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Neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015
#26
Ich sehe keine Befristung in dem hochgeladenen Titel!

Befristung bis zum 18. Lebensjahr sollte unbedingt drin sein.
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#27
die Befristung war leider nicht drinnen ;(
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#28
(10-08-2015, 21:01)beppo schrieb: Das macht denen schon eine gewisse Arbeit und einen Dienstgang zum Gericht müssen sie dafür auch machen. Und hinterher vermutlich müssen sie danach auch noch einen Antrag für die Erstattung der Kosten für den Dienstgang einreichen.


Das ist denen bestimmt lästig und kannst du deswegen gerne so machen.

Die Frage ist, ob sie wegen 14 EUR klagen und ich denke, daß sie es nicht tun werden.

Es ist keineswegs sicher, daß sie vor Gericht gewinnen! Es gibt durchaus Gerichte, die bei einer solch geringen Summe dem JA den Vogel zeigen.

Zumal das JA sowieso nach Ablauf von zwei Jahren das Recht auf Neuauskunft hat und damit auch eine neue Berechnung in Gang setzen kann.

Fazit:

ICH würde in einem solchen Fall gar nicht reagieren und es auf eine Klage ankommen lassen (die mit Sicherheit nicht kommt).

Alternativ wäre die Möglichkeit eines Deals:

Azeptanz eines statischen Titels mit der höheren Summe, wenn dabei eine Befristung des Titels bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen wird.

Vielleicht ist das eine Option für den TO?

Simon II

Nachtrag:
Ich würde heute keinen Titel mehr ohne Begrenzung akzeptieren, nachdem ich erlebt habe, welches Glück ich damit hatte, daß bei meinen beiden älteren Kindern die Begrenzung eingetragen war. In zwei Jahren wird mein jüngstes Kind 18 und ich denke jetzt schon daran, ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem JA kommen wird, da es in diesem Titel keine Begrenzung gibt.
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#29
ich würde dann sagen ich lasse es erstmal drauf ankommen. das JA wird ja eh erst tätig wenn die KM jammert.
Sollte diese mich ansprechen, werde ich den Sinn eines statischen Titels erklären....(selbst schuld, hätte sie mich nicht mit der unnötigen beistandschaft bombardiert, hätte ich den höheren Betrag von mir aus gleich angeglichen). sollte sie dann das JA beauftragen mich erneut anzuschreiben, werde ich den Vorschlag mit der Begrenzung des 18. Lebensjahr machen...

könnte mir diese Aktion denn gegen mich verwendet werden, wenn es um den Antrag des GS geht?

Grüße und danke
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#30
(11-08-2015, 17:22)Panum schrieb: könnte mir diese Aktion denn gegen mich verwendet werden, wenn es um den Antrag des GS geht?

Mache Dir mal darum keine Sorgen:

Die ALLES gegen Dich verwenden, was ihnen einfällt. Big Grin

Simon II
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#31
(29-07-2015, 16:11)Bereschit schrieb: Mitunter deshalb habe ich Nebukadnezar programmiert wo all diese Urteile/Links/Verweise sofort abrufbar sind und das Offline!  Wink

Mittlerweile jage ich per Knopfdruck eigene Standardschreiben als Antwort raus -

Hallo zusammen,

@ Bereschit

Ist dieses Programm auch Dritten zugänglich?
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