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KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen?
#26
(17-02-2014, 21:02)Anonymous schrieb: Achja...ich habe dem Notariat geschrieben das ich mich bei der Kammer über dieses Verhalten beschweren will und prompt bekam ich die Bitte wegen eines Termines anzurufen.
Warum ankündigen? Machen und höchstens darauf hinweisen, dass man die Kammer informiert hat.
Warum sollte ich jemandem, der mich betrügen will, auch noch Hilfestellung leisten?
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#27
So mal ein Update.

Man händigte mir ja neulich/damals den Antrag nebst Beiblätter ohne Beratung und Aufklärung aus. Auch einen Termin zur Abgabe.
Diesen Termin konnte ich nicht wahrnehmen (Vollzeit plus Überstunden). Ich machte telefonisch mit meinem letzten Telefonguthaben einen neuen Termin.

Diesen vergass ich abzusagen.....ich war wieder draussen aufm Wasser arbeiten.....da ist schlecht mit spontan telefonieren mit Lufttelefon.
Man schrieb mir einen Brief mit dem Hinweis das sowas Konsequenzen haben kann, und gab mir einen neuen Termin.
Auch diesen konnte ich nicht einhalten und leider auch nicht absagen. Schliesslich kann ich da wo ich arbeite, nicht telefonieren.
Selbst wenn man es technisch in 20Jahren schafft, das man unter Wasser mit dem Handy telefonieren kann, meine Prepaidkarte ist eh leer.

Naja....heute Urlaub genommen und hin zum Amt, in der Hoffnung man lässt mich mit einem Fallmanager reden der mit mir dann kurz den Antrag durchgeht und berät.

Daraus wurde nix.....wieder bei der Dame angekommen die mir damals schon Müll erzählt hat, meinte sie das ich nun gar nix mehr bekomme da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Eine Antragsberatung verweigerte sie. Sie meinte das schaffe ich schon zu Hause.
Haben schon viele geschafft. Ich solle wiederkommen wenn ich ihn ausgefüllt habe.

Na toll......ich wütend ab nach Hause und den Antrag nebst Beiblätter ausgefüllt ohne zu wissen ob was fehlt oder richtig ausgefüllt ist.
Zu Hause dann im Briefkasten geschaut und was liegt drinne?
Ablehnungsbescheid der gesamten Leistung für mich und meine Tochter wegen Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht.

Ich schreibe grad den Widerspruch.......habt ihr Tips für mich?


gruß
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#28
Du und alle anderen, die mitlesen. Tut euch doch einmal den gefallen und schreibt einmal ein Wort, bevor der Karren im Dreck steckt.

1. Ist die Abgabe der Antragsformulare nicht an einen Termin gebunden. Die kannst du einreichen, per Post schicken faxen oder sonstwas. Da hat man dich verarscht. Aber der Drops ist nun gelutscht.
2. Kannst du den Widerspruch damit begründen, dass es dir wegen der verweigerten Beratung nicht möglich war die Antragsformulare ordentlich auszufüllen und du obendrein an deiner Mitwirkung gehindert warst (Arbeit). Das ist aber eigentlich Quatsch, der nur mit Glück durchgeht. Das Jobcenter wird sich wohl nicht darauf einlassen. Stell den Antrag vorsichtshalber neu!
3. Gib die verdammten Formulare ab!
4. Wahrscheinlich ist dir mit einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht am ehesten geholfen. Such dazu mal eine Hartz-4 oder Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe auf, die werden dir einen Anwalt in der Nähe nennen können.
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#29
(13-01-2014, 04:54)Anonymous schrieb: Hallo!

Dazu habe ich aber typisch für "Unwissende".... ein paar Fragen. Und ich hoffe ihr könnt mir da helfen. : )

1. Wer in meinem Ort berät mich wohlwollend? JA sicher nicht...Anwalt will richtig Geld. Caritas? Sind die gut und auf meiner Seite?

Wilkommen im Forum Wink

Das gleiche Problem hatte ich auch..Anwalt wollte richtig Geld ..also Termin bei der Caritas gemacht.
Sooo dann saß ich da und die 'Beraterinn' war offenbar selber gerade schwanger.....Dementsprechend war dann auch das Beratungsgespräch....Aussagen wie KU geht vor da kann man jetzt nix machen...kennt man ja vom Jugendamt zu genüge und sind nicht hilfreich.Ich sehe auch deutlich Interessenkonflikte bei der Cariatas.
Einerseits weil sie auch die Schwangeren Beratung durchführen andereseits weil sie strikt gegen den gesetzlichen Mindestlohn sind.
http://www.noz.de/deutschland-welt/polit...indestlohn

Daher finde ich ist das Forum die bessere Alternative.....Big Grin
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#30
...geht ja schon aus dem Gesetz hervor:

SGB II, § 37 Antragserfordernis

S.
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#31
Hallo Jungs.

Nachdem ich Donnerstag letzte Woche nun den Antrag abgeben durfte, kam heute Post von denen.
Antrag wurde abgelehnt.

Drinne waren sechs Berechnungsbögen.

Alle sechs scheinbar identisch.....das Amt kommt auf 59,33€ H4 und rät mir zum Wohngeldantrag.
Was nun?

Gruß
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#32
Update:

Ich trag mal meine Berechnungen (rot) und die des Amtes (blau) ein.


2-Personen-Haushalt, zeitweilig!
Basisdaten Vater:

Brutto 1750 €
Netto 1250 €
Kind (10 Jahre)
3 Tage/Monat Umgang (Fr bis Sonntag)
Fahrtkosten/Umgang (400km pro Umgangs-WE)
Warmmiete 424,50 € (inkl. Strom, Heizung, GEZ, Zeitung...da WG)
Unterhaltstitel mit 272€ im Monat


1. Bedarfsberechnung
391 € Vater
26,10 € Kind Regelbedarf an 3 von 30 Tagen (Regelbedarf 261 €/Monat)
40 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
424,50 € Warmmiete
---------------
881,60 € Bedarf


2. Einkommensberechnung
Vater
1.750€ Brutto
- Standardabgaben (Steuerklasse 12501)
---------------
1.250 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-272 € Kindesunterhalt
---------------
648 € Einkommen, anrechenbar
--------------
3. Leistungsberechnung
881,60 € Bedarf
-648 € Einkommen, anrechenbar
----------------------------------------------------------------------
233,60 € mtl. zustehende SGB 2 Leistung, 'Aufstockung'
----------------------------------------------------------------------



2-Personen-Haushalt, zeitweilig!
Basisdaten Vater:

Brutto 1750 €
Netto 1250 €
Kind (10 Jahre)
2 Tage/Monat Umgang (Fr. 17Uhr bis Sonntag 17Uhr sind 48h aka 2Tage)
Miete 310,86 € (Strom, Heizung)
Unterhaltstitel mit 272€ im Monat


1. Bedarfsberechnung
391 € Vater
17,40 € Kind Regelbedarf an 2 von 30 Tagen (Regelbedarf 261 €/Monat)

310,86 € Miete
---------------
719,26 € Bedarf


2. Einkommensberechnung
Vater
1.750€ Brutto
- Standardabgaben (Steuerklasse 1)
---------------
960,03 € Netto
-14,82€ Fahrtkosten
-15,33€ Werbungskostenpauschale
-------------------------------
860,03€
-------------------------------
-30 € Pauschale
-200 € Freibeträge
---------------
660,03 € Einkommen, anrechenbar
--------------
3. Leistungsberechnung
719,26 € Bedarf
-660,03 € Einkommen, anrechenbar
----------------------------------------------------------------------
59,23 € mtl. zustehende SGB 2 Leistung, 'Aufstockung'
----------------------------------------------------------------------


Dort findet sich auch 251,63€ noch nicht verteiltes Einkommen was mir abgezogen wird. Was ist das?


gruß
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#33
Merkwürdig, das.

Über so einen Murks freut sich jeder Sozialanwalt.

Trag das mal einem in Deiner Nähe vor und frag, ob er das übenehmen möchte - auf VKH-Basis versteht sich und wegen Bedrohung der Existenz beschleunigt und ohne Widerspruch gegen den Bescheid.

Laß das machen und genieß das gute Wetter. Wink

S.
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#34
@raid

Ok...ich danke dir. Kannst du mir noch sagen warum 310,86€ für die Miete berechnet wurden?
Also ich zahle ja 430,50€ wo Kaltmiete, Nebenkostenanteil, Internet, GEZ-Anteil (Mitbewohnerin ist Vertragspartner daher kann ich mich nicht befreien) und Zeitung sowie Hausreinigung drinne ist.
Aber das macht doch keinen 120€ Unterschied aus, oder?

Kann es sein das sie die Gesamtnebenkosten der Wohnung durch meine 32m² geteilt haben?`Aber selbst wenn komme ich nicht auf 310€. Komisch.
Ich werde jetzt in Widerspruch gehen und bräuchte da vielleicht von euch Schützenhilfe bei der Formulierung.


Gruß und Danke
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#35
Leg Widerspruch wegen der Miete und der Freibeträge ein. Die sind nicht korrekt berücksichtigt worden. Und selbst wenn du nur einen Euro bekommst, dann nimmst du ihn. Dieser Euro ist im Jahr 200€ GEZ-Befreiung und die Übernahme von Heizkostennachzahlungen Wert, sowie Erstaustattung etc.
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#36
Achso, WG. Dann ist das natürlich anders. Das hängt dann ein bisschen vom Mietvertrag ab. Wenn du die Miete in dem Betrag pauschal zahlst, dann muss sie auch so übernommen werden. Wenn nicht dann nicht. Mit Hartz 4 kannst du dir dann auch eine eigene Wohnung suchen. Auch so ein schöner Vorteil
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#37
Die Berücksichtigung der Fahrtkosten wg. Umgang fehlt m. E. auch.
Wie wird das umgesetzt? Bahnfahrt? Eigenes KFZ?
Entweder Kilometerpauschale ansetzen oder Kostenvoranschlag Deutsche Bahn einreichen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#38
(20-05-2014, 21:37)iglu schrieb: Leg Widerspruch wegen der Miete und der Freibeträge ein. Die sind nicht korrekt berücksichtigt worden. Und selbst wenn du nur einen Euro bekommst, dann nimmst du ihn. Dieser Euro ist im Jahr 200€ GEZ-Befreiung und die Übernahme von Heizkostennachzahlungen Wert, sowie Erstaustattung etc.

Ja das werde ich machen. Die GEZ-Befreiung scheidet wohl aus....die WG-Chefin hat einen Vertrag mit der GEZ. Ich leider nicht....muss aber zahlen. Will ja auch die WG nicht belasten. : (
Was heisst denn Erstausstattung?

(20-05-2014, 21:53)raid schrieb: Auch bei der KDU (zu deutsch: Miete) wird gerne bewusst falsch gerechnet.

GEZ werden sie natürlich nicht bezahlen, weil Du dich bei (ergänzendem) ALG 2 Bezug davon befreien lassen kannst. In einer WG ist das nicht möglich, da der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird (Seit 1.1.2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag).

ISP (Internet) -Kosten sind durch den Regelsatz abgegolten.

Strom --> Boiler, Durchlauferhitzer, etc.?

Bei WG's wird i.d.R. die anfallende Miete durch die Anzahl der WG-Mitglieder geteilt. Bei Umgang steht Dir natürlich mehr Wohnraum zu. Gibt es aber beispielsweise nur 2 Zimmer in der WG oder nutzt der Mitbewohner mehr Räume wie Du bzw. gibst Du an, dass dein Wohnanteil geringer als der vom WG-Mitglied ist, dann kann das zu einer anderen Berechnung führen.

MitbewohnerIN? --> ändert aber operativ nichts an der Falschberechnung deines Jobcenters! Strategisch gesehen würde ich aber eine Wohnung nehmen, in der Du auch den Umgang richtig ausüben kannst.

Lese ich richtig, dass man in der Berechnung vom Jobcenter deine Fahrtkosten wegen Umgang nicht aufgeführt hat?
Ja GEZ und ISP scheiden aus. Ich zahle 430,50€ im monat an die WG-Chefin. Aber selbst wenn ich meinen ISP und GEZ-Anteil rausrechne, komm ich nicht auf die Summe die das Amt errechnet hat.
Das eine eigene Wohnung besser gewesen wäre, weiss ich jetzt auch. Dachte aber nicht daran mal H4 beantragen zu müssen.
Ja du liest richtig. Trotz Antragsschreiben was ich beigelegt habe.

(20-05-2014, 22:01)iglu schrieb: Achso, WG. Dann ist das natürlich anders. Das hängt dann ein bisschen vom Mietvertrag ab. Wenn du die Miete in dem Betrag pauschal zahlst, dann muss sie auch so übernommen werden. Wenn nicht dann nicht. Mit Hartz 4 kannst du dir dann auch eine eigene Wohnung suchen. Auch so ein schöner Vorteil
Ja ich zahle meinen Anteil. Aber was meinst du mit Pauschal?

(21-05-2014, 08:31)Sixteen Tons schrieb: Die Berücksichtigung der Fahrtkosten wg. Umgang fehlt m. E. auch.
Wie wird das umgesetzt? Bahnfahrt? Eigenes KFZ?
Entweder Kilometerpauschale ansetzen oder Kostenvoranschlag Deutsche Bahn einreichen.
Ich bekomme immer ein Auto von Freunden und Familienmitgliedern. Hab extra 0,10e Kilometerpauschale angesetzt. Wurde aber bewusst ignoriert.

Man ich fühle mich schlecht.....man ist so hilflos....der alte Vermieter rückt die Kaution nicht raus....der neue möchte seine Kaution aber jetzt haben....das Amt verarscht mich.....und die Ex lacht mir ins Gesicht und fragt wie es mir so geht.
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#39
(23-05-2014, 22:26)Anonymous schrieb: Ich bekomme immer ein Auto von Freunden und Familienmitgliedern. Hab extra 0,10e Kilometerpauschale angesetzt. Wurde aber bewusst ignoriert.

Die Tankbelege sammeln und vorlegen. Hier auch Widerspruch einlegen,
das es "vergessen" wurde. Umgangsvereitelung droht!

(23-05-2014, 22:26)Anonymous schrieb: der alte Vermieter rückt die Kaution nicht raus....der neue möchte seine Kaution aber jetzt haben

Kannst du die Kaution ggf. auch auf Raten abstottern?
Wieso hält der alte Vermieter die Kaution zurück?
Wie hoch wäre denn die Miete in etwa ohne die ganzen Extras wie
Strom, Zeitung, GEZ und Internet?
Soweit ich weiss, hat man als WG-Bewohner Anspruch auf die
Wohnkosten eines Alleinstehenden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.
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#40
Ja pauschal ist eben pauschal im Gegensatz zu anteilig zu den Kosten. In der Praxis kommt es zwar meistens auf das selbe heraus, rechtlich ist das aber etwas anderes.

Wenn du zum Beispiel einen Untermietvertrag hast, laut dem du pauschal, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, einen Mietzins entrichtest, dann muss das vom Jobcenter auch so übernommen werden.
Wenn du Mitmieter bist und die Kosten anteilig trägst, dann ist nur die anteilige Warmmiete zu berücksichtigen.
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#41
Mission accomplished, Patient verwirrt.
Wie ist es denn nun? Ist die Grenze der Pauschalierung bei Wohnkosten in der WG deckungsgleich mit den angemessenen Kosten eines Singlehaushalts + Umgangskäfig für's Kind?
Hoffentlich kriegen wir bald mal eine Kappungsgrenze bei der Wohnkostenermittlung. Da steigt doch keiner mehr durch.
Wie kriegen wir denn heraus, was der Fragesteller theoretisch für
einen Wohnkostenzuschuss von der Solidargemeinschaft erhalten könnte?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#42
(23-05-2014, 22:26)Anonymous schrieb: Ich bekomme immer ein Auto von Freunden und Familienmitgliedern. Hab extra 0,10e Kilometerpauschale angesetzt. Wurde aber bewusst ignoriert.
Für die Umgangsfahrten sind als Pauschale 0,20€ / Km anzusetzen (anders als bei Fahrten zur Arbeit). Von wem du das Auto dafür hast ist egal. Es kann nur dann auf die (günstigeren) Bahnkosten verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist.

