Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes?
#1
Hallo Ihr Lieben,

weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig. Wink

Herzliche Grüße
resistance01
Zitieren
#2
Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das Kind 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko
Zitieren
#3
(15-01-2015, 17:16)Gekko schrieb: Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko


Vielen Dank.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert kwep 8 2.883 27-04-2022, 10:44
Letzter Beitrag: p__
  Entfremdeten Kind wie zum Geburtstag gratulieren ? ArJa 16 9.953 15-07-2020, 19:24
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Unterhalt rückwirkend auf Null beantragen? Markus Müller 15 9.854 08-03-2020, 15:43
Letzter Beitrag: p__
  Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) nachfrage 10 7.266 30-05-2018, 10:28
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste