Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Karlma,

das ist eigentlich selbstverständlich, anderenfalls wäre Empfang und Einbehalten von Leistungen unter Berücksichtigung des Unterhaltes glatt strafbarer Sozialbetrug.

In der Praxis ergeben sich gewisse Schwierigkeiten zum Einstieg in den Bezug, die das sogar Umdrehen:
Zahlung von Unterhalt ist erst dann möglich, wenn geleistet wurde, ggf muß man erst in Vorleistung des Unterhaltes gehen.

Später unter Leistungsbezug ist es idR so, daß erst die Leistung am Letzten des Vormonats kommt und dann der Unterhalt am 1. des Monats gezahlt wird/werden kann.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
Jetzt steig ich garnicht mehr durch. Als wichtig sehe ich es an den Titel abzuändern weil dann so verstehe ich das müsste meine Ex auch mal wieder mit mir reden.
Ich habe ihn jetzt 2 Monate nicht voll bedient, aber nun nachgezahlt.

Und was ich nicht verstehe, warum komme ich an das richtige Wm nicht ran?
Zitieren
Was genau verstehst Du nicht?

Das Wechselmodell ist aller Erfahrung und Rechtsprechung nach gegen den Willen der Mutter nicht durchsetzbar, Titel nur sehr schwer abänderbar. Eher wird man von Dir erwarten, daß Du ZUSÄTZLICH am WE im Kino Karten abreißen und unter Woche in der Uni-Mensa Kartoffelsalat ausgeben gehst, um Deinen UPflichten entsprechen zu können, den Umgang auf darstellbares Maß reduzierst. Titeländerung oder Einkünfte für Umgang vom Kind zurückverlangen, nahezu ausgeschlossen.

In Deinem Fall hat die Mutter das durch den Pfändungsversuch beinhart dokumentiert, wird davon auch nicht ablassen. Garantiert nicht.

Bedien den UTitel, mach Betreuung unter Teilzeit, stocke auf und gut ist.
Zusätzlich bietest Du der Mutter für angehme Betreuung des Kindes reichlich Umgang an, fixiert das verbindlich in einer Art Vertrag, in einer Elternvereinbarung.
Diese Umgangsvereinbarung könnte noch mal 'n bisl kompliziert werden, da unter Wechseldiensten der Standard kaum vereinbar ist.

So, denke ich, trefft ihr Euch OHNE Krieg. Groß reden müßt ihr dann auch nicht mehr. Wink
Du nimmst das Kind einfach, wenn Sie auf Achse ist, und rechnest mit dem Jobcenter ab.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
Das kann doch nicht sein das man nicht zu seinem Recht kommt.
Die macht sich einen bunten in ihrer Luxuswohnung auf meine Kosten aber die Pflichten dem Kind gegenüber das überlässt sie mir.
Zitieren
Doch, das geht.
Zitieren
Du verkennst die Realitäten, StePe.

Die Mutter könnte noch ganz anders 'bunt' werden, Dich eiskalt auf Minimalumgang reduzieren,
voll selbst in die Betreuung des Kindes gehen, maximal von Dir Unterhalte verlangen, dazu das Kind fremd betreuen und Dich dafür auch noch zahlen lassen.

Mach so weiter und Du könntest bald noch deutlicher spüren, was Recht ist, wenn die Mutter ihr Wohlwollen für beendet erklärt. Der Warnschuß ist bereits abgegeben, den Knall hast Du nicht gehört.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
(23-09-2015, 13:34)StePe schrieb: Die macht sich einen bunten in ihrer Luxuswohnung auf meine Kosten aber die Pflichten dem Kind gegenüber das überlässt sie mir.

Es ist anzuraten, 'mal die Hass- und Neidkappe abzunehmen und die Sache rationaler anzugehen.

Wie Deine Ex wohnt ist allein ihre Sache, ebenso wie Deine Rückzahlungen der Konsumschulden für Deinen vorfinanzierten Luxus Deine Sache sind.

Umgang hast Du ja nach Deiner Aussage ausreichend, nämlich fast die Hälfte der Zeit. Was das Geld betrifft, würde ich an Deiner Stelle 'mal nachrechnen, ob Du bei einem tatsächlichen WM tatsächlich soviel günstiger wegkämest.

