Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangserweiterung, Umgangsvereinbarung eingereicht, Mutter dreht durch
#1
Exclamation 
Auch wenn es bis dato nicht so super lief mit dem Umgang, so lief es doch wenigstens. Jetzt scheint die Mutter aber komplett schweres Geschütz aufzufahren und versucht hier eine Entfremdung zum Vater zu forcieren, da ihr neuer Lebensgefährte vermutlich nun meine Rolle übernehmen soll. Da ich in der Angelegenheit nicht sehr fit bin, möchte ich euch bitten, mir ein wenig unter die Arme zu greifen. Wie sollte ich nun vorgehen?

Bisher hatten die Mutter und ich eine mündliche Absprache über den Umgang mit unserer nun 6.5 Jahre alten Tochter. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, weil "die Kommunikation" gestört ist. Dabei konnte ich nachweisen, dass die Mutter seit nun 6 Jahren Kommunikation boykottiert und sich auch weigert an geführten Gesprächen teilzunehmen.

Im Sorgerechtsverfahren hat die Mutter selbst geschrieben, dass wir vereinbart hätten, dass der Umgang jedes 2. WE stattfindet und zwar jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 17:30 (ohne Übernachtung). Gerne hätte ich mir mehr gewünscht, aber dies war das einzige, was die Mutter zugelassen hat. Auch ändert die Mutter hier nach Gusto die Termine, so wie es ihr gerade passt.
Von einem Tag auf den anderen teilte die Mutter mir nun mit, dass sie für 6 Wochen mit der Tochter in den Urlaub fahren würde und somit der Umgang für genau diese Zeit ausfallen müsse. Diskussionen, oder Ausgleich für die Ausfälle gibt es nicht. Dieser Urlaub sollte dann auch mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten stattfinden.
Da mir diese Umgangsregelung nicht ausreichte und auch sonst gerne von der Mutter nach ihrem Gusto verändert wurde, habe ich eine Umgangsvereinbarung inkl. Anschreiben erstellt und ihr gestern zukommen lassen. Anschreiben + vorgeschlagener Umgangsvereinbarung habe ich diesem Beitrag beigefügt.

Prompt kam heute folgende Antwort:

Zitat:"Hallo Immerschlecht,
aufgrund des neuen Lebensabschnittes von Melanie und der damit verbundenen Umstellungen und Herausforderungen für Melanie, setze ich den nächsten Umgangstermin auf den 13. und 14. September in der Zeit von 12:00 bis 17:30 Uhr. Melanie sollte sich voll und ganz auf die Schuleingangsphase konzentrieren können und die neue Rythmisierung und Aufgabenprofile in ihren Leben frei und ungestört entdecken und meistern dürfen.
Einen Umgangstermin vor dem oben genannten Wochenende lehne ich im Sinne Melanies ab, diese Entscheidung bedarf keiner weiteren Diskussion.
Gruß
Xanthippe"

Nachdem die Tochter nun also wegen ihres (und des Urlaubs mir ihrer Oma) 6 Wochen lang keinen Umgang haben durfte, soll sie erneut für einen Monat keinen Kontakt zum Vater haben dürfen. Hier scheint die Mutter stark eine Entfremdung zu forcieren.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Zitieren
#2
SOFORT ab zum Gericht und eine gerichtliche Regelung beantragen. Nicht weiter rumfackeln, bringt eh nichts. Nicht vergessen Ordnungmittel mit zu beantragen falls der Umgang wieder boykottiert wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
(11-08-2014, 18:38)kay schrieb: SOFORT ab zum Gericht und eine gerichtliche Regelung beantragen. Nicht weiter rumfackeln, bringt eh nichts. Nicht vergessen Ordnungmittel mit zu beantragen falls der Umgang wieder boykottiert wird.
Ja, das macht alles Sinn.
Ist hier auch einer dabei wo die Ordnungsmittel gegen die Mutter angewand wurden?
Ich frage deshalb weil die Tante beim Jugendamt in Anwesenheit meiner Exfrau wortwörtlich sagte:
ALSO HIER WURDE NOCH NIE WEGEN SOWAS EINE MUTTER BELANGT
in Bezug auf Ordnungsgeld oder Haft.
Zitieren
#4
Entschuldigt die späte Antwort, aber ich bin erst jetzt wieder zurück.
Aufgrund der Entfernung zur Tochter (Eine Strecke ca. 650 km) bin ich den Montag darauf recht lange unterwegs und die letzten 1.5 Stunden sind sehr ländlich und dann kann man das Handynetz vergessen.
Nur zur Info: Umgänge finden immer im Haus meiner Eltern statt, die Wohnen in der Region.

Soll ich in dem "Antrag auf Regelung des Umgangs" gleich die ganze Vorgeschichte formulieren, oder reicht erstmal eine formelle Version mit dem Hinweis auf Umgangsverhinderung (fehlende Wohlverhaltenspflicht, etc.), um die "Rechts-Maschinerie" in Gang zu setzen?

Auch müsste ich mich noch um einen kompetenten Rechtsanwalt kümmern, was aufgrund der Distanz zum Wohnort der Tochter etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Allerdings wäre das erst der nächste Schritt nach dem Antrag.

Sollte ich das Jugendamt wenigsten formal darüber informieren? Ich erwarte von denen nicht wirklich viel, aber evtl. bringt es Vorteile, wenn man als besorgter Vater diese ebenfalls ins Boot geholt hat. Jedenfalls kann ich Nachweisen, dass die Mutter geführte Gespräche beim Jugendamt und Caritas ablehnt. Die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin jedenfalls ist fest davon überzeugt (und lässt sich durch meine Darlegungen auch nicht davon beirren), dass die Mutter die Umgänge vollends bestimmen/gestalten kann, weil sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Die Mail zitierte Mail ist eins zu eins übernommen worden. Einzig die Namen habe ich geändert. Hat jemand schon mal die Situation gehabt, dass eine Mutter im Verfahren, sich plötzlich nicht mehr an die Mail erinnern kann? Nachweisen kann man es ja nicht, dass es von ihr kam.

Ordnungsgeld sollte rein, ob es übernommen oder gar später tatsächlich auch angewandt wird, sei mal dahin gestellt. Habe ich in der Umgangsvereinbarung im ersten Beitrag auch drin (am Ende).


(11-08-2014, 18:14)raid schrieb: Wir können uns gerne zusammentun.

@Raid: Auf dein Angebot komme ich gerne zurück.

Grüße
HansWurst
Zitieren
#5
Du kannst doch demnach den sog. Umgangsdreisprung (Gespräch der Eltern alleine, Gespräch mit Hilfe beratender Einrichtung, Gericht) dokumentieren - du hast alles andere versucht, es funktioniert nicht. Damit hast du schon die wichtigste Begründung für einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs. Nicht umsonst umfassen auch in solchen Beschlüssen festgehaltene Umgangsregelungen dann niemals(!) 6 Wochen Umgangsausfall.

Da musst du zügigst etwas unternehmen. Insbesondere weil sich da offenbar die Idee verselbständigt hat, die Kindesmutter hätte da irgendeiner gottähnliche Allmacht.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com
Zitieren
#6
Ok, vielen Dank erstmal.

Da ich am Montag noch unterwegs war und der Freitag hier ein Feiertag ist, brennt es auf der Arbeit an allen Ecken. Ich konnte allerdings bereits ein Schreiben an das Jugendamt rausschicken, in der auch die Situation dargestellt wurde (aus der Sicht der Tochter).
Natürlich ist die zuständige Person beim JA im Urlaub. Dodgy
Aber morgen versuche ich auf der Arbeit noch jemanden beim JA zu erwischen, auch wenn die nicht das Problem lösen werden.

Als nächstes ist der Antrag zur Regelung des Umgangs vor Gericht dran.
Zitieren
#7
Am Wochenende habe ich das Schreiben vom JA erhalten. Darin steht, dass die Mutter bis dato alle Gesprächsangebote des JA abgelehnt hat und dass das JA hier in Bezug auf eine Umgangsregelung nichts mehr machen kann. Die einzige Empfehlung, die das JA gibt, ist sich an das Familiengericht zu wenden.

Nun habe ich mich am WE ein wenig in die Materie eingelesen und schreibe die Historie (sehr grob) auf, um den Verlauf der Umgänge zu dokumentieren, ohne wirklich auf Einzelbeispiele einzugehen (wenige Besonderheiten werden im Anhang genannt). Eine grobe Version ist mittlerweile fast fertig. Im Nachgang versuche ich das ganze noch weniger "Anklagend" zu formulieren (da brauche ich immer ein wenig Abstand).

Die Frage die sich mir stellt, ist, wie ausführlich ich den Antrag gestalten sollte. Im Netz findet man
- sehr kurze Versionen, ohne Begründung,
- über: "Mutter boykottiert, Vermittlungsversuche gescheitert --> Gericht"
- bis hin zu Versionen, wo sogar durch Fachartikel dargelegt wird, wieso man die Umgänge so wünscht, zumal ja im deutschen Recht auch nirgends steht, wieviel Umgang ein Kind haben sollte.

