Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(11-10-2014, 22:03)Morel12 schrieb: Ich bin hier alleiniger Mieter und gemäß Genossenschaftsrecht Miteigentümer, die darf sich hier nur deshalb aufhalten weil wir verheiratet sind!
Schon klar. Deshalb meine Frage: Wieso noch kein Scheidungsantrag deinerseits? Wo hängt es? Das wäre ein zusätzliches Eisen im Feuer. Wenn sich das Amtsgericht zu fein für eine Entscheidung über eine Betreuung ist, dann nutze das doch aus. In ihrem Zustand wird sie kaum etwas gewieftes gegen deinen geeignet ausgestalteten Scheidungsantrag machen können. Muss sie aber, da sie nach wie vor nicht unter Betreuung steht.
Mach den Beginn der Trennungszeit amtlich. Im Moment seid ihr noch ganz normal verheiratet und habt allein dadurch gegenseitige Verpflichtungen. In aufrechter Ehe kann keiner den anderen aus der Wohnung werfen. Beginne endlich mit den Ende dieser Ehe.
Sie gehört in eine Klinik und unter Betreuung, ganz klar, das ist auch das Beste für Sie, viel besser wie in deiner Wohnung herumgeistern. Solange sie nicht die EInsichtsfähigkeit hat, ihre Medikamente zu nehmen, ist alles sinnlos.
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2014
11-10-2014, 22:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2014, 22:46 von Morel12.)
Als das Gesundheitsamt die Betreuung beantragt hat wurde ich von Gericht angeschrieben ob ich diese Aufgabe übernehmen könnte.
Meine Antwort im März war das wir uns scheiden lassen wollen und die Trennung in dieser Wohnung seit Januar besteht.
Von dieser Aussage will und werde ich nicht abrücken.
Hat den Richter aber auch nicht zum arbeiten angehalten.
Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(11-10-2014, 22:35)Morel12 schrieb: Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.
Ist mir neu. Bisher wurde der auch dann nicht zurückgewiesen, wenn noch ein paar Monate bis zum Ende des Trennungsjahres fehlen. Ein früher Scheidungsantrag ist durchaus angebracht, weil das Verfahren bei Gericht dann nochmals 6-9 Monate dauert, ehe es zum Scheidungstermin kommt, in dem dann üblicherweise die Ehe auch geschieden wird. Dann ist das Trennungsjahr lange vorbei. Eine durchschnittliche Scheidung braucht also mit dem Trennungsjahr 15-19 Monate bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Du verwechselst offenbar Scheidungsantrag mit rechtskräftiger Scheidung. Zudem habe ich angenommen, ihr seid euch einig, das Trennungsjahr zurückzudatieren, das habe ich aus deinem Satz hier geschlossen:
(11-10-2014, 15:20)Morel12 schrieb: 1. wenn es nach Ihr ginge wäre das Trennungsjahr bereits seit Januar um.
Wenn sich beide Ehegatten einig sind, zu sagen "wir leben seit 1.1.2013 in getrennten Bereichen der Wohnung", dann hat der Richter das zu akzeptieren und das Trennungsjahr ist im Januar 2014 durch. Ein Getrenntleben in der Wohnung wird zwar vom Gericht abgefragt, aber wenn beide Eheleute übereinstimmende Erklärungen abgeben, gibt es keine weiteren Bedenken.
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2014
11-10-2014, 23:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2014, 23:16 von Morel12.)
Das stimmt zwar ist aber nur ein Teil der Wahrheit.
zur Trennung gehören zwingend getrennte Bankkonten welche nachweisbar erst seit Januar 2014 bestehen.
Das wäre leicht für das Gericht zu prüfen.
Außerdem kann ich ja schlecht meiner schriftlichen Aussage im Betreuungsverfahren widersprechen.
Genau aus diesem Grunde überweise ich Ihr ja seither Ehegattenunterhalt damit mir da kein Gericht das Trennungsjahr versauen kann.
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
Das Gericht hat keinerlei Interesse euch zu beweisen, dass ihr euch nicht zum gemeinsam und einheitlich angegebenen Datum getrennt habt.
Wenn ihr beide dasselbe Datum nennt, wird das Gericht das erfreut zur Kenntnis nehmen und hinnehmen und keinen Detektiv los schicken, um etwas anderes zu festzustellen.
Und Konten prüfen sie dann auch nicht.
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
Wenn aber demnächst ein Betreuer um die Ecke kommt, der den Trennungsunterhalt optimiert? Der Betreuer wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln achten. Da ist es schon sinnvoll, bei den Fakten zu bleiben.
Vielleicht kannst Du mit deiner Ex noch in einem lichten Augenblick zum Notar gehen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen? Solange sie nicht unter Betreuung steht, darf sie beurkunden! Die Chance, dass das hält ... keine Ahnung?
"Wir leben seit 1.1.14 getrennt und wollen beide die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres ...
Zugewinnausgleich ?
Versorgungsausgleich ?
Wohnung?
Hausrat? Katze ?
Nachehelicher Unterhalt? "
So gesehen, könnte die jetzige Situation mit ohne Betreuer sogar eine Chance sein!
Wer zu Trennungsunterhalt verpflichtet ist und höhere Ansprüche bei der Rentenversicherung erwirbt, sollte den Zeitraum für den Versorgungsausgleich so kurz wie möglich machen, insofern den Scheidungsantrag nach 9 bis 10 Monaten stellen. Das ist dann der Stichtag für Versorgungsausgleich und Zugewinn .
Vielleicht schleppst Du sie auch zu "ihrem" neuen Anwalt, der den gemeinsamen Scheidungsantrag stellt. Der könnte aber später taktisch wieder zurück genommen werden, insofern gehst du noch zu eigenem Anwalt und stellst auch eigenen Antrag danach!
Du kämpfst gerade um ein Leben in Selbstbestimmtheit! Wenn die Gutste ins Pflegeheim muss und du zu Unterhalt verpflichtet bist ... Ist alles sehr dünn!!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(11-10-2014, 23:15)Morel12 schrieb: Das wäre leicht für das Gericht zu prüfen.
Das ist Zivilrecht! Das Gericht akzeptiert, was die Parteien übereinstimmend vortragen. Da wird nichts nachgeprüft. Erst wenn sie sich streiten, wird das Gericht prüfen.
Probieren kann man alles. Es ging dir doch um eine Beendigung der unzumutbaren Situation? Dann würde ich auch alle Eisen ins Feuer legen, die du hast.
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
12-10-2014, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2014, 10:02 von Skipper.)
Moin.
Ich denke auch, daß Morel seine Ziele noch konsequenter verfolgen könnte:
- Schutz seiner Sphäre
- Erfüllung moralischer und rechtlicher Verpflichtungen aus der NochEhe
- Beendigung der Ehe auch formell
- Neuaufsetzen des eigenen Lebens
Die erkrankte Frau aggressiv unter Druck zu setzen und aus dem Haus zu werfen, ist mit noch-ehelicher Solidarität unvereinbar.
Die Frau benötigt offenbar intensivere Begleitung, mit der Morel überlastet sein könnte und die einer Trennung im Wege steht.
Ich halte den Weg der Frau in eine betreute Umgebung für den allseits verträglichsten. Morel sollte sie dabei unterstützen.
Die Wohnung erscheint mir nicht mehr haltbar, sie sollte aufgekündigt werden und angemessenem Wohnraum weichen. Vielleicht gibt es unter Erhalt der Genossenschaftanteile Möglichkeiten innerhalb der Genossenschaft, die ja idR über einen breites Angebot verfügen.
Der Wechsel in angemessenen Wohnraum ist vor allem auch dann nötig, wenn Aufstockung ansteht.
Die Kündigung der Wohnung könnte den Weg auf eigene Ziele, den Weg der Frau ins betreute Wohnen indirekt und sanft beschleunigen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Beiträge: 534
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2014
hallo Morel!
Knifflige Situation. Ich habe den Eindruck, dass Du Dich in Regelungen verbeißt, die es zwar gibt, aber selten so greifen. Beispielsweise die Verwirkung vom Unterhalt. Theoretisch Bestandteil des BGB, praktisch sehr selten angewendet. Juristen halten gern die "Einzelfallbetrachtung" dagegen, dann können sie alles machen, wozu sie lustig sind.
Zur Betreuung: die Entmündigung für Erwachsene ist in D abgeschafft. Die Betreuung schafft dafür eigentlich keinen Ersatz, wird aber oft so gehandhabt. Vom System her kann der Betreute weiter alles machen, was er für richtig hält. Der Betreuer hat den Auftrag, ihm dabei im Rahmen des Wirkungskreises zu helfen. Erst bei Eintritt von Eigengefährdung geht ein Vorgehen gegen den Willen des Betreuten und dann nur auf Beschluss des Richters. Bei Fremdgefährdung hilft nur das PsychKG. Wenn es - wie oft praktiziert- anders gehandhabt wird, reicht oft der Auftritt eines Anwalts. Schon die Einrichtung einer Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten gibt es ( eigentlich ) nicht! Kein Wunder dass das dauert, denn so, wie Du es schilderst, ist die Grundlage der Einrichtung der Betreuung fragwürdig. Auf der anderen Seite für Behörden ein schöner Grund, nichts zu tun. Hast Du ja erlebt. Besteh darauf, dass es keine Betreuung gibt, aber Handlungsbedarf vorliegt. Im Rahmen ihrer Aufgaben müssen sie tätig werden.
Bei Eintritt von Selbst- oder Fremdgefährdung hat das Gesundheitsamt zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Das sind aber nicht unbedingt die, die Du Dir vorstellst. Wenn die beispielsweise zum Ergebnis kommen, dass regelmäßige entlastende Gespräche ausreichen, die Gefahr abzuwenden, kommt eine Unterbringung im Krankenhaus nicht mehr in Frage. PsychKG ist Ländersache, bei uns ist es, wie beschrieben.
Solange wohnt die Frau in der Wohnung und trägt für Ihr Tun die Verantwortung. Deswegen kannst Du auch die Räumungsklage betreiben. Irgendwann hast Du dann einen Titel und schickst den Gerichtsvollzieher. Dessen Termine kann sie voraussichtlich verschieben, wenn sie wegen Krankheit nicht umziehen kann. Das bringt dann Vermieter und andere dazu, einfach die Sachen einzupacken und vor die Tür zu stellen. Nicht rechtens, aber es verschiebt den schwarzen Peter auf ihre Seite (Gerichtsverfahren, ggf. Beschluss und Durchsetzungsschwierigkeiten) .
Scheidungsantrag: such Dir einen Anwalt, der nicht so brav ist und nur das macht, was garantiert bei Gericht durchgeht, sondern das, was nach Beratung Dein Wille ist. Manche Gerichte nehmen den Scheidungsantrag nicht vor Ablauf des Trennungsjahres entgegen, manche 3Monate früher. Du hast gute Gründe in Bezug auf Zumutbarkeit, sie hat gute Gründe, dass die Trennungszeit wegen Krankheit länger angesetzt wird, wenn sie sich nicht scheiden lassen will. Entscheiden könnt Ihr das nicht, das macht nun mal der Richter, aber nur mit Antrag. Worüber Ihr Euch einig seid, wird nicht überprüft, es sind ja keine Kinder im Spiel.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2014
Danke für die vielen Tipps, aber die Ereignisse haben das ganze heute erstmal überholt.
Heute Nachmittag habe ich aus gutem Grunde den Psychiatrischen Notdienst gerufen.
Beim eintreffen der beiden wollte ich denen die Wohnungstür ganz friedlich öffnen.
