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Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten
#1
Question 
Ein freudiges Ereignis ist eingetreten, mein Sohn hat vor dem allgemeinen sozialen Dienst gesagt, dass er bei mir wohnen will. Da er fast 15 ist, sieht der soziale Dienst keine Probleme. Da ich meine Ex kenne und sie mir schon mitgeteilt hat, dass sie den Aufenthalt nur dulden wird, sehe ich schon Probleme auf mich zukommen. Sein neuer Wohnort liegt dann ca. 15 km von seinem alten Lebensmittelpunkt entfernt und ist relativ gut über den ÖPNV zu erreichen. Somit kann eigentlich sein altes soziales Umfeld bestehen bleiben.

Von der Mutter hatte ich folgende gefordert:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Krankenkassenkarte
- anliegende Arzttermine
- anliegende Schultermine
- Einverständniserklärung, dass das Kind bei mir lebt

Erhalten habe ich eine Kopie des Persos, Krankenkassenkarte, Impfbuch und Termine.

Er ist jetzt bei mir eingezogen und hat seine Sachen mitgebracht. Jedenfalls soweit er sie ausgehändigt bekommen hat. Ich werde mich nächste Woche mit meinem Anwalt treffen, da ein Titel existiert.

Ich wollte ihn eigentlich nächste Woche bei mir melden. Kann ich das überhaupt ohne Personalausweis?
Was ist mit Kindergeld? Laut Auskunft der Familienkasse muss er erst bei mir gemeldet sein.
Welche Papiere kann/muss ich noch anfordern?
Was ist mit dem Eigentum des Kindes? Er hat Geld zur Konfirmation bekommen, was ihm verweigert wird mit der Begründung, dass ich es ausgeben könnte.
Was muss ich noch machen? Was sollte ich noch tun?
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#2
Der Ausweis ist wichtig, den hat sie auszuhändigen. Sonst geht auch die Ummeldung nicht. Ebenso muss der Unterhaltstitel ausser Kraft gesetzt werden, mündliche Beteuerungen genügen da nicht. Kindergeld: Ja, erst wenn er offiziell bei dir wohnt.

Das mit dem Geld ist witzig und typisch für die Vorfahrtmentalität gewisser Damen. Genausogut kann man sagen, dass sie es nicht behalten soll, weil sie es ausgeben könnte. Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie soll erst mal eine schriftliche Bestätigung über die Höhe und Herkunft des Geldes anfertigen, die ihr beide unterschreibt. Dann kann es kein Elternteil verschwinden lassen.
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#3
Die Anmeldung hat deklaratorischen Charakter: Es wird angeziegt, was tatsächlich ist: Das Kind wohnt bei Dir. Insofern wird die Behörde sie mMn auch nicht verweigern können.

Das Kindergeld ist an den auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, unabhängig davon, wo es gemeldet ist. Gib der Familienkasse den Wechsel bekannt - die wird die Zahlungen an die Mutter dann sofort stoppen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Der Perso ist ein amtlicher Ausweis, der darf nichtmal kopiert werden, soviel dazu.
Geburtsurkunde kannst du zur Not auch selber anfordern beim Bürgeramt.
Sollte Sie den Perso nicht rausrücken, kannst du einen Reisepass beantragen, der gilt stellvertretend als Perso mit der Möglichkeit, ins EU Ausland zu verreisen.

Die Einverständnisserklärung, joa. Da der Sozi im Umzug involviert ist, wird er denke ich mal auch vom Willen des Kindes kenntniss haben und das ebenfalsl mit der Mutter angesprochen haben daher wird man dir daraus keinen Strick drehen können.
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#5
p__ schrieb:... Genausogut kann man sagen, dass sie es nicht behalten soll, weil sie es ausgeben könnte. Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie soll erst mal eine schriftliche Bestätigung über die Höhe und Herkunft des Geldes anfertigen, die ihr beide unterschreibt. Dann kann es kein Elternteil verschwinden lassen.
Ich habe meinem Sohn schon den Vorschlag gemacht, dass sein Opa das Geld verwaltet. Dem würde ich noch vertrauen. Leider scheint da wohl schon Stimmung gegen ihn gemacht worden zu sein. Ich könnte echt *k*****! Bisher habe ich es immer vermieden ihn in die Streitigkeiten zwischen mir und meiner Ex mit hinein zu ziehen. Das kann man aber auch gerne ändern Dodgy

(21-06-2015, 11:16)wackelpudding schrieb: Das Kindergeld ist an den auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, unabhängig davon, wo es gemeldet ist. Gib der Familienkasse den Wechsel bekannt - die wird die Zahlungen an die Mutter dann sofort stoppen.
Das widerspricht jetzt etwas der telefonischen Auskunft der Familienkasse. Aber ich habe ja in den letzten Jahren auch lernen dürfen, dass mündliche Auskünfte und Absprachen nichts wert sind. Von irgendwo kommt immer ein Zeuglein her oder es war nie so gemeint, wie es gesagt wurde. Deswegen werde ich auf alle Fälle die Familienkasse informieren. Irgendwo hatte ich gelesen, dass sie die Auszahlung sperren können bis alles geklärt ist.

(21-06-2015, 13:17)Surajin schrieb: Die Einverständnisserklärung, joa. Da der Sozi im Umzug involviert ist, wird er denke ich mal auch vom Willen des Kindes kenntniss haben und das ebenfalsl mit der Mutter angesprochen haben daher wird man dir daraus keinen Strick drehen können.
Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass sie unterschrieben wird. Ich dachte, ich versuche es einfach einmal. Big Grin Das Amt ist ja informiert, die haben mich beim Gespräch doch tatsächlich gefragt, warum ich überhaupt mit dem Kind da bin. Weil ja die Mutter zugestimmt hat. Tja, wie oben bereits geschrieben ... mündlich.

Ich werde auf alle Fälle nächste Woche die Familienkasse anschreiben. Ummeldung probiere ich auch. Dann habe ich wenigstens schriftlich und nachweisbar vorliegen. Eine andere Wahl habe ich eigentlich nicht.
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#6
Hast du das ABR? Zumindest geteiltes?
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#7
(21-06-2015, 15:36)BackPort schrieb: ...dass sie die Auszahlung sperren können bis alles geklärt ist.

Müssen! Sie dürfen nicht an jemanden auszahlen, in dessen Haushalt das Kind nicht tatsächlich lebt und sie davon Kenntnis haben. Im übrigen verstößt die Mutter gegen Steuerrecht, wenn sie den Auszug ihres Kindes nicht unverzüglich an die Familienkasse meldet und macht sich ggf. wg. Betruges strafbar, wenn sie weiterhin Kindergeld bezieht. Kannst Du ihr ja als Tip geben...

Und stell den Kindergeldantrag, der Zeitpunkt des Einsetzens der Leistungen ist (auch) von der rechtzeitigen Antragstellung abhängig

(21-06-2015, 15:36)BackPort schrieb: Ummeldung probiere ich auch. Dann habe ich wenigstens schriftlich und nachweisbar vorliegen.

Nimm Dein Kind mit zur Meldebehörde, wo es persönlich eine schriftliche Erklärung abgibt, dass es bei Dir wohnt. Die Meldeangelegenheiten sind ja von Länderzuständigkeit in Bundeszuständigkeit übergegangen und der deklaratorische Charakter ist eindeutig, d. h. die Behörde hat mMn da gar keinen Spielraum und muß die tatsächlichen Verhältnisse verwaltungstechnisch abbilden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Da muss ich etwas weiter ausholen - sie ist der Meinung, dass sie das alleinige ABR hat. Wir hatten einen kleinen Streit über das ABR, der mit einem Vergleich endete. Formulierung - Kind hat weiterhin Lebensmittelpunkt bei der KM - daraus hat sie dann wohl abgeleitet, dass sie das alleinige ABR hat. Und gleich zum Anlass genommen, um mir den Urlaub mit meinen Sohn zu verbieten. Unter Androhung von Polizei usw.

Und jetz duldet sie gnädigerweise den Aufenthalt, da sie das ABR hätte. Tja, ich war nie der Meinung, dass es so ist. Und jetzt hat es mir mein neuer Anwalt auch noch einmal bestätigt.

