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Staat weitet Kontenabruf aus
Das lustigste war ja, als ich in der Scheideanstalt dann fragte, wie, was max 10000€ im Monat, im Jahr ?
Da meinte sie, jedes mal wenn sie erscheinen, also z.B. täglich.
Kommt jemand mit, gehen schon max 20000€ übern Tresen. usw.
Da fragt man sich, ob Schäuble und Co das extra so lassen.
Aber die in Berlin denken halt auch an später, wenn sie fluchtartig das Land verlassen müssen. ;-)
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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@P:

Der Informationsaustausch passiert vollautomatisch aber nur dann, wenn der „Delinquent“ seinen Wohnsitz im Inland, und sein Konto im Ausland hat. Die Lösung ist doch im Grunde ganz einfach. Meldet euch in beiden Ländern mit Hauptwohnsitz an, dann werdet ihr im jeweiligen Land als so genannter „Steuerinländer“ behandelt, und schon ist der Datenaustausch vom Tisch. Im Gegensatz zum Steuerrecht gibt es nämlich im Melderecht (noch) keinen automatischen Datenausgleich, und bis dass es so weit ist, herrscht Ruhe. Ich praktiziere das seit einigen Jahren. Und legal ist es überdies auch, denn es ist nirgends festgelegt, in wie vielen Ländern man einen Hauptwohnsitz haben darf.
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(24-11-2015, 16:34)finearts60 schrieb: Und legal ist es überdies auch, denn es ist nirgends festgelegt, in wie vielen Ländern man einen Hauptwohnsitz haben darf.

Das ist die wertvollste Information der Woche!

Man kann sich also aus D abmelden und irgendwann, nach zwei, drei Jahren wieder einen Hauptwohnsitz in D nehmen ohne den Hauptwohnsitz im Ausland aufzugeben?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Wenn das nur so simpel wäre. Es gilt nicht die melderechtliche Ansässigkeit, sondern die steuerliche Ansässigkeit, das ist ein Unterschied. Ebenso gibt es ein dickes Ende: Ändert sich die steuerliche Ansässigkeit, muss das Konto sofort gemeldet werden. Das Finanzinstitut hat ausserdem Konten mit hohem Wert anders zu behandeln wie Konten von geringem Wert. Wo viel Geld ist, da ist die Sorgfaltspflicht wesentlich höher.
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Die Steuer und der Tod.
Dieser Mumpitz mit Anmelden hat noch nie funktioniert. 186 Tage und oder Lebensmittelpunkt. Zahlt Eure Steuern wo Ihr wohnt und habt dort die Konten. Ansonsten gibt es den Weg über Verwandte. Ich habe in DE ein Konto als Frühwarnung. Meine Kreditkarten laufen auf das Konto meines Bruders, welches er eingerichtet hat und ich Vollmacht habe.
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Ich check das auch nicht mit den zwei Wohnsitzen. Also wenn ich beispielsweise in der CH arbeite, da meinen Wohnsitz habe, muss ich auch dort mein Einkommen versteuern, oder? Melde ich mich in D auch noch an, müsste ich mein Einkommen dort auch noch mal versteuern, oder ich gebe es nicht an. Weiss finearts wie man das managen könnte? Merci
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Nein, musst du nicht.
Dafür gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen.
Du bist in D nicht schon bei Meldung steuerpflichtig, sondern erst wenn du hier deinen Lebenschwerpunkt hast.

Musst aber mitzählen, dass du nicht durcheinander kommst wie Bobele, dem sie ja auch an den Gonaden gezogen haben, als sie dahinter gekommen sind, dass er mehr als 183 Tage in D war.
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Das mit den 183 Tagen betrifft meines Wissens nur Fälle, in denen Einkommen in mehreren Ländern erzielt wird. Und dann geht es darum, in welchem der Länder versteuert wird.

Wer in der Schweiz wohnhaft gemeldet ist, dort sein Einkommen erzielt und versteuert, der kann auf Dienstreisen in Deutschland oder Italien z.B. auch mehr als 200 Tage unterwegs sein, ohne dass Deutschland deswegen eine Steuerpflicht konstruieren kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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P:
Das mit der steuerlichen Ansässigkeit ist nur im Falle von Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit für unser Thema „Kontenabruf“ relevant. Hinsichtlich von Kapitaleinkünften kann auch anderes gelten, wenn sie per Quellensteuer endbesteuert werden, und damit nicht in einer Steuererklärung angegeben werden müssen.

