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kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen?
#1
hallo zusammen,

und zwar geht es um folgendes:

ich habe das sorgerecht für beide kinder bekommen,meine ex und ich sind seit knapp 9 monaten getrennt.

sie ist im haus geblieben und ich habe mir eine 3 zimmerwohnung gesucht mit den kindern.

von anfang an wollte sie so gut wie nichts rausrücken,auch nicht die küche,die ich gekauft habe.

nun ist es aber so,das ich die küche zugesprochen bekommen habe,nach langem hin und her.

meine frage wäre jetzt:kann sie dagegen nochmal angehen,obwohl es per familiengericht entschieden ist,das ich die küche bekomme ????


genauso ist es mit dem großen pool,den hab ich damals von meiner schwester geschenkt bekommen für die kinder.sie rückt ihn nicht raus,und kommt mit einem blöden argument.Confusedie stellt ihn bei sich auf,die kinder könnten ja dann zum baden vorbei kommen.

muss sie den pool nicht rausrücken??

ich hoffe auf schnelle antwort

danke im voraus
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#2
Sie kann innerhalb der Frist Berufung einlegen. Ist die Frist verstrichen, geht das nicht mehr. Dann solltest du zur Vollstreckung schreiten. Nicht zu lange warten.
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#3
@Jesse: Ich behaupte mal, es melden sich hier nur sehr wenige auf Deinen Beitrag, weil sie es nicht verstehen können, warum Du aus dem Haus abgehauen bist. p hat Dir in seiner üblichen klaren Art zu verstehen gegeben, wie die Sache rechtlich ablaufen kann.
Zahlt denn Deine Ex, die sich in dem Haus nun wohlfühlt, auch regelmäßig Unterhalt für die Kinder?
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#4
väter, bei denen die kinder wohnen und leben dürfen, haben keinen leichten stand und bekommen praktisch keine unterstützung. das jugendamt essen kündigt zum beispiel die beistandsschaft auf und sie haben dafür auch ein extraformular. es ist zwar unverständlich, aber es gibt eben große unterschiede hinsichtlich der unterstützung. es gibt auch fälle, wo die mutter aus boshaftigkeit nichts unterschreibt und die kindergeldkasse sich weigert, dem vater das kindergeld zu überweisen. das setzt sich dann so fort. das ist, wie ich meine, völlig frustierend.
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#5
@blue

sie wäre nicht aus dem haus,und der kinder wegen,bin ich gegangen,denn sie müssen nicht mehr mitbekommen als nötig.ich denke jede person hätte das so gemacht,denn bis sie aus dem haus gegangen wäre,wäre es nur noch mehr zum streit gekommen und das muss man den kindern nicht zumuten.und deswegen nicht auf einen beitrag zu antworten,weil ich meine kinder schützen wollte,fände ich dann ziemlich daneben.
unterhalt zahlt sie seit 2 monaten nicht mehr,aber das ist wieder eine andere sache
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#6
Ich kann verstehen, dass Du nicht alles hier schreiben möchtest oder kannst.
Kannst mir ja mal über die Foren Mail was schreiben.

Doch Du schreibst:
(03-06-2009, 20:15)Jesse schrieb: sie wäre nicht aus dem haus,
Wem gehört das Haus? Grundbuch-mäßig?
Weiterhin ist sie verpflichtet, für den Barunterhalt für die Kinder aufzukommen.
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