Mit der Nummer wird sie sicher wieder ganz schnell kommen. Spätestens, wenn sie feststellt, dass ich dann ja auch kein Unterhalt zahlen werde Angel

@wackelpudding: Du hast mir gerade ein breites Grinsen ins Gesicht gezaubert. Da sie mir aber nichts glaubt und nur sie recht hat, sehe ich leider keine Möglichkeit, sie vor eventuellen Problemen zu bewahren Wink
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#9
(21-06-2015, 13:17)Surajin schrieb: Der Perso ist ein amtlicher Ausweis, der darf nichtmal kopiert werden, soviel dazu.

Also ich habe mir bereits mehrfach von der Krankenkasse (kostenlos) als auch vom Bürgeramt (kostenpflichtigt) geglaubigte Kopien von inländischen als auch ausländischen Ausweisen anfertigen lassen.

Ich vermute mal das das zumindest das Bürgeramt nicht gemacht hätte wenn es verboten wäre.

PS. In einem Copyshop habe ich mal erlebt das man mir keine einseitigen sw Kopien von Geldscheinen aus etwa dem Jahre 1950 oder 1960 (frühe Geldscheinvariante eines seit ca. 25 Jahren nicht mehr bestehenden Landes) anfertigen wollte. Vermutlich gibt es bei diesem Thema Kopie von Geldscheinen rechtlich gesetzte Grenzen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#10
In das Sorgerecht (dazu gehört das ABR) kann nur mittels Gerichtsbeschluß eingegriffen werden; soweit also seinerzeit der Aufenthalt durch Vereinbarung geregelt wurde, stellt dies keinen Sorgerechtseingriff dar. Somit habt ihr weiterhin gemeinsames ABR.

Ich halte es ohnehin für irrelevant, welche Vorstellung die Mutter oder auch Du vom Ort des Aufenthalt Eures Sohnes haben. Google ´mal nach § 9 (3) FamFG. Dies bedeutet, dass ein 14Jähriger selbst bei Gericht einen Antrag zu seinem Aufenthaltsort stellen kann. Das Gericht wird dem Antrag stattgeben, sofern daraus keine Kindeswohlgefährdung resultiert.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
(21-06-2015, 10:27)BackPort schrieb: Was muss ich noch machen? Was sollte ich noch tun?
Erwägen dein Arbeitszimmer und deinen darin stehenden Büroschrank verschlossen halten. Es wäre doch nicht gut wenn da was abhanden kommt oder manipuliert wird. Evtl. kommt dich oder deinen Sohn dien Ex ja mal besuchen wenn du (noch) nict da bist. Man(n) muss die Ex ja nicht in Versuchung bringen.
Die Tür vom Arbeitszimmer am besten v on außen mit einen Knauf und innen mit einer Türklinke versehen. Für das einzubauende Schloss eines wählen welches sich selbst abschließt wenn man diue Tür zu zieht.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#12
Aha, Verfahrensfähigkeit also. Kannte ich noch nicht, aber ich bin sowieso davon ausgegangen, dass ab 14 der Wille des Kindes zählt. Wurde mir auch von Freunden so geschildert, die ähnliches mit ihren Kindern erlebt haben.

Übrigens, Büro oder Arbeitsplatz habe ich nicht. Meine wichtigen Dokumente liegen entweder eingescannt auf der Festplatte oder sind an einem "vertrauenswürdigen" Ort eingelagert. Meine Nachbarn sind neugierig und vorgewarnt und in der Wohnung lebt noch mein Torwächter. Big Grin
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#13
Erst mal solltest du gar nichts tun !
Funkruhe wie im WK II einhalten !!!
Wenn Kind bereits einige Wochen - und nicht nur während der Sommerferien - bei dir ist, kannst du aktiv werden.
Ansonsten drohen dir viele Diskussionen mit JA und FG.
Einige Wochen nach den Sommerferien kannst du das Wort Kontinuitätsprinzip permanent erwähnen.
Das Kindergeld etc. geht teilweise rückwirkend an dich.
Die KM muss das zu viel erhaltene Kindergeld dann leider an die Kasse zurück zahlen.
Gleichzeitig wird sie dir den Hals umdrehen ....
Papiere kannst du später noch klären.
KM und JA etc fänden es übrigens wesentlich besser für Kind, wenn du mehr arbeiten würdest und Kind in betreutes Wohnen könnte.
Auf deine Kosten natürlich.
JA würde dann daran noch Geld verdienen ...
Also eine win-win Situation für alle ausser dich.

