Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen?
Da es genau das ist, was dir hier gesagt wurde, stimmt es wohl. Wieso fütterst du eigentlich den Anwaltsparasiten, der nur das wiederkäut, was wir alle schon längst wussten und dir mitgeteilt haben.

Gib uns doch das Geld und nebenbei noch unsere Zeit zurück. Er bekräftigt den Widerspruch.Big Grin Ich werde weich. Damit kann man natürlich auch sein Geld verdienen. Ich bin hier raus.Big Grin
Zitieren
Das ist natürlich nicht konstruktiv von dir.....
Ich habe keinen normalen Job und bin nicht Willens alles was das JC angeht alleine zu bewältigen. Ich habe lange gerungen meinen Anwalt einzuschalten....jetzt kam aber das OK der RSV dank VitaminB. Ich bin froh das sie die Kosten übernimmt.

Zurück zum Thema: Soll ich ihn bitten sofort eine EA zu eröffnen und die Fachaufsichtsbeschwerde zu starten?
Was kann ich noch korrigieren?


Gruß
Zitieren
Also....rein formal hat er wohl erstmal richtig gehandelt. Der (mein) Widerspruch läuft ja noch. Wenn der neue Bescheid kommt, wird ausgerechnet ob dies stimmt und dann wird vorm BSG geklagt oder eben nicht.

Was denkt ihr?
Zitieren
Dazu ist doch schon doppelt und dreifach mit Gesetzestexten und ohne alles gesagt.
Zitieren
(21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb: Das ist natürlich nicht konstruktiv von dir.....
Sachlich korrekt waren alle Anmerkungen von iglu, wie ich meine.

(21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb: .....und bin nicht Willens alles was das JC angeht alleine zu bewältigen.
Ah geh, und daher delegierst du das Gehld an den Anwalt und das Gehjammer ans Forum ?

(21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb: Was kann ich noch korrigieren?
Deine Denkhaltung....

(21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb: und dann wird vorm BSG geklagt oder eben nicht.
Am besten gleich beim Weltsozialgericht Angel
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
Ist das jetzt eine trotzreaktion?

Ich bleibe mit meinem Fall weiterhin hier aktiv und ich werde bestimmt weiterhin hier eure Hilfe brauchen.

Nur weil ich es jetzt geschafft habe das die RSV den Fall bezahlt, heisst das NICHT das ihr nicht eine der größten Stützen für Trennungsväter im Web seid.

Aber mich verlässt die Kraft und ich muss nun Hilfe annehmen. Schnelle und gezielte Hilfe. Ein Forum kann ja nur aus der Entfernung beraten.

Ich brauche jetzt eine Klinge die zusticht.



gru0
Zitieren
Das gleiche Problem wie du haben doch hunderte andere Väter auch und
davon wird dein Antrag auch nicht schneller korrekt beschieden und bewilligt.

Jetzt bist du jedenfalls anwaltlich vertreten und kannst (hoffentlich) abwarten, wie dein Rechtsbeistand die Aufgabe löst.

Wenn das Forum hier solche Klingen verteilen könnte, wie du sie gerade brauchst, dann müsste ja niemand mehr zum Anwalt gehen.

Deinen Anwalt solltest du jedenfalls nicht beraten. Und die FB kannst du auch sein lassen. Wenn der RA schon sein Geld aus der RSV bekommt, dann kann er die doch auch für dich schreiben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
(22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb: Ist das jetzt eine trotzreaktion?
Nöö, eine Einladung, dich auch selbst schlau zu machen.

(22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb: Ich bleibe mit meinem Fall weiterhin hier aktiv ...
Na, dann wird es auch ab und an nützliche Hinweise geben, wo man das tun kann.

Zitat:Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.04.2014 - L 7 AS 777/13

Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.

Leitsätze (Autor)
Für die Würdigung eines Verhaltens eines Behördenmitarbeiters ist nicht eine Feststellungsklage an das Sozialgericht einschlägig, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Behördenleitung (zum Rechtsweg bzgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2011, L 5 AS 2040/11 B). Das Sozialgericht hat nicht die Aufgabe, Behördenhandlungen auf Freundlichkeit hin zu überprüfen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb...&sensitive=
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1651/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kann ein Arbeitsloser aufstocken? Austriake 3 3.395 14-04-2014, 23:28
Letzter Beitrag: sorglos
  Ich weiss mir nicht zu Helfen Mireille 24 18.337 05-07-2013, 21:45
Letzter Beitrag: tumi
  Wie kann ich in diesen zwei Fällen helfen? N.P. 15 13.932 15-02-2013, 21:57
Letzter Beitrag: bio
  Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung. haraldfrank 16 17.932 28-12-2011, 16:02
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste