich nicht moechte. Spiel das Spielchen mit mit der Mediation noch ganz kurz mit (ein weitere Kompromissvorschlag von Dir) und dann ab zum Gericht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#36
Ja, So hab ich mir das auch gedacht....
am Schwachsinn der KM zweifel ich ja mittlerweile auch schon gar nicht mehr..... ;-)

vielleicht ein kleines bißchen an den Zeiten schrauben, von mir aus auch sehr gerne das Christkind;
aber viel mehr gibts nicht;

Sie schaffts ja nicht mal, selber ne Antwort zu formulieren....
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#37
Das musste ich erst mal verdauen. Ich kann keinen Grund erkennen warum das Kind nicht bei Dir übernachten kann. Du solltest auf eine Regelung bestehen die die anderen hier auch haben. Mehrere Tage am Stück usw. Das hier ist doch ganz klar ein billiges abspeisen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#38
@hola
Du glaubst gar nicht, wieviel ich meditiert habe die letzten Monate; auch mit Tochter zusammen... :-D

@zala
das werde ich auch..! Das wäre so nicht nur "billiges abspeisen", sondern ein direkter Freibrief für Mama, Tochter noch weiter zu manipulieren und selber "Supermama" zu spielen...
aber es gilt halt auch wenigstens so einigermaßen die Etiquette zu wahren...
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#39
(10-05-2014, 19:57)LifeNoBeach schrieb: 7. Die Eltern treffen eine „Ferienregelung“: der Mutter stehen pro Jahr 5 Wochen als Urlaub mit KIND zur Verfügung d.h. diese Zeit steht der Mutter für Kurzreisen zu Verwandten, Freunden ect. über das Jahr verteilt zur Verfügung
- diese Zeiten müssen dem Vater nicht „rückerstattet“ werden
[

Die Ticken wohl nicht davon willst Du auch ein Paar Wochen haben
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#40
(10-05-2014, 23:48)Zala schrieb: Das musste ich erst mal verdauen. Ich kann keinen Grund erkennen warum das Kind nicht bei Dir übernachten kann. Du solltest auf eine Regelung bestehen die die anderen hier auch haben. Mehrere Tage am Stück usw. Das hier ist doch ganz klar ein billiges abspeisen.

hab Töchterlein auch schon ein eigenes Bett gebaut, das Sie sehr cool findet und wenigstens der Mittagschlaf muss in baldiger Zukunft drin sein, sonst machen die ganzen Umgangszeiten keinen Sinn mehr....
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#41
Hab das gerade mal n bißchen durchgerechnet; selbst der ganz normale Standardumgang (alle 14 Tage We von Freitag Mittag bis Sonntag Abend, plus ein Nachmittag unter der Woche) wären ohne Ferienregelung schon über 300% des Vorschlags von Frau Mama.... Um es mit Zalas Worten zu sagen: Die Ticken wohl..! Bin wirklich gespannt, wie die Dame vom KSB, die diesen Unsinn ja geschrieben hat, darin etwas zum Wohl des Kindes finden will....! Gute Nacht!
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#42
(10-05-2014, 22:32)kay schrieb: Spiel das Spielchen mit mit der Mediation noch ganz kurz mit (ein weitere Kompromissvorschlag von Dir) und dann ab zum Gericht.
Genau das selbe wollte ich auch schreiben.
Zum Thema Umgang bei Krankheit - kenne ich zur Genüge ...
Nicht die KM entscheidet über Krankheit, sondern der Kinderarzt !
Darüber hinaus bist natürlich auch Du in der Lage, ein krankes Kind bei Dir zu betreuen. Ein Ausfall des Umgangs kommt daher nur bei schwerer Krankheit bzw. Transportunfähigkeit in Frage.

Und bitte entferne den Begriff "gewohntes Umfeld" aus Deinem Schriftsatz - Du willst doch zukünftig dem Kind auch ein gewohntes Umfeld bieten ?!
Der Begriff suggeriert wieder einmal, dass das Kind bei Papa nur zu Besuch ist.

