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Elternvereinbarung vollstreckbar, Ordnungsmittel anwendbar?
#1
Hallo,

ich hatte in letzter Zeit glücklicherweise nur noch beschränkten Ärger mit der KM.
Das scheint sich mal wieder zu ändern, daher meine zunächst rein juristische Frage.
Im letzten OLG-Beschluss wegen gSR war auch eine Elternvereinbarung zum Umgang festgehalten:
Zitat:...
Die vorstehende Elternvereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt, denn sie dient dem Kindeswohl von Kind.
Berechtigt mich dies zu einem Antrag auf Ordnungsmittel wegen Nichteinhaltung der Elternvereinbarung seitens der KM ?

Grüße,
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#2
Nur wenn die Ordnungsmittel ausdrücklich in der Umgangsvereinbarung drin stehen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Du kannst aber die nachträgliche Aufnahme der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG beim AG beantragen (s. 1BvR 752/10, RZ 14).

Ist vielleicht auch schon ein hilfreicher Hinweis an die KM.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
(20-06-2014, 21:38)wackelpudding schrieb: Du kannst aber die nachträgliche Aufnahme der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG beim AG beantragen (s. 1BvR 752/10, RZ 14).
Danke !
Müsste ich die nachträgliche Aufnahme aber nicht direkt beim OLG beantragen, denn die Elternvereinbarung wurde erst innerhalb der Verhandlung am OLG familiengerichtlich genehmigt ?
Mit der Richterin am AG will ich eigentlich nichts mehr zu tun haben ...

(20-06-2014, 21:38)wackelpudding schrieb: Ist vielleicht auch schon ein hilfreicher Hinweis an die KM.
Wer weiss das schon ...
Wie genau ich reagieren werde auf ihre eigenmächtigen Umgangskürzungen, muss ich mir ganz in Ruhe überlegen und auch mit meiner RA besprechen.

Ach ja, ob zur nachträglichen Aufnahme Fristen gelten, ist ja auch die Frage. Der Beschluss ist über 2 Jahre alt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Da es sich mMn um einen eigenständigen Beschluß handelt, wäre wohl das AG zuständig; insofern dürfte es auch keine Fristen geben. Versuch macht kluch - wenn es nicht geht, wird Dir die Geschäftstelle des FG das schon mitteilen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
O.k. mal sehen, was meine RA dazu sagt.

Bin seit langer Zeit mal wieder richtig gestresst.
Ein Besuch beim JA kann ich mir sicher auch gleich schenken.
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#7
RA ist dabei m. E. nicht erforderlich. Wenn es nur darum geht, den Beschluß um die Erklärung zu ergänzen, wüßte ich nicht, was das JA da tun könnte...
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#8
Finde die Fragestellung interessant. Ich kann mir vorstellen, dass unabhängig davon, welches Gericht zuständig ist oder welcher Weg gegangen wird, zeitnah reagiert werden sollte. Oder? Also, wenn TS zB die Umgangsreduzierung über Monate akzeptiert, dürfte es schwer(er) werden. Vermute ich das richtig? Stichwort Eilantrag.

Anders rum: es gibt einen alten Umgangsbeschluss. Der Umgang fand aber schon immer und über Jahre häufiger statt. "Kann" dann einfach so reduziert werden, wie es ein uralter Beschluss mal vorsah?
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#9
Eltern können einvernehmlich jederzeit abweichend von einer bisherigen Ungangsvereinbarung den Umgang regeln. Wenn der TS über längere Zeit die Einschränkung unwidersprochen hinnimmt, wird es wohl die Vermutung geben, dass es sich um Einvernehmen gehandelt hat. Eine zeitnahe Reaktion ist also immer angebracht.

