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Bitte um Ratschläge
#1
Hallo, hier eine kurze zusammenfassung:
Meine Ex und ich sind verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter.
Sie hat sich getrennt und ist ammit der gemeinsamen Tochter umgezogen. Ein Einverständniss meinerseits gab es nicht.
Sie Hat unter zeugen zugegeben, wieder mit selbstverletzendem Verhalten angefangen zu haben, vermehrt Alkohol zu trinken, leidet nachweislich unter paranoiden Wahnvorstellungen, Halluzinationen, dissoziativen Symptomen, ist sehr impulsiv (rastet ohen Grund aus mit hefitgen Wutausbrüchen die auch gegen das Kind gerichtet sind), kümmert sich um nichts (Kind nachweislich 7 Monate nicht krankenversichert), war früher in der Psychiatrie, lügt nachweislich das Jugendamt/Verfahrensbeistand an.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Sie daraufhin mir den Umgang mit dem Kind untersagt, das Kind "geimpft", und einen gegenläufigen Antrag gestellt. Jugendamt nun zweimal da, Verfahrensbeistand ebenfalls da. Da hatte Sie schnell alles auf vordermann gebracht. Nun war am letzten Donerstag 1. Anhörung, ich wurde nicht zu Wort kommen lassen, weder Jugendamt noch Verfahrensbeistand sehen Probleme, Richterin lehnt einholung des von mir verlangten fam. psych. Gutachten ab.

Ende vom Lied: Mir wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da wir uns nicht über den Wohnort einigen könnten und das Kind zur Ruhe kommen muss und im neuen Wohnort ja auch in den Kindergarten gehen würde.

Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, und fühle mich ernsthaft verarscht. Was soll ich jetzt tun? Kennt jemand eine gute Beratungsstelle, die meine Sorgen und Probleme verstehen und mir dabei helfen können, meine Tochter da raus zu holen? Bin echt am verzweifeln.
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#2
(18-01-2015, 04:44)Anzulo schrieb:  Richterin lehnt einholung des von mir verlangten fam. psych. Gutachten ab.

Ende vom Lied: Mir wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da wir uns nicht über den Wohnort einigen könnten und das Kind zur Ruhe kommen muss und im neuen Wohnort

Die Richterin hat Dir da einen gefallen getan. So ein Gutachten ist Richtig teuer und bringt nicht das was du möchtest oder was Du erwartest.

Das alleinige ABR zu beantragen war meiner Meinung nach auch nicht sehr schlau. Da ihr Verheiratet seid habt ihr beide das ABR. Es wäre sinnvoller gewesen die Richterin davon zu überzeugen das euer Kind bei Dir am besten aufgehoben ist. Die Richterin hätte das Kind auch in Deine Obhut geben können ohne der KM das ABR zu entziehen. Die Beweise sichert man und verwendet sie da wo sie auch treffen im Gericht. Ich denke Du hast zu früh gegen die KM geschossen.

Hat Dein Anwalt Dir zu solchen Anträgen geraten?

Das mit dem zu Ruhe kommen des Kindes ist schon eine Standard Ansage im Gericht. Damit wird der KV schnell abgespeist. Das Kind jetzt rausholen wird nicht mehr möglich sein. Du musst jetzt dem Umgang regeln gerichtlich und abwarten.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Mein Anwalt meinte, dadurch das sie umgezogen ist, und das Kind betreut, hat sie auch das ABR, und da könnte ich nichts machen.
Ja, mein Anwalt hat mir dazu geraten...

Was bringt das Gutachten denn? Geht es nicht darum, eine Entscheidung zu treffen, wer nach seiner persöhnlichkeit, den erzieherischen Fähigkeiten am besten dazu geeignet ist, das Kind zu betreuene, und die Erziehungsfähigkeit zu überprüfen und ggf. eine Empfehlenung und eine Prognose zu stellen?
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#4
Da hat man dich mit kräftiger Unterstützung deines Anwalts ins Messer laufen lassen. Die Vorgehensweise war sehr plump und unklug. Das müsste man sich genauer anschauen, ob da noch etwas zu retten ist.
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#5
Mit 17jähriger Psychofrau ein Kind gemacht und geheiratet... du warst schon öfters sehr schlecht beraten, nicht erst jetzt. Ausserdem warst du bis heute offenbar immer noch in der Traumwelt, es ginge vor Gericht ums Kindeswohl oder es würde irgendeine Art Recht gesprochen. Die haben dich aber als viel älteren Typen gesehen, der jetzt mit einem Anwalt aufmarschiert und dem armen Kind sein Kind nehmen will, weil es nicht nach seiner Pfeife tanzt. Grosse Altersunterschiede können unvorhergesehen zum grossen Nachteil werden.

Wie ist der Stand? Ergeht jetzt ein Beschluss? Oder läuft das Verfahren nach der Anhörung noch weiter, was wurde als nächster Schritt angekündigt? Wenn letzteres, zieh deinen Antrag zurück, der ist nicht mehr gewinnbar. Wenn so etwas begonnen wird, hättest du höchstens den jetzigen Aufenthalt des Kindes bei dir beantragen dürfen, aber nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch das hätte mit guten Begründungen unterlegt sein müssen. Begründungen, die vor Gericht nicht so hingedreht werden können als würdest du die Mutter als verrückt hinstellen.

Jetzt kann die Stossrichtung nur noch Umgang sein. Da ist Geschwindigkeit und Konsequenz wichtig.
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#6
Die Runde ist verloren, die geht an die Ex!

Solche Anträge in dem Alter der Kinder gehen vermutlich immer so aus. Gutachten gibt's nur, wenn Richter Zweifel hat.

Halte Kontakt zum Kind, in einigen Jahren mag die Sache anders aussehen.

Wenn Mann zugreifen will bzw. muss, dann nur mit einer umfangreichen Dokumentation.

Du bist zu leichtfertig in den Krieg gezogen!

Es wird faktisch nichts ändern, insofern nimm's als Lehrstunde für Zukunft.

... und dein Anwalt ist ne Pfeife!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Moin Anzulo,
willkommen hier.

Deine Sorgen treffen auf Vorstellungen von Ämtern und Justiz, die kleine Kinder fest bei der Mutter sehen. Die Schwelle ist extrem hoch, um einer Mutter die Kinder wegzunehmen.

Eltern können krank sein, was noch nicht zwingend eine Kindesgefährdung in einem Maße bedeuten muss, die eine Wegnahme rechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf alleiniges ABR nicht besonders zielführend zu sein.

Um nicht das ABR uU sogar die gesamte elterliche Sorge zu verlieren, könnte es angebracht sein, 
- den Antrag auf ABR zurückzuziehen,
- dem überwiegenden Aufenthalt des Kindes bei der Mutter zuzustimmen und
- unverzüglich ein sehr gutes Umgangsrecht zu vereinbaren und gerichtlich billigen zu lassen.

Du fährst insgesamt besser, wenn Du zudem der Mutter Deine volle Unterstützung versicherst.

Du hast Dich schon mit Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen beschäftigt, weißt wie sowas aussehen kann?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Der Antrag, den Du gestellt hast, ist vollkommen in Ordnung. Du bist der Meinung, dass das Kind bei der Mutter nicht gut aufgehoben ist und hast das deutlich zum Ausdruck gebracht. Mit dem Umgang hat der Antrag nichts zu tun, der ist ein eigenständiges Recht.

Dein Problem liegt darin, dass Dir keiner die Probleme der Mutter abkauft, wenn Du darüber berichtest. Das wird einfach unter "Partnerschaftskonflikt" abgetan. Einmal vorbringen und damit ist gut. Wenn Du darauf herumreitest, bist Du einfach der, der der armen Mutter Böses will. Und damit das Kind schädigt.

Wenn jetzt anders entschieden wird, wirst Du es schlucken müssen mit der einfachen Frage " und dann?" Lass den Umgang festlegen, optimal aufgrund einer Elternvereinbarung, sonst durch Beschluss und setz ihn durch.

Wenn Deine Ex die von Dir genannten Eigenschaften hat, wird sie relativ bald gegen die Wand fahren. Dann stellen andere die Probleme fest und kommen auf Dich zurück, wenn sie Dich als zuverlässig und ansprechbar erlebt haben.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#9
Hi Anzulo

Ja so laufen wir rum wir Männer, glauben an Recht und Ordnung, und dass alles mit rechten Dingen zugeht. ...

Es ist schon gesagt worden: Dass dieses Gutachten nicht erstellt wird, ist ein Segen für dich! Und es ist ebenfalls äusserst günstig! für dich, dass man dich nicht hat zu Wort kommen lassen. Vermutlich hättest du dich um Kopf und Kragen geredet. Du bist nicht die zuständige Instanz, die vor Gericht nachweist, dass die Mutter psycho ist! Und das ist auch an und für sich gut so.

(Nur dass es, wenn es gegen den Mann geht, ist es leider doch immer wieder möglich in diesem feministisch getrimmten Staat. So schaut es aus.)