(24-05-2014, 00:40)Sixteen Tons schrieb: Ist die Grenze der Pauschalierung bei Wohnkosten in der WG deckungsgleich mit den angemessenen Kosten eines Singlehaushalts + Umgangskäfig für's Kind?
Für seine 2-Personen-BG (bestehend aus ihm + Sohn) ist der Wohnkostenbetrag für eine 2-Personen-BG angemessen. D.h. sein WG-Anteil (= die von ihm genutzte Wohnung) darf nicht höher sein als ein 2-Pers-KDU.

Wegen Miet-Berechnung: Haben sie Hauptmietvertrag verlangt?
Verlange doch Aufschlüsselung + Erläuterung ihrer Berechnung.
Widerspreche natürlich so oder so.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#43
(23-05-2014, 22:48)Sixteen Tons schrieb: Die Tankbelege sammeln und vorlegen. Hier auch Widerspruch einlegen,
das es "vergessen" wurde. Umgangsvereitelung droht!
Ja die Tankbelege habe ich.


(23-05-2014, 22:48)Sixteen Tons schrieb: Kannst du die Kaution ggf. auch auf Raten abstottern?
Wieso hält der alte Vermieter die Kaution zurück?
Wie hoch wäre denn die Miete in etwa ohne die ganzen Extras wie
Strom, Zeitung, GEZ und Internet?
Soweit ich weiss, hat man als WG-Bewohner Anspruch auf die
Wohnkosten eines Alleinstehenden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Ich bin da gerade bei das mit dem alten Vermieter zu klären.
Der neue Vermieter nimmt die vollen 6Monate die er das Geld behalten darf auch in Anspruch. Und das obwohl er das Geld nicht mal angelegt hat sondern auf sein privatkonto hat.

Die genaue Höhe ist schwer zu errechnen. Ich bin da jetzt am Ball.


@raid

Meines Wissens nach hat das Amt die Gesamtmiete und Nebenkosten der ganzen Wohnung durch die Gesamtquadratmeter der Wohnung und dann mal meine Quadratmeter gerechnet.

@sorglos

ich hab 0,10€ auf jeden Kilometer angerechnet was 0,20€ einfache Fahrt gleicht.
Sind ja 400km.
Bahnfahrt ist teurer.....80€ ca.
Ja sie haben den Mietvertrag eingesehen und wie oben berechnet.
Habe schon 4 Anwälte hier in der Stadt kontaktiert. Keine Antwort.

Gruß
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#44
Moin.

Laut meiner Anwältin kommt es mit den JCn immer wieder zu Streitereien, wenn Leistungsbezieher in WGs wohnen. Zwar kann der persönlich genutzte Wohnraum noch recht gut bestimmt werden, wenn es aber um die Zurechnung gemeinschaftlich genutzer Räume und um die Aufteilung der Nebenkosten geht, scheiden sich die Geister.

Wenn Umgang noch viele Jahre ansteht, wäre Umzug in eine eigene Wohnung zu überlegen. In den Großstädten haben die JC idR Richtwerte für Wohnungsgröße und Miethöhe bezogen auf die Mitgliederzahl der BG ausliegen.

Für HH sieht das so aus: http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/...werte.html

S.
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#45
Das WG-Problem hatte ich auch mal. Musste unter anderem Nachweise vorlegen, dass eine Wohn- und keine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, Probleme mit den Verbrauchskosten lösen, war nicht einfach. Mein Fazit: Jobcenter und Staat wollen kein ressourcensparendes Wohnen und machen permanent Ärger, wenn man es macht. Lieber ein Einzimmerwohnklo wie eine WG, wenn man irgendwelche Leistungen beziehen will/muss.
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#46
So kompliziert ist es nun nicht. Eine WG ist eine Haushaltsgemeinschaft im Gegensatz zu einer Bedarfsgemeinschaf. Der Unterschied ist, dass in einer Haushaltsgemeinschaft nicht wechselseitig wirtschaftlich und finanziell füreinander eingestanden wird.

Bei einer Haushaltsgemeinschaft wird in der Regel die Warmmiete durch die Anzahl der Köpfe geteilt und man erhält so die Kosten der Unterkunft. Es sei denn der Mietvertag oder Untermietvertrag legt etwas anderes fest. Zum Beispiel eine Pauschalmiete. So oder so werden in den ersten sechst Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen, danach nur noch die angemessenen.

Ob eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft vorliegt, muss man auch nicht nachweisen, weil die Beweispflicht beim Jobcenter liegt.

Also noch einmal zum Mitschreiben: Wenn der TO vertraglich verpflichtet ist ,eine Pauschalsumme zu zahlen, mit der alles abgegolten ist, muss sie zunächst auch als tatsächliche KDU übernommen werden. Wenn er ganz normal anteilig pro Kopf einen Mietanteil zahlt, dann eben nur dieser. Der Rest, den er nebenbei an den WG-Vorstand weiterleitet wäre dann sozialrechtlich nicht zu berücksichtigen.
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#47
Danke für eure Postings. Der erste Anwalt hat sich gemeldet und mich gebeten erst einen Beratungsschein vom Gericht zu holen. Vorher will er nix machen.
Keinerlei Hilfe vom Anwalt....erstmal. Super.

Das Problem ist, das Amt hat ja 310€ Miete ausgerechnet. Wie auch immer sie drauf gekommen sind.
Dann haben sie keinerlei Fahrtkosten berechnet und auch noch falsche Freibeträge.

Das ist doch kein Versehen, oder? Ich bin doch nicht der erste Hartz4-Antragsteller.

Ist das normal?
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#48
Oft sind die JC-Sachbearbeiter auch einfach strunzdoof... Undecided

Geht oft schon damit los, daß sie statt vom Brutto abzuziehen, das Netto zugrunde legen.

Auf Antragstellerseite sollten die Warmmitkosten sorgfältig aufgeschlüsselt vorgelegt werden. Also exakte Kaltmiete, Betriebs-, Heizkosten- und Wasserpauschale.

Strom gehört grundsätzlich nicht zu den KdU und ist aus der Regelleistung zu zahlen. Ausnahme: Es wird mit Strom geheizt und/oder Warmwasser mit Strom zubereitet. Dann wird es kompliziert und noch fehleranfälliger.

S.
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#49
(25-05-2014, 19:03)Skipper schrieb: Oft sind die JC-Sachbearbeiter auch einfach strunzdoof... Undecided
Ja das hab ich befürchtet. Schaut man sich dann die Mitarbeiterautos aufm hinteren Parkplatz an, kommt man echt ins Grübeln wie man sich solche Autos mit sowenig Arbeitsleistung und Fachwissen kaufen kann. Scheinbar bekommen die alle viel Geld für wenig Leistung. Traumjob.

(25-05-2014, 19:03)Skipper schrieb: Auf Antragstellerseite sollten die Warmmitkosten sorgfältig aufgeschlüsselt vorgelegt werden. Also exakte Kaltmiete, Betriebs-, Heizkosten- und Wasserpauschale.
Da hab ich Probleme. Ich bezahle 430,50€ an die WG-Chefin. Was ich per Beleg beim Amt nachgewiesen habe.

Zur Berechnung wurde aber der Mietvertrag herangezogen. Dort steht Warmmiete 1020€ davon 210€ NK-Vorrauszahlung und Wohnungsgrösse 105m². Ich selbst habe 32m² angemietet.
Sie haben also 1020/105*32 gerechnet. Ergibt 310€.

Da werde ich wohl nicht viel machen können oder?

gruß
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#50
(25-05-2014, 19:03)Skipper schrieb: Oft sind die JC-Sachbearbeiter auch einfach strunzdoof... Undecided

Bei JA und JC reicht es nicht, einen 2-stelligen IQ zu haben...

Es muss auch ein Komma dazwischen sein! Smile
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