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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#26
(15-08-2014, 14:00)tumi schrieb: Schutzalter in Deutschland ist 14 Jahre.

Hat sich da also jemand strafbar gemacht?

Ob sie hatten oder nicht kann ich nicht sagen. Ich war nicht dabei.

Obwohl. Geknutscht haben sie schon vor unseren Augen in beiderseitigem Wollen und mit unserer Billigung.

Kommt also darauf an, wie weit sie gehen dürfen, ohne dass sich die Eltern strafbar machen. Wir hielten beide für reif genug, dass sie wissen was sie tun. Sie sind 12 Jahre später immer noch zusammen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
(20-08-2014, 15:44)raid schrieb: Die Praxis könnte dabei so aussehen, dass eine Frau nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zur Polizei geht, weint und Strafanzeige wegen Vergewaltigung stellt, weil sie den Sex eigentlich doch nicht wollte.

Dann wird jede aussereheliche Nummer im Suff / der Quickie mit dem Türsteher auf der Disco-Toilette / oder das Autonümmerchen mit dem Tennislehrer im Nachhinein zur Vergewaltigung, wenn der Ehemann/Feste Freund/Dauerstecher dahinter kommt und die "Dame" zur Rede stellt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
(09-09-2014, 15:55)raid schrieb: Nun, in Schweden genügt es vollauf, wenn eine Frau im Nachhinein behauptet, dass sie eigentlich, also wenn sie es sich recht überlegt, denn Sex doch nicht wollte.

Nun, ein gewisser Herr Julian Assange (ja, der von Wikileaks) hat diesem Umstand seinen langen Aufenthalt in einem Botschaftsgebäude in London zu verdanken.
Die Schwedin, die er flachgelegt hat, wollte eigentlich nur mit Gummi. Er hat es dann doch ohne gemacht - und so im Nachhinein war es ihr dann irgendwie nicht mehr egal - mit Gummi wäre dann doch wohl besser gewesen. Also hat ihr dieser Julian Assange Gewalt angetan...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
(09-09-2014, 15:06)Austriake schrieb: Dann wird jede aussereheliche Nummer

Seit fast 20 Jahren ist es kein Unterschied mehr, ob eine Tat innerhalb oder ausserhalb der Ehe stattfindet. Auch eine "innereheliche Nummer" kann dich ebenso reinreiten.

Bemerkenswert ist die Chronologie der Verschärfungen. Ein Highlight war 1997, als Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung in §177 StGB zusammengefasst wurde und inhaltlich beträchtlich erweitert. Mit einer Verjährungsfrist von 20 bis 38 Jahren. Schon 2002 kam noch eine Ausweitung des Schmerzensgeldes dazu.

Beim Straftatbestand Körperverletzung fehlt dieser Eifer. Mit Ausnahmen: An Jungenbabys herumzuschneiden wurde explizit straffrei (schamhaft und verlogen im BGB versteckt, §1631d BGB), Beschneidung bei Mädchen explizit strafverschärft (siehe §226a StGB).
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#30
(09-09-2014, 16:28)p schrieb: Seit fast 20 Jahren ist es kein Unterschied mehr, ob eine Tat innerhalb oder ausserhalb der Ehe stattfindet. Auch eine "innereheliche Nummer" kann dich ebenso reinreiten.

Ich meinte das anders.

Die Frauen hierzulande v.geln gerne mal fremd, wie an der hohen Zahl an Kuckuckskindern eindrucksvoll bewiesen wird (nicht jeder Akt ausserhalb der Beziehung führt zur Schwangerschaft, daher muss die Anzahl der Fremdakte um eine vielfaches höher sein).

Wenn nun der Partner dahinter kommt, dann ist es für die Frau die einfachste Möglichkeit, sich Vorwürfen und einer (unerwünschten) Beziehungskrise zu entziehen eben die Behauptung, vergewaltigt worden zu sein.

