Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal in anderen Threads besprochen wurde, aber ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Thema Berechnung des Unterhalts.
Grundsätzlich ist es so, dass ich den Unterhalt an meine Kinder zahlen will. Nur habe ich keine Lust, das Geld meiner Ex in den Rachen zu schmeißen.
Wir haben ein Haus gebaut, waren 12 Jahre verheiratet, seit 2 ½ Jahren getrennt. Die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt.
Mein Anwalt habe ich beauftragt, den schlimmsten und doch realistischen Fall für mich zu berechnen. Er kam auf 582 EUR. Die Anwältin der Gegenseite kommt auf ca. 770 EUR. Ist schon ne stolze Differenz. Nach einem Gespräch mit der Ex teilte sie mir mit, was alles von ihrer Anwältin gestrichen wurde. Es geht im Groben um den Wohnwert, den ich habe, um die Altersvorsorge und um die Zinsen und Tilgung, die ich noch für das Haus bezahle.
Die Aufstellung meines Anwaltes:
Bereinigtes Netto 3.260,00 EUR
+ Wohnwert (eigenes Haus mit 140 m² Wohnfläche) 700,00 EUR
Abzugspositionen:
Altersvorsorge 1 -193,40 EUR
Altersvorsorge 2 - 26,60 EUR
Direktversicherung - 102,23 EUR
Zins und Tilgung - 1.200,00 EUR
Eigene Unfallversicherung - 10,00 EUR
Unfallversicherung der Kinder - 30,00 EUR
Krankenzusatzversicherung - 3,42 EUR
-------------------------
Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen 2.243,00 EUR
Dann schreibt mein Anwalt:
… kann ggf. die die Belastung des Hauses nicht in vollem Umfang anerkannt werden. Es könnte sein, dass diese nur in Höhe des angesetzten Wohnwertvorteils anerkannt wird … ist eine Ermessenssache des Richters.
Die Gegenseite will nur 4% der Altersvorsorge anerkennen, streicht die Zinsen und Tilgung sowie die Unfallversicherung für die Kinder, die ich weiterhin im ungeschriebenen Einvernehmen mit der Ex zahle.
Wer hat schon Erfahrungen mit diesen Themen?
Wie wird der Wohnwertvorteil berechnet?
Wie sieht es aus bezüglich der Absetzbarkeit der Zinsen und Tilgung?
Kann ich Altersvorsorge absetzen, die mehr als 4% vom Nettoeinkommen betragen?
Ich bitte um Eure Hilfe, denn ich habe nämlich auch das dumme Gefühl, dass mein RA nicht die hellste Leuchte hier ist. Und meine Ex will nun einen Titel vom JA. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, auf was ich mich noch einstellen muss, wenn das JA den KU berechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal in anderen Threads besprochen wurde, aber ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Thema Berechnung des Unterhalts.
Grundsätzlich ist es so, dass ich den Unterhalt an meine Kinder zahlen will. Nur habe ich keine Lust, das Geld meiner Ex in den Rachen zu schmeißen.
Wir haben ein Haus gebaut, waren 12 Jahre verheiratet, seit 2 ½ Jahren getrennt. Die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt.
Mein Anwalt habe ich beauftragt, den schlimmsten und doch realistischen Fall für mich zu berechnen. Er kam auf 582 EUR. Die Anwältin der Gegenseite kommt auf ca. 770 EUR. Ist schon ne stolze Differenz. Nach einem Gespräch mit der Ex teilte sie mir mit, was alles von ihrer Anwältin gestrichen wurde. Es geht im Groben um den Wohnwert, den ich habe, um die Altersvorsorge und um die Zinsen und Tilgung, die ich noch für das Haus bezahle.
Die Aufstellung meines Anwaltes:
Bereinigtes Netto 3.260,00 EUR
+ Wohnwert (eigenes Haus mit 140 m² Wohnfläche) 700,00 EUR
Abzugspositionen:
Altersvorsorge 1 -193,40 EUR
Altersvorsorge 2 - 26,60 EUR
Direktversicherung - 102,23 EUR
Zins und Tilgung - 1.200,00 EUR
Eigene Unfallversicherung - 10,00 EUR
Unfallversicherung der Kinder - 30,00 EUR
Krankenzusatzversicherung - 3,42 EUR
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Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen 2.243,00 EUR
Dann schreibt mein Anwalt:
… kann ggf. die die Belastung des Hauses nicht in vollem Umfang anerkannt werden. Es könnte sein, dass diese nur in Höhe des angesetzten Wohnwertvorteils anerkannt wird … ist eine Ermessenssache des Richters.
Die Gegenseite will nur 4% der Altersvorsorge anerkennen, streicht die Zinsen und Tilgung sowie die Unfallversicherung für die Kinder, die ich weiterhin im ungeschriebenen Einvernehmen mit der Ex zahle.
Wer hat schon Erfahrungen mit diesen Themen?
Wie wird der Wohnwertvorteil berechnet?
Wie sieht es aus bezüglich der Absetzbarkeit der Zinsen und Tilgung?
Kann ich Altersvorsorge absetzen, die mehr als 4% vom Nettoeinkommen betragen?
Ich bitte um Eure Hilfe, denn ich habe nämlich auch das dumme Gefühl, dass mein RA nicht die hellste Leuchte hier ist. Und meine Ex will nun einen Titel vom JA. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, auf was ich mich noch einstellen muss, wenn das JA den KU berechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe.