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Wohnwertvorteil / eigene Immobilie
#26
Du bist schon irgendwie drollig. Du zahlst dich unter Umständen lieber an Zinsen dumm und dämlich, nur um ein paar Euro Unterhalt zu sparen?

Letzlich geht es um Risikokalkulation und das kleine Einmaleins. Leider beherrschen das nicht sehr viele. Insofern geht das, was sorglos sagte schon in die richtige Richtung. Du willst einen sechsstelligen Betrag loswerden, weil du befürchtest irgendwann einmal vielleicht den Unterhalt nicht zahlen zu können. Zu den praktischen Gegebenheiten hat sorglos sich ja schon geäußert.

Daher willst du dein Haus auf deine Frau oder Lebensgefährtin übertragen. Wie hoch bewertest du denn die Wahrscheinlichkeit, dass du mit dieser Frau bis an dein Lebensende liiert sein wirst? Du solltest auch den Staat un die Gerichte nicht unterschätzen, wenn es darum geht Unterhaltsverpflichtete auszupressen. Da geht vieles, was man vorher für unmöglich gehalten hat mit einem Federstrich. Das braucht man auch nicht groß nachweisen. Wenn du deine Immobilie an die Frau überschreibst, gilt die gesetzliche Vermutung, einfach ausgedrückt, dass ihr unter einer Decke steckt und das von langer Hand so geplant war. Vielleicht solltest du einfach einmal einen Blick in die entsprechenden Gesetze werfen.

Da sollte man sich schon etwas klüger anstellen, wenn man schon solche Befürchtungen hat.

Ich greife deine zwischenzeitlich gestellte Frage noch einmal auf, ob du der erste oder einzige bist. Wenn das alles so einfach wäre, hätten es doch schon Millionen vor dir so gemacht, meinst du nicht auch?

Ich wünsche dir viel Erfolg beim wasserdichten Vorsorgen und drücke die Daumen, dass dir deine jetzige Frau lange erhalten bleibt.
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#27
Hey Iglu,

bleib cool, Beleidigungen und Angriffe nützen niemand. Dient auch nicht der Sache.

Ich hatte niemals geschrieben die Immo auf meine Frau zu übertragen. Bin auch nicht verheiratet.
Könnte Sie aber Offiziell verkaufen, an z.b. Lebensgefährtin. Und wohne dann mit Ihr dort. Wäre das auch ein "Verbrechen" ? 
Und wenn ich in 5 Jahren mittellos bin, was soll dann noch passieren ? 

die Sache ob die Beziehung funktioniert hat jetzt erstmal damit nichts zu tun. Wir gehen mal vom "Best Case" aus.
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#28
(06-11-2015, 11:57)Stronzus schrieb:  Wir gehen mal vom "Best Case" aus.

Das tun sie/wir irgendwie alle und landen dann doch hier.

Auch das hat sorglos bereits gesagt: Wenn du die Immobilie zum Verkehrswert veräußerst, ist alles in Ordnung. Nur ob das dein Problem löst, dir die Immobilie sicher, wasserdicht wie du schreibst, zu erhalten, wage ich zu bezweifeln.

Du scheinst nur einfach zu der Sorte von Menschen zu gehören, die zwei Orte weiter zum Tanken fährt, weil der Liter Treibstoff, dort einen Cent billiger ist. Der Hinweis darauf, ist kein Angriff.

Nimm es einfach als Input, dass du scheinbar vieles nicht so richtig durchdacht und durchgerechnet hast. Ich wiederhole mich auch da noch einmal gerne: Es geht um Risikoabwägung. Dazu gehört, dass man die Szenarien zu Ende denkt und die Wahrscheinlichkeiten ehrlich betrachtet.

Was du scheinbar überhaupt nicht bedacht hast, auch darauf wies ich hin, dass der Sozialstaat schneller auf Immobilien zugreift, als man bis drei zählen kann, zum Beispiel im Pflegefall. Das sind sehr häufige Problemstellungen. Wenn deine Lebensgefährtin in so eine Situation kommt, kannst du nicht zum Amt rennen und sagen" Huhu, das mit dem Verkauf war nur ein Fake um Unterhalt zu prellen, eigentlich gehört das Haus mir."

Mach, was du willst. Du bist ja erwachsen. Aber wenn du schon fragst, solltest du auch die Antworten ertragen können.
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#29
(06-11-2015, 11:57)Stronzus schrieb: Könnte Sie aber Offiziell verkaufen, an z.b. Lebensgefährtin. Und wohne dann mit Ihr dort. Wäre das auch ein "Verbrechen" ? 

Ein "Verbrechen" nicht, allerdings gibt bei Immobilien es "offiziell verkaufen" ebensowenig wie "inoffiziell verkaufen". Verkaufen ist verkaufen und bedeutet Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung sowie notarielle Beurkundung.

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Sowohl Notar als insbesondere auch der Fiskus wollen auch 'was abhaben bei der Transaktion. Und zwar anteilig vom Kaufpreis. Im besten Fall (wenn die Immobilie in Sachsen oder Bayern liegt) betragen die Kaufnebenkosten so etwa 5 bis 6%. In anderen Bundesländern ist es höher.

Nun wirst Du vermutlich sagen: Jaaa, aber ich bin ja ein ganz Schlauer. Ich verkaufe meiner LG die Immobile für 1 € (oder so ähnlich).

Da kann man Dir nur antworten: Der Staat ist auch nicht ganz blöd, wenn es um Generierung von Einnahmen geht. Wird die Immobilie deutlich unter Wert verkauft, dann geht das Finanzamt bei der Festsetzung der Grunderwerbssteuer vom Verkehrswert aus. Du (bzw. Deine LG) zahlst also die mindestens 3,5% Grunderwerbssteuer auf den Verkehrswert.

Und da der Fiskus dann schon 'mal beim Überprüfen ist, sieht er dann auch bei der Erwerberseite genauer hin. Es handelt sich dann nämlich um eine gemischte Schenkung und dafür ist - Du wirst es jetzt schon ahnen - Schenkungssteuer fällig. Die errechnet sich auf der Basis des Differenzbetrags zwischen Verkehrswert und Kaufpreis. Da Deine LG nicht mit Dir verwandt ist, liegt der Freibetrag bei 20.000€, der Rest ist mit 30% zu versteuern.

Also das nur 'mal so, was im "best case" passieren wird.
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#30
(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: Es ist faktisch so das ich das Ding von heute auf morgen abbezahlen könnte,
.......wenn es in ev. 5 Jahren zu dem Thema kommen sollte ......
Ok - ich verstehe daraus
- es gibt gar kein kein akutes KU-Zahlungsunfähigkeitsrisiko. (also hätte, wäre, könnte....)
- es gibt liquide Mittel, die zu X % ausreichen, das KU-Zahlungsunfähigkeitsrisiko abzufangen.

(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: .... auf jemand anderst überschrieben hast, der mit Dir in dieser Immo zusammenlebt, .......
Dann kann man dir 1. unterhaltsrechtlich den Wohnvorteil aus mietfreiem Wohnen zurechnen. Und 2. damit du die wirklich wichtigen Hinweise von @Theo ernst nimmst, könnte der Fiskus auf die Idee kommen, dass der "wirkliche Kaufpreis" aus einer Einmalzahlung und einer fortwährenden Niesbrauchs/ Leibrente bestand in Form der Wohnmöglichkeit, den er nach üblichen Tabelle hochrechnet. D.h. Nachzahlungen Grunderwerbsteuer + steuerstrafrechtliche Kalamitäten  UND ein noch höherer fiktiver Ertragswert aus dem mutmaßlichen Vermögen. Dann könnte man denken, dass die Idee doch nicht so günstig war. Confused

(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: .... selbst nichts gehört, Konto ist 800.-€ und Du hast sonst nix weiter, was ist dann zu holen ?  
Z.B. ganz leicht deine Rentenansprüche, also den die Grundsicherung (= wäre derzeit lediglich 399€ für dich, da du ja dann keine Wohnaufwendungen wegen "Mitwohnen" mehr hast) übersteigenden Teil davon. Confused


(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: ob die Beziehung funktioniert hat jetzt erstmal damit nichts zu tun. Wir gehen mal vom "Best Case" aus.
Auch im "Best Case" ist die Wahrscheinlichkeit dass eine Immobilie wegläuft IMMER niedriger, als dass eine Frau wegläuft, verschwindet oder schlicht ablebt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
Die Pfändungsfreigrenze ist bei 1079,99.-€. 

Aber wir kommen vom Thema ab. Es war die Frage wie man die Immobilie für die Zukunft sichert.
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#32
(06-11-2015, 22:01)Stronzus schrieb: Die Pfändungsfreigrenze ist bei 1079,99.-€.
Nicht bei KU-Rückständen.

