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Hallo zusammen,wie ihr vielleicht noch wisst habe ich Ende letzten Jahres die Herausgabe des Unterhaltstitels für meine beiden volljährigen Töchter erwirkt.Die Kosten dafür wurden zwischen mir und meiner Tochter aufgeteilt,ich bekam Prozesskostenhilfe meine Tochter nicht.Gestern flatterte mir eine Zwangsvollstreckung mit Vermögensaufteilung aus diesem Titel im Namen der Kindsmutter ins Haus mit einer Forderung von über 400€ die aus der Herausgabe des Titels entstanden sein soll.
Wie soll ich jetzt weiter Verfahren?Ich habe alle Verbindlichkeiten aus diesem Titel beglichen bzw. Gerichtskosten erlassen bekommen und habe den Originaltitel zugesandt bekommen..Ich gehe mal davon aus das die Kindsmutter versucht die Gerichts und Anwaltskosten die für die Tochter angefallen sind und die vermutlich die Kindsmutter bezahlt hat auf mich abzuwälzen.Besteht überhaupt noch in irgendeiner Form ein Anspruch seitens der Kindsmutter wenn gar kein Titel mehr in ihrem Besitz ist?Müsste ich nicht vor einer Zwangsvollstreckung auch erstmal eine Zahlungsanweisung bzw.eine Mahnung bekommen? Muss ich zu diesem Termin um alles offen zu legen oder kann ich Widerspruch einlegen?
MfG Zahlknecht
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Nochmal zum Verständnis:
Den Titel, aus dem vollstreckt werden soll, liegt Dir im Original vor?
Und dennoch gibt es über einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung?
Da wirst Du wohl eine Vollstreckungsschutzklage initiieren müssen, um den Gerichtsvollzieher in die Schranken weisen zu müssen.
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Hi Che Guevara,
nicht der Kinderunterhaltung aus dem Titel soll eine Vollstreckung ausgehen sondern,ich habe im Herbst 2015 aus Herausgabe den Titel Geklagt.Meine Tochter ging nach der Schule kein Tätigkeit nach machte auch keine Ausbildung.Seit Nov 2015 ist der Originaltitel
in meinem Besitz.
Mir wurde VKH Gewährt mit Ratenzahlung Streitwert 1.950€ die Kosten wurden mir 20% meine Töchter bekam 80% Auferlegt.Jetzt Versucht die KM die Gerichtskosten von meiner Tochter 19J über den GV Einzutreiben.Gesamtforderung 400€ per Dez 2015
Meine Vermutung ist, das meine Tochter die Ratenzahlung nicht bedienen konnte,und sich das Geld von Mami geholt hat, und die KM jetzt Versucht über den GV an die Kosten der VKH von mir zu holen.
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Was ist eine "Vermögensaufteilung aus diesem Titel" ? Für die Verfahrenskosten, die der unterlegenen Partei auferlegt wurden kannst du nicht haftbar gemacht werden. Aufgrund der Titels kann auch nicht vollstreckt werden, der wurde ja zurückgegeben und alle Schulden bezahlt.
Welcher exakte Text steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
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Dann müsste aus dem Prozess ein Kostenfestsetzungsbeschluss resultieren, der die diese Kostenlast aufbuerdet.
Das müsste aber Dein Anwalt geprüft haben.
Du müsstest auf der Grundlage 20 Prozent der gegnerischen Anwaltskosten tragen, das geht aber bei dem Streitwert nicht auf 400 Eur raus.
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23-01-2016, 20:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2016, 20:20 von Zahlknecht.)
Hallo P
weder Pfändungs oder ein Überweisungsbeschluss habe ich.
Lediglich eine begl. Abschrift ein Auftrag an den GV.
Abgabe der Vermögensauskunft und Abgabe der Eides statt.
Ja es ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss
Hauptforderung 383,10 nebst Zinsen 5%-Punkte über Basiszins
2X Ema Auskunft a 7,00€
Zinsen 0,62
3,50 Hauptforderungszinz 3,50
zzgl Tageszins 0,04€
Gesamtanforderung:400,60€
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Irgendwo ist da ein Fehler. Wenn die Kosten doch der unterlagenen Partei auferlegt wurden, wie können die damit einfach bei dir die Zwangsvollstreckung einleiten? Wenn die gegnerische Partei ihre Gerichtskosten nicht zahlen kann, ist das nicht dein Problem.
Erst einmal muss doch irgendwann auch eine Forderung an dich gestellt worden sein? Ohne Forderung keine Vollstreckung. Diese Forderung hätte bestritten werden müssen. Wenn sich die Sache bereits in der Zwangsvollstreckung befindet, bleibt dir nur noch die Vollstreckungsabwehrklage, wie schon im Thread gesagt. Die EInwendungen dürfen dann aber nicht präkludiert sein. Je nach dem, was vorher lief, vielleicht eine Anfechtungsklage.
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23-01-2016, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2016, 20:56 von Zahlknecht.)
Was ich auch nicht in dem Schreiben steht "in der Zwangsvollstreckungssache Ex Frau von Zahlknecht.
Die hat doch damit nichts zu tun meine Tochter ist Dez 2015 19 Jahre alt.
Sie muss die Zwangsvollstreckung einleiten und nicht die KM ?
Ich habe auch nie eine Forderung bzw Mahnbescheid bekommen.
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Rätsel über Rätsel. Der Gang vor Gericht wird dir nicht erspart werden, sonst pfändet dich der Gerichtsvollzieher.
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23-01-2016, 21:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2016, 21:14 von CheGuevara.)
Gehe zum Anwalt, der die Hauptsache gemacht hat. Dem ist auch der Kostenfestsetzer zugegangen und der hatte den zu prüfen.
Wenn ein Fehler passiert ist, dann hätte es deinem Anwalt auffallen müssen.
Möglicherweise liegt auch offensichtliche Unrichtigkeit vor, die auch nach Rechtsbehelfsfrist noch zu ändern ist.
Meine Erfahrung ist, dass die Rechtspfleger in 20 Prozent der Fälle Mist bauen.
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Du hast den gegenerischen Anwalt laut Kostenquote nicht bezahlt. Darum geht es. Der lässt nun bei dir die Abgabe der VA durchführen.
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@iglu
Schon klar, aber 383 Eur als 20 Prozent aus 1900 Eur Streitwert?
Das macht bei 100 Prozent Anwaltskosten von 1915 Eur?
Kann nicht sein!
Da würde Streitwert mit Honorar verwechselt!
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Es spielt keine Rolle, ob die Kosten so korrekt sind oder nicht. Der Titel ist da und alles andere rechtmäßig.
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23-01-2016, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2