Notfalls Urlaub in Deutschland machen.
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#14
Wenn ein 14jähriges Kind bei seinem Vater leben will, dies klar zum Ausdruck gebracht hat und durch Umzug schlüssig gehandelt, ist die Sache gelaufen. Zumal hier ja bereits der ASD mit im Boot ist.

Das einzige, was noch etwas ändern könnte, wäre ein Meinungswechsel von Junior. So wie die Mutter agiert, ist der aber wohl nicht zu erwarten.

@BackPort kann alles Notwendige tun, wenn er sich seines Kindes sicher ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(22-06-2015, 09:00)hans2000 schrieb: Die KM muss das zu viel erhaltene Kindergeld dann leider an die Kasse zurück zahlen.

Und Du darfst darauf warten, dass sie es macht. Vorher bekommst Du das Geld nicht.

Grund, irgend etwas abzuwarten sehe ich wie WP auch nicht.
Als Mein Sohn zu mir zog, habe ich nur ein Mal nach Papieren gefragt. Was ich nicht bekam habe ich als "verloren" gemeldet und neu ausstellen lassen. Ich hatte dann allerdings auch das alleinige ABR.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#16
(22-06-2015, 11:02)karlma schrieb:
(22-06-2015, 09:00)hans2000 schrieb: Die KM muss das zu viel erhaltene Kindergeld dann leider an die Kasse zurück zahlen.

Und Du darfst darauf warten, dass sie es macht. Vorher bekommst Du das Geld nicht.

Falsch.
Kindergeld kriegst du auch wenn die KM nicht an die Kasse zurück zahlt.
Falls der ASD seine Meinung ändert, gibt es doch noch Stress.
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#17
Ich habe damals 4 Monate darauf warten dürfen, weil die Mutter vorher nicht zurück gezahlt hat.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#18
Das war keine spontane Entscheidung von ihm. Vor fast einem Jahr hat er angefangen Fragen zu stellen. Und immer wieder habe ich ihn ermuntert mit seiner Mutter zu reden. Und solange sie weiterhin glaubt totale Kontrolle, Misstrauen, Vorwürfe, Drohungen und Schuldzuweisungen sind die Mittel zum Erfolg, muss ich mir keine Gedanken machen. Und wie gesagt, wir waren beim ASD. Und dort hat er auch erzählt, dass er sich schon länger mit dem Gedanken beschäftigt.

Das Geld (von mir gezahlter Unterhalt und Kindergeld) brauche ich nicht. Wir würden auch ohne sehr gut über die Runden kommen. Aber - wenn ich sehe, dass mein Sohn zwei Sporttaschen mit Wäsche mitbringt, dovon die Hälfte zerissen ist, dann frage ich mich wofür ich Unterhalt gezahlt habe. Und wenn ich höre, dass der Junge, auf die Frage, ob er sich neue Wäsche kaufen darf, die Antwort bekommt - Wir haben kein Geld dafür - dann frage ich mich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Und ich liege deutlich über DT Stufe 1. Aber das fragen sich sicherliche Forumsmitglieder... (gibt es eigentlich auch Frauen hier?) Und wieso kann eine KM, die gemäß Gesetz als arm gilt, zusammen mit einem Partner, der maximal 1500,- verdient, zusammen ein Haus finanzieren, zweimal im Jahr in den Urlaub fahren und sich ein neues Auto kaufen?
Alles Gründe, warum ich hier sofort agieren werde. meinetwegen kann das JA/ASD/usw. quer schießen. Solange das Geld nicht an die KM ausgezahlt wird, denn ich habe keine Lust im nachhinein einen weiteren Zivilprozess anzustreben. Auch einer (vermeintlich) nackten Frau kann man nicht in die Taschen greifen. Da kann man(n) ewig warten.