Wenn über längere Zeit wesentlich mehr Umgang stattgefunden hat, als in einer Umgangsvereinbarung vereinbart, kann man m. E. nicht einseitig auf eine alte Vereinbarung zurückgehen. Umgang liegt ja im Kindeswohl. Und warum weniger Umgang als bisher tatsächlich durchgeführt mehr Kindeswohl sein soll, müßte ja begründet werden.
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#10
Man wird bei ständigen unregelmäßigen oder andauernden gleichmäßigen Abweichungen von einer Umgangsvereinbarung nicht erfolgreich überraschend Sanktionen beantragen können. Insoweit wäre ein Vermittlungsverfahren (s. § 165 FamFG) auch aus meiner Sicht das Mittel der Wahl.

Wenn einer angekündigten oder zu erwartenden einseitigen Änderung bei ansonsten stabiler Realisierung der Vereinbarung vorgebeugt werden soll, halte ich den Antrag auf nachträgliche Ergänzung der Vereinbarung entsprechend § 89 Abs. 2 FamFG für ein klares Signal an den anderen Elterteil.
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#11
Wende dich direkt ans OLG. Nach meiner Kenntnis wird es diesbezüglich tätig. Wenn sie sich nicht für zuständig halten, werden sie die Sache schon von Amts wegen an das AG weiterleiten. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass das OLG keinen Hinweis nach 89 II FamFG aufgenommen hat. Manchmal kommt das auch als separater Beschluss. Schau doch noch einmal genau nach.

Der TO kann auch parallel ein Vermittlungsverfahren einleiten und die Ergänzung der Vollstreckungsklausel. Das stört nicht. Ansonsten würde ich aus taktischen Gründen immer sofort das Ordnungsgeld beantragen. Wenn das Gericht oder die Gegenseite der Meinung ist, dann ein Vermittlungsverfahren anleiern zu müssen, ist man in der überlegenen Position und hat wesentlich mehr Spielraum.
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#12
Moin,

ich werde wohl doch etwas ausführlicher werden müssen ...

Ausgangslage:
BL-KM, langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen um Umgang und gSR ; falsche Missbrauchsbeschuldigungen incl. Strafanzeige.
Umgangsboykott; begleitete Umgänge; komplette Palette der Helferindustrie; erfolglose Mediation; kein Gutachter.
Alle Verfahren bei stadtbekannter durchgeknallter väterfeindlicher AG-Richterin.
Einstellung des Strafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO.
Mit OLG-Beschluss von 2012 entgültiges Scheitern meines gSR-Antrages.
Dafür aber - während der letzten Verhandlung - ausgehandelte Elternvereinbarung:
- alle zwei Wochen Freitag 12.00 bis Dienstag 18.00
- alle vier Wochen Dienstags 12.00 bis 18.00
Ferien und Feiertagsregelung fehlt, wurde aber relativ problemlos von uns Eltern einvernehmlich geregelt und auch praktiziert.
Die Elternvereinbarung funktionierte auch mit individuellen, einvernehmlichen Abweichungen. Seit die KM arbeitet auch schon mal häufigerer Umgang.
Zuletzt so:
- 14-tägig Donnerstag Nachmittags Abholung von der Schule bis Montag Abend 19.00
- 1 bis 2 Mal monatlich zusätzlich montags Abholung von der Schule; Begletung zum Musikunterricht und 19.00 zurück zur KM
- durchschnittlich ca. 12 Tage monatlich Umgang; d.h. praktiziertes Wechselmodell

Seit der Beendigung des Musikunterrichts zunächst Wegfall der zusätzlichen Montage.
Angekündigt von der KM war eine zeitnahe Wiederaufnahme dieser Umgangstage bei einer neuen Freizeit AG. Ich hatte auch aufgrund der problematischen Persönlichkeit der KM also nichts unternommen und abgewartet.
Nach einer kleinen Meinungsverschiedenheit letzte Woche (Kind (7) sollte mit Strassenbahn allein zur Schule und zurück) eine Mail der KM:
Ab sofort keine Abholung Montags nach der Schule mehr; keine Abholgenehmigung mehr.

