(10-08-2015, 21:01)beppo schrieb: Das macht denen schon eine gewisse Arbeit und einen Dienstgang zum Gericht müssen sie dafür auch machen. Und hinterher vermutlich müssen sie danach auch noch einen Antrag für die Erstattung der Kosten für den Dienstgang einreichen.
Das ist denen bestimmt lästig und kannst du deswegen gerne so machen.
Die Frage ist, ob sie wegen 14 EUR klagen und ich denke, daß sie es nicht tun werden.
Es ist keineswegs sicher, daß sie vor Gericht gewinnen! Es gibt durchaus Gerichte, die bei einer solch geringen Summe dem JA den Vogel zeigen.
Zumal das JA sowieso nach Ablauf von zwei Jahren das Recht auf Neuauskunft hat und damit auch eine neue Berechnung in Gang setzen kann.
Fazit:
ICH würde in einem solchen Fall gar nicht reagieren und es auf eine Klage ankommen lassen (die mit Sicherheit nicht kommt).
Alternativ wäre die Möglichkeit eines Deals:
Azeptanz eines statischen Titels mit der höheren Summe, wenn dabei eine Befristung des Titels bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen wird.
Vielleicht ist das eine Option für den TO?
Simon II
Nachtrag:
Ich würde heute keinen Titel mehr ohne Begrenzung akzeptieren, nachdem ich erlebt habe, welches Glück ich damit hatte, daß bei meinen beiden älteren Kindern die Begrenzung eingetragen war. In zwei Jahren wird mein jüngstes Kind 18 und ich denke jetzt schon daran, ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem JA kommen wird, da es in diesem Titel keine Begrenzung gibt.