15-08-2014, 13:57
Er hat seinen Stiefsohn (nicht adoptiert) für zwei Monate beschäftigt. Im Zuge der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wurde er nun wegen (verbotener) Beschäftigung eines Verwandten 1. Grades rechtskräftig verurteilt
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html
Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html
Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.