Ich habe nächste Woche einen Termin mit meiner RA (mit der ich auch privat kommuniziere). Mal sehen, was sie dazu meint - auch zur Zuständigkeit einer nachträgliche Aufnahme der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG. (fehlt im Beschluss definitiv)
Ich möchte zunächst sowohl ein Vermittlungsverfahren, als auch ein neues Umgangsverfahren vermeiden, da ich die Reaktionen der AG-Richterin voraussehen kann. Die Reaktionen der KM sind aufgrund ihrer BL-Störung unvorhersehbar und daher ein äußerst sensibles Vorgehen notwendig.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#13
Also wenn ich das richtig verstehe wird der Umgang sowieso einvernehmlich nicht so praktiziert, wie es der Beschluss vorsieht. Dann hast du mit oder ohne Vollstreckungsklausel keine Chance auf ein Ordnungsgeld. Unter den Umständen kann es auch gut sein, dass due Vollstreckungsklausel ohne neues Umgangsverfahren gar nicht aufgenommen wird. Die Gegenseite wird sich einfach darauf berufen, dass der Umgang sowieso nicht laut OLG-Beschluss durchgeführt wird.

Ehrlich gesagt erschließt sich mir auch nicht ganz, was du willst. Du hast doch guten, ungestörten und umfangreichen Umgang. Willst du dir das jetzt kaputt machen?
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#14
(21-06-2014, 13:15)the notorious iglu schrieb: Die Gegenseite wird sich einfach darauf berufen, dass der Umgang sowieso nicht laut OLG-Beschluss durchgeführt wird.
Soo einfach ist das nicht. Entscheidend ist schließlich nicht, um welche Wochentage es sich handelt, sondern allein die Anzahl der Tage.
Zählt man die Tage, sollen nun entgegen der Vereinbarung 2 x Montagnachmittage plus der eine monatliche Nachmittag entfallen.

(21-06-2014, 13:15)the notorious iglu schrieb: Ehrlich gesagt erschließt sich mir auch nicht ganz, was du willst. Du hast doch guten, ungestörten und umfangreichen Umgang. Willst du dir das jetzt kaputt machen?
Ganz einfach: ich möchte keine (weitere!) eigenmächtige Umgangskürzung hinnehmen, auch wenn das "nur" 1-3 Tage monatlich sind.
Bei dieser KM ist jeder Tag, den das Kind bei mir ist, sehr wertvoll für dessen Entwicklung. Ich möchte gar nicht näher erläutern, was genau dort alles so abläuft ...
Und was passiert, wenn mann unwidersprochen eine wiederholte Umgangskürzung einer zwanghaft machtbesessenen KM billigt, dürfte hinlänglich bekannt sein.
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#15
Es ist nur sanktionsfähig, was auch vollstreckbar ist - und da kommt es dann eben auf genau definierte Zeiten an - mir fehlen da in Summe 2-3 Tage monatlich wird mMn nichts bringen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Es ist genauso einfach aus den Gründen, die ich dir bereits genannt habe. Abgesehen davon erkenne ich hier gemessen am Beschluss keine Umgangseinbußen. Abgesehen vielleicht von dem einen Nachmittag im Monat. Dazu hast du nichts weiter vorgetragen. Ansonsten wurden einfach die Tage verlegt, offensichtlich mit deinem Einverständnis.

Die Nachmittage der Montage waren einvernehmlich vereinbart und an eine Aktivität geknüpft, die offenbar nicht mehr stattfindet. Dein Umgang wurde im Vergleich zum Beschluss nicht gekürzt. Eine vorübergehende Ausweitung des Umgangs wurde rückgängig gemacht. Das sind laut deiner Darstellung die Fakten. Und da gibt es für dich bezüglich einer Vollstreckung oder so rein absolut gar nichts zu holen. Und dazu hast du selbst durch die einvernehmlichen Änderungen beigetragen.