Jetzt kannst du die Sache nur noch runter fahren. Den Anwalt zum Teufel schicken, der weiss nichts, der kann nichts, der hat dich schlecht beraten, und schauen, dass es einen geregelten Umgang gibt. Vielleicht einen neuen Anwalt beauftragen, der sich in deinem Namen bei der Mutter entschuldigt. .... Unterstützung anbieten usw. ....

(Schau, dass der Kontakt zu den Zeugen, die du da angeführt hast, erhalten bleibt, aber nicht im Hinblick darauf, dass in dieser Angelegenheit eine Aussage machen. Jedenfalls nicht zur Zeit. Da muss viel, viel mehr passieren. Und das, was da noch kommt gut dokumentieren, vielleicht sogar digital .... richte dich auf Jahre ein.)
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#10
(18-01-2015, 11:25)Skipper schrieb: Du fährst insgesamt besser, wenn Du zudem der Mutter Deine volle Unterstützung versicherst.
Du hast Dich schon mit Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen beschäftigt, weißt wie sowas aussehen kann?

Skipper fischt schon wieder.

Hi Surajin!
Skipper kann gut Briefe formulieren. Ansonsten musst du aufpassen. Du hast wahrscheinlich eine Ex, die dich aus dem Leben mit "ihrer" Tochter völlig verdrängen will und dir eine Szene nach der anderen vorgespielt hat.
Wenn das klar ist, dann hast du aller Wahrscheinlichkeit eh keine Chance auf paritätische Elternschaft, sondern nur auf gesetzlichen Umgang. Darin ist sie dir aber jetzt schon ein halbes Jahr voraus.
Lass dich nur darin beraten. Das hilft dir auch bei deiner Verzweiflung. Jedenfalls, der Mutter volle Unterstützung zusichern nur als Bluff.

Hier gibt es ein paar, die ein paar zusätzliche Tricks auf Lager haben, wie du die Ex zu Fehlern provozierst. Lies mal den joristra - Thread.
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#11
Das klingt ja alles sehr vielversprechend... Und dabei dachte ich, es hätte eine Novellierung im Sorgerecht gegeben.
Das selbst unvereiratete Väter mehr Rechte bekommen haben.

Scheint irgendwie noch nicht in allen Instanzen angekommen zu sein.
Auch wenn mir alle Raten, einen Rückzieher zu machen.
Für mich bedeutet das Sorgerecht kein RECHT, sondern eine Pflicht, Gefahren für das Kind zu erkennen, zu benennen, und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für das Wohl des Kindes einzustehen. Einen Rückzieher machen würde für mich nur bedeuten, das ich meine Bedenken grundlos vorgetragen habe, was ich nicht habe. Und der Mutter Unterstützung zusichern ist nicht möglich, da sie mich blockiert hat, und droht bei jeglicher Kontaktaufnahme, sei es per Email oder sonstwas, wegen Belästigung anzuzeigen.
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#12
Was heißt "nachweislich 7 Monate nicht krankenversichert"? Wie habt Ihr das gemacht? Seid Ihr beide Freiberufler und keiner hat das Kind angemeldet?

Und zu den übrigen Vorwürfen: Offenbar hat es Dich vier Jahre nicht gestört, dass Deine Frau das Kind betreut hat. Jetzt plötzlich ist sie eine Kindeswohl gefährdende Person. Klar, dass das wenig glaubhaft 'rüberkommt.

Wie schon geschrieben wurde: Nimm Dein Umgangsrecht wahr und vermeide diese Werferei mit Schmutz gegen die Ex.

Und eine verbesserte Rechtsstellung unverheirateter Männer bedeutet noch nicht, dass man jetzt mit der bloßen Behauptung "Die Km ist verrückt" alle Rechte auf die eigene Person umlenken kann.
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#13
Du hast nur eine Chance das Sorgerecht zu bekommen wenn Du 1. Nachweise ueber ihre psychische Erkrankung hast, 2. diese Erkrankung es ihr nicht ermoeglicht Euer Kind vernuenftig zu betreuen und grosszuziehen und 3. du musst Jugendamt und VB auf Deine Seite bekommen. Insebsondere 3. scheint nicht der Fall zu sein, das ist aber das a und o!!!! Ohne Rueckendeckung vom Jugendamt und VB hast Du keine Chance.

Du darfst da jetzt nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen sondern Du musst der Exe die "Chance" geben es voellig zu ueberreissen. Nur so bekommst Du Jugendamt und VB auf Deine Seite. Das ist leider ein Prozess der Jahre dauert. Ich habe drei Jahre lang kaempfen muessen bis alle meine Exe durchschaut hatten und mir das Sorgerecht uebertragen wurde.