Im Beispiel von zeitgenosse kann es also so laufen: er arbeitet in der Schweiz, ist auch dort gemeldet und hat auch seine steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz. Gleichzeitig kann er aber auch einen Hauptwohnsitz in beispielsweise Österreich anmelden, hier seine Kohle bunkern und die Kapitaleinkünfte über die österreichische Quellensteuer in Österreich durch die Bank abführen lassen. Eine Steuererklärung ist dann in Österreich nicht notwendig, weil die Kapitalerträge ja endbesteuert sind.

Austriake:
Du kannst so viele Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, wie du möchtest. Allerdings in jedem Land nur einen. Für eine Anmeldung in einem neuen Land (oder die Wiederanmeldung in Deutschland nach längerer Abwesenheit) ist niemals die Abmeldung aus dem alten Land notwendig, weil es hier – anders als im Steuerrecht – keinen Austausch der Länder untereinander gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass du einen gültigen deutschen Pass hast.
Die 183-Tage-Regel gilt nicht nur dann, wenn man in mehreren Ländern Einkünfte erzielt, sondern grundsätzlich immer. Dort, wo du deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hast, also mindestens 183 Tage pro Jahr bist, dort bist du steuerpflichtig. Egal, wo du arbeitest. Dienstreisen haben nichts mit dem gewöhnlichen Aufenthalt zu tun.

beppo:
Den Bobele haben sie nur deswegen erwischt, weil er einfach zu dämlich war, und weil er prominent ist. Es gibt mittlerweile tatsächlich Steuerfahnder (z.B. im österreichischen Kitzbühel), die Strichlisten führen, wer sich wie oft in welchem Land aufhält. Für uns Normalos interessiert sich diesbezüglich aber (noch) niemand.
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@finearts60
die Quellensteuer in Österreich ist passé - ab 2017 werden die Bankdaten ausgetauscht und dann wird das Vermögen in der Schweiz mit besteuert

zu mehreren Wohnsitzen kann man nur sagen, dass das nach hinten losgeht. Je mehr Wohnsitze man hat, in desto mehr Ländern wird man steuerpflichtig. Schon die Vorstellung mehrere Steuererklärungen auszufüllen und jedem Steueramt zu erklären, warum nun gerade dort keine Steuer anfallen sollen, ist ein Albtraum. Letztlich entscheidend ist das Land der Einkünfte und das des Hauptwohnsitzes (gewöhnlicher Aufenthalt). Als Privatmann mit Einkommen kommt man aus der Zahlpflicht nicht raus. Und man kann sich darauf einstellen, dass die zuständigen Parasiten-Behörden, wie Jugendämter etc, irgendwann die wahren Einkommensverhältnisse herausbekommen

wer der Meinung ist, dass er der Kontenpfändung vorbeugen muss, kann in Bitcoin investieren. Da kann dann kein Gerichtsvollzieher mehr ran ohne die Unterstützung des zu Pfändenden. Allerdings ist das auch nicht wirklich anonym oder für große Summen geeignet. Wer über bitcoin.de oder kraken.com kauft, kann leicht identifiziert werden. Und wer mehr wenigstens 1000 EUR auf einmal investiert, wird vorerfasst. Man kann aber regelmäßig kleine Beträge dort unterbringen, die ein bisschen hin- und her transferieren und am Ende behaupten, dass man das Geld wieder ausgegeben hat.

Unbestritten ist mittlerweile zu viel Liquidität im Markt. Die muss irgendwo hin. Und wenn sich die Staaten zu neuen Militäraktionen aufraffen (Terroranschläge implizieren militärisches Vorgehen), wird noch mehr Geld gebraucht bzw gedruckt - das wird dann Quantitative Easing 2.0. Der Druck an mehr Geld zu kommen, nimmt immer weiter zu. Bis das System anfängt zu kippen. Dem versucht man durch Kapitalverkehrskontrollen, Einschränkung der Bargeldverwendung etc vorzubeugen. Aber weil ein System niemals in die erwartete Richtung kippt, wird der Zusammenbruch plötzlich und unerwartet kommen. Was dann an Werten übrig bleibt, sind Anlagen, die nur in endlichen Mengen verfügbar sind, wie Edelmetalle, Kunst, Bitcoin, Immobilien, Patente, etc.
https://t.me/GenderFukc
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Der Irrtum ist weitverbreitet, bei solchen Zusammenbrüchen könne man mit anderen Anlageformen besser dastehen. Das Eine reisst das Andere mit runter. bzw. die Verlierer verlagern ihre Verluste auf die Noch-Besitzer.

