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Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge
#1
Pressemitteilung Nr. 3/15 vom 18.02.2015


Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbe...en-werden/
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#2
Genau deswegen war ich auch vorm Arbeitsgericht. Leider war beim Termin dann die Pfändung schon zu Ende weswegen ich meine Klage zurück zog.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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