Sieh Dir mal die Umgangsempfehlungen von Jan Piet de Man an:
http://www.vafk-koeln.de/kinder/zeitempfinden
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#43
Moin.

Ich halte beide Vorschläge für zu kompliziert und unübersichtlich.
Das Ganze sollte mE auf eine A4-Seite passen und so verfaßt sein, daß ein Schulkind, die 80-jährige Oma, eine einfache ASD-Tante und auch ein Richter das verstehen können.

Ansonsten sind da Sachen drinnen, die mE nicht in eine Elternvereinbarung gehören: Natürliches Recht... Vertrauensverhältnis fördern... konkrete Unternehmungen während der gemeinsamen Zeit...

Ferienregelungen sollte für beide Eltern gelten. Wenn die nicht mit den Schulferien synchonisiert werden, ist Streit vorprogarmmiert.

Ich persönlich bevorzug(t)e längere zusammenhängende Blöcke, um Kind ankommen zu lassen. Daher Weihnachten, Jahreswechsel, Ostern, Pfingsten als kompletten Block im Wechsel.

Übergaben des Kindes OHNE viel Tamtam und Infos. Das ist nur Boden für Diskussionen, die vom Kind verstörend aufgenommen werden können. Besser schriftlich in Buch oder begleitender E-Mail.

Die altersangepaßten Ausweitungen würde ich nicht zu fein granuliert vorschlagen. Besser mE bis 3 das und das, bis Einschulung das und das, danach Standardumgang für ein Schulkind.

UAusfälle NUR, wenn das Kind nicht transporfähig ist, uU Zeit bei der Mutter 'buchen'. Ich halte es für wichtig, daß ein Kind auch einen Vater liebevoll pflegend erleben kann.

Weitere Anregungen auf: www.elternvereinbarung.de

S.
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#44
(11-05-2014, 17:13)Skipper schrieb: Übergaben des Kindes OHNE viel Tamtam und Infos. Das ist nur Boden für Diskussionen, die vom Kind verstörend aufgenommen werden können. Besser schriftlich in Buch oder begleitender E-Mail.
.

Ja! Sonst fliegen die Provokationen und Spitzen in Anwesenheit des Kindes hin und her.
Gespräch nur über Positives und was die Situation betrifft ( braucht das Kind noch Schlaf oder Essen...)
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#45
@Skipper: Volle Zustimmung! Keinerlei Diskussionen bei Uebergabe, entweder Buch oder Email. Guten Tag und Auf Wiedersehen, dass muss bei solchen Muettern reichen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#46
Die Art der Übergabe wie viel sie miteinander sprechen können liegt ja in dem eigenen ermessen. Aber wenn sich so ein minimaler Umgang sich einbürgern soll dann ist das eine Frechheit. Solche Vorschläge überhaupt zu machen nenne ich dreist. Ich habe mein Kind die ersten 2 Jahre allein betreut (2 Babyjahre) damit die KM ihre Lehre zu ende bringen kann. Jetzt dem KV das Kind nicht für ein ganzes Wochenende zu geben ist doch unbegründet. Jeder KV hat auch das Recht mit seinem Kind in Urlaub zu fahren.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#47
@pistachio

(11-05-2014, 16:13)Pistachio 00 schrieb: Zum Thema Umgang bei Krankheit - kenne ich zur Genüge ...
Nicht die KM entscheidet über Krankheit, sondern der Kinderarzt !
Darüber hinaus bist natürlich auch Du in der Lage, ein krankes Kind bei Dir zu betreuen. Ein Ausfall des Umgangs kommt daher nur bei schwerer Krankheit bzw. Transportunfähigkeit in Frage.

Und bitte entferne den Begriff "gewohntes Umfeld" aus Deinem Schriftsatz - Du willst doch zukünftig dem Kind auch ein gewohntes Umfeld bieten ?!
Der Begriff suggeriert wieder einmal, dass das Kind bei Papa nur zu Besuch ist.

Sieh Dir mal die Umgangsempfehlungen von Jan Piet de Man an:
http://www.vafk-koeln.de/kinder/zeitempfinden

Danke Dir! Den Herrn kannte ich noch nicht....!
Damit wäre ich mit meinem Umgangsvorschlag ja ziemlich nah an den Empfehlungen... Fraglich ist natürlich ob ein Richter überhaupt was davon wissen will( und inwiefern ich den Herrn Jan van de Man auch zitieren sollte)... aber ein Versuch allemal wert!?

@skipper
@kay

natürlich werd ich auf ein Übergabebuch bestehen; verbale Kommunikation mit der Km hat noch nie funktioniert....
Und die Übnergaben gestaltet Sie für Tochter auch ohne Informationsaustausch schon verstörend genug;

Grundsätzlich stimme ich Dir @skipper ja auf alle Fälle zu, mit den längeren Blöcken und auch der Übersichtlichkeit der Regelung; aber so ganz ins "Kalte Wasser" schmeißen will ich ja Tochter auch nicht von heut auf morgen.... Sie weiß ja nicht, daß Mama sie völlig von sich abhängig machen will; Sie kennt bis jetzt ja nur !Mama bringt mich ins Bett, Mama füttert mich, Mama putzt mir die Zähne.."

daher finde ich den aufbauenden Zeitplan schon nicht schlecht; will die Kleine ja auch nicht überfordern...
Und bei nem Kind in dem Alter, ist das mEn schon eher angebracht, die Zeiten noch jährlich zu überarbeiten; oder irre ich mich?
insofern wären auch die Schulferien ertsmal außen vor, solange die Kleine noch nicht mal im Kiga ist;

Bei z.B. der Krankheitsregelung gibts eh keine Diskussionen; und wenn der Herr Richter nicht ganz daneben ist, wird er das ja auch so sehen...

Und wie gern ich mit der Kleinen mal n paar Tage zu Oma, Nichten etc... fahren würde brauch ich wohl nicht erklären, oder?

Aber wenn Km nichtmal Übernachtungen zustimmt, weiß ich nicht, wie klug das wäre, das gleich mitzufordern....


Und ganz allgemein: Was kann/darf denn in den Antrag auf Umgangsregelung mit rein?

bisherige Zeiten eh klar, gewünschte Zeiten auch;
Aber was ist mit den unzähligen Entfremdungsversuchen seitens der Km?
Wachhalten der Kleinen (evtl. als Begründung für ÜN?)
Einschließen der Km mit Tochter, "Nicheinhalten" der bisherigen Regelung, etc...?
Das wären schließlich alles gute Gründe für noch mehr Zeit mit Tochter...?!

(11-05-2014, 19:54)Zala schrieb: Die Art der Übergabe wie viel sie miteinander sprechen können liegt ja in dem eigenen ermessen. Aber wenn sich so ein minimaler Umgang sich einbürgern soll dann ist das eine Frechheit. Solche Vorschläge überhaupt zu machen nenne ich dreist.

Das hätte ich der Dame vom Kinderschutzbund so auch nicht zugetraut....!
Finde das auch mehr als frech; besonders die Regelung im Krankheitsfall...

Aber das zeigt wohl, wie Sie wirklich tickt....
wie weiter oben schon gesagt, das ist in meinen Augen ne Einladung zur Kindesmanipulation.....

Plan wäre jetzt nochmal nen Vorschlag beim KSB einzureichen, der nicht so weit von meinem entfernt liegt (eben Christkind und so, meinetwegen auch Feiertage...) dem die KM sowieso nicht zustimmen wird, und dann ab zum Gericht....

Diesmal dann aber auch mit Urlaubzeiten für Tochter und mich....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#48
So denn!

Umgangsantrag ist fertig..... da es ja doch um etwas mehr als den Regelumgang geht, muss ich das ja auch schlüssig Begründen, oder? ;-)
Denke da muss auch (wohldosiert) etwas Platz für Kritik an KM´s Bindungstoleranz und Kommunikationsfähigkeiten sein!?
Aber seht selbst.... Ob ich da wirklich gleich auch noch den alten Umgangsvorschlag,
Ihre Antwort darauf und auch die Antwort auf den neuen UG-Vorschlkag mit rein nehme weiß ich noch nicht...! passt so auf jeden Fall mit Anschreiben auf 3 DinA4-Seiten...
Ordnungsmaßnahmen sind ja anscheinend eh schon Standard mittlerweile?!
Danke für eure Tipps und Kritik!