So haben z.B. Immobilienbesitzer nach dem letzten Krieg eine Lastenausgleichabgabe verpasst bekommen. Das waren satte 50% des Vermögenswerts und zwar für alle Vermögen: Es gab eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe. Patente? Deutsche Patente gingen auch verloren. Laut Spiegel von 1951 war das die fetteste Kriegsbeute.

Ein paar Jahre vorher, in der Weimarer Republik dasselbe mit der Gebäudeentschuldungssteuer. Heute tut man immer so, als wären die Immobilienbesitzer grundsätzlich besser als Andere durch diese Zeit gekommen. Ein Märchen, das sicherlich ganz gerne von Banken, Maklern gesehen und erzählt wird, Immobilien seien krisensicher. Passt gut in deren Business.

Wenn es hart kommt, greifen Staaten nach allem, was greifbar ist. Je härter, desto radikaler. Ich würde diese verkniffene Hamsterei und endlose "Schlupfloch"suche unerlassen, es ist verschwendete Lebenszeit. Durch Krisen sind zu allen Zeiten die Leute am Besten mit

1. einem guten sozialen Netz (das unterschätzen und vernachlässigen die Deutschen am Meisten)
2. Gesundheit
3. Lebenswissen, Kreativität, Mut zur Selbsthilfe

gekommen.
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(24-11-2015, 18:03)Pennfred schrieb: .... laufen auf das Konto meines Bruders, welches er eingerichtet hat und ich Vollmacht habe.
Zwecklos. In jeder Bafin-Kontenabfrage stehen alle Vollmachtinhaber. Oder andersrum: Es ist jedes Konto aufgeführt, dessen Inhaber du bist oder für das du Vollmacht hast.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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@sorglos

Das mag ja sein, allerdings können sie das Konto nicht pfänden.
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(25-11-2015, 15:48)p__ schrieb: Der Irrtum ist weitverbreitet, ..



1. einem guten sozialen Netz (das unterschätzen und vernachlässigen die Deutschen am Meisten)
2. Gesundheit
3. Lebenswissen, Kreativität, Mut zur Selbsthilfe
...

stimme überein - mir geht's vorrangig darum, dass eben alles andere noch schneller weg ist. Übrig bleibt nur, was nicht an die Schutzfunktion des Staates gebunden ist, der gerade wirtschaftlich zusammenbricht.
https://t.me/GenderFukc
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(25-11-2015, 17:00)Pennfred schrieb: @sorglos

Das mag ja sein, allerdings können sie das Konto nicht pfänden.

Nicht direkt, aber sie können einen Herausgabeanspruch durch die Verfügungsmöglichkeit über das Konto herstellen. Der Bruder wird Drittschuldner und der Gläubiger kann nach §840 ZPO vorgehen. Bei Abgabe der EV muß man übrigens nicht nur über eigene, sondern auch Auskunft über die Nutzung fremder Konten geben (LG Bonn, LG Nürnberg-Fürth).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wie schaut es mit Russland aus? Würde es hier in Europa überhaupt jemand mitbekommen, wenn ich da noch einen zweiten Wohnsitz und ein Konto hätte?

Das mit dem sozialen Netz ist gut und schön, allerdings bin ich hier vor allem von Schafen umgeben, die glauben, dass sie bis in alle Ewigkeit von der Versklavung Afrikas, Chinas, ... und dem dadurch möglich gemachten Konsumwahn profitieren und später ihren "verdienten" Lebensabend geniessen können.
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@ Sixteen Tons

Das geht aber dann nicht geräuschlos vonstatten. Sollte es soweit kommen, dann wird das Konto geschlossen. Da hab ich nur ein paar Tausender für die Reisekasse und zum Shoppen drauf. Ist nur ein bequemer Weg ein Eurokonto zu unterhalten.
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Da freue ich mich jetzt schon drauf; wenn dieser Staat auf eine völlig verdreckte und verschimmelte Eigentumswohnung
eine Zwangshypothek eintragen lässt.
Ihr lasst euch aber schön von diesem Regime einschüchtern; bei mir vorbei
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(25-11-2015, 20:11)zeitgenosse schrieb: Wie schaut es mit Russland aus? Würde es hier in Europa überhaupt jemand mitbekommen, wenn ich da noch einen zweiten Wohnsitz und ein Konto hätte?