Wie ausführlich/lang sollte mein Antrag sein? Wäre es evtl. sogar geschickter erstmal einen sehr kurze Version einzureichen um die Juristen zum Arbeiten zu bringen und vor der Verhandlung dann eine Ausführliche Version nachzulegen?
Zitieren
#8
Mach es wirklich nicht zu lang und unbedingt Kindesbezogen. Die Konflikte zwischen den Erwachsenen interessieren den Richter nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#9
(18-08-2014, 08:29)HansWurst schrieb: Wie ausführlich/lang sollte mein Antrag sein?

Kurz. Begründung:
  • Die Arbeitsbelastung der Richter führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit steil abfällt, Anträge genauer zu lesen, je länger sie werden. Und wenn es gelesen wird, ist es zum Termin wieder komplett vergessen. Die blättern den am Termin meistens nochmal kurz durch, mehr nicht.
  • Jeder aufgeführte Punkt von dir bietet Angriffsfläche für die Gegenseite, die sich damit um so besser auf Details einschiessen kann.
  • Je mehr du an Formulierungen feilst, desto mehr Aufwand und Zeit für dich.
  • Solche Verfahren verlaufen selten auf den Gleisen, die die Anträge vorgeben. Viel wichtiger sind absolut unbeeinflussbare Zufälle. Gerichte sind im wesentlichen Casinos mit Casinoregeln, d.h. sauber ausformulierte Regeln um etwas herumgebaut, das auf reinen Zufällen basiert. Das klingt lächerlich und fundamental ablehnend. Aber nur für Leute, die selber noch nie vor Gericht waren.
  • Was von deinem Fall zu lesen war, hat keine so prägnanten Punkte, die schriftlich eine Wirkung entfalten könnten.

Zu nennen wären Zahlen und Daten, z.B. Vermittungsversuch des Jugendamts, Ablehnung der Ex (Kopie des JA-Schreibens in Anlage beilegen).
Zitieren
#10
ein lustiges Selfie mit lächelndem Pappi und lachendem Kindergesicht mitten in die Linse, das ist subversiv gut.
da eh alle Entscheidungen beim hohen Richter vom Zufall abhängen wird so ein Foto auf alle Fälle keinen Schaden anrichten können.
Zitieren
#11
Ok, werde meinen Antrag auf das Wesentliche konzentrieren.
Aus der Sicht des Kindes habe ich es überwiegend.
Neutral und sachlich funktioniert eigentlich auch ganz gut, nur in der Nacht sind die Gäule mit mir durchgegangen. An dem Textteil werde ich noch ein wenig schrauben müssen.

Die vorgeschlagene Umgangsregelung habe ich ohnehin in den Anhang verwiesen, weil es sonst die Argumentation zerreißen würden. Auch ist diese ja identisch mit der ursprünglich an die Mutter versandten Version, da erschlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe (Nachweis des Anschreibens an Mutter + Umgangsregelung).

Rede ich eigentlich vom Antragssteller/Antragsgegnerin oder bleibe ich als "juristischer Laie" bei Vater/Mutter?
Zitieren
#12
(18-08-2014, 21:30)raid schrieb: deshalb wird nur das Wesentliche überflogen

Und das nur kurz vor der Verhandlung. Hab ich dreimal so erlebt. Nur einmal war er so geschockt von meinem Einzeilerantrag, dass er vorher nachgefragt hat :-)
Deshalb sollte man den Text auch formal fürs überfliegen konstruieren:
  • Nur eine Seite - blättern müssen ist schlecht.
  • Textmerkmale nutzen. Zwei, drei fettgedruckte Worte mit deinem wesentlichen Punkt, Absätze nicht länger wie vier Zeilen, die üblichen Tricks halt die für Querleser gedacht sind.
  • Kühle Vernunft muss deinen Antrag leiten. Emotionen sind den meisten Richtern eher unangenehm, emotionale Gegenüber wollen sie nicht.

Und denk immer dran: Der beste Antrag hat nicht halb so viel Einfluss auf den Verlauf der Verhandlung wie unberechenbare Zufälle und Tageslaunen. Sei nicht enttäuscht, wenn dein geschliffener Text beiseite gelegt wird und du dir wie auf einer Anklagebank vorkommst, obwohl es keine Strafrechtsverhandlung ist.
Zitieren
#13
(18-08-2014, 21:57)p schrieb: Und denk immer dran: Der beste Antrag hat nicht halb so viel Einfluss auf den Verlauf der Verhandlung wie unberechenbare Zufälle und Tageslaunen. Sei nicht enttäuscht, wenn dein geschliffener Text beiseite gelegt wird und du dir wie auf einer Anklagebank vorkommst, obwohl es keine Strafrechtsverhandlung ist.

Bei Justitia überrascht mich nichts mehr.
Habe schließlich eine Sorgerechtsverhandlung/anhörung hinter mir. Was sich die Richterin darin erlaubt hat, passt auf keine Kuhhaut.

Seitdem ist mein Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit praktisch pulverisiert.
Zitieren
#14
Antrag ist bereits seit einigen Tagen beim AG.
Heute kam nun ein Schreiben, dass zum Jugendamt noch eine Verfahrenspflegerin einbezogen wird. Diese möchte nun einen Termin mit mir absprechen.
Meinen RA konnte ich diesbezüglich noch nicht erreichen, aber wie gehe ich nun am besten vor?
Ich nehme an, dass ich das Gespräch bei der Verfahrenspflegerin wahrnehmen muss. Muss ich auf besonder Sachen achten? Sollte ich da mit RA auftauchen?
Mir ist auch nicht ganz klar, wieso eine Vpf zwingend ein Gespräch mit den Eltern führen muss, zumal sie ja die Rechte des Kindes wahren muss.
Zitieren
#15
@HW: auf jeden fall netten und sachlichen kontakt aufbauen, vom erten moment an! das kann dir helfen, von der VP fast alles empfohlen zu bekommen vor gericht.

war bei mir genauso - habe sogar auf ihre empfehlung hin das ABR erhalten!

bb
netlover
Zitieren
#16
Die musst Du unbedingt auf Deine Seite bekommen! Sei da bloss nett aber verstell Dich auch nicht. Laester vor Ihr nicht gross ueber die KM ab.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#17
Sollte ich ihr im Nachgang auch ein Gesprächsprotokoll zukommen lassen, oder würde das zu sehr als ein Angriff ihrer gelten?
Zitieren
#18
Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich würde das ganz offen während des Gesprächs thematisieren, also ob sie was dagegen hätte, wenn ihr die zwei, drei wichtigsten Punkte des Gesprächs kurz protokollieren könntet. Wenn sie dir wirklich wohlgesonnen ist, hat sie da überhaupt nichts dagegen ... das ist bei jedem Gespräch in der Bank oder sonstwo usus

und dann: viel Erfolg und Stehvermögen ...
Zitieren
#19
(31-08-2014, 11:31)HansWurst schrieb: Sollte ich ihr im Nachgang auch ein Gesprächsprotokoll zukommen lassen

Big Grin Herrlich! Am besten schickst du ihr auch noch einen Entwurf für ihren Bericht. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.
Zitieren
#20
(31-08-2014, 22:30)zeitgenosse schrieb: Wenn sie dir wirklich wohlgesonnen ist, hat sie da überhaupt nichts dagegen ...

nicht vergessen sie zum Schluss das Protokoll auch unterschreiben zu lassen... Smile
Zitieren
#21
Ich dachte ich lade ein Fernsehteam ein. Mit der richtigen Ausleuchtung, kann man sich auch besser verstehen. Wink
Habe schon verstanden.
Zitieren
#22
Hast du wenigstens beantragt den Umgang dahingehend zu erweitern, dass deine Tochter Ferienzeiten bei dir verbringt?
Zitieren
#23
at iglu

Wieso "wenigstens"?
Zitieren
#24
@Iglu: Habe den "Standard" beantragt. Jedes 2. Wochenende, hälftige Ferien und Feiertage im Wechsel.
Zitieren
#25
Das heißt, du hast beantragt deine sechsjährige Tochter jedes zweite Wochenende 14 Stunden ins Auto setzen zu wollen? Sehe ich das richtig?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Antrag Umgangserweiterung trotz Bürgergeld-Status? Argumente gg. Telefonate mit Kind? Cuckold Uprising 9 2.281 27-01-2023, 14:47
Letzter Beitrag: wuerzig
  Kleine Tochter berichtet von Schlägen auf den Kopf durch die Mutter cx404 8 9.298 20-08-2016, 11:32
Letzter Beitrag: Bruno
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 25.951 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ... Ibykus 10 10.945 09-12-2011, 17:46
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste