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Nacktfotos von Expartnern müssen gelöscht werden!
#1
So hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

AZ: 3 U 1288/13

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ur...70697.html

In diesem Fall hat sich ein Fotograf wohl darauf bezogen, dass er auch mit Bildern dieser Art seinen Beruf ausübt.

Privat ist Privat sagte das OLG Koblenz und verlangte, dass Fotos mit erotischem Inhalt gelöscht werden.

Alltagsfotos darf er allerdings weiter online stellen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#2
(21-05-2014, 18:27)Camper1955 schrieb: Alltagsfotos darf er allerdings weiter online stellen.

Big Grin wohl kleiner Scherz - behalten darf er sie:
http://www.kostenlose-urteile.de: Expartner muss Nacktbilder nach Liebes-Aus vernichten

Zitat:Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Beklagte anerkannt.

Allerdings dürfte die Unterscheidung von Persönlichkeitsrechten und Besitzrechten für nicht veröffentlichte Stücke der Erinnerung trotz OLG Urteil auch noch zweifelhaft sein. Demnächst müssen dann wohl auch Akt-Gemälde verbrannt und Erinnerungen, die zur Neuanfertigung führen könnten, wegtherapiert werden.

Und wer kann schon überprüfen, ob er wirklich die Bilder gelöscht hat, oder sie nur in einen verschlüsselten Drive verschoben hat.
Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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