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BVerfG 1 BvR 3116/11 28.2.2012 Sorgerechtsentzug nur im Notfall
#1
BVerfG, 1 BvR 3116/11 vom 28.2.2012
Volltext: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...11611.html
Presse: http://www.morgenweb.de/ratgeber/recht-s...l-1.671313

Das BVerfG urteilt: Sorgerechtsentzug nur im Notfall... und wenn es die Mutter ist, der die Sorge entzogen werden soll.

Der Fall: Radikal umgangsverweigernde Mutter zieht alle Register, damit der Vater die Kinder nicht sieht incl. Manipulation der Kinder. Vater klagt erst um Umgang. Mutter verliert dann im Verlauf des Verfahrens das Sorgerecht. Im Verfahren wird nämlich ein Gutachten erstellt und das ergibt: "In diesem Gutachten empfahl die Sachverständige, die Kinder nicht in der Obhut der Mutter zu belassen". In der Urteilsbegründung liest sich das sogar noch drastischer. Bundesverfassungsgericht stellt ihr Sorgerecht wieder her...

Im typischen anderen Szenario, Mutter ezeugt Streit und Vater verliert daraufhin das Sorgerecht sind die Gerichte weit weniger zimperlich. Dann heisst es vollmundig, dass es keine Rolle spielen würde, woher der Streit kam, es komme nur aufs Kindeswohl an und Alleinsorge der Mutter sei die beste Lösung.

Das BVerfG stört sich am "Verhältnismässigkeitsgrundsatz", "mildere Mittel" hätten genügt, an die auch keine "überzogenen Anforderungen" zu stellen sind. Die milderen Mittel wären laut BVerfG z.B. "Wiederherstellung des Umgangs" gewesen oder "Zwangsmittel", oder eine "Therapieauflage". Na, dann viel Erfolg mit diesen Mitteln.

Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist ein sehr ähnlich verlaufener Fall, über den das BGH in Az. XII ZB 158/05 geurteilt hat. Hier ist er beschrieben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Darin steht auch einiges über den Verlauf der "milderen Massnahmen", die das BVerfG erwähnte. Und vor allem das Ergebnis: Der Vater verlor das Sorgerecht durch alle Instanzen.
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#2
Auch lehrreich zu sehen, wie schnell das Aufenthaltsbestimmungsrecht weg war und wie lange es dauerte, bis ein Umgangsurteil erwirkt war (mit welchem der Vater sich den Hintern wischen konnte).

Für mich nicht nachvollziehbar ist, woher der Vater das Geld und die Energie hernimmt, so einen langen Prozessweg durchzustehen.

Ich frage mich im übrigen seit jeher, woher das BVerfG sein "Ansehen" herbekommt.

Für mich sind das Roben, die immer artig ihre Hausaufgaben gemacht haben, Teil des Systems sind und dafür am Ende mit einem gut bezahlten Job mit überschaubaren Arbeitszeiten und einer fetten Pension belohnt werden.

Auch den vielfachen Rechtsbruch im Rahmen der Eurokrise werden sie einfach durchwinken.

Der Feminismus hat die Institutionen & Medien unterwandert und ist gerade ganz oben angekommen. Deutlich sichtbar.

Ich persönlich kann bei der jungen Generation nur noch wenig Feminismus erkennen (ok, viele Mamasöhnchen und Prinzesschen, aber jeder ist seines Glückes Schmied) sobald die Jungen ganz nach oben kommen (Frauen und Männer), sollte es eigentlich besser werden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt..
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#3
Das BVerfG verkommt auch immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der aktuellen politischen und ideologischen Windrichtung.

Jegliche Flatulenz der Politik wird bestenfalls um ein paar Grad im Kurs angepasst aber ansonsten durchgewunken.

Krause Stirn und Ermahnungen sind dabei schon das höchste der Gefühle.

Dennoch sollte natürlich auch jeder Vater dieses Aktenzeichen und die wichtigsten Passagen dieses Pamphletes parat haben, wenn ihm der Entzug des Sorgerechts droht.


Vor Allem wenn dies nach den Maßstäben des §1671 BGB erfolgen soll.
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#4
1 BvR 1178/14 Beschluss vom 19. November 2014

Aus der Pressemitteilung http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...4-108.html
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus

Vater und Mutter wurde das Sorgerecht entzogen. Jedoch hat ein augenscheinlich völlig katastrophales Gutachten dazu geführt, dass das BVerfG die Entscheidungen des AG und OLG einkassiert hat.
Interessant finde ich auch noch, dass vom Beschluss des AG vom 17.09.2013 bis jetzt, "nur" 14 Monate vergangen ist.

Insgesamt wieder mal ein Beispiel dafür, wie AGs und OLGs blindlings einem Familiengutachten vertrauen.

Aus dem Beschluss Abs. 35 u. 36: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...17814.html
Gegen die Gerichtsentscheidungen wäre von Verfassungs wegen nichts einzuwenden, wenn sie die Mängel thematisierten, die fachliche Qualifikation der Sachverständigen näher klärten und nachvollziehbar darlegten, inwiefern Aussagen aus dem Gutachten gleichwohl verwertbar sind und zur Entscheidungsfindung beitragen können. Dies ist hier nicht geschehen.
...
Die Entscheidungen hielten selbst bei völliger Unverwertbarkeit der sachverständigen Begutachtung verfassungsgerichtlicher Kontrolle stand, wenn sich das Vorliegen einer die Trennung von Kind und Vater rechtfertigenden Kindeswohlgefährdung aus den Entscheidungsgründen auch ohne Einbeziehung der sachverständigen Aussagen hinreichend nachvollziehbar ergäbe. Auch dies ist hier jedoch nicht der Fall
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#5
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Das Gericht muss sich damit auseinandersetzen, inwieweit ein Gutachten verwertbar ist und muss aufgrund eigener nachvollziehbarer Überlegungen zu einer Entscheidung gelangen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Das Bundesverfassungsgericht klopft psychologischen Gutachtern auf die Finger. Damit stärkt es Eltern den Rücken, denen das Jugendamt ohne Not ein Kind wegnehmen will. Ein Fall statuiert ein Exempel.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/de...98827.html

Dieser Beitrag der faz sollte nicht fehlen.

Und auch der Kommentare auf diesen Artikel!
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