Und wir haben in diesem Jahr keinen "großen" Urlaub geplant. Ich bin sowieso eher ein Fan von Deutschland, da können wir uns wenigstens noch spontan auf den Weg machen Wink Da brauche ich keine Papiere. Und sollte es so mit dem Geld funktionieren, wie es mir vorstelle, gehe ich ganz gemütlich den offiziellen Weg. Schreiben mit Fristsetzung, wenn es nicht funktioniert bitte ich den ASD um Vermittlung. Verloren gehen können die Papiere dann immer noch. Big Grin
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#19
(22-06-2015, 11:51)hans2000 schrieb: Falls der ASD seine Meinung ändert, gibt es doch noch Stress.

Weshalb sollten die sich selber stressen? Das ist ein schöner einfacher Fall - erfolgreich durchgeführt. Nee, unnütze Arbeit mögen die auch nicht und verlieren genau sowenig. Auf das Prinzip Beamten-Mikado kann man sich im öffentlichen Dienst im Großen und Ganzen schon verlassen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Wink 
Hallo Ihr Lieben,
mein Termin beim Amtsgericht nähert sich. Diesmal wegen KU. Und nachdem ich meinen Anwalt gewechselt habe und anscheinend nicht wieder auf meine "geliebte" Richterin treffe, werde ich mit einem guten Gefühl hinfahren. Big Grin


Und, was viele von euch freuen dürfte - ich habe die KM verklagt. Angel  Laut gegnerischer RAtin bin ich hochgradig böse, da die KM todkrank ist, ihr Lebensgefährte arbeitslos und sie plötzlich auch nicht mehr Besitzerin, sorry Eigentümerin, ihres Hauses ist. Also könne man weder verlangen, dass sie mehr arbeitet, noch Kürzungen des Selbstbehaltes vornehmen und erst recht keinen Wohnwert hinzurechnen. Die KM hat also sooo wenig Geld, dass sie als arm zu gelten hat. Angry


Naja, jedenfalls haben sie es geschafft, das (vermutete) Einkommen von über 2500,-€ auf unter 1000,-€ herunter zu rechnen.
Dumm nur, dass die RAttin in ihrem ersten Schreiben zum Einkommen ihrer Mandantin geschrieben hat, das EXe neben dem Eigentum auch weitere Einkünfte hat.
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#21
Wenn die Mütter Unterhalt zahlen sollen, werden auch Richter eher weich wie bei Vätern. Klagen würde ich nur, wenn auch handfeste Chancen habe, auch wirklich etwas zu bekommen. Ansonsten entstehen nur Kosten. Sind die 2500.- irgendwie fundiert? Hat sie mal Belege, gar eine Gehaltsabrechnung vorgelegt?
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#22
Wenn Mutti das Haus verkauft hat (an Lebensgefährten oder sonst wen), dann zählt auch der Betrag zum Einkommen, um den der Verkaufserlös die Anschaffungskosten überstiegen hat. Möglicherweise geht es um gemischte Schenkung!

Wenn Alte was verschenkt, darf das nicht zu Lasten des Kindes gehen!

Ob die Veräußerung im Steuerrecht steuerfrei war oder nicht, darf für Kindesunterhalt keine Rolle spielen, da zählt alles!

Gut möglich, dass Gutste sehr viel höher als bei 2.500 in der Düsseldorfer Tabelle liegt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#23
Berichte mal wie es ausgeht, ich habe bisher noch keinen Unterhalt von der Hexe gefordert......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
(10-04-2016, 19:09)p__ schrieb: Sind die 2500.- irgendwie fundiert? Hat sie mal Belege, gar eine Gehaltsabrechnung vorgelegt?

Ist nicht die Auskunftsklage hier das geeignete Instrument?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
Vor der Klage steht die Aufforderung. Wie sie reagiert hat, ist nicht klar. Gar nicht, Auskunft ohne Belege, Auskunft mit unzureichenden Belegen?
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