Just in diesem Moment hat zE erkannt was jetzt kommt und wollte panisch die Wohnung verlassen.
Da ich gerade in der offenen Tür stand, hat Sie auf mich eingeschlagen um an mir vorbei zu gelangen.
Der Amtsarzt hat noch im Treppenhaus die Polizei alarmiert.
Ein längeres, von Ihrer Seite feindseliges Gespräch und eine Strafanzeige meinerseits wegen Körperverletzung später ging es gemäß PsychKG ab in die Klinik.
Ich werde gleich noch ein Fax an das zuständige Amtsgericht schicken und denen mitteilen das ich diese gewalttätige Frau nicht mehr in meiner Wohnung dulden werde.
Zum Glück unterliegt Sie jetzt der Obhutspflicht der Klinik, mal sehen was das Gericht davon hält.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Die Frage ist, wie lange die sie in der Klinik behalten können. Kommt sie raus, hat sich zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nichts für dich geändert.
Beiträge: 592
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2012
Wie sieht´s aus mit Fakten schaffen? Schloß austauschen, Gewaltparagraf usw? Du fühlst dich ja offesnichtlich bedroht von ihr.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2014
12-10-2014, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2014, 22:17 von Morel12.)
Schloß tauschen brauche ich nicht, hab alle Schlüssel für Haus & Wohnungstür hierbehalten.
Morgen früh geht's erstmal zum Gericht.
@Skipper: was ist für Dich eine angemessene Wohnung?
Hier in Hamburg bekommst Du gar nix für 500-600 € warm, nicht mal ne Telefonzelle.
Und wenn doch, nur mit viel Glück und noch mehr Geduld.
2 Zimmer mit 60-65 Qm sind hier bei 800 Standard.
Mir würde ja weniger Platz durchaus reichen, aber weiter oben hab ich wohl genug Gründe dargelegt warum ich MEINE Wohnung derzeit nicht aufgeben will/kann.
Eine andere Wohnung kann ich von der Genossenschft hier bekommen.
Entweder hier in der Gegend ab 1180 Euro oder in Lübeck mit Arbeitsweg von 2,5-3 Stunden täglich und zusätzlichen 250 Euro Fahrkosten.
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
Gege zur Polizei und beantrage zunächst Platzverweis in Wohnung für zwei Wochen , dann - wenn das Dokument vor liegt, noch über 1361b sechs Monate Ausschluss aus Wohnung!
Bis dahin solltest du geschieden sein ...
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
(12-10-2014, 22:09)Morel12 schrieb: (...)
@Skipper: was ist für Dich eine angemessene Wohnung?
Hier in Hamburg bekommst Du gar nix für 500-600 € warm, nicht mal ne Telefonzelle.
Und wenn doch, nur mit viel Glück und noch mehr Geduld.
2 Zimmer mit 60-65 Qm sind hier bei 800 Standard.
(...) Na ja, ganz so dramatisch sehe ich es nicht und habe es so auch nicht empfunden, als ich mich vor einiger Zeit in HH UND Umgebung mal nach einer Wohnung umsah. Die Nobelviertel darf man natürlich nicht ansteuern, in HH-Wilhelmsburg werden Dir die Wohnung quasi nachgeworfen, was aber auch Gründe hat und Leben dort nicht jedermanns Sache ist.
Unter 'angemessen' meinte ich die Vorgaben der Sozialbehörden, wenn man bedürftig ist und von denen Leistungen beziehen möchte.
Du solltest schleunigst prüfen, was da hinsichtlich Unterhalt auf Dich zukömmen und Dir uU die Luft zum Atmen nehmen könnte.
UU könnte es sich sogar 'rechnen', Deine Frau hübsch zuhause zu versorgen, die Betreuung zu übernehmen, satt den sozial-psychiatrischen Dienst und Haushaltshilfen einzuspannen, zeitweilig extern unterzubringen, wenn's zu krass wird... und über diese Kante steuern.
Das setzt mE aber ein dickes Fell mit einer gewisse Leidensfähigkeit voraus.
Es könnte sinnvoll sein, mal verschiedene Szenarien genau durchzuspielen und durchzurechnen. Dazu müßten aber erst einmal die Basisdaten recherchiert werden.
Reichlich entsetzt bin ich über die Kälte der Vor- Schläge hier, die deutlich kranke Frau anzuzeigen, gewaltsam zu entfernen usw. usf.
Spätestens beim Scheidungsrichter wird das wohl nicht so gut ankommen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Beiträge: 295
Themen: 37
Registriert seit: Mar 2012
Mal anders überlegt:
Wie würde es aussehen, wenn es andersrum wäre?
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
Wenn Du mich ansprichst, tumi:
MEINE Überlegungen würden sich nicht ändern.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(13-10-2014, 12:18)tumi schrieb: Wie würde es aussehen, wenn es andersrum wäre?
Ehemann mit Psychose und Scheidungswunsch dreht durch und wird abgeholt, Ehefrau mit Wohnung und Scheidungswunsch, ich glaube nicht dass das so viel anders laufen würde.
Im Moment ist die Dame weg, Schlüssel hat sie nicht, unter Betreuung steht sie noch nicht. Die Gunst der Stunde besteht darin, jetzt den Scheidungsantrag zu stellen. Sogar wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist weil Morel sich auf Januar festlegt, bestehen jetzt gewisse Chancen, früher geschieden zu werden, siehe §1565 Abs. 2 BGB. Nicht zögern, sondern beantragen...
Und wie gesagt, solange sie noch nicht unter Betreuung steht ist das ein Vorteil für Morel hinsichtlich des Scheidungsantrages.
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
@Skipper;
Auf was soll Morel jetzt Rücksicht nehmen?
Mit einer kranken Ex hat Mann die lebenslängliche Unterhaltsverpflichtung am Hals. Da braucht Mann sich kaum Illusionen hin geben.
Morel kämpft um die eigene Existenz. Wenn er sich nicht gleich von den Ansprüchen befreien kann, dann wird das nichts mehr.
Frauen sind berechnend und würden Männer bedenkenlos über die Klippe jagen (meine Ex hatte es versucht). Warum soll nicht auch Mann der Ex die Grenzen aufzeigen?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Niemand jagt sie über die Klippe. Dort wo sie jetzt ist, ist sie am Besten aufgehoben. Und egal wo sie dann hinkommt (eine betreute Wohngruppe zum Beispiel), muss dafür gesorgt werden dass sie ihre Medikamente nimmt. Morel kann das nicht gewährleisten oder gar erzwingen, seine Wohnung ist auch für ihr Wohl ein völlig ungeeigneter Platz.
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2014
@Skipper:
Du vergisst in Deinen Überlegungen das ich vielleicht nicht im Hamburger Stadtgebiet direkt an der U-Bahn arbeite.
Mein Arbeitsplatz(Außerhalb Hamburgs) ist derzeít mit 2 Buslinien überhaupt erreichbar, und ein Umzug ins Hamburger Stadtgebiet in eine angemessene Wohnung von max. 45 Qm bedeutet im Idealfall 80 Euro zusätzliche Fahrkosten im Monat.
Wilhelmsburg empfinde ich jetzt nicht als Höchststrafe, bedeutet aber 3 Stunden Arbeitsweg täglich plus 94 Euro Monatskarte.
So billig sind selbst dort keine Wohnungen das sich das rechnet.
Und die Idee mit eigenen Betreuung meiner zE ist ja wohl vollkommen neben der Sache.
Dem würde das AG auch nicht zustimmen da der Interessenskonflikt offen liegt.
Meine Frage war nicht wie ich die billig entsorge, sondern wie überhaupt!
Das Problem bin ich dank des Eilantrages auf sofortige Einrichtung der Betreuung vielleicht heute erfolgreich losgeworden.
Dann könnte ich mal mit einen klar denkenden Profi das weitere Vorgehen besprechen.
Ich kenne auch keinen Anwalt der ohne Vorschuss mal schnell die Scheidung für mich einreicht.
Bei dem anzusetzenden Streitwert fallen da wohl 1500 € Anwaltsgebühren an.
Wenn ich das Geld in der Tasche hätte, wäre das meine neue Mietkaution.
Ich kann mir die Kohle bei meiner Firma zinsfrei leihen.
Laufzeit 1 Jahr, um die Rückzahlung halbwegs bezahlbar zu gestalten muss eine neue Wohnung 2 Bedingungen erfüllen:
1. Keine Maklerkosten
2. max 600 € warm ohne böse Überraschungen bei den Nebenkosten.
Und das auch noch räumlich sehr eingeschränkt.
Und dann wird es in Hamburg richtig schwierig, selbst wenn ich eine Ruine von der städtischen GWG nehme.
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Morel12, Du stehst Dir meiner Meinung nach selbst ein wenig im Weg. Statt zu lamentieren und auf Hilfe eines ev. irgendwann mal erscheinenden Betreuers zu warten, solltest Du Fakten schaffen und handeln. Das mit der Betreuung kann ja auch nach hinten los gehen wie Dir hier erklaert wurde. Schaffe Fakten und lass sie dann eventuell gegen Dich klagen. Mach es doch einfach mal so, wie es die Frauen sonst immer mit ihren Maennern machen. Man hat Dir doch hier schon alle Tips gegeben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
(13-10-2014, 19:17)Morel12 schrieb: @Skipper:
Du vergisst in Deinen Überlegungen das ich vielleicht nicht im Hamburger Stadtgebiet direkt an der U-Bahn arbeite.
Mein Arbeitsplatz(Außerhalb Hamburgs) ist derzeít mit 2 Buslinien überhaupt erreichbar, und ein Umzug ins Hamburger Stadtgebiet in eine angemessene Wohnung von max. 45 Qm bedeutet im Idealfall 80 Euro zusätzliche Fahrkosten im Monat.
Wilhelmsburg empfinde ich jetzt nicht als Höchststrafe, bedeutet aber 3 Stunden Arbeitsweg täglich plus 94 Euro Monatskarte.
So billig sind selbst dort keine Wohnungen das sich das rechnet. Wie soll ich etwas vergessen, was ich gar nicht weiß?
HH hat einen anerkannt guten OPNV, der Dich rasch reisen läßt.
Fahrtkosten zur Arbeit kannst Du bei 'Aufstockung' über die Freibeträge anrechnen lassen.
Zitat:Und die Idee mit eigenen Betreuung meiner zE ist ja wohl vollkommen neben der Sache.
Dem würde das AG auch nicht zustimmen da der Interessenskonflikt offen liegt.
(...)
...und hier schreibst du, daß Dir diese 'Idee' sogar vom Gericht angetragen wurde...
(11-10-2014, 22:35)Morel12 schrieb: Als das Gesundheitsamt die Betreuung beantragt hat wurde ich von Gericht angeschrieben ob ich diese Aufgabe übernehmen könnte.
(...)
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Beiträge: 3.323
Themen: 38
Registriert seit: Dec 2010
(11-10-2014, 22:35)Morel12 schrieb: Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.
Da liegst Du aber völlig falsch!
Die 12 Monate beginnen ab dem Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht liegt! Was ihr vorher untereinander vereinbart, interessiert nachher niemanden, das ist euer Privatvergnügen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
16-10-2014, 05:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2014, 05:21 von CheGuevara.)
Trennungsjahr beginnt, wenn Tisch, Bett, Kühlschrank und Konto ... getrennt sind!
Wenn mit dem eigentlichen Scheidungsantrag aber Folgesachen verbunden werden, kann es sehr lang dauern.
Scheidungsantrag nach 9 Monaten ist üblich, zulässig. Damit endet die Periode, die in den Versorgungsausgleich rein läuft!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
|