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Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ?
#1
ich werde aus diesem Zahlenwirrwarr nicht schlau, werden meine Mietkosten wegen Umgang hier nur anteilig übernommen ?


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#2
Soweit ich das sehe werden die Mietkosten nach Anteilen aufgeteilt, d.h. an den Tagen,wo Kids da sind, ein Teil zu ihnen verschoben.
Die Gesamtsumme aller Mietanteile müsste deiner Gesamt-Miete entsprechen. Oder?
Beim Gegenrechnen ergeben sich Differenzen nach dem Komma.

Auch die Beträge (Feb 48) bzw. (Mär 70,45) lassen sich nicht durch 8,90€ Tagesatz teilen. Was das soll, verstehe ich nicht. In welcher Alterspanne = Regelsatzhöhe sind die Kids?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
der kleine ist 8, der grössere 14...

die Miete beläuft sich auf 513,40 incl. Nebenkosten

da ist noch mehr Papier mit exakten Auflistungen, weiß aber nicht ob das wichtig ist, ich dachte das könnte man vielleicht auch in diesen beiden erkennen...
soll ich die andern auch uppen ?


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#4
sorry, wegen 20 min Zeitüberschreitung konnte ich oben nicht vervollständigen, muss ich hier weitermachen

ist die Auflistung für Januar

scheint dann wohl so zu sein wie du bereits vermutet hast, die Gesamtsumme der Mietanteile enspricht der tatsächlichen Miete...


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#5
Die Mietkosten werden nur auf die Personen der BG verteilt. Bei temporären BGs eben in Abhängigkeit ihrer Verweildauer in der BG. Solange die Summe stimmt ist alles in Ordnung und das tut sie ja: 513,46 EUR.
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#6
ok, danke.

mal etwas abstruses... können die einem einen Strick daraus drehen wenn man sich partout weigert dem JC die Heiz-und Stromkosten der Stadtwerke auszuhändigen ? Aus nur mir bekannten Gründen finde ich dass die das nichts angeht und die ihre Berechnungen dann eben ohne die Heizkosten durchführen müssen, oder ?
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#7
Naja...@iglu

Wenn 100% der Mietkosten übernommen werden, ist dem Einzelnen erstmal gedient.

Aber "In Ordnung" ist das noch lange nicht. Es ist lediglich die derzeit dominant im Amt herrschende Auslegung der Gesetzeslage. Ich finde das nicht in Ordnung - denn Kinderzimmer werden den ganzen Monat vorgehalten und nicht "tageweise angebaut" wie Flüchtlingszelte. Es gibt genügend Urteile, dass Wohnkosten "unabhängig von der Nutzungsintensität" nach Köpfen zu teilen sind. D.h. 3 Familienmitglieder = 3 Teile. Diese Sondermaßnahmen für Trennungskinder sind asozial. Wie dem auch sei - wir haben da ein paar "Prinzipien"-klagen am Laufen....

@pudding
Die Heizungskosten sind Teil der tqtsächlichen "Aufwendungen" für die warme Wohnung. Also musst du die schon bekanntgeben, bzw. Rückzahlungen führen zur Senkung der Aufwendungen. Da wird dir ein Strick daraus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Ich sehe da kein Problem. Wer sich gerne mit akademischen Diskussionen die Zeit vertreibt, kann das tun. Abgesehen davon dürfte das juristisch auch keinen Erfolg haben.
Bedarfe und Kosten müssen nun einmal für jedes Mitglied einer BG einzeln aufgeschlüsselt werden. Das ist ein sozialrechtliches Prinzip, an dem nun ohne Weiteres auch nicht zu rütteln ist.

Er und seine Kinder bekommen bedarfsgemäß und bedarfsgerecht die Kohle. Wo das nun an welchem Wochentag hingerechnet wird, ist ja nun wirklich wurschter als wurscht.

