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Hallo,
hier meine Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8040
Die Umgangsanbahnung mit dem JA war inzwischen wieder aufgenommen, zieht sich aber hin. Die KM spielt dem Kind nach wie vor vor, der "ehemalige Putativvater" sei ihr Vater. Die Umgangsanbahnung wurde von der KM inzwischen abgebrochen. Mal sehen was das Gericht macht.
Ich zahle KU nach DT7 (488€). Die KM geht mich um höheren KU an und will zusätzlich Mehrbedarf von 140€ für Zahnspange und Nachilfe.
Bei Kieferorthopädie ist die Argumentation klar ( http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#sonder). In Bezug auf Nachhilfe gibt der genannte Trennungsfaq-Artikel nicht viel her.
Könnt Ihr weiterhelfen?
Gruß
c
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Bei einem derart hohen Unterhalt (die Mutter erhält für das Kind 184+488= 672 EUR) ist das Geld für die Nachhilfe (wieviel?) anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen.
Das sehen Amtsrichter vielfach auch anders und berufen sich dabei auf gar nichts oder auf eine selbastausgeschwitzte "Einzelfallbetrachtung".
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Auf den Tag warte ich auch noch, wo die Alte daher kommt und Sonderbedarf für Nachhilfe einfordert.
Was habe ich mich mit der gezofft, damit ich mit dem Kind Lernen darf. Jugendamt war auch zunächst der Ansicht, das wäre zu viel Unruhe. Bin dann konsequent dran geblieben und habe mich ohne die Schwachmaten durchgesetzt. Jetzt lerne ich an zwei Nachmittagen unter der Woche mit dem Kind!
Wenn Du dem Kind ggf. selbst Nachhilfe geben könntest, dann würde das auch in der Umgangsfrage vielleicht eine gewisse Dynamik geben.
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10-06-2014, 16:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2014, 16:05 von chuloralf.)
Hallo,
(10-06-2014, 15:39)p schrieb: Bei einem derart hohen Unterhalt (die Mutter erhält für das Kind 184+488= 672 EUR) ist das Geld für die Nachhilfe (wieviel?) anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen.
Das sehen Amtsrichter vielfach auch anders und berufen sich dabei auf gar nichts oder auf eine selbastausgeschwitzte "Einzelfallbetrachtung".
Es geht um ca. 95€/Monat Nachhilfe.
Wie muß die Argumentation sein? Oder sage ich einfach "Bei einem derart hohen Unterhalt ist das Geld für die Nachhilfe anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen"?
Gruß
c
Hallo,
(10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Wenn Du dem Kind ggf. selbst Nachhilfe geben könntest, dann würde das auch in der Umgangsfrage vielleicht eine gewisse Dynamik geben. Klar könnte ich das, dazu müsste das Gericht den Umgang durchsetzen.
Gruß
c
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Das ist eines der Argumente. Zunächst ist zu prüfen, ob die Forderung überhaupt korrekt gestellt ist. Dazu gehören z.B. Nachweise über die behaupteten Kosten. Und das Einkommen der Mutter, denn Mehrbedarf ist von beiden Eltern einkommensanteilig zu tragen. Auch hier ist eine blosse Behauptung zu wenig, Nachweise sind beizubringen. Dann muss die Nachhilfe auch begründet werden. Ein Zweierschüler braucht keine Nachhilfe, nur weil die Mutter meint ihn auf ein Notenniveau für Zahnmedizin zwingen zu müssen. Liegen dir die Zeugnisse vor?
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10-06-2014, 16:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2014, 16:21 von Theo.)
(10-06-2014, 15:25)chuloralf schrieb: Könnt Ihr weiterhelfen?
Nachhilfe wird regelmäßig als Mehrbedarf angesehen, an dem sich der umgangspflichtige Elternteil zusätzlich zum KU zu beteiligen hat:
http://www.finanztip.de/recht/familie/a-61.htm
Aus dem dort zitierten OLG-Urteil: "Die Richter stellten sich schließlich auf die Seite der Frau. Die Mutter durfte ihren Sohn auch ohne Einverständnis des Vaters bei der professionellen Nachhilfe anmelden, betonte das Gericht. Eine professionelle Nachhilfe sei erfahrungsgemäß nicht nur effektiver. Bei Nachhilfe handele es sich zudem um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Und über Angelegenheiten des täglichen Lebens könne der Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind aufhält."
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/a-...z34FJeED8m
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Die Entscheidung ist ja auch nicht das Problem.
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Man beachte den Satz "An diesen Kosten muss sich aber auch der betreuende Elternteil beteiligen, und ein bestimmter Betrag muss auch dem regelmäßigen Kindesunterhalt entnommen werden."
Bei den ausserordentlich hohen zur Verfügung stehenden 672 EUR ist das durchaus ein gewichtiger Punkt. Auch andere Punkte treffen in dieser vielzitierten aber wenig grundsätzlichen und auf einseitiger Grundlage stehenden (zurückgegriffen wird z.B. auf umstrittene und veraltete Kommentare von Anwältin Gutzeit, eine der radikalsten Vertreterinnen des Unterhaltsmaximierungsprinzips um jeden Preis) Entscheidung nicht auf seinen Fall zu. Wer sowas zitiert, sollte auch sagen was drin steht, z.B. auch der Satz, dass das Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme gewahrt bleiben muss. Um sich dessen zu versichern, muss die Mutter erst einmal Informationen liefern. Hat sie das getan?
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10-06-2014, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2014, 16:50 von Das Nerdliche Orakel.)
(10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Was habe ich mich mit der gezofft, damit ich mit dem Kind Lernen darf. Jugendamt war auch zunächst der Ansicht, das wäre zu viel Unruhe.
Wenn die Eltern oder Geschwister mit dem Schüler lernen, ist das aus meiner eigenen Erfahrung erheblich besser, als wenn es ein Fremder tut. Der Fremde kommt nach einer Woche wieder, und stellt fest, dass der Schüler wieder alles vergessen hat. Das passiert zwei mal in Folge, und dann will der Fremde mit den Eltern ein deutliches Wort sprechen. Wenn der Fremde nun ein von einem Nachhilfeinstitut Beauftragter ist, und der Vertrag noch über ein paar Monate läuft, dann wird das Sinnlose weitergeführt.
Selbstverständlich will das Jugendamt, dass das über ein professionelles Nachhilfeinstitut geregelt wird. Die dabei anfallenden Kosten wirken viel erstattbarer (erstattungsfähig oder erstattungswillig ist irgend ein Amt oder eben der Zahlvater). So wird die Helferindustrie immer fetter.
(10-06-2014, 16:03)chuloralf schrieb: Es geht um ca. 95€/Monat Nachhilfe. Das ist ja noch billig! Alle zwei Wochen 90 Minuten? Hier ist knapp 50 Euro pro 90 Minuten üblich, von denen der professionelle Nachhilfelehrer 20 Euro bekommt.
Wenn man die Kosten nicht auf irgend einen Trottel abwälzen kann, fragt man an Gymnasien oder Universitäten. Da gibt es genug Leute, die es für 20 Euro machen - ohne Arbeitsvermittler dazwischen.
(10-06-2014, 16:03)chuloralf schrieb: (10-06-2014, 15:50)CheGuevara schrieb: Wenn Du dem Kind ggf. selbst Nachhilfe geben könntest, dann würde das auch in der Umgangsfrage vielleicht eine gewisse Dynamik geben. Klar könnte ich das, dazu müsste das Gericht den Umgang durchsetzen. Kannst du einen passenden Nachhilfelehrer in der Nähe deiner Tochter vorschlagen?
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