Deswegen habe ich in meinem ausführlichen Betriag 94 die Länderliste explizit aufgeführt. Und was sehen wir da? Russland gehört zur selben Gruppe wie Malaysia und wird uneingeschränkt am Meldeverfahren teilnehmen. Vermutlich sogar sehr bereitwillig, denn die russischen Finanzbehörden werden sich ihrerseits Milliarden von Oligarchen erhoffen, die ihre Kohle ins Ausland geschafft haben.

Natürlich bleibt dein Geld dort unbehelligt. Du musst halt nicht nur dort wohnen, sondern auch dort steueransässig sein und das auch nachweisen können. Dann gibts auch keine Meldung nach Deutschland. Viel Erfolg bei der Auswanderung.
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(25-11-2015, 20:40)Pennfred schrieb: Das geht aber dann nicht geräuschlos vonstatten.
Die Pfändung des Herausgabeanspruchs wird zuerst der Bank und anschließend dem Bruder als Drittschuldner zugestellt. Wirksam weg ist exakt das, was zu dem Zeitpunkt eben drauf ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(25-11-2015, 22:13)p__ schrieb: [quote='zeitgenosse' pid='171121' dateline='1448475112']
Natürlich bleibt dein Geld dort unbehelligt. Du musst halt nicht nur dort wohnen, sondern auch dort steueransässig sein und das auch nachweisen können. Dann gibts auch keine Meldung nach Deutschland.

Die Mitteilung erfolgt nicht nach Wohnsitz sondern aufgrund der Staatsangehörigkeit

Immobilien sind keine Rettung beim Währungscrash, welt.de, 20.01.2012

Zitat:So wie bereits zweimal im letzten Jahrhundert sind heute der EFSF und der kommende ESM der dritte Versuch des deutschen Staates, Staatsschulden zu monetisieren. Wer also heute bei knapp einer Billion Euro an deutschen Bürgschaften, Garantien, Kapitaleinschüssen daran denkt, durch fremdfinanzierten Immobilienkauf sein Vermögen abzusichern, der sollte daran danken, dass der deutsche Staat ein langes Gedächtnis und erheblich mehr Erfahrung hat, Vermögensgewinne durch Währungsumstellung im nächsten System zum eigenen Vorteil systematisch abzuschöpfen.
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Die Mitteilung erfolgt nach Steueransässigkeit. Die ganzen jetzigen Regelungen sind auf Steuereinzug hin konstruiert.
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Genauere Informationen kann man hier nachlesen:
Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (PDF)

"Die ganzen jetzigen Regelungen sind auf Steuereinzug hin konstruiert."
> die neuen Regelungen auch. Aber aufgrund der Besteuerung von Kapitalerträgen über zehn Jahre hinweg ist der 'Steuereinzug' auch für zehn Jahre in Deutschland gegeben. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Deutsche Steuerämter aufgrund einer polizeilichen Ummeldung, keine Informationen über Auslandsvermögen erhalten; zumal der Datenaustausch offensichtlich eine Bring-Schuld ist und nicht erst auf Nachfrage aus dem Land des Steuerpflichtigen zustande kommt.
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Heijeijei, ich weiss schon, warum ich mich mit Jura nur im äussersten Notfall befasst habe ...

Wie ist es denn nun? Zählt die Staatsbürgerschaft oder die Steueransässigkeit?

Und, wenn ihr so gut wäret, ich wäre euch wirklich dankbar: Ich bin Deutscher und in der CH steueransässig. Wenn ich mich nun als Deutscher in RU mit Wohnsitz anmelden würde (auswandern werde ich nicht) , wo käme die Information über allfällige Bankkonten dann hin? Würde die CH von Russland aus darüber informiert werden, dass ein Deutscher in RU ein Bankkonto hat?
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Da ist doch schon alles geschrieben worden.
Die zugrundeliegenden Informationen mit allen Details spuckt dir die Suchmaschine aus, wenn du sie mit bereits genannten Stichworten fütterst wie:

- automatischer Informationsaustausch AIA
- Amtshilfeübereinkommen gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
- Multilateral Competent Authority Agreement MCAA (das ist eine Zusatzvereinbarung)
- OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen
- Auslöser: Foreign Account Tax Compliance Act FATCA

Die steuerliche Ansässigkeit ist ein Identifikationsmerkmal, ebenso Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, siehe Abschnitt 2 Absatz 2.

Das beseitigt alle eventuell noch bestehenden Unklarheiten.
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