@pudding

Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten die zur Berechnung notwendigen Informationen mitzuteilen und zu belegen.
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#9
(10-06-2015, 21:05)sorglos schrieb: Die Heizungskosten sind Teil der tqtsächlichen "Aufwendungen" für die warme Wohnung. Also musst du die schon bekanntgeben, bzw. Rückzahlungen führen zur Senkung der Aufwendungen. Da wird dir ein Strick daraus.

wie aus der Auflistung hervorgeht kommen da keinerlei pauschale Vorrauszahlungen für irgendwelche Heizkosten vor. Wenn JC diese nicht berücksichtigt bekomme ich sie auch nicht. Daher können sie auch nichts überzahlen was ich dann eventuell irgendwann zurückzahlen müsste.

Das geht nun schon ein paar Jahre so und niemanden hats je gejuckt. Aber plötzlich habe ich nun eine Klette am Hals die es ganz genau wissen will und ich frage mich was das soll...

Was kann denn passieren, kürzen die dann tatsächlich die Leistung ? Wegen Heizkosten die sie nicht leisten müssen ?
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#10
Die Kosten der Unterkunft (KdU) setzten sich aus unterschidlichen Positionen zusammen. Sie werden auch hier in NRW in den Bescheiden nicht einzeln ausgewiesen.

Aber...

Einige Posten der KdU sind länger fest, andere ändern sich, ablesbar in Jahreabrechnungen. Das JC vergleicht die diesbezüglichen pauschal monatlichen Vorrausszahlungen(enthalten in den KdU) mit den tatsächlichen Kosten aufgrund vorzulegender  Jahresabrechnungen. Daraus folgen dann vom JC Rückzahlung-  bzw Nachzahlungsansprüche des 'Kunden', evtl. Anpassungen der Vorauszahlungen.

-

In dR wird der maximal der BG zustehende Wohnraum bzw die Miete angenommen. Mit andren Worten: Das JC finanziert Leerstand, wenn die Kids nicht da sind.

Anderes sähe/sieht es aus, wenn das JC nur minimalen Wohnraum, also nur für den Vater allein, zugründe legt. DAS wäre/ist angreifbar, weil dann Wohnraum und Miete auf Personen umgelegt wird, auf die nur eine Person Anspruch hat. Dieser min. Wohnraum wäre dann nicht 'artgerecht'. Big Grin Also bei lütten Babys wäre das uU noch vertretbar, die am WE auf dem Sofa im Wohnzimmer nächtigen, aber bei...

Zur Praxis der Max-Berechnung der Mieterstattungen sehe ich keine handhabbare Alternative, eben WEIL nicht dem Aufenthalt der Kinder entsprechend an- bzw zurückgebaut werden kann Es bleibt also nur, den max. zustehenden Wohnraum und seine Miete anzusetzen.

Die unterschiedliche Praxis der JC zeigt deutlich die Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten, die der Gesetzgeber mit heißer Nadel verursacht hat.

S.       
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#11
(10-06-2015, 21:22)pudding schrieb: wie aus der Auflistung hervorgeht kommen da keinerlei pauschale Vorrauszahlungen für irgendwelche Heizkosten vor. Wenn JC diese nicht berücksichtigt bekomme ich sie auch nicht. Daher können sie auch nichts überzahlen was ich dann eventuell irgendwann zurückzahlen müsste.


Die Frage ist, wie die Abgeltung der Heizkosten gegenüber dem Vermieter mietvertraglich geregelt ist. In einem meiner Schreiben
an das Jobcenter liest sich das so:

Den geforderten monatlichen Heizkostennachweis kann ich Ihnen nicht übermitteln, da ich mit dem Vermieter die Zahlung einer Betriebskostenpauschale vereinbart habe.
Das ist auch laut Bundessozialgericht auch zulässig (BSG 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14 AS 151/10 R v. 24.11.2011) und ein monatlicher Heizkostennachweis daher nicht erforderlich. Den monatlichen Heizkostenanteil entnehmen Sie bitte der Ihnen am xx.yy.zzzz ausgehändigten Fotokopie des Mietangebotes.

Also wenigstens eine Jahresabrechnung als Nachweis von dem Energieversorger sollte der Vermieter einem schon aushändigen können.

