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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
Bitte das Jugendamt um Vermittlung, tut sich da nichts, eier nicht lange rum und beantrage eine gerichtliche Regelung. Ziehe es schnell durch und lass Dich nicht vertroesten. Die Zeit spielt gegen Dich.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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muss man vorher das Jugendamt wieder einschalten, oder kann mir Prozesskostenhilfe abgelehnt werden wenn ich direkt vor Gericht gehe!? Bisher hat auch nur ein gerichtlicher Entscheid was gebracht!
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Erstmal Danke für die Antworten!

Ich bin Bedürftig, habe bei den letzten Verfahren auch raten freie (VKH) bekommen. Es geht darum das ich das Jugendamt nicht einschalten möchte, hat letztes mal nur alles verzögert und für Vater und Kind nichts bewirkt, aber wie du schreibst kann dann wohl (VKH) abgelehnt werden! Sad

Umgangspflegschaft bestand ja bei uns, nur gab es keinerlei Streit mit der Kindesmutti und mir. Der Umgangspfleger sah daher keine weitere Notwendigkeit mehr für seine Tätigkeit. Ich und Mutti haben der Auflösung der Pflegschaft zugestimmt!

Lief dann auch monatelang alles gut..... dann wurde der Kindesmutti irgendwann das wöchentliche gefahre nach Dortmund zu viel und sie bestand auf 14 tägliche intervalle von 10- 18uhr ich muss die kleine abholen und bringen. Zwangsweise habe ich zugestimmt, Telefonate unter der Woche gabs da noch mit der Kleinen..... nun auch nicht mehr! Es wird halt immer weniger......Ab August geht die kleine in den Kindergarten...... auf die frage (sms) wie sich dann der Umgang gestalten soll bekam ich auch keine Antwort.... muss Wochenende arbeiten und sehe die Kleine derzeit 14-tägig an meinen freien Montagen!
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Dann schreib der KM eine NETTE (Keine Vorwuerfe, keine Anschuldigungen, Vorhaltungen etc.) Email oder Brief (Einschreiben Rueckschein) mit Vorschlag zur Umgangsregelung und setze ihr eine Frist von einer Woche. Verstreicht diese Frist oder lehnt sie alles kategorisch ab, wuerde ich ohne weiter zu zoegern oder rumzufackeln den Antrag bei Gericht stellen und als Beweis den Brief/Email vorlegen. Lass das Gesimse und die Telefoniererei, treff Vereinbarungen nachweisbar, d.h. schriftlich.
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(07-07-2015, 16:00)kay schrieb: Dann schreib der KM eine NETTE (Keine Vorwuerfe, keine Anschuldigungen, Vorhaltungen etc.) Email oder Brief (Einschreiben Rueckschein) mit Vorschlag zur Umgangsregelung und setze ihr eine Frist von einer Woche. Verstreicht diese Frist oder lehnt sie alles kategorisch ab, wuerde ich ohne weiter zu zoegern oder rumzufackeln den Antrag bei Gericht stellen und als Beweis den Brief/Email vorlegen. Lass das Gesimse und die Telefoniererei, treff Vereinbarungen nachweisbar, d.h. schriftlich.

Keine Ahnung ob das nicht nur zu weiteren Verzögerungen führt, Kindesmutti ist sehr von dem Überzeugt was sie und wie sie es tut..... das wird nichts bewirken..... und in den Hintern gekrochen bin ich ihr schon sehr tief und das über Monate...... Ok als gerichtlicher Beweis, aber da wäre nur ein Fax von rechtlichem Belang.....

Das wäre wohl im Moment die beste Alternative, denke ich werde da mal nachfragen..... mit der Rechtspflegerin war ich ja letztes Jahr schon fast per Du!Smile

Den Umgangspfleger mal anrufen finde ich aber auch sinnvoll, zumal er in den Wirren des letzten Jahres der einzige war der zu mir und meinem Kind hielt.

oh, das letztere gehörte unter Raids Antwort....sorry!
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Moin egon.

Du bist VKH-mäßig auf der sicheren Seite, wenn Du
- die Mutter nochmal friedlich anschreibst,
- auch beim JAmt Vermittlung beantragst.

Das Amt ist vor Gericht ohnehin mitwirkend oder sogar beteiligt.

Gerichte sehen es gern, wenn außergerichtlich alle Möglichkeiten zur Einigung ausgeschöpft wurden. Ist das nicht der Fall, dann können sie die Streiteltern zurück schicken, um eine gütliche Einigung zu versuchen. Gerichte sind nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung hinzuwirken.

Werden hier also Schritte ausgelassen, kann das erst recht zu Verzögerungen führen.

VKH oder noch zum Jugendamt...
Viel wichtiger ist doch, was Du überhaupt erreichen willst, was Du an Umgang zuverlässig organisieren kannst.

Auf den Fahrdienst der Mutter wirst Du verzichten müssen, wenn sie da freiwillig nicht mehr mitmacht. Das ist gem. Rechtsprechung allein Deine Sache.

Was ist denn zZ vereinbart und wird praktiziert?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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hi Skipper,

Fahrdienst war gerichtlich festgelegt, jeden Montag 3 Stunden Umgang über Umgangspfleger!

Als der Umgangspfleger raus war begannen nach und nach die zipperlein der Mutti.... bis derzeit Umgang 14 tägig von 10- 18 Uhr, keine Telefonate und keine Treffen zwischendurch.

Denke das liegt unter allem was ein Gericht für ein 3 jähriges Kind beschliessen würde!
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Kann sich alles ändern (lassen), wenn ein Elternteil mit der getroffenen Regelung nicht mehr einverstanden ist oder sie gar nicht mehr darstellen kann.

Aber nun mal Salz in die Suppe:
Was willst Du erreichen? Wie sind Deine Vorstellungen und Möglichkeiten?

S.
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Da noch irgendwie herum zu bohren und zu versuchen aussergerichtlich was zu erreichen halte ich für mehr als sinnfrei, zumal ich ja schon so ziemlich alles mögliche in der Sache durchgemacht habe..Gewaltschutzverfahren, Strafverfahren, Umgangsverhandlung, aussergerichtliche Versuche mit ihr, über Jugendamt etc...etc.... Von daher denke ich auch nicht das das Gericht in meinem Fall davon ausgeht das hier etwas gütlich zu einigen geht..... Mutti lies sich bisher nur vom Gericht beeindrucken, alles andere.... die lacht sich krümmelig....

auf jeden Fall mal ausweiten auf 14 tägig ein Tag Übernachtung, die Wochen dazwischen mindestens 1 mal Kontakt, paar Stunden. Ansonsten hab ich gerade Urlaub da könnte die Kleine auch Zeit mit mir verbringen. Feiertage usw müsste auch eine Lösung her, arbeite da zwar in der Regel... aber ein Ersatztag für Kind und mich nach den Feiertagen wenn ich frei hab wäre ja auch machbar.
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Sinn eines sog Dreisprunges (Mutter, Amt, Gericht) ist ua die Dokumentation.
Im Übrigen scheinst Du mit 'bohren' auch etwas eigenwillige Vorstellungen von Einigungsversuchen zu haben.

Nun hast Du aber noch immer nicht von konkreten Vorstellungen zum Ungang geschrieben...
Sollen Mutter, Amt und Gericht das erraten, sollen die das für Dich auswürfeln? Wink

S.
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stand doch oben? auf jeden Fall mal ausweiten auf 14 tägig ein Tag Übernachtung, die Wochen dazwischen mindestens 1 mal Kontakt, paar Stunden. Ansonsten hab ich gerade Urlaub da könnte die Kleine auch Zeit mit mir verbringen. Feiertage usw müsste auch eine Lösung her, arbeite da zwar in der Regel... aber ein Ersatztag für Kind und mich nach den Feiertagen wenn ich frei hab wäre ja auch machbar.

letztes mal hab ich auch beantragt was nur geht und? Umgangspfleger 1 mal die Woche 3 Stunden weil der nicht mehr Zeit hatte! Das entscheidet sich eh vor Gericht...... schriftlich kann man da beantragen was nur geht und wie man lustig ist.....
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egon,

wer in seinen Vorstellungen undeutlich und vage bleibt, der läuft Gefahr, mit irgendetwas abgespeist zu werden.

Könnte man sagen, daß Deine Unklarheit und fehlende Umsetzungskraft ein größeres Hindernis bilden?

S.
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@Skipper...

In deinem nächsten Leben wirst Du ganz bestimmt eine Mutter sein. Bei Dir hüpfen alle im Dreisprung und schwups ist alles tutti paletti.

Der TO hat doch seinen Wunsch geäußert. Da muss die Dreisprungkombo nix mehr auswürfeln. eher eine klare Ansage machen. Denn MIT klaren Ansagen funktioniert das Leben halt besser als ohne.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Moin Dzombo,

ich strebe keine andere Geschlechtsidentität an, bin gern Mann und Vater, allerdings nicht in der Variante mit Axt und Knüppel, sondern in nachdenklicher Ausprägung.  Smile

Der TO hat, entgegen Deiner Wahnehmung, bislang keine konkreten Vorstellungen zum Umgangsrecht beschrieben. Mit Äußerungen, er wolle "Umgang ausweiten und auch mal 'n paar Stungen unter der Woche", fordert er zum Rätselraten auf, was er nun eigentlich will.

Im letzten Satz bestätigst Du mich dann, er solle "eine klare Ansage machen".

Die Mutter ist die erste Adressatin. Macht die nicht mit, dann kommen 2 und 3. An 2, am JAmt kommt er letztlich nicht vorbei, wenn er sich durchsetzen will. Ohne konkrete Vorstellungen seinerseits wird das aber gar nix oder nicht viel.

Der 'Dreisprung' bildet im Übrigen nur ab, was der Gesetzgeber zur Konfliklösung vorgesehen hat:
Erst die Eltern, dann Hilfen vom Amt, letztlich Entscheidung eines Gerichts mit der gesetzlichen Auflage, gütliche Einigung anzustreben.      

S.
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(14-07-2015, 10:35)Skipper schrieb: Die Mutter ist die erste Adressatin. Macht die nicht mit, dann kommen 2 und 3. An 2, am JAmt kommt er letztlich nicht vorbei, wenn er sich durchsetzen will. Ohne konkrete Vorstellungen seinerseits wird das aber gar nix oder nicht viel.

Der 'Dreisprung' bildet im Übrigen nur ab, was der Gesetzgeber zur Konfliklösung vorgesehen hat:
Erst die Eltern, dann Hilfen vom Amt, letztlich Entscheidung eines Gerichts mit der gesetzlichen Auflage, gütliche Einigung anzustreben.    

Am Jugendamt muss der Vater aber vorbei, wenn er Erfolg haben will. 
Die Jugendämter unterstützen Väter in der Regel nicht! Das sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.

Und was Deiner Meinung nach der Gesetzgeber zur Konfliktlösung vorgesehen hat, interpretierst Du -und viele andere mit dir- auch falsch.
Das ist übrigens der Grund dafür, dass wir Väter nicht ernst und nicht wichtig genommen werden und sich Mütter in aller Regel am Ende durchsetzen.

Wer Konflikte mit der Muttre seines Kindes lösen will, darf keine Zeit verlieren.
Jugendämter einzuschalten, sollten wir den Gerichten überlassen, die einzige Instanz, die durchsetzbare Rechte zu gewähren in der Lage ist.
Immer wieder erlebe ich, das Jugendämter sich im Zweifel gegen innerwöchentlichen Umgang aussprechen. 
Denn das führe zu unnötigen Streit, für den sie dann in Anspruch genommen würden, aber keine Zeitressourcen hätten.

Erklärt sich die Mutter nicht gütlich bereit, Umgang in gewünschter Art und Weise zu unterstützen, geht's deswegen SOFORT zum FamGericht.