Regelung des Umgangs von KIND mit Ihrem Papa

- Die Eltern installieren zusammen ein Übergabebuch, in dem die wichtigsten Ereignisse, Absprachen mit KIND
besondere Vorkommnisse und elterliche Absprachen schriftlich festgehalten werden. Dieses aktualisierte und
unterschriebene Übergabebuch ist dem jeweils betreuenden Elternteil bei der Übergabe auszuhändigen.

- KINDs Geburtstag wird im jährlichen Wechsel bei dem jeweiligen Elternteil gefeiert. 2014 fällt dieser Tag der Mama
zu. Elterngeburtstage verbringt KIND beim jeweiligen Elternteil, unabhängig und ggfs zusätzlich zur laufenden
Umgangsregelung; ebenso Muttertag bzw. Vatertag.

-Folgende Feiertage (Hl. Abend, Ostersonntag, Pfingsten, Sylvester/Neujahr) verbringt KIND im jährlichen Wechsel bei
dem entsprechenden Elternteil. Diese Tage finden übergeordnet und ggfs. zusätzlich zur laufenden Umgangsregelung
statt. 2014 fallen Ostern und Hl. Abend der Mama zu, Pfingsten und Sylvester/Neujahr dem Papa.

- Im Falle einer Erkrankung von KIND wird bei weniger schweren Fällen der Umgang trotzdem durchgeführt, da beide
Elternteile gleichermaßen für KIND sorgen, bzw Sie gesundpflegen können.
Im Falle einer schweren Erkrankung (Transportunfähigkeit; bescheinigt durch Attest vom Arzt) verbleibt KIND bei
der Mutter; In diesem Falle steht dem Papa ein Besuchsrecht im üblichen Rahmen zu. Natürlich verpflichtet sich der
Papa bei Bedarf, (z.B. Erkrankung der Mama) auch hier seinen elterlichen Pflichten nachzukommen und die
Betreuung von KIND sicherzustellen.

- Außergewöhnliche Termine (z.B. Besuche bei Verwandten oder Freunden mütterlicherseits) werden außerhalb der
Umgangszeiten gelegt. Regelmäßige Artzuntersuchungen oder anderweitig regelmäßig notwendige, anfallende
Termine, übernimmt der Papa natürlich ebenfalls im Rahmen seiner elterlichen Sorge während den Umgangszeiten.
Sollten aus unabwendbaren, nachvollziehbaren Gründen einer oder mehrere Umgangstage ausfallen, sind diese in der
nächsten Woche nachzuholen.

- Jedem Elternteil steht im normalen Rahmen (1 Woche pro Quartal) auch die Möglichkeit zu, Urlaubswochen
zusammen mit KIND einzuplanen. Diese werden spätestens 2 Wochen vor Fälligkeit, dem jeweils anderen Elternteil
schriftlich mitgeteilt. Eine Umgangsunterbrechung von mehr als 7 Tagen ist hierbei zu vermeiden.

- Sollte sich über die Regelung hinaus zusätzlicher Betreuungsbedarf von KIND ergeben, wird zuerst geklärt, ob der
Papa diese Betreuungszeiten übernehmen kann.