Das meinte ich.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
Ehefrauen haben halt andere Gründe, z.B. Vorteile bei der geplanten Trennung.
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#32
Jetzt kommt erstmal eine andere Reform des Sexualstrafrechts:

"Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren."

Warum nicht gleich ganz abschaffen oder noch besser: Vererben. Auch Enkel sollen die Enkel eines Täters auf Schadenersatz verklagen können, wenn der Opa damals die Oma, der Staat darf da nicht wegsehen und muss das auch strafrechtlich ahnden.

Ausserdem gilt für Fotografien jetzt eine generelle Burkapflicht.

https://de.nachrichten.yahoo.com/besitz-...45910.html
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#33
War ja auch nur eine Frage der Zeit bis die Emma, zum gefühlt tausendsten Mal, das Thema Vergewaltigung nochmal bringt. Anlass diesmal ist die vorgestrige Änderung im Bundestag u.a. zum Thema Fotografie. Dabei wird erneut auf die Forderungen zur Reformierung des §177 StGB hingewiesen. Klarer als sonst wird die Forderung nach der Legalisierung von Falschbeschuldigungen durch Frauen gefordert.

http://www.emma.de/artikel/eine-halbe-reform-317741
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#34
Deutschland schafft sich ab. Big Grin
Langsam wirds im Rechtsstaat kälter, Zeit ihn zu verlassen und sich im sonnigen rechtfreiem Raum davon zu erholen. Tongue
Zum Glück habe ich ja in der Vergangenheit meine Kohle nicht an falscher Stelle investiert........
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#35
(17-09-2014, 10:56)p schrieb: Warum nicht gleich ganz abschaffen oder noch besser: Vererben. Auch Enkel sollen die Enkel eines Täters auf Schadenersatz verklagen können, wenn der Opa damals die Oma, der Staat darf da nicht wegsehen und muss das auch strafrechtlich ahnden.
Das gibt es schon zu einem anderen Thema, nämlich um Entschädigung für Nachkommen von Überlebenden des Judenmords vor 70 Jahren von Nachkommen der Mörder. Ist schon ein paar Jahre her, und ich finde es nicht mehr.
(17-09-2014, 10:56)p schrieb: Ausserdem gilt für Fotografien jetzt eine generelle Burkapflicht.
Fefe hat es richtig erkannt
Zitat:Künftig soll es strafbar sein, unbefugt Fotos herzustellen oder zu verbreiten, die "dem Ansehen der Person erheblichen Schaden" zufügen
Mit anderen Worten: Fotos von Polizisten beim Prügeln sind ab jetzt verboten. Schon das Herstellen.
Die Juristerei entfernt sich immer weiter von der Realität. Sie bildet die Recht-Fertigung dafür, dass mächtige Leute Untertane in den Knast bringen können. Wären sie anständig, würden sie "Yes, we can!" sagen. Aber sie sind nicht anständig, sondern einfach nur dreist.
Mal sehen, wie lange das noch gut geht. Das Ding wird den Mächtigen um die Ohren fliegen. Die Frage ist nicht ob, sondern nur wann. In Deutschland wird das später sein als anderswo. Leider.
Ein Salzmarsch wäre jetzt passend. Wer ein Nacktfoto von sich als Kleinkind hat, wo er in passender Pose zu sehen ist, soll das online stellen, und sich selbst anzeigen! Aber Deutschland ist nicht Indien. Leider.
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#36
Wird dann die Sexsomnie auch bestraft?

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panora...r-sex.html
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#37
@tumi
Wie sieht es denn aus, wenn zwei Leute nachts nebeneinander aufwachen, und noch halb am Träumen einstielen? Wie sieht es aus, wenn jemand aus Geilheit den Verstand verliert?
Jemand, der besoffen Auto fährt, kriegt auch Ärger, weil er, als er mit dem Saufen anfing, wusste, dass er danach Auto fahren könnte.

Das Ganze ist Blödsinn, und wird in ein paar Jahrzehnten Erstaunen auslösen. Die nachfolgende Generation wird uns fragen, wie es dazu kommen konnte, wieso wir mitgemacht haben. Und viele werden wieder sagen, dass sie davon nichts gewusst hätten.
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#38
(23-09-2014, 02:13)Das Nerdliche Orakel schrieb: ... kriegt auch Ärger, weil er, als er mit dem Saufen anfing, wusste, dass er danach Auto fahren könnte.

Wie bei Minority Report,
menschen werden eingesperrt, weil sie Verbrecher sein könnten.
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#39
Die spinnen die Amis:
"Jede fünfte US-Studentin wird Opfer eines sexuellen Übergriffs. Wollen Studenten Sex haben, müssen sie eindeutig Ja sagen - oder nicken."
"Die "National Coalition for Men" verurteilte das neue Gesetz dagegen als männerfeindlich. Die Regelung mache den Weg frei für falsche Beschuldigungen und könne dabei helfen, unschuldige Leben zu ruinieren."

Ich freue mich schon auf die Zeit wenn das in D Gesetz ist!

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium...94448.html
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#40
Das ist schon eine Weile in der Mache, jetzt hat die Nachricht es auch nach Deutschland geschafft. Eszeigt gut, in welche Richtung es geht und auch bei uns bald gehen wird.

Ein mündliches "ja" oder "nein" ist bei gegenteiligen späteren Behauptungen wertlos, da ändert sich nicht viel an Verurteilung oder Falschbeschuldigungen. Ein Quantensprung ist dagegen die automatische fehlende Zustimmung, wenn jemand was getrunken hat. Damit wird Sex nach Alkohol oder irgendwelchen Drogen automatisch zur Vergewaltigung. Bisher waren Rauschzustände genau das Gegenteil: Damit war man schuldunfähig, jetzt ist man automatisch schuldig. Die Konsequenzen sind interessant:

Wer ist eigentlich schuldig, wenn beide betrunken sind? Mann und und Frau ja eigentlich. Damit müssten beide in den Knast. Nüchterne Frau, betrunkener Mann, da bin ich mal gespannt wie die Juristen das abbiegen, dass doch wieder die Männer dran sind.

Was ist, wenn ich den Beischlaf bereue oder gezielt jemand schaden will? Nach dem Sex mal zur Wodkaflasche gehen und damit Beweismittel für ein "Nein" erschaffen?
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#41
(30-09-2014, 12:51)p schrieb: Ein Quantensprung ist dagegen die automatische fehlende Zustimmung, wenn jemand was getrunken hat.

Ich finde viel mehr, dass der eigentliche Skandal die versuchte Beweislastumkehrung ist:
Die ganze Zeit hat der beschuldigte Mann gesagt: "Es war einvernehmlich, sie hat nicht Nein gesagt" Und die Frau musste das Gegenteil beweisen.
JETZT soll es so sein, dass der Beschuldigte beweisen muss, dass die Frau explizit "ja" gesagt hat. Und dieser Beweis wird in der Praxis unmöglich zu bringen sein. Aber diesmal zu Lasten des Mannes!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#42
Nicht nur die Frau. Auch ein Mann könnte jetzt auf ein fehlendes "Ja" plädieren.
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#43
Könnte schon, dass er damit durchkommt bleibt aber genauso unwahrscheinlich wie bisher auch. Ich würde mal schätzen auf eine verurteilte Frau wegen Vergewaltigung, kommen mindestens 100 000 Männer.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#44
(30-09-2014, 20:06)p schrieb: Auch ein Mann könnte jetzt auf ein fehlendes "Ja" plädieren.

Das wäre doch die anzuratende Prophylaxe nach jedem intimen Zusammensein, am besten mit ´ner leeren Flasche Doppelkorn in der Hand...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#45
Da hilft nur schriftliche Zustimmung und Videoüberwachung.

Aber selbst da kann Frau ja behaupten man hätte sie vorher dazu gezwungen mitzuspielen und Frauen fallen ja immer in eine Schockstarre bei Vergewaltigung.

Die Männer sollten einfach mal allesamt rebellieren und sich einen Monat unter Kontrolle halten: kein Sex, keine Frauen ansprechen und bis auf das Nötige ignorieren im Alltag.

Der Aufkreisch der vertrockneten Pflaumen würde ziemlich schnell kommen...

(Aber das wird genauso wenig klappen wie einen Monat ordentlich fahren...)
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#46
Die passende Software gibts jetzt auch dazu, "Good2Go": https://itunes.apple.com/us/app/good2go-...?ls=1&mt=8

A "consent mobile phone app that targets college-age adults". Erst treibens die Mobilitelefone miteinander, dann vielleicht die Leute.
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#47
Mit grossen Schritten geht es auch in Deutschland schnell "voran":

"Die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), forderte, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen." (Quelle). Auch sie verlangt, dass bereits ohne eindeutige Ablehnung wegen Vergewaltigung bestraft wird. Auch sie verschiebt die Linie eifrig in Richtung "immer nachweisbare Zustimmung", sonst Fallbeil, so wie die US-amerikanischen Puritaner.
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#48
So wird verlangt, dass vorher beweisfest dokumentiert wird: Lustfeindlicher Wahnsinn...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#49
Es geht um Macht, Definitionshoheit, Verantwortungszuweisung und um das Recht staatlicher Intervention bis in die tiefsten privaten Intimbereiche hinein. Lust und Spiel entziehen sich all diesen Ansprüchen, deren inärente Unkontrollierbarkeit und Zweideutigkeit  muss diese Kontrolleurinnen masslos aufregen. In dieser Hinsicht stehen sie in einer Reihe mit anderen perversen Spannern mit pathologischem Regelungszwang, in erster Reihe die Religionserkrankten in ihrer systembedingt bigotten engen Welt.

Eine bemerkenswerte Umkehr der Verhältnisse: Früher lagen Kosten und Risiko von Sex und Folgen daraus mehr auf Frauenseite, dann wurden die Folgekosten auf die Männer verschoben, dann ging die Macht über Reproduktion zu 100% auf Frauen über (sie entscheidet ganz allein, ob ein Kind entsteht und geboren wird) schliesslich werden auch auch alle Risiken und Verantwortung von Sex selbst auf Männer verschoben. Das geht schnell, die letzten 20 Jahre bilden eine beispiellose Kette von Verschärfungen und Erweiterungen des Sexualstrafrechts und auch der Moral ausserhalb eines Gerichtssaals, was sich z.B. in der Veränderung von Firmenregeln oder der Universitäten wiederspiegelt.

Ich glaube, es kommt zu einer neuerlichen Verschärfung des Sexualstrafrechts und danach zu vielen weiteren mehr, so wie bisher auch. In 25 Jahren werden wir uns wundern, wie liberal wie jetzt noch waren, so wie wir uns heute wundern, wie liberal es vor 25 Jahren war.
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#50
(06-11-2014, 11:31)p__ schrieb: Ich glaube, es kommt zu einer neuerlichen Verschärfung des Sexualstrafrechts und danach zu vielen weiteren mehr, so wie bisher auch. In 25 Jahren werden wir uns wundern, wie liberal wie jetzt noch waren, so wie wir uns heute wundern, wie liberal es vor 25 Jahren war.
Vielleicht kommt es bis dahin aber auch zu einer Lösung, wie sie vor 500 Jahren schon mal an Girolamo Savonarola erprobt wurde, der etwas ähnliches in Florenz durchsetzen wollte.
[Bild: Hanging_and_burning_of_Girolamo_Savonaro...orence.jpg]
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