11-09-2012, 13:03
BVerfG, 1 BvR 3116/11 vom 28.2.2012
Volltext: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...11611.html
Presse: http://www.morgenweb.de/ratgeber/recht-s...l-1.671313
Das BVerfG urteilt: Sorgerechtsentzug nur im Notfall... und wenn es die Mutter ist, der die Sorge entzogen werden soll.
Der Fall: Radikal umgangsverweigernde Mutter zieht alle Register, damit der Vater die Kinder nicht sieht incl. Manipulation der Kinder. Vater klagt erst um Umgang. Mutter verliert dann im Verlauf des Verfahrens das Sorgerecht. Im Verfahren wird nämlich ein Gutachten erstellt und das ergibt: "In diesem Gutachten empfahl die Sachverständige, die Kinder nicht in der Obhut der Mutter zu belassen". In der Urteilsbegründung liest sich das sogar noch drastischer. Bundesverfassungsgericht stellt ihr Sorgerecht wieder her...
Im typischen anderen Szenario, Mutter ezeugt Streit und Vater verliert daraufhin das Sorgerecht sind die Gerichte weit weniger zimperlich. Dann heisst es vollmundig, dass es keine Rolle spielen würde, woher der Streit kam, es komme nur aufs Kindeswohl an und Alleinsorge der Mutter sei die beste Lösung.
Das BVerfG stört sich am "Verhältnismässigkeitsgrundsatz", "mildere Mittel" hätten genügt, an die auch keine "überzogenen Anforderungen" zu stellen sind. Die milderen Mittel wären laut BVerfG z.B. "Wiederherstellung des Umgangs" gewesen oder "Zwangsmittel", oder eine "Therapieauflage". Na, dann viel Erfolg mit diesen Mitteln.
Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist ein sehr ähnlich verlaufener Fall, über den das BGH in Az. XII ZB 158/05 geurteilt hat. Hier ist er beschrieben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Darin steht auch einiges über den Verlauf der "milderen Massnahmen", die das BVerfG erwähnte. Und vor allem das Ergebnis: Der Vater verlor das Sorgerecht durch alle Instanzen.
Volltext: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...11611.html
Presse: http://www.morgenweb.de/ratgeber/recht-s...l-1.671313
Das BVerfG urteilt: Sorgerechtsentzug nur im Notfall... und wenn es die Mutter ist, der die Sorge entzogen werden soll.
Der Fall: Radikal umgangsverweigernde Mutter zieht alle Register, damit der Vater die Kinder nicht sieht incl. Manipulation der Kinder. Vater klagt erst um Umgang. Mutter verliert dann im Verlauf des Verfahrens das Sorgerecht. Im Verfahren wird nämlich ein Gutachten erstellt und das ergibt: "In diesem Gutachten empfahl die Sachverständige, die Kinder nicht in der Obhut der Mutter zu belassen". In der Urteilsbegründung liest sich das sogar noch drastischer. Bundesverfassungsgericht stellt ihr Sorgerecht wieder her...
Im typischen anderen Szenario, Mutter ezeugt Streit und Vater verliert daraufhin das Sorgerecht sind die Gerichte weit weniger zimperlich. Dann heisst es vollmundig, dass es keine Rolle spielen würde, woher der Streit kam, es komme nur aufs Kindeswohl an und Alleinsorge der Mutter sei die beste Lösung.
Das BVerfG stört sich am "Verhältnismässigkeitsgrundsatz", "mildere Mittel" hätten genügt, an die auch keine "überzogenen Anforderungen" zu stellen sind. Die milderen Mittel wären laut BVerfG z.B. "Wiederherstellung des Umgangs" gewesen oder "Zwangsmittel", oder eine "Therapieauflage". Na, dann viel Erfolg mit diesen Mitteln.
Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist ein sehr ähnlich verlaufener Fall, über den das BGH in Az. XII ZB 158/05 geurteilt hat. Hier ist er beschrieben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Darin steht auch einiges über den Verlauf der "milderen Massnahmen", die das BVerfG erwähnte. Und vor allem das Ergebnis: Der Vater verlor das Sorgerecht durch alle Instanzen.