Und pauschal zu behaupten, dass es dem Kind bei dir besser geht, als bei der Mutter, finde ich offen gesagt auch ein starkes Stück. Bei mir jedenfalls tauchen da ein paar Fragezeichen auf.

Wenn dir das alles nicht mehr passt, dann musst du mit der Mutter eben vereinbaren, dass Umgang künftig nach Maßgabe des Beschlusses stattfindet. Wenn die Sache vor Gerichtgeht, wirst du jedenfalls nicht sehr gut aussehen. An deiner Stelle würde ich das vermeiden.
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#17
(21-06-2014, 14:12)wackelpudding schrieb: Es ist nur sanktionsfähig, was auch vollstreckbar ist - und da kommt es dann eben auf genau definierte Zeiten an - mir fehlen da in Summe 2-3 Tage monatlich wird mMn nichts bringen.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Beide Eltern haben sich in den letzten 2 Jahren einvernehmlich - auch kurzfristig - über Umgangsverschiebungen einigen können, z.B. bei wichtigen beruflichen Terminen, Krankheit oder familiären Ereignissen.
Dabei wurde stets darauf geachtet, die Anzahl der Umgangstage pro Monat einzuhalten - denn nur darauf kommt es doch an.
Es war z.B. auch so, dass wenn in einem Monat ein Tag aufgrund von Umplanungen fehlte, dieser Tag dann im nächsten Monat nachgeholt wurde.
Diese Logik sollte wohl auch ein Gericht verstehen ?
Vollstreckbar kann doch durchaus auch die Anzahl der monatlichen Umgangstage sein ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#18
(21-06-2014, 13:59)Pistachio 00 schrieb: Ganz einfach: ich möchte keine (weitere!) eigenmächtige Umgangskürzung hinnehmen, auch wenn das "nur" 1-3 Tage monatlich sind.
Auf der anderen Seite wirst Du jedoch mal verstehen müssen, dass auch gerichtliche Umgangsvereinbarungen ihre Grenzen haben. Alleine wegen des Älterwerdens der Kinder. Eigene Interessen usw.
Wenn bisher die Umgagsregelung nicht "exakt" eingehalten wurde, wird es zu einer neuen gerichtlichen Umsetzung nicht einfacher.

Wie war das mit der Gelassenheit? Wink Und nicht immer Streitpotenzial suchen!
Die Kinder werden älter, und da hat sowohl Muddi wie Vaddi immer weniger strikte Zeiten vorzugeben.

My2C
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#19
(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Abgesehen davon erkenne ich hier gemessen am Beschluss keine Umgangseinbußen. Abgesehen vielleicht von dem einen Nachmittag im Monat.
Falsch !

(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Die Nachmittage der Montage (...) an eine Aktivität geknüpft, die offenbar nicht mehr stattfindet.
Falsch ! Zum Zeitpunkt des Beschlusses gab es noch gar keinen Musikunterricht, davon steht da auch nichts drin.
Und seit wann werden Umgänge von einer bestimmten, von der KM vorgegebenen Freizeitaktivität abhängig gemacht ?
Nach gängiger Rechtssprechung bestimmt allein der Umgangsberechtigte über Aktivitäten in seiner Umgangszeit.

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, daher noch einmal:
Beschluss:
- alle zwei Wochen Freitag 12.00 bis Dienstag 18.00
- alle vier Wochen Dienstags 12.00 bis 18.00
Summe: 9 ½ Tage
Praxis:
- alle zwei Wochen Donnerstag nachmittags bis Montag 19.00
- alle vier (zwei) Wochen Montags nachmittags bis 19.00
Summe: 9 ½ - 10 Tage
Neu:
- alle zwei Wochen Donnerstag nachmittags bis Montag 8.00
Summe: 7 Tage

(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Und pauschal zu behaupten, dass es dem Kind bei dir besser geht, als bei der Mutter, finde ich offen gesagt auch ein starkes Stück. Bei mir jedenfalls tauchen da ein paar Fragezeichen auf.
Das sei Dir unbenommen, aber vielleicht hast Du das "Borderline"-KM überlesen.
Aber frag ruhig ...


(21-06-2014, 14:21)the notorious iglu schrieb: Wenn dir das alles nicht mehr passt, dann musst du mit der Mutter eben vereinbaren, dass Umgang künftig nach Maßgabe des Beschlusses stattfindet.
Vergiss es ...
Die KM ist allein sorgeberechtigt und Umgänge finden nur so statt, wie sie es billigt - oder eben nicht. Das ist ihre Gedankenstruktur. "Vereinbaren" lässt sich da nix.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#20
(21-06-2014, 15:55)Pistachio 00 schrieb: Das sei Dir unbenommen, aber vielleicht hast Du das "Borderline"-KM überlesen.
Aber frag ruhig ...
Solche Sachen hatten mich immer wieder am eigentlichen BL-Thread geärgert.

Jemand mit einem so umfangreichen Umgang mit seinen Kindern unterstellt der Mutter BL. Unfassbar!

Nun sollte es im besagten Thread weitergehen, ob evtl. nicht @Pistachio eben an dieser Krankheit leidet!
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#21
(21-06-2014, 15:09)blue schrieb: Auf der anderen Seite wirst Du jedoch mal verstehen müssen, dass auch gerichtliche Umgangsvereinbarungen ihre Grenzen haben. Alleine wegen des Älterwerdens der Kinder. Eigene Interessen usw.
Darüber kann man vielleicht in 4/5 Jahren reden.
Derzeit gibt es keine eigenen Aktivitäten des Kindes, die eine Umgangseinschränkung mit seinem Papa rechtfertigen würden.

(21-06-2014, 15:09)blue schrieb: Wie war das mit der Gelassenheit? Wink Und nicht immer Streitpotenzial suchen!
Unsinn !
Soll ich denn tatenlos zusehen, wie Stück für Stück aus einem Fast-Wechselmodell still und heimlich ein Standard-Wochenend-Bespaßungsmodell werden soll ?
Wohl kaum ...
Zur Begründung, warum ich so sehr auf den Umgang achte - nur mal so am Rande:
Noch offene Hausaufgaben werden nur bei mir erledigt - sonst eben nicht. Keine wünschenswerten Aussichten für die Zukunft.
Seit 5 Jahren verspricht die KM dem Kind ein Fahrrad - passiert ist bis heute gar nichts, ohne mich würde das Kind heute noch nicht Fahrrad fahren können.
Vor einiger Zeit stand sie fast auf der Straße, sie hatte sich die Miete als Harz4-Empfängerin seit über einem Jahr in die eigene Tasche gesteckt.
Etc. pp. ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#22
Du befindest dich offenbar in einem emotionalen Strudel, der dich am Denken hindert und an den (juristischen) Realitäten vorbeimanövriert.

Du musst einmal mehr bei dir selbst bleiben. Du hast offenbar mit der KM Vereinbarungen getroffen, die euch vom Beschluss des OLG weggeführt haben. Richtig oder nicht?

Wenn dem so ist, kannst du ein Ordnungsgeld knicken unabhängig davon, dass das wegen der fehlenden Vollstreckungsklausel sowieso nicht möglich ist. Punkt. Wie ich bereits weiter oben anmerkte, wird das Gericht die Vollstreckungsklausel wohl auch nicht mehr aufnehmen, weil schlicht die Geschäftsgrundlage fehlt. Ein Gericht erklärt keine Umgangsvereinbarung für vollstreckbar, die erkennbar seit längerer Zeit nicht umgesetzt wird. Wenn es blöd läuft, darfst du da jetzt wieder von vorne anfangen, weil du gravierende Fehler gemacht hast.