Was die anteiligen KdU angeht, habe ich vor dem Sozialgericht in einem Vergleich mal die Übernahme der Kosten nach Wohngeldtabelle +Sicherheitszuschlag für (aufgerundet) Anzahl Kinder geteilt durch zwei erstritten. Die Richterin war keine Freundin von schlüssigen Konzepten. Big Grin
Die Rechtsprechung ist da leider recht divergent. Das geht von "kommt gar nicht in Frage, da steht die Bude ja dauernd leer" (SG Reutlingen) bis etwa Kostenübernahme des monatlichen hälftigen Wohnraummehrbedarfs je weiterer Person nach Wohnbauförderungsgesetz (LSG NDS-Bremen, LSG Schleswig Holstein).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
meine Energiekosten sind ca. 30,- Monat, über einen Dauerauftrag werden von mir aber jeden Monat 100.- an die Stadtwerke überwiesen, so daß ich jedes Jahr eine Nachzahlung von denen bekomme. Kann mir sowas zu meinem Nachteil ausgelegt werden ?
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#13
Ich weiß nicht, was du da für komische Sachen am Laufen hast. Aber wenn das Amt dir nur die Bruttokaltmiete erstattet, sollte das kein Problem sein.
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#14
(11-06-2015, 11:03)raid schrieb: Meine Stromkosten liegen übrigens bei 20 Euro mtl.  Cool

ups, noch einer der von Elektro Ahnung hat, Glückwunsch ! Wink
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#15
(11-06-2015, 10:40)pudding schrieb: meine Energiekosten sind ca. 30,- Monat, über einen Dauerauftrag werden von mir aber jeden Monat 100.- an die Stadtwerke überwiesen, so daß ich jedes Jahr eine Nachzahlung von denen bekomme. Kann mir sowas zu meinem Nachteil ausgelegt werden ?

Kommt darauf an, ob du auch mit Strom heizt oder dein Badewasser mit Strom erwärmst. Wenn nicht,
dann nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
(11-06-2015, 12:00)Sixteen Tons schrieb: Kommt darauf an, ob du auch mit Strom heizt oder dein Badewasser mit Strom erwärmst. Wenn nicht,
dann nicht.

ja, das Badewasser ist stromabhängig, aber mir ist nicht klar auf was du aufmerksam machen möchtest...  das JC ist bei mir noch nie, weder für Gas noch Strom aufgekommen, da ich die Rechnung der Stadtwerke bisher nie vorlegen musste.
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#17
(11-06-2015, 12:22)pudding schrieb: ja, das Badewasser ist stromabhängig, aber mir ist nicht klar auf was du aufmerksam machen möchtest

Strom für Warmwasser gehört zu den Heizkosten, die der Leistungsträger übernehmen müsste.
Noch nie von Warmwasserpauschale in dem Zusammenhang gehört?
Das ist ein Begriff für einen Mehrbedarf, weil das mit den Mitteln für Haushaltsstrom aus der Regelleistung nicht mehr bedient wird. Die Pauschale macht für eine alleinstehende Einzelperson ca. 10 Euro pro Monat aus. Für BG-Mitglieder und Kinder gelten andere Werte. Wenn die Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung höher sind als die pauschalierten Erstattungsbeträge und du die erstattet haben möchtest, mußt du sie nachweisen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#18
scheixxwas auf die paar Kröten mir wärs viel lieber wenn die erst gar nichts davon mitkriegen würden... ich-mag-es-einfach-nicht ! punkt.
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#19
(11-06-2015, 14:33)raid schrieb: 15 Euro - nur paar Kröten? 

hm, ich fürchte ich kapiere den Witz nicht... sieht so aus als ob du glauben würdest dass das viel Kohle wär, oder irre ich mich jetzt ?

selbst 180 pro Jahr sind mir völlig schnuppe im Vergleich zu meinem gestörten Seelenfrieden.
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#20
4 Tage ???? raid, du bist gut Rolleyes
na dann wunderts mich gar nicht wo die ganze Knete herkommt die du immer regelmäßig im Wald vergraben musst Big Grin
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#21
büdde 1x abtrennen in die Quasselecke Mods
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