(06-11-2015, 22:01)Stronzus schrieb: Aber wir kommen vom Thema ab. Es war die Frage wie man die Immobilie für die Zukunft sichert.
Du scheinst nicht zu verstehen. Bei den wenigen Infos, die du gibst, gibt es m.M. nur ein vernachlässigbares ZV-Risiko. Mit den liquiden Mitteln kannst du abbezahlen, also kannst du damit auch durch KU-Zahlung die ZV verhindern.

Es ist weder bekannt ob es ein 18k-Hüttchen in der Lausitz, ein 650k EFH in Hanau oder ein 2,8Mio-Anwesen in Starnberg, noch welche Nutzungseinheiten da sind, etc.

Die Diskussion macht so keinen Sinn - und die Preisgabe hinreichend klarer Infos kann in solch einem Forum nicht angeraten werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#33
In meinem Gutachten zum Wohnwert wurden noch die nachhaltigen Kosten der Substanzerhaltung (ca.1 Eur/Quadratmeter im Monat) noch abgezogen.

Es geht in dem Verfahren nicht um Unterhalt sondern um Schadenersatz gegen Hexe. Vom Konzept her ist das aber konsequent richtig und insofern sind die Unterhaltsleitlinien inkonsistent.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#34
(07-11-2015, 01:47)CheGuevara schrieb: In meinem Gutachten zum Wohnwert ...

Woher bekommt man solch ein Gutachten ? Wer gibt es wann, wo in Auftrag ?
Nach welchen wo nachlesbaren Kriterien wird soetwas erstellt ?
--
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#35
Gericht hat dazu einen Sachverständigen beauftragt und der kam mit so etwas im Gutachten daher.

Mehr Details möchte ich in meinem exotischen Fall erst schreiben, wenn diese Verfahren erledigt sind.

Bitte um Verständnis!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#36
(06-11-2015, 11:57)Stronzus schrieb: Hey Iglu,

bleib cool, Beleidigungen und Angriffe nützen niemand. Dient auch nicht der Sache.

Ich hatte niemals geschrieben die Immo auf meine Frau zu übertragen. Bin auch nicht verheiratet.
Könnte Sie aber Offiziell verkaufen, an z.b. Lebensgefährtin. Und wohne dann mit Ihr dort. Wäre das auch ein "Verbrechen" ? 
Und wenn ich in 5 Jahren mittellos bin, was soll dann noch passieren ? 

die Sache ob die Beziehung funktioniert hat jetzt erstmal damit nichts zu tun. Wir gehen mal vom "Best Case" aus.

In tausend kalten Wintern nicht - würde ich mich auf diese Weise wieder an eine Frau ausliefern.

Du verkaufst ihr das Haus, offiziell natürlich. Dann fliesst auch der Kaufpreis, nachvollziehbar über die Kontenbewegungen. Dann wirst Du irgendwann irgendeiner Amtsperson erklären müssen, wo das Geld geblieben ist. Und sei gewarnt: die Story mit Puff und Spielcasino haben die schon zu oft gehört.

Oder: du verkaufst ihr das Haus, offiziell natürlich. Es fliesst aber kein Kaufpreis, weil "wir gehen mal vom Best Case aus". Die Frau verlangt irgendwann Miete fürs Wohnen, du zahlst nicht, sie schmeißt dich raus. Da wärst du ganz gewiss nicht der Erste, dem so widerfährt.

Das Einizige, was in deinem Fall in Betracht käme, wäre der Verkauf an einen Dritten und zurück mieten. Du zahlst dann eben Miete statt Hypothek, man kann dir keinen Wohnvorteil mehr andichten usw.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#37
(04-11-2015, 20:31)Stronzus schrieb:  was kann man tun um den "Verlust" der Immobilie zu vermeiden ? Übertrag auf die Ehefrau ?

(06-11-2015, 11:57)Stronzus schrieb: Ich hatte niemals geschrieben die Immo auf meine Frau zu übertragen. Bin auch nicht verheiratet.

Ähhh...
Ist schon schwierig, so etwas ernst zu nehmen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#38
(04-11-2015, 20:31)Stronzus schrieb: weiss hier ev. jemand wie es sich mit dem Vorteil der eigenen Immobilie verhält ? 

Der Wohnwert des Gebäudes bemisst sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Du kannst den Titel anpassen wenn die Bewertungskriterien sich im Ergebnis um x % (10 % ?) geändert haben. Nehmmen wir mal einen der folgende unschönen Umstände an:
- Der Blitz/Meteorit/Satelit schlägt in deiner Hütte ein und zerstört si vollständig.
- Ein Einbrecher, agressive Ex oder eine strafunmündige osteuropäische Jugendbande brennt dir die Bude während deines Jahresurlaubs ab.
- Du kannst auch die lange verschobene Grundsanierung deiner Bude an gehen. Diese entkernen und dann aber erst einmal, auf Grund von Geldproblemen (Begleichung von offenen Unterhaltsforderungen) niicht weiter sanieren.
Beim Blick in deine lokale Bauordnung fällt dir dann auf, dass dort Kriterien drin stehen die ein Wohnraum erfüllen muss um als solcher zulässig zu sein. Und wie groß ist in solch einem Zustand der Wert der am Markt z.B, als Mietobjekt zu erzielen ist ? Auf Grund deines kronischen Geldmangels (Baustopp) kannst du dann deine Bude nicht mehr oder nur noch als unbeheizte Lagerfläche für 100 € im Monat vermieten.
- Du kannst deine Bude als zukünftiger Ökofreak Wohnwagenbewohner (auf eigenem Grund) auch abreißen. Wenn du dir nach zwei oder drei Jahren das Wohnwagendasein aus dem Hals hängt baust du dir zu 1,5% Zinsen, ein neues Haus.
--
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#39
(12-11-2015, 13:04)Bruno schrieb: Der Wohnwert des Gebäudes bemisst sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Du kannst den Titel anpassen wenn die Bewertungskriterien sich im Ergebnis um x % (10 % ?) geändert haben. Nehmmen wir mal einen der folgende unschönen Umstände an:
- Der Blitz/Meteorit/Satelit schlägt in deiner Hütte ein und zerstört si vollständig.
- Ein Einbrecher, agressive Ex oder eine strafunmündige osteuropäische Jugendbande brennt dir die Bude während deines Jahresurlaubs ab.
- Du kannst auch die lange verschobene Grundsanierung deiner Bude an gehen. Diese entkernen und dann aber erst einmal, auf Grund von Geldproblemen (Begleichung von offenen Unterhaltsforderungen) niicht weiter sanieren.
Beim Blick in deine lokale Bauordnung fällt dir dann auf, dass dort Kriterien drin stehen die ein Wohnraum erfüllen muss um als solcher zulässig zu sein. Und wie groß ist in solch einem Zustand der Wert der am Markt z.B, als Mietobjekt zu erzielen ist ? Auf Grund deines kronischen Geldmangels (Baustopp) kannst du dann deine Bude nicht mehr oder nur noch als unbeheizte Lagerfläche für 100 € im Monat vermieten.
- Du kannst deine Bude als zukünftiger Ökofreak Wohnwagenbewohner (auf eigenem Grund) auch abreißen. Wenn du dir nach zwei oder drei Jahren das Wohnwagendasein aus dem Hals hängt baust du dir zu 1,5% Zinsen, ein neues Haus.

Das sind Wunschträume.

Ein Richter setzt eine Einkommensfiktion, und dazu gehört auch ein Wohnwert, fest wie er will. Wenn er Hunger hat und die Mittagspause naht, oder wenn er sich auf dem Weg ins Gericht schon morgens über den Verkehr ärgern musste, oder wenn Fr. Richterin ihre Tage hat - all das kann ausschlaggebend sein für die Wohnwert-Festlegung.

Bauarbeiten, Sanierung - alles Kokolores. Es geht schliesslich um eine Fiktion, und nicht um Tatsachen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#40
(12-11-2015, 13:30)Austriake schrieb: Bauarbeiten, Sanierung - alles Kokolores. Es geht schliesslich um eine Fiktion, und nicht um Tatsachen.

Hmm, wenn das so ist nenne ich das Willkür und Abwesenheit von Rechtssicherheit.

In diesem Fall hilft nur:
- Verkauf und das Land verlassen.
- Oder man nimmt (wenn man keinen Kredit auf das Haus laufen hat einen auf das Haus auf) Bedient diesen nicht und lässt das Haus versteigern. Dann hat das Gericht das Haus verkauft, man ist flüssig für den Neuanfang und ist den Wohnwert los.
- Oder man überträgt dem jenigen, dem man Unterhalt schuldet das Haus und schiebt diesem somit den Wohnwert zu.
--
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#41
(12-11-2015, 13:46)Bruno schrieb: Hmm, wenn das so ist nenne ich das Willkür und Abwesenheit von Rechtssicherheit.

- Oder man überträgt dem jenigen, dem man Unterhalt schuldet das Haus und schiebt diesem somit den Wohnwert zu.