Nur wer in anhaltenden außergerichtlichen Verfahren eine Möglichkeit sieht, sich selber kostenpflichtig einzubringen, rät -und nur deswegen!- zum Gang über die Ämter.
Wir vom Väterwiderstand.de finden das unredlich!
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Hier noch die Entscheidung des OLG Hamm zur vorgerichtlichen Inanspruchnahme des Jugendamtes :
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/ind...ugendamtes
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also ich sehe das so: die KM hält sich nicht an die vereinbarung und hat sie einseitig geändert.

wenn im umgangsbeschluß die ordnungsgeldklausel drin ist, sofort für alle fälle das ordnungsgeld beantragen.

ansonsten ohne JA das verfahren am ort des gerichtes wieder aufleben lassen und richterlichen
beschluß beantragen, verschärfte form bei umgangsboykott.

bb
netlover
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Meine Kleine war letzte Woche Montag bei mir, mehr hat Mutti nicht gestattet.... hab ja Urlaub, bis Donnerstag noch.... kein Telefonat, kein zusätzlicher Besuch.... sms reagiert die liebe Mutti nicht......ist gruselig und mir nicht verständlich wie man so als Mutter so handeln kann.......

Hab das Umgangsding für das Gericht so gut wie fertig, müssen da noch Anlagen rein und soll ich da nur beantragen was ich auch wirklich zeitlich schaffe, oder lieber mehr, weils eh gekürzt wird?

dreifache Ausführung für den Antrag war richtig?
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Das ist wie auf dem Basar, natuerlich eher mehr aber nicht uebertreiben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Genau so sollte es nicht zugehen. Wie auf dem Basar. Ala dem Motto, darf es ein bisschen mehr sein. Komisch. Geht es ums Sorgerecht, soll nichts verhandelbar sein. Geht es um Umgang, feilschen mittlerweile viele Väter und gehen Kompromisse ein. Um wie so oft bereits erwähnt, gefühlte fünf Minuten mehr Umgang zu bekommen. Da hat schon so mancher seinen Hals gewendet und redet heuer exakt das Gegenteil von dem, was er früher meinte.

Der Thread vom TO stammt aus 03/2014. Das ist eine Weile her. Wann will er denn nun zu Potte kommen?

.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Ja genau, Antrag dreimal ausdrucken, dann ab damit ans Gericht.
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Moin Egon.

Selbstverständlich beantragst Du nur das, was Du auch tatsächlich zuverlässig an Umgang umsetzen und organisieren kannst - und dies so konkret wie möglich! Keine Mätzchen, Trickserein usw.
Die Mutter am besten gar nicht erwähnen.

Du hast Dich hier www.elternvereinbarung.de gründlich eingelesen?

Wundere Dich bei Auslassung außergerichtlicher Einigungs- und Vermittlungsversuche nicht, wenn die gerichtliche Stellungnahme des JAmt, das IMMER mit im Boot sitzt, entsprechend ausfällt und das Gericht Euch Eltern zurück in die Vermittlung schickt. Das Gericht ist nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken.    

S.
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Betreff des VKH Antrags, war doch richtig das man da einen Schonbetrag hat? Liegt der noch bei 2600 Euro? Kontostand von ca. 1000 Euro wäre dann nicht verwertbar, ist das richtig? Ist mein Notgroschen, wäre schade wenn der dann weg wäre....
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Hallo,

wollte mal kurz den Stand der Dinge mitteilen und hätte noch Fragen bezüglich Fahrtkosten.

Der letzte Gerichtstermin im August ergab gemeinsames Sorgerecht und wöchentlichen Umgang (jeweils ein Tag mit Übernachtung bei mir) Smile

Hole meine Kleine also wöchentlich bei der Mutter ab und bringe sie am Folgetag wieder zurück. Einfache Strecke ca 25 km, also wöchentlich ca 100 km.
Kann ich die entstehenden Fahrtkosten gegenüber dem Jobcenter geltend machen? Bin ja ALG2 Aufstocker.

Muss ich da Anlage EK einreichen und das unter Punkt 3 Absetzungen vom Einkommen beantragen, so wie ich es mit dem titulierten Unterhalt mache, oder zählt bei mir als Aufstocker auch die Anlage BB für die Kostenübernahme?  

Zudem besitze ich derzeit kein eigenes Auto, leihe mir für die Fahrten das Auto meiner Eltern. Kann ich dann trotzdem eine Kilometerpauschale geltend machen?

Vielen Dank an alle für die gegebene Hilfe!

Gruss Egon
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Anlage BB
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