Und ja, bei psychisch kranken Muettern ist es oberste Vaterpflicht ALLES zu tun um das Sorgerecht zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Hi anzulo

Von Rückzieher machen war nur in Bezug auf das ABR die Rede. Klar, dass du das Sorgerecht beantragst, aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würdest du nur bekommen, wenn -wie Kay schon gesagt hat- von psychiatrischer Seite etwas handfestes vorleigen würde. Hin und wieder mal ein Aufenthalt in der Klinik, und all die anderen Geschichten, die du ja nur in deinem Kopf hast, zählen da nicht viel.
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#15
Sie hat den Familienfragebogen nicht ausgefüllt, trotz mehrmaliger aufforderung der KK.
Sie war Hauptversicherte. Ich habe Nachweise über Ihre psychichen Erkrankungen.
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#16
(18-01-2015, 15:08)Anzulo schrieb: Ich habe Nachweise über Ihre psychichen Erkrankungen.

Das reicht nicht. Es muss auch bewiesen sein, dass sie deshalb das Kind nicht betreuen kann. Dauerhaft. Dass ihr Hilfe nicht hilft. In den Köpfen der Richter und ihren Helferinnen steht folgender Gedanke: "Die arme Mutter mag ja psychisch angeschlagen sein, sind viele Mütter, kein Wunder, Stress, Vater mit seinem dicken Anwalt, aber wenn wir ihr auch das Kind wegnehmen bricht sie erst recht zusammen. Mit etwas Hilfe kriegt sie die Erziehung aber sicher hin, probieren wir lieber mal das".

Da darfst da nicht mal ansatzweise ausgehen von Durchblick, Qualifikation, Zeit sich mit deinem Fall zu beschäftigen der Helfer und Juristen. So ist die traurige Realität. Du bist jetzt in eine Sackgasse hineinmanövriert worden, deine Ziele sind gut und richtig, aber um sich den Weg dahin offenzuhalten musst du erst wieder ein Stück zurück und raus aus der Sackgasse.
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#17
p hat das mal wieder schoen auf den Punkt gebracht. Was sind dass denn fuer "Nachweise" die Du hast? Sie hat den Fragebogen nicht ausgefuellt? Das ist doch fuer Ihre Helferinnen nichts, aber auch garnichts. Die "arme, arme Mutter, so gestresst und schikaniert vom boesen, boesen Mann, das kann doch in so einer belastenden Situation mal passieren". Interessiert einfach niemanden. In meinem Fall hat es auch niemanden interessiert, dass die KM damals unseren 3 jaehrigen Sohn mit auf ihre naechtelangen Sauftouren in die Kneipen genommen hat. Da gab es sogar Bilder und Zeugenaussagen, hat NIEMANDEN auch nur ansatzweise interessiert. Wirklich, NIEMANDEN!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#18
"Sie haben doch die Frau als Mutter für Ihr Kind ausgesucht!" war das, was mir JA und Richter zu gern entgegen gehalten haben. Lieber den Mund halten und sich auf das Kind konzentrieren. 3 mal wurde mir von der Mama entgegen gehalten, das Kind wolle nicht zu mir. Jedes Mal neues Verfahren um Umgang in Gang gebracht, nicht einmal hat sich diese Lüge bestätigt.

Irgendwann wurde dann klar, dass da etwas nicht stimmt. Ein langer Atem ist nötig.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#19
In diesem Fall nicht, da hatte die "Mutter" mich als Vater für ihr Kind ausgesucht....
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#20
Deinen Anwalt kannst Du vergessen. Der versucht gerade tief in Deine Tasche zu greifen. Nur weil Deine EX auch das ABR hat heißt es nicht das man es ihr einfach wegnehmen kann. Wenn Du jetzt das ABR verlierst weißt Du bei wem Du Dich bedanken kannst.

Ein Gutachten wird nicht von einem Experten geschrieben sondern nur von jemanden der sich für einen Experten hält Wie schon geschrieben wenn Du nicht die Helferindustrie auf Deiner Seite hast brauchst Du es gar nicht versuchen ihr das ABR zu entziehen.

Unser Skipper hätte dir sicher Briefe verfassen können mit denen Du Dich bei der Richterin richtig beliebt ( eingeschleimt ) hättest. Dafür ist er hier bekannt.

Deine Aufgabe jetzt Du brauchst eine Handfeste gerichtliche Umgangsvereinbarung. Dazu findest Du hier reichlich und lass Deinen Stümper zu Hause mach es alleine. Zeig der Richterin das Du dazu in der Lage bist. Die ist nicht besonders teuer wirst Du aber noch brauchen da verreißen es die meisten Mütter. 
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#21
Hallo Anzulo,

(18-01-2015, 15:08)Anzulo schrieb: Ich habe Nachweise über Ihre psychichen Erkrankungen.
Das ist ein Hauptproblem, dass diese Nachweise oder/und Zeugenaussagen ein Familiengericht in der Regel nicht interessieren. Da wird eben nicht wie in einem Strafverfahrem sorgfältig ermittelt, wenn es der Richter (wie fast immer) nicht als notwendig erachtet.
Die KM kann übrigens folgenlos jede Begutachtung ablehnen, zudem müsste das Gericht z.B. den behandelnden Psychologen finden und von seiner Schweigepflicht entbinden (KM wird es kaum tun).
Eine erfolgreiche Verbesserung des Zustandes einer BL-Mutter funktioniert ausschließlich mit deren Einverständnis auf freiwilliger Basis. Bei BL allerdings störungsbedingt eher unwahrscheinlich ...
Hat die KM Medikamente genommen ?
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Dir gefordertes Gutachten die Erziehungsunfähigkeit der KM ergäbe, ist sehr gering.
Von der Dauer und den Kosten (in 4-stelliger Höhe, die Du zu tragen hättest) ganz abgesehen.

Auch in meinem Fall sah das Gericht davon ab, sich näher mit der psychischen Vorgeschichte incl. Drogenvergangenheit der KM zu beschäftigen.
Es ging immer nur um die so genannte Kooperationsfähigkeit der Eltern, aber niemals um eine mögliche Gefahrenabwendung gegenüber dem Kind.
Falsche Missbrauchsbeschuldigungen sind per se schon ein deutlicher Hinweis auf eine Erziehungsunfähigkeit gepaart mit großen Gefahren für eine zukünftige gesunde Entwicklung des Kindes.
Das wollten aber weder die Gerichte noch die Helferindustrie zur Kenntnis nehmen.

Wie ist der aktuelle Stand bei Dir ?
Wie weit ist die KM weg gezogen, welche Umgangsregelung auf welcher Basis existiert, wann war der letzte Kontakt zum Kind ?
Gibt es am Wohnort der KM für das Kind vorteilhafte soziale Kontakte ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#22
180Km Umzug, Umgangsregelung gibt es nicht, Mutter verweigert den Umgang.
7 Wochen her das ich die Kleine gesehen habe.

Warum gehst du davon aus, das das Gutachten für sie positiv ausfallen würde?
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#23
(18-01-2015, 16:24)Anzulo schrieb: In diesem Fall nicht, da hatte die "Mutter" mich als Vater für ihr Kind ausgesucht....

Sehr wahrscheinlich. Aber:

Wenn du so JA und Richter antwortest, geht das nach hinten los. Vom Mann wird erwartet, dass er zu dem steht, was er macht. Im Gegensatz zur Frau, die grundsätzlich Opfer ist. Von Kachelmanns Opferabo der Frauen hast Du sicher gehört. Ich schrieb schon früher meine Interpretation hier "Ehe und Kinderkriegen sind in D schadenstiftende Ereignisse, für die der Mann schadensersatzpflichtig ist" . Selbst wenn die Tatsachen belegbar anders sind, wirst Du dieser Haltung begegnen. Und Ämter und Richter werden Dir zeigen, dass sie darin die Definitionsmacht haben. 
Lass so etwas einfach stehen und kümmer Dich um die Angelegenheiten des Kindes. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#24
(18-01-2015, 16:49)Anzulo schrieb: Warum gehst du davon aus, das das Gutachten für sie positiv ausfallen würde?

Das Gutachten wird von der Richterin bestellt, die legt inoffiziell auch fest was drin stehen soll.

180km weit weg willkommen im Club. Dann sollte in der UV auch vereinbart werden das sie Dir entgegen zu kommen hat. Wenn Du nicht genug Geld für regelmäßige Umgänge hast dann ab zu Jobcenter aufstocken. Auch für dieses Thema haben wir hier Experten die dich beraten können. Es steht aber auch schon alles im Forum einfach lesen.  
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#25
(18-01-2015, 16:49)Anzulo schrieb: Warum gehst du davon aus, das das Gutachten für sie positiv ausfallen würde?

Du gehst wahrscheinlich davon aus, dass begutachtet wird, bei wem das Kind besser aufgehoben ist.

Das war damals auch meine Erwartung. 

Tatsächlich geht es darum, ob man der Mutter das Kind wegnehmen muss, obwohl es umfangreiche Hilfen gibt, die sie in Anspruch nehmen kann. Und da sind die Hürden riesig. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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