Willkür und Abwesenheit von Rechtssicherheit ist im deutschen Familienrecht, speziell im Unterhaltsrecht der Standard. Brauchst nur in diesem Forum rauf und runter zu lesen.

Die Übertragung der Immobilie an den Unetrhaltsberechtigten ist eine elegnate Lösung - wenn gewollt. Bisher hatte ich eher den Eindruck, der TO möchte das Gegenteil - die Immobilie vor der Ex in Sicherheit bringen.
Wobei die Übertragung der Immobilie in einem Vergleich geschehen könnte - im Gegenzug Verzicht auf alle aktuellen und künftigen Unterhaltsansprüche.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#42
(12-11-2015, 15:36)Austriake schrieb: Die Übertragung der Immobilie an den Unetrhaltsberechtigten ist eine elegnate Lösung - wenn gewollt. Bisher hatte ich eher den Eindruck, der TO möchte das Gegenteil - die Immobilie vor der Ex in Sicherheit bringen.

Ja, bisher zieht er es wohl nicht in Erwägung von seiner Immobilie ab zu lassen. Ich kann dies verstehen. Ich meine nur, man(n) sollte die andere Variante ruhig auch mal in Betracht ziehen bevor man diese ablehnt.
Allerdings kann ein Ende mit Schmerz unter Umständen ein besserer Neuanfang sein als Schmerz (Belastung) ohne Ende.
--
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#43
Ok Ok, 

also erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten und die Unterstützung die ich hier erfahre.
Ich kann hier nicht die ganze Story online stellen, das werden ihr sicherlich verstehen.
Es geht einfach darum die Immobilie für die Zukunft zu sichern, für den Fall der Fälle. Das heisst jetzt im Fall ich in ein paar Jahren zahlungsunfähig werden würde. Ich will kein linkes Ding drehen oder jemand schaden. Aber meinen Lebensabend hier geniessen.
Alles aufgeben und Deutschland verlassen um im Ausland zu leben geht nicht, denn ich möchte mein Kind weiterhin regelmässig sehen. Der Papa wird hier gebraucht. So blöd das klingt. Ich habe mehrfach vor dem FG für meinen Umgang gekämpft und habe ihn jetzt so wie ich es wollte. Selbst das JA war am Schluss im Umgang auf meiner Seite !
Die KM ist allerdings von der übelsten Sorte, könnte selbst schon ein Buch schreiben......
Sie versucht immer zu Schaden wo es nur geht.
Von daher scheidet eine Übertragung der Immobilie an die KM auch aus. Der alleinige Besitzer war und bin immer ich gewesen. Es gab hier keine Gemeinsamkeit geschweige denn ein gemeinsamer Kauf. 
Und die Übertragung aufs Kind scheidet auch aus, ich brauche die Mutter als Sorgeberechtigte dazu sowie, da keine Volljährigkeit vorliegt auch noch das Amt. Also alles Quatsch.
Es gibt andere Wege, einige von Euch haben mir da sehr gute Hinweise gegeben. Auch was die Möglichkeiten bei Sparguthaben betrifft, diese sollten natürlich auch unsichtbar werden. Auch dafür herzlichen Dank.
Dem ein oder anderen ist mit Sicherheit aufgefallen wohin langfristig die Reise gehen soll.

Man darf niemals aufgeben, wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. 
Ich habe lange vieles ausgehalten, nun wird der Weg bereitet und dann werde ich zurückschlagen, genau an der Stelle wo es am meisten schmerzt. ==> € !!
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#44
(13-11-2015, 12:43)Stronzus schrieb: Die KM ist allerdings von der übelsten Sorte, könnte selbst schon ein Buch schreiben......
Sie versucht immer zu Schaden wo es nur geht.
...
Und die Übertragung aufs Kind scheidet auch aus, ich brauche die Mutter als Sorgeberechtigte dazu sowie, da keine Volljährigkeit vorliegt auch noch das Amt. Also alles Quatsch.

Du kannst die Karten für den Fall deines Todes etwas besser mischen. Du kannst in deinem Testament (im Nachlassgericht für etwa 50 € Einmalpaschale hinterlegen) einen Nachlassverwalter bestimmen der deinen Nachlass verwaltet bis dein Kind volljährig ist. In diesem Fall hat (laut verschiedener Quellen) die Mutter keinen Zugriff und Einfluss auf die Verwendung des Erbes und es bleibt somit dem Kind erhalten und läuft nicht Gefahr durch die Mutter vernichtet zu werden.

Ist zwar nicht deine Frage gewesen. Aber wenn du sowieso dabei bist deinen Kram etwas zu ordnen...
--
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