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Das passiert, wenn Vater nicht zahlt..
#1
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/637431

Wenn der entsorgte Zahlvater ruiniert ist, und nicht mehr zahlen kann, dann muss auch Großvater A und Grossmutter B zur Zahlung verpflichtet werden. Erst wenn die ganze Verwandtschaft 2. Grades finanziell ruiniert ist, dann gibt er vielleicht Ruhe. Ein paar Hürden gibt es aber noch, bevor das eintritt. Sicherheiten gibts also keine. Damit ist das "Argument", doch als Vater zu seiner Verantwortung zu stehen hinfällig. Schließlich ist mein Vater nicht für meine Kinder verantwortlich, da ich sie gezeugt habe. Trotzdem soll er ggf. zur Zahlung herangezogen werden , wenn ich nicht zahle.

Damit lässt der Staat nun ohne Scham die komplette Maske fallen. Verwandtschaft ist damit in Deutschland ein Risiko.

Ohnehin sieht die Behörde selbst den leiblichen Vater nur als Verwandtschaft des eigenen Kindes an. Dies geht aus der steuerlichen Lebensbescheinigung hervor, die der leibliche Vater anfordern kann, um ein paar Cent Solidaritätszuschlag einzusparen ( Dort erlaubt ihm die Behörde, das er für 3 Jahre 0,5 Kinder eintragen lassen darf. Danach muss er neu nachweisen, daß er mit seinem erzeugten Kind verwandt ist ) In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!
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#2
Hahaha, ich find das sowas von geil, unglaublich, Realsatire life Smile

Der deutsche Staat lässt aber wirklich gar nichts aus, Wenn der Junior, für den ich schon 20 Jahre lang Unterhalt bezahlt habe mehrere Kinder zeugt bleibe ich die nächsten 20 Jahre auch noch unterhaltspflichtig, für die Enkel Smile

Würde mich nicht wundern, wenn auch noch ein Betreuungsunterhalt für mich als Opa konstruiert wird, dann darf ich die Exe meines Sohnes sponsorn, muahahaha Smile
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#3
Nichts davon ist Neu. Grosseltern haben aber einen deutlich höheren Selbstbehalt. Und es sind ALLE Grosseltern dran, auch die der Ex. In der Praxis sind die Chancen so niedrig, dass die Beistände es gar nicht erst versuchen. Mehr Aufwand wie Chancen.
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#4
Warum? Das Kind hat doch ein Recht darauf!

Das ist doch immer das Gescwätz von Beistand und Ex. Da sieht man auch wieder, das die nächste Maske gefallen ist.

gruss
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#5
Wie sach ich immer?

Macht Schulden ohne Ende! Wenn der Vater unverhofft, aber oft, abkratzen
sollte, dann haben unsere Kinder, gerade mal im KiGa-Alter schon jetzt
verdammt viele Schulden vom Vater geerbt.
Tongue

Wie war das mit der Wand, gegen die Absurdistan im Familienrecht gerade so richtig vor die Wand knallt? Big Grin
(04-05-2009, 20:55)Vater schrieb: Ohnehin sieht die Behörde selbst den leiblichen Vater nur als Verwandtschaft des eigenen Kindes an. Dies geht aus der steuerlichen Lebensbescheinigung hervor, die der leibliche Vater anfordern kann, um ein paar Cent Solidaritätszuschlag einzusparen ( Dort erlaubt ihm die Behörde, das er für 3 Jahre 0,5 Kinder eintragen lassen darf. Danach muss er neu nachweisen, daß er mit seinem erzeugten Kind verwandt ist ) In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!

der Trick an dieser Unzulänglickeit ist....hat mir eine nette Dame vom Amt
in einem Gespräch mitgeteilt (Manchmal bin ich auch nett zu FrauenSmile )
ist:

Es geht einfach nur darum, zu beweisen, dass das Kind immer noch
-von Dir- ist. Denn: Es könnte ja sein, dass mittlerweile der Staat
(Thema Kinderklau; ab mit dem Kind ins Heim) oder beizeiten
adoptiert wurde. Und somit dem Vater kein Freibetrag mehr zusteht.

Noch Fragen, Schäuble, Zypries, VdL, Merkel?
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#6
Hä?

In gerader Linie ist jeder jedem gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, egal ob auf- oder abwärts (siehe: § 1601 BGB).
Wenn es solvente Urgroßeltern gibt, träfe es im Bedarfs- und Leistungsfall sogar diese, denn ich erkenne diese nicht ausgenommen oder anderweitig erwähnt. Wink

Ist aber schön, wenn auch ein paar Omis und Opis das noch nicht wussten und jetzt zur Kasse gebeten werden - steigert gesellschaftliche Konflikte und macht auf "die da oben" wieder böse. Cool
Übrigens ist der § wirklich nicht erst mit der letzten Unterhaltsrechtsreform heimlich, still und leise hinzugefügt worden.
Bin auch ein wenig überrascht, dass hier Kenntnisbedarf besteht!?
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#7
(04-05-2009, 22:25)Bluter schrieb: Ist aber schön, wenn auch ein paar Omis und Opis das noch nicht wussten und jetzt zur Kasse gebeten werden - steigert gesellschaftliche Konflikte und macht auf "die da oben" wieder böse. Cool
Eben! Gerade diese ältere Generation, der größte Teil der Wähler, sollte auch mal aufgeklärt werdenExclamation Big Grin

Bei der kargen Rente, die demnächst zu erwarten ist, sollten sie auch endlich mal umdenken und nicht immer nur die "üblichen" Parteien wählen.

Meine Vermieterin, ca. Mitte 60 habe ich bereits -bekehrt- Tongue
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#8
Fals Opa sehr vermögend ist, muss er denn den Höchstsatz nach Dussel- Tabelle zahlen?
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#9
(04-05-2009, 22:53)Fluechtling schrieb: Fals Opa sehr vermögend ist, muss er denn den Höchstsatz nach Dussel- Tabelle zahlen?
Wenn Kinder aus Familien herausgenommen werden und ins Heim oder einer Wohngruppe untergebracht werden, werden Eltern und Großeltern für die
anfallenden Kosten im Bereich von 4000 bis 6000 Euronen herangezogen.

Habe ich Deine Frage zum Teil beantwortet?
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#10
Lol,
das wusstet ihr nicht? Wusste ich schon lange. Deswegen habe ich auch die Fragen im JA Fragebogen zu den familiaeren Verhaeltnissen unbeantwortet gelassen, weil meine Mutter ja noch in Deutschland wohnt. Die wollten naemlich vor Jahren genau wissen, wie meine Eltern heissen und wo sie wohnen. Die Antwort habe ich verweigert und damit beantwortet, das ich (fiktiv) keinen Kontakt zu denen habe.

Nach dem dritten Mal haben sie dann nicht mehr gefragt.

Nebenbei: in einem anderen Forum geht diesbezueglich hoch her:

Einmal hier und nochmal hier und letztmals hier

Die sucht immer in jeder Ecke die Kohle und sucht jeden Grund abzukassieren!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#11
(04-05-2009, 20:55)Vater schrieb: In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!

Die Sprache sind wir doch schon gewohnt:
- Väter werden zu "Unterhaltsschuldnern"
- es werden "Beistandschaften" im Namen der Kinder gegen deren Väter eingerichtet, die sich dann noch rotzfrech als "Vertreter der Kinder" aufspielen
- Löhne werden zur "Verteilmasse"

ich hör mal lieber auf Angry
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#12
das gilt aber nur fuer verheiratete. ansonsten ist es tatsaechlich so. ist aber nicht so einfach durchsetzbar und wird anscheinend hoechstselten praktiziert.
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#13
Da hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht.
Wenn mein Nachwuchs eine schwängert während sie noch in Ausbildung oder Studium sind.
Wahnsinnige Risiken die Mann heute bis ans Lebensende mit sich rumschleppt.
Mein ältester ist über 18 und hat mit Weibern bisher nix am Hut.
Zudem hat er so hohe Ansprüche, die muß wahrscheinlich erst noch geboren werden.
Der holt sich seine Befriedigung am PC.
Hoffentlich bleibt das so.........
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#14
(04-05-2009, 22:59)blue schrieb:
(04-05-2009, 22:53)Fluechtling schrieb: Fals Opa sehr vermögend ist, muss er denn den Höchstsatz nach Dussel- Tabelle zahlen?
Wenn Kinder aus Familien herausgenommen werden und ins Heim oder einer Wohngruppe untergebracht werden, werden Eltern und Großeltern für die
anfallenden Kosten im Bereich von 4000 bis 6000 Euronen herangezogen.

Habe ich Deine Frage zum Teil beantwortet?

Ja danke. Weiter kommentieren muss man das ja nicht.
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#15
(05-05-2009, 07:25)Backfire schrieb: Mein ältester ist über 18 und hat mit Weibern bisher nix am Hut.
Zudem hat er so hohe Ansprüche, die muß wahrscheinlich erst noch geboren werden.

Die Gefaehrdetsten, die greifen mit ihren Koeniginnen dann am Tiefsten in die Scheisse.

Ray (auch ein Spaetstarter)
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#16
Das ist doch alles nicht so wild!
Das betrifft tatsächlich nur diejenigen Omas und Opas, die als Enkelvater einen Totalversager haben, der zu blöd ist, die paar Forderungen des Arbeitsamtes zu erfüllen.
(Siehe Nachrichtentext)
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#17
(05-05-2009, 07:34)Ray schrieb:
(05-05-2009, 07:25)Backfire schrieb: Mein ältester ist über 18 und hat mit Weibern bisher nix am Hut.
Zudem hat er so hohe Ansprüche, die muß wahrscheinlich erst noch geboren werden.

Die Gefaehrdetsten, die greifen mit ihren Koeniginnen dann am Tiefsten in die Scheisse.

Ray (auch ein Spaetstarter)

Ich hab schon relativ früh angefangen (15) meine Lehrmeisterin war 18.
Exe hab ich dann mit 18 über meine damalige Freundin kennengelernt, sie war damals 13, sah aber wesentlich älter aus.
Aber ich war trotzdem nicht ihr erster Bohrer......
Jedenfalls gingen wir dann offiziell seit dem 04.04.1981 miteinander.
6 Jahre später Heirat.
4 Jahre später Kinder.
6 Jahre später Scheidung.
Wie du siehst ist frühes und dauerhaftes Rammeln auch kein Garnt dafür dass man nicht in die Scheiße langt.
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#18
Jetzt wird mir aber richtig schlecht. Das würde bei mir heissen, dass meine Eltern für 2430,- CHF oder 1600,- EUR Kindesunterhalt herangezogen würden. Das kann ich denen garnicht erzählen - ich lass die Sache jetzt stückweise eskalieren - scheissegal, sollen die doch die Schweizergarde schicken.
https://t.me/GenderFukc
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#19
Hallo.
Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn ich jetzt arm werde, weil ich z.B. Italias Arbeit im Ausland annehme und somit nicht mehr den Unterhalt für meine 3 Bälger zahlen kann, ja dann müssen die Eltern meiner Ex-Ziege - also meine blöde Schwiegermutter mit ihrem fetten Säufer - den Kindesunterhalt zahlen?
Ich selber habe keine Verwandten mehr.
Ja dann würde ich ein einmonatiges Fest veranstalten und Ausland ich komme.
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#20
Also irgendwo habe ich mal gelesen dass sie an die Eltern der Frau eher ran gehen als an die Eltern des Mannes......
Der Selbstbehalt ist aber höher als beim leiblichen Vater.
Glaube 1200 für Opa und 1200 für Oma, also 2400 Euro.
Daran scheiterts meist, weil die Großeltern ein zu geringes Einkommen haben.
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#21
(06-05-2009, 19:03)Berny schrieb: Ja dann würde ich ein einmonatiges Fest veranstalten...
Dann lad mich mal ein Smile

Zitat:Die so genannte Ersatzhaftung der Großeltern kommt zunächst nach § 1607 Abs. 1 BGB in Betracht,
wenn ein Elternteil oder beide Eltern nicht leistungsfähig sind.

Eine Haftung kommt allerdings nur in Betracht, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des
in Anspruch genommenen Großelternteils 1.400 € übersteigt

BGH v. 20.12.2006 FamRZ 2007, 375
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#22
Die könnten mir noch Unterhalt zahlen mit ihrem Mercedes und Haus auf Mallorca.
Die dusselige Kuh arbeitet nichts, da sie sich ´um die Sorgen und Nöte der armen vom Vater verratenen Kinder´ kümmern muss.
22, 19 und 16 sind die Gören. Alle müssen studieren und aufs Internat und auf Schüleraustausch nach Australien. 250 km zum Ganter, der bisher die goldenen Eier legt, daß haben sie aber schon seit Jahren nicht mehr geschafft. Nicht mal eine Weihnachtskarte.
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#23
Je älter sie werden um so geringer wird der Kontakt.
Ist bei mir ähnlich.
Meinen ältesten habe ich auch schon über ein halbes Jahr nicht mehr gesehen, nur selten telefoniert.

Das mit der Studiererei ist schon ein Elend heute.
Einfach Wahnsinn was da langfristig für Kosten auf Mann zukommen......
Die Akademiker werden später alle für ein Butterbrot und ein Ei arbeiten müssen, weil ein totales Überangebot herangezüchtet wird.
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#24
@ Berny

Ich hab 4 Kinder und bis sie 18 geworden sind, immer brav an die Kinder bezahlt.
Die Motivation meiner Kinder wurden, je aelter sie wurden, nur noch vom Geld bestimmt. Regelmaessig zum Ende des Monats fragte man nach, wie es mir geht und wann ich denn Geld schicke.

Studium laeuft jetzt nur noch ueber Bafoeg, wenn auch das Bafoegamt Anfangs versuchte, mich in die Pflicht zu nehmen.

Da kann man eigentlich nur die Reissleine ziehen: Ich sollte Bafoeg, Studiengebuehren und Unterhalt zahlen. Pro 'Kind' ueber 1100 Euro pro Monat!! Das jedoch ist mir unmoeglich.
Irgendwann muss mal Schluss sein. Nach dem Gesetz und in Deutschland ansaessig ist ja niemals Schluss. Also muss man selbst den Schlusspunkt setzen und den Dingen harren, die da kommen und sich neu aufstellen...

Al Bundy aus Lilliput, der seiner Ex und den Anwaelten und Gerichten nicht einen Cent bezahlt hat :-)
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#25
Kann man sich gegen Unterhaltszahlungen nicht absichern? Sollte ansich zu den Pflichtversicherungen gehören. Schließlich ist doch KindesUnterhalt des unbetreuenden Elternteils angeblich lebensnotwendig für das Kind. Und viele können ja nicht zahlen. Ist ja dann so, wie wenn man eine Krankenversicherung, eine Arztrechnung nicht bezahlen kann, weil Krankenversicherung fällt. Wahrscheinlich will so ein hohes Risiko keine Versicherung tragen, für das Risiko Familie ist eben allein der Vater verantwortlich, der im Trennungsfall aber keinen Nutzen mehr von der Familie hat. So wird er fiktiv zur Kasse gebeten, weil es ja schließlich sein Risiko war, daß er eingegangen ist. Wer also Kinder hat, hat pro Monat und Kind 300 Euro weniger. Und die Frauen sind noch teuerer.
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