Du solltest jetzt eine Strategie entwerfen, wie du aus der Nummer wieder herauskommst. Mit Ordnungsgeld sicherlich nicht.
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#23
(21-06-2014, 16:18)Pistachio 00 schrieb: Soll ich denn tatenlos zusehen, wie Stück für Stück aus einem Fast-Wechselmodell still und heimlich ein Standard-Wochenend-Bespaßungsmodell werden soll ?
Du hast trotzdem nicht verstanden, dass die Kinder mal selbst denken werden.
Und wenn sie sich mit Deiner Fürsorge wohl fühlen, dann kommt das von ihnen selbst und Du solltest das merken.
Kann es sein, dass sie nicht so ganz mit Deiner Einstellung und Vorgehensweise zufrieden sind?

(21-06-2014, 16:19)the notorious iglu schrieb: Ein Gericht erklärt keine Umgangsvereinbarung für vollstreckbar, die erkennbar seit längerer Zeit nicht umgesetzt wird.
So einfach ist das! Danke @iglu
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#24
Ev solltest Du das mit Deinem Anwalt besprechen aber ich denke auch dass die Chancen fuer gerichtliche Sanktionen schlecht stehen.

Du scheinst Dich ja eine sehr lange Zeit mit der BL Ex gut arrangiert zu haben. Du wirst Deine BL Ex ja auch gut genug kennen um zu wissen wie Du sie ev. dazu bekommen kannst sich erneut mit Dir zu einigen. Selbst wenn es Dich einige Ueberwindung kostet, denke ich dass das die bessere und einfachere Loesung sein wird als das ganze erneut vor Gericht durchzufechten. Ich koennte mir auch gut vorstellen, dass das erneute vor Gericht gehen wieder so einiges in der Borderlinerin triggert und der Terror mit falsch Beschuldigungen etc. von vorne los geht. Nach Deiner Beschreibung scheint die Richterin Dir auch nicht gerade wohlwollend eingestellt zu sein so dass die Chancen groess sind, dass das ganze dann nach hinten losgeht.

Ich wuerde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen wenn die Ex auf der Strasse steht, umso besser fuer Dich, dann kannst Du ev. per EA das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer Deine Tochter bekommen. Du hast keinen Einfluss auf das Leben der BL Ex und sie macht eh was sie will und fuer richtig haelt. Da kannst Du nichts machen, leider. Ich kann Deinen Frust gut nachvollziehen, es ist aber nicht zu aendern.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#25
(21-06-2014, 16:17)blue schrieb: Jemand mit einem so umfangreichen Umgang mit seinen Kindern unterstellt der Mutter BL. Unfassbar!
Auf dieser Ebene werde ich keine Kommunikation mehr mit Dir führen.
Lass es einfach bleiben, wenn Dir die Sachkenntnis fehlt.

(21-06-2014, 16:19)the notorious iglu schrieb: Du hast offenbar mit der KM Vereinbarungen getroffen, die euch vom Beschluss des OLG weggeführt haben. Richtig oder nicht?

Jein ...

Nochmal:
es fand zwischen Beschluss und bisheriger Praxis grundsätzlich lediglich eine geringe Verschiebung statt.
So wurde aus:
- Freitag bis Dienstag und zusätzlich Dienstags
eben
- Donnerstag bis Montag und zusätzlich Montags

So what ?
Darin eine Nichtvollstreckbarkeit aufgrund Nichtumsetzung der Umgangsvereinbarung zu schließen - das will mir noch immer nicht in den Kopf.

(21-06-2014, 16:19)the notorious iglu schrieb: Wie ich bereits weiter oben anmerkte, wird das Gericht die Vollstreckungsklausel wohl auch nicht mehr aufnehmen, weil schlicht die Geschäftsgrundlage fehlt.
Das wird sich erst noch zeigen müssen.
Bislang jedenfalls rein spekulativ.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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