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Iran: Beratungspflicht vor Scheidungen wird eingeführt
#1
Sogar in Ländern, die in Religionsgerümpel voller Bigotterie festkleben, in denen alle Gesetzesänderungen von einem selbsternannten Klerikergremium blockiert werden können verspürt man nun gewisse Sachzwänge im Familienrecht. Es steht zwar nicht auf irgendwelchen ach so heiligen Papierfetzen, aber nun wird eine Beratungspflicht vor Scheidungen eingeführt:

http://english.alarabiya.net/en/variety/...arder.html

"Iran has changed a law to make divorce by mutual consent invalid unless couples have first undergone state-run counselling, the country's latest move to tackle a rise in broken marriages. All Iranians filing for divorce would be obliged to go to a counsellor, she said. “From now on, without this it will not be possible to register divorces of mutual consent.".

Wie überall auf der Welt geht auch dort die Scheidungsrate durch die Decke, in Teheran hat sie das Niveau der Erstweltländer erreicht. Der Berater der Pflichtberatung erhält eine gewisse Macht, er kann weitere Termine verordnen und dem Richter empfehlen, die Scheidung auszusprechen oder nicht auszusprechen. Leider hofft man damit (sicherlich vergeblich) nur, die Scheidungsrate zu senken, von Trennungsfolgen abmildern ist nicht die Rede. Und es geht nur um die Scheidungen, die im gegenseitigen Einverständnis erfolgen, gerade dann wenn es Streit gibt gibts keine Pflichtberatung. Vermutlich besteht die Beratung in einer Art Paartherapie, da das Ziel die Vermeidung von Scheidung ist.

Der Regierung sind die Untertanen sind auch viel zu zeugungs- und heiratsmüde. Eingeführt wird auch eine neue Heiratsvermittlung, geleitet von "clerics and professionals of good standing in their communities, such as doctors and teachers". Der Oberturban hätte gerne 150 Millionen Untertanen und möchte die Bevölkerung verdoppeln, das läuft auch nicht so recht, deshalb wurde man bei Verhütungsmethoden knausrig.
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#2
Aber das Sorgerecht ist automatisch beim Mann, oder? Obwohl dann die Frauen doch wieder die Kinder bekommen.
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#3
Da hat sich nichts geändert. http://www.rosepartner.de/familienrecht/...nisch.html
Die letzte Reform war demnach 2003, wo man die Rechtsposition der Mutter sehr gestärkt hat und auch den unseligen Kindeswohlbegriff nach vorne stellte. Und Ehegattenunterhalt erhält Mutti auch schon immer, genau wie in D nach ihrer Lebensstellung. Kindesunterhalt muss der Vater IMMER zahlen, kann er das nicht dann seine Eltern. Erst danach kommt die Mutter in die Pflicht.

Zahlen müssen Männer immer, egal unter welcher Flagge...
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#4
"Das elterliche Sorgerecht für die Personensorge für minderjährige Kinder steht bis zur Erreichung des 7. Lebensjahres der Mutter zu. Danach entscheidet im Streitfall das Gericht mit Rücksicht auf das Kindeswohl."

Aha. Galt das schon zu Mahmoody Zeiten?
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#5
Das kannste doch sehr leicht selbst recherchieren, Google ist schon erfunden. Dann wirst du schnell sehen, dass bis 2003 für Jungen das zweite Lebensjahr gegolten hat. Der Vermögenssorge hat im übrigen immer der Vater. Gekoppelt an seine alleinige Pflicht, Kindesunterhalt zu bezahlen, auch wenn das Kind bei ihm lebt. Und die Ausnahmen, über die man trefflich mit Hilfe von Juristen streiten kann.
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#6
Ach weißt du, wozu brauch ich google, wenn ich dich hab... ;-)
schon klar...

Im Übrigen, die wikimannia Akte über Mahmoody hab ich gelesen. Da wär mir nichts aufgefallen, dass sie doch das Sorgerecht gehabt hätte.

http://www.karimi-ratgeber.de/detail.php?PID=2&DID=34

Das macht doch den "Nicht ohne meine Tochter" -Kult noch verlogener... sie hatte das Sorgerecht. Die war doch unter 7.
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#7
Ich hab kurz weiße Massai gegoogelt, keine Kritik gefunden auf die Schnelle, aber die hat ja auch die Tochter einfach eingepackt...
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