14-09-2015, 09:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2015, 09:36 von Nachtwanderer.)
Hallo zusammen ...
diese Frage betrifft nicht mich ... sondern eine Freundin:
Sie wurde im 7. Schwangerschaftsmonat vom Vater des ungeborenen Kindes sitzen gelassen. Er zog es vor bereits im 5./6. Schwangerschaftsmonat mit einer Anderen ein weiteres Kind zu zeugen ... beide Kinder sind nun auf der Welt und gesund und munter ... soweit so schlecht ...
Meine sitzengelassene Freundin ist ausgesprochen verhandlungsbereit und umgänglich ... die Beiden hatten sich auf 2/3 des Kindesunterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle (etwa 200€) fürs erste Lebensjahr der gemeinsamen Tochter geeinigt. Er kann das Kind sehen, besuchen, zu sich nehmen ... wann immer er möchte. Kein Problem soweit.
Zwischenzeitlich ist sein zweites Kind (ein Sohn) geboren ... und nun scheint in seinem neuen Haushalt das Geld knapp zu werden. Jetzt ist die Tochter fast ein Jahr alt und die bestehende Vereinbarung läuft aus ... nun hat er für sich eine Mangelfallrechnung aufgemacht und hat mittels eines Unterhaltsrechners aus dem Netz einen fälligen Unterhalt von circa 78,00€ pro Monat errechnet. Er ist Angestellter (40h), kein Berufspendler ... lebt in einer Mietwohnung mit seinem Sohn und der Mutter des Sohnes ... er hat keine besonderen Belastungen, lebt und arbeitet völlig normal.
Nun meine Frage ...
Er lebt mit seinem Sohn und der Mutter seines Sohnes im gemeinsamen Haushalt ... seine Tochter lebt bei meiner Freundin ... er hat ein Netto von circa 1300,00 € ... die Mutter seines Sohnes bezieht 700-800€ Elterngeld. Meine Freundin lebt von Elterngeld im Moment.
Meine Frage ist erst einmal ... reichen diese Infos aus das Ihr mir eine halbwegs belastbare Antwort geben könnt?
Wie wirkt sich sein Sohn (der in seinem Haushalt lebt) auf den Unterhalt für die Tochter meiner Freundin aus?
diese Frage betrifft nicht mich ... sondern eine Freundin:
Sie wurde im 7. Schwangerschaftsmonat vom Vater des ungeborenen Kindes sitzen gelassen. Er zog es vor bereits im 5./6. Schwangerschaftsmonat mit einer Anderen ein weiteres Kind zu zeugen ... beide Kinder sind nun auf der Welt und gesund und munter ... soweit so schlecht ...
Meine sitzengelassene Freundin ist ausgesprochen verhandlungsbereit und umgänglich ... die Beiden hatten sich auf 2/3 des Kindesunterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle (etwa 200€) fürs erste Lebensjahr der gemeinsamen Tochter geeinigt. Er kann das Kind sehen, besuchen, zu sich nehmen ... wann immer er möchte. Kein Problem soweit.
Zwischenzeitlich ist sein zweites Kind (ein Sohn) geboren ... und nun scheint in seinem neuen Haushalt das Geld knapp zu werden. Jetzt ist die Tochter fast ein Jahr alt und die bestehende Vereinbarung läuft aus ... nun hat er für sich eine Mangelfallrechnung aufgemacht und hat mittels eines Unterhaltsrechners aus dem Netz einen fälligen Unterhalt von circa 78,00€ pro Monat errechnet. Er ist Angestellter (40h), kein Berufspendler ... lebt in einer Mietwohnung mit seinem Sohn und der Mutter des Sohnes ... er hat keine besonderen Belastungen, lebt und arbeitet völlig normal.
Nun meine Frage ...
Er lebt mit seinem Sohn und der Mutter seines Sohnes im gemeinsamen Haushalt ... seine Tochter lebt bei meiner Freundin ... er hat ein Netto von circa 1300,00 € ... die Mutter seines Sohnes bezieht 700-800€ Elterngeld. Meine Freundin lebt von Elterngeld im Moment.
Meine Frage ist erst einmal ... reichen diese Infos aus das Ihr mir eine halbwegs belastbare Antwort geben könnt?
Wie wirkt sich sein Sohn (der in seinem Haushalt lebt) auf den Unterhalt für die Tochter meiner Freundin aus?