Der Umgang von KIND mit Ihrem Papa findet nach folgender Regelung statt:

an Wochen mit geraden Nummern: Mittwoch, Samstag und Sonntag
an Wochen mit ungeraden Nummern: Donnerstag und Freitag

nach folgenden aufbauenden Umgangszeiten:

Juni 2014: von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Mittwoch von 9.00 – 14.00 Uhr wegen Babyschwimmen)

Juli 2014: von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr wegen Babyschwimmen)

Aug 2014: von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sept 2014: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Okt 2014: Mittwochs, Donnerstag und Freitag von
09.30 Uhr bis 18.00 Uhr
bzw. von Samstag 09.30 bis Sonntag 18.00 Uhr;

ab Nov 2014: Mittwochs von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
bzw. von Donnerstag 09.30 bis Freitag 18.00 Uhr
und Samstag 9.30 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr;

eine erneute Überarbeitung dieser Umgangszeiten findet mit Eintritt in den Kindergarten (vorr. Sept 2015) statt.
Die Ferienregelung orientiert sich ab dann an der gängigen „hälftigen Schulferien-Regelung.
Kürzungen des Umfangs der Umgangszeiten ohne gewichtige Gründe sind hierbei zu unterlassen.

Begründung

- Die Eltern von KIND waren nicht miteinander verheiratet, gemeinsames Sorgerecht besteht laut
Beschluß des AG MUSTERSTADT vom 04.04.2014, AZ 0815/007

- Der Umgang von KIND mit Ihrem Papa fand seit Bekanntwerden der Vaterschaft am 07.06.2013
bis im Oktober 2013 gewohnheitsmäßig 2-3 mal wöchentlich im Rahmen von 6- 7 Std statt.
Seit diesem Zeitpunkt hat die Mutter die Umgangszeiten immer wieder, eigenmächtig und ohne
nachvollziehbare Gründe zu nennen, verringert.

- Nach mehreren, leider ergebnislosen Gesprächsversuchen mit der Mutter (verbal, email) wie auch
mehrfach versuchter Gesprächsvermittlung z.B über die Großmutter, habe ich dieser am 06.02.2014
einen ersten schriftlichen Umgangsvorschlag per email vorgelegt.
Nach mehreren Antworten ohne konstruktive Vorschläge seitens der Mutter erhielt ich auf wiederholtes
Nachfragen die schriftliche Zustimmung für diesen Vorschlag. (Siehe Anhang 1 !EMAIL!). Leider hat bis
heute keiner der Umgangstage auch in dem damals abgestimmten Rahmen stattgefunden.
Auf Anraten des Jugendamtes habe ich dann versucht, einen gemeinsamen Gesprächstermin über
den Kinderschutzbund MUSTERHAUSEN einzuberufen, um die Umgangsregelung zu klären.
Diese Einladung überging die Mutter damals kommentarlos.

- Seither findet der Umgang 2 mal wöchentlich für jeweils 3-4 Stunden Nachmittags statt,
seit März 2014 auch ohne Beisein der Mutter, allerdings unter der „mütterlichen Auflage“
stündlich Fotos oder Videos von KIND zu schicken. Bei nichteinhalten dieser „Regelung“
gibt die Mutter an, sofort Kontrollbesuche zu machen. (Siehe Anhang 2 !SMS!)

- Seit Beschluss des gemeinsamen Sorgerechts am 04.04.2014 gestaltet sich der Umgang u.a. auch dahingehend
nochmals schwieriger, daß KIND alle Umgangsnachmittage plötzlich und ohne ersichtlichen Grund weitesgehend
durchgeschlafen hat und uns im Normalfall nur ca 1 Stunde gemeinsame Zeit zum Füttern, Wickel, Spielen oder für
kurze Unternehmungen geblieben ist. An Ostern hat sich die Mutter z.B. gegen Ende des Tages auch
zusammen mit KIND in der Wohnung versteckt, um nicht am gemeinsamen Abendessen bei der
Großmutter teilnehmen zu müssen. Auch Informationen über KIND z.B. über den Verlauf von
Artztbesuchen erhalte ich von Seiten der Mutter keine mehr.

- So habe ich am 24.04.2014 der Mutter über den Kinderschutzbund einen weiteren
längerfristigen, zeitlich aufbauenden Umgansvorschlag (entsprechend der o.g. Regelung)
übermitteln lassen. Leider ist die Mutter nach wie vor nicht bereit, an einem gemeinsamen
Gespräch teilzunehmen und hat über den Kinderschutzbund einen Gegenvorschlag eingereicht,
der meines Erachtens leider keinen Spielraum für eine Kompromißlösung lässt. (siehe Anhang 3 !EMAIL!)
Daher sehe ich mich nun zum Wohle von KIND gezwungen, die Umgangszeiten über das
Familiengericht regeln zu lassen.

- Da der Papa über pädagogische Ausbildungen und auch umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung (Kleiner) Kinder
verfügt, und somit KINDS Bedürfnisse ebenfalls sehr gut erkennen und darauf eingehen kann, spricht nichts dagegen
die Umgänge mit Mittagschlaf und später auch Übernachtungen nach bereits vorgeschlagenem Schema
durchzuführen. Die beschriebene „langsam aufbauende Regelung“ enspricht dem Wohl des Kindes hierbei am
besten, da es KIND die Chance gibt, sich langsam an die neue Situation zu gewöhnen und sich auch dem väterlichen
Umfeld nach und nach verbundener zu fühlen und beständige Sicherheit, Vertrauen und Regelmäßigkeit im Bezug zu
Ihrem Papa erleben zu lassen.
Für die Beziehung von KIND zu Ihrem Papa und auch KINDSs psychosoziale Entwicklung ist es ausschlaggebend,
KIND auch die Möglichkeit zu geben, im väterlichen Zuhause ebenso „anzukommen“, sich geborgen, geliebt und gut
versorgt zu fühlen und auch alltägliche Situationen mit dem Papa zusammen zu erleben, sowie soziale Kontakte im
väterlichen Umfeld knüpfen zu können, die in diesem Fall wohl nur im Rahmen ausgeweiteter Umgangszeiten
möglich sind. Der frühkindliche, regelmäßige Kontakt auch zum Papa ist gerade für kleine Mädchen ein wichtiger
Schlüssel zum Aufbau eines gesunden Selbstwertgefühls, sowie der Identitätsfindung in Ihrer weiblichen Rolle, nicht
zuletzt im Hinblick auf die spätere Gestaltung von Beziehungen.

- Wie bereits mehrfach vorgeschlagen, biete ich der Mama natürlich auch hiermit nochmal an, die ersten 2 Wochen bei
den Mittagschlaf-Umgängen dabei zu sein, um Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit der neuen Situation zu
gewinnen und ebenso das väterliche Umfeld kennenzulernen. Letztenendes sind diese „Freien“ Zeiten auch zur
Unterstützung der Mutter gedacht, die mit vollem Einsatz Ihren mütterlichen Aufgaben nachkommt und so, zu Ihrer
eigenen Entlastung, die Möglichkeit enthält, einen Teil der elterlichen Verantwortung zeitweise abzugeben und sich zu
erholen.
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#49
LNB,

ich möchte ehrlich sein:

Die Begründung liest kein Mensch, völlig uninteressant!
Der Regelungsvorschlag ist zu unübersichtlich, zu viel interpretierbar, streitträchtig.
Die Altersanpassungen sind zu fein granuliert, zu wenig Ruhe und Konstanz.
Die Krankheitregelung ist überflüssig, streichen! Fällt ein Termin aus, ganz gleich aus welchen Gründen, dann wird nachgeholt.

Bei Deinem Vorschlag habe ich das Gefühl, daß er mehr Streit verursacht, als vermeiden hilft.

Aller Erfahrung nach könnte sich auch ein Gericht an diesen Punkten stoßen.
Mach es einfacher, viel einfacher. Mach es so, daß Oma das verstehen könnte.

Ich versuche einen Entwurf mal in der Früh, jetzt fallen mir die Augen zu.

S.
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#50
(14-05-2014, 00:12)Skipper schrieb: Die Krankheitregelung ist überflüssig, streichen! Fällt ein Termin aus, ganz gleich aus welchen Gründen, dann wird nachgeholt.

Mach das so wie Skipper schreibt.

Bei der Urlaubsregelung immer an den Ferienplan orientieren und teilen. Egal wie alt das Kind ist. So gehst Du Diskussionen aus dem Weg.

Wochenenden Freitag Abend bis Sonntag Abend ansetzen.

Begründung keine Umgang ist Dein Recht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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