Es ist nämlich ein Irrtum zu glauben, dass beim WM kein Unterhalt fließt. Im Allgemeinen wird der Unterhaltsbedarf des Kindes bei diesem Modell durch die Eltern im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Verdienst getragen. Irgendwo stand in diesem Thread bezüglich Deines Verdienstes die Zahl 2000 im Raum, bei ihr sind es wohl 500 € weniger.

In Eurer Verdienstklasse macht die Differenz Eurer Einkommen immerhin ein Viertel Deines Einkommens aus. Somit würde auch im Fall des offiziellen WM mit Sicherheit Unterhalt von Dir an sie fließen.

Aktuell zahlst Du hingegegen 275 mit Chance, dies auf 225 € zu reduzieren. Von der Beteiligung an der KITA hat Dich Deine Ex ganz frei gestellt.

Die Frage ist, ob Du für geschätzte 100 bis 150 € Besserstellung tatsächlich ein großes Fass mit mehr als ungewissem Ausgang aufmachen willst, musst Du selbst entscheiden. Allerdings ist Dir wirklich zu empfehlen, Dich bei der Entscheidung weniger von den Hassgefühlen gegen die Ex leiten zu lassen als von Erwägungen, wie das Leben wirklich am angenehmsten ist.
Zitieren
Mit Hass das nichts zu tun, ich bekomme gesagt ich soll mir eine nicht zu teure Wohnung nehmen, die vom Anteil ,einerseits die hälfte ist wie ihre Miete beträgt. Ich sehe das schon realistisch. Ein Kind hat doch Anspruch auf Unterhalt: Betreunung oder Barunterhalt; richtig?
Warum dürfen das beide Elternteile in gleichem Maße/Verhaltnis leisten?

nicht leisten meinte ich
Zitieren
StePe,

Du hängst sehr im Gerechtigkeitsdenken fest, statt das zu sehen, was jetzt konkret machbar ist und Dir quasi vor der Nase hängt. Du mußt nur noch danach greifen.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
Es bringt dich nicht weiter, zu beurteilen wie die Mutter lebt und was sie mit dem vielen Geld macht, das sich bei ihr von drei Seiten (Einkommen, Unterhalt, Kindergeld & Co) ansammelt, während du blechen musst. Es bringt dich und das Kind weiter, das Wechselmodell zu fixieren oder eben das Kind überwiegend selbst zu betreuen, wenn es bei der Mutter nichts als lange Bahnfahrten lebt.

Zitat:Umgang hast Du ja nach Deiner Aussage ausreichend, nämlich fast die Hälfte der Zeit. Was das Geld betrifft, würde ich an Deiner Stelle 'mal nachrechnen, ob Du bei einem tatsächlichen WM tatsächlich soviel günstiger wegkämest.

Sprichst du wirklich über StePe oder doch einen ganz anderen Fall? StePe lebt bereits das Wechselmodell hier und heute und zahlt gleichzeitig vollen Unterhalt wie wenn die Mutter allein betreuen würde. Inwieweit lässt sich daraus das Kunststück konstruieren, dass durch die schriftliche Fixierung des Wechselmodells plötzlich der fällige Unterhalt durch ihn steigt oder die Kosten fürs Kind steigen?
Zitieren
(23-09-2015, 14:33)p__ schrieb: Sprichst du wirklich über StePe oder doch einen ganz anderen Fall?StePe lebt bereits das Wechselmodell hier und heute und zahlt gleichzeitig vollen Unterhalt wie wenn die Mutter allein betreuen würde. Inwieweit lässt sich daraus das Kunststück konstruieren, dass durch die schriftliche Fixierung des Wechselmodells plötzlich der fällige Unterhalt durch ihn steigt oder die Kosten fürs Kind steigen?

Schreibst Du von meinem Beitrag oder einem anderen? Inwieweit habe ich ein "Steigen des fälligen Unterhalts" durch ihn erwähnt?

Nochmal zum Mitschreiben: Mein Beitrag lautete:
Zitat: Was das Geld betrifft, würde ich an Deiner Stelle 'mal nachrechnen, ob Du bei einem tatsächlichen WM tatsächlich soviel günstiger wegkämest.

Je nachdem, wie die Zahlen liegen, kann es zu einer Einsparung kommen. Ganz weg fällt der Unterhalt aber sicher nicht. Die Frage ist also, ob es sich lohnt, wegen 100 € den Gerichtsweg mit ungewissem Ausgang zu wählen, oder ob nicht das Überdenken des eigenen generellen Umgangs mit Geld  (Stichwort: Konsumschulden) ein weitaus fruchtbarerer Weg wäre, um die eigenen Finanzen in den Griff zu bekommen.
Zitieren
Es geht mir darum die geltenden Gesetze so zu nutzen wie sie da sind und da sind alle gleich zu behandeln und das scheint aber in euren Erfahrungsberichten so nicht zu sein. Es geht um den Anspruch des Kindes das er beide Elternteile hat und das nicht alles über das Geld geregelt werden kann. Ich kenne kein Gesetz wo drin steht das Mutter nur fürs Kind da ist und Vater zu zahlen hat.
Zitieren
StePe,

Gesetzte müssen ausgelegt und angewendet werden. Das macht die Justiz.

Grundsätzlich sind beide Eltern zu Bar- und Naturalunterhalt verpflichtet, hat das Kind einen entsprechenden Anspruch gegen seine Eltern.

Der BGH, wurde bereits mehrmals genannt, hat in seiner Gesetzesauslegung entschieden, daß bis zur hälftigen Betreuung der volle Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Das steht so im Raum. Danach wird geurteilt.
Es steht Dir frei, dagegnen bis sonstwohin zu klagen.
Oder Dich im gesetzgeberischen Bereich, politisch für Veränderungen einzusetzen.

Das machen zahllose Väter und werden dabei nur alt. Von gelegentlichen Veränderungen haben sie und ihre Kindes dann nix mehr, weil sich dieser Gang durch die Instanzen und der politische Weg elendig hinziehen kann.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
(23-09-2015, 14:47)Theo schrieb: Je nachdem, wie die Zahlen liegen, kann es zu einer Einsparung kommen.

Na also, du siehst es ein.

Leichthin von vielleicht 100 EUR weniger zu reden, bleibt recht anmassend gegenüber den Leuten, für die das eine Menge Geld ist, weil sie knapp bei Kasse sin. "Nur" 100 EUR pro Monat sind bis zum Schulanfang immerhin 3600 EUR und so teuer kommt ein Gerichtsverfahren selbst mit Anwalt nicht.

Im übrigen sind die Auswirkungen durchaus höher, wer den Thread gelesen hat weiss das:

(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Meine Ex und ich liegen Einkommenstechnisch ca. 500 euro auseinander, da ist das Kindergeld und der Unterhalt an sie nicht berechnet.

An anderer Stelle schreibt er, dass er eigentlich ein gutes Einkommen hat, ihn nur die Altlasten runterziehen. Selbst wenn man das schwachsinnige und nicht dem BGB entsprechenden System des OLG Düsseldorf zur Berechnung von Ausgleichen anlegt (das aber durchaus angreifbar ist), bleibt im mittleren Einkommensbereich ein Ausgleich von <100 EUR übrig. Und das wären immerhin rund 2500 EUR pro Jahr weniger für ihn.
Zitieren
(23-09-2015, 15:20)p__ schrieb: ...bleibt im mittleren Einkommensbereich ein Ausgleich von <100 EUR übrig.

Also sind es auch nach Deiner Einschätzung sogar weniger als 100 €.

Meine Rede! Frage ist also, ob man sich dafür wirklich den ganzen Stress (mit sehr ungewissem Ausgang!) antun möchte.
Zitieren
Nochmal im Detail: Da er jetzt 275 EUR zahlt und nachher deutlich wie 100 EUR (vermutlich aber gar nichts, aber wir rechnen mal mit dem worst case), sind das geschätzt 200 EUR weniger wie vorher. Nicht 100 EUR.  Macht pro Jahr >2000 EUR weniger wie jetzt. Ist das Kind 3 Jahre alt, sind das rund 7000 EUR. Selbst für Leute mit überdurchschnittlichem Verdienst sollte das doch eine Stange Geld sein.
Zitieren
Man sollte in Rechnung stellen, dass bei einem Wechselmodell auch die Kosten für die Fremdbetreuung geteilt werden müssten. Insofern ist man mit Unterhalt je nach Konstellation wirklich besser bedient.

Was Theo hier ansprach war die Einkommensdifferenz, die auch beim Wechselmodell zu Barunterhaltsansrüchen führen könnte.
Zitieren
(23-09-2015, 14:48)StePe schrieb: Es geht mir darum, die geltenden Gesetze so zu nutzen wie sie da sind... alle gleich zu behandeln...
...das scheint aber in euren Erfahrungsberichten so nicht zu sein.
...Anspruch des Kindes dass er beide Elternteile hat...
Ich kenne kein Gesetz wo drin steht das Mutter nur fürs Kind da ist und Vater zu zahlen hat.

Du bist jetzt so baff, wie wir alle waren. Wir leben im Familienrecht nicht im Rechtsstaat. Die Mütter sind von den Komplikationen des Rechtsstaats ausgenommen. Warum weiß ich nicht, aber vielleicht weiß es jemand hier.

Erzähl es jetzt noch weiter... allen Leuten, die jetzt noch auf deiner Seite sind, lass dir bezeugen, dass du "nur" Gesetzen folgen willst... und sag uns wie es sich anfühlt, wann der Groschen fällt. Ich erinnere mich nicht mehr.
Lies dich um in anderen threads. Lass dir von _p sagen, wo du anfangen sollst.
Zitieren
Wie berechnet ihr das?
Zitieren
Die Mutter hat durch Pfändung aus dem Titel  mE unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß eine Reduzierung des Unterhaltes nicht in Frage kommt, auch mit bester väterlicher Betreuung nicht.

Die Gedanken an ein paritätisches Wechselmodell, das unterhaltrelevant wird und damit die Abänderung eines UTitels begründen könnte, sind mE völlig überflüssig und machen den TO nur falsche Hoffnungen.

Richtig verantwortungslos, wie hier teilweise diskutiert und beraten wird. Dodgy

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
Geht man mal vom glücklichsten Fall aus und ich würde das echte WM durchkriegen. Dann müsste ich neu berechnet werden bei der Betreuung. Kosten ungefähr 230 Euro pro Monat. Mein Unterhalt laut Beispielrechnung 82 Euro für meinen Sohn und sie 18 Euro an meinen Sohn (sinngemäß) dann die Betreuung durch 2 geteilt komme ich auf 192 Euro, ok es sind knapp hundert Euro die ich spare aber ich zahle es für die Betreuung in der Kita und sie leistet das gleiche auf Prozentsatz ausgerichtet. Find ich fairer und alle 3 habe ihr Recht und 2 ihre Pflicht erfüllt.
Zitieren
@StPe...

Dürfen dürften das beide Elternteile. Dazu müssten sie sich aber einig sein. Sind sich viele aber nicht. Wie ihr zum Beispiel.

Auch wenn es Dir nicht bewusst ist. Sei froh, dass die KM den jetzigen Job hat. Denn ohne den würdest Du mit Sicherheit nicht so viel Umgang und Betreuung mit deinem Kind haben. Soll heißen. Wenn die KM einen Job findet, wo sie von Mo-Fr von 8-16 Uhr arbeiten geht. Dann kannst Du deinen Traum vom Wechselmodell mit Zahlung von "0" Euro Kindsunterhalt begraben.

Dir geht es doch letztendlich darum, keinen KU mehr zu zahlen. Oder?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
Nein darum geht es mir nicht. Nur wenn wir beide uns kümmern dann müssen auch beide Zahlen.
Ich werde ihr diese Berechnung die aufgrund eines Bsp gemacht habe mal vorlegen, mal schauen was sie sagt. Ich würde dann ja auch Kitabetrag zahlen. So einfach ist das nicht mit dem Job und verschlechtern darf sie sich auch nicht so einfach.
Zitieren
Du bist noch nicht wirklich in der Realität angekommen. Sie darf machen, was sie will. Der Kindesunterhalt ist immer fällig. Ob sie arbeitslos ist halbtags arbeitet, vollzeit arbeitet, wegzieht usw.

Der Kindesunterhalt ist nicht daran gekoppelt, was sie macht.
Zitieren
Ich habs zwar schon dreimal geschrieben, aber schreibe es auch gerne nochmal: Die Unterhaltssachen sind letzte Folge auf einem Fundament, das noch gar nicht besteht. Geh erst mal dieses Fundament an. Ein etabliertes Wechselmodell oder du als Hauptbetreuer.

Die Details und (nicht gerade grossen) Chancen dazu sind im Thread ausführlich erörtert. Erst das Fundament, dann der Unterhalt. Ansonsten ist das eine Diskussion um die Frage unter Fiat Panda Fahrern, ob der neue Jaguar F-Type besser mit Kängurufell- oder Polarfuchsfellsitzen gefahren wird.

Steht das Fundament nicht, bleibts beim jetzigen Unterhalt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" HeinrichH 6 5.186 12-07-2018, 12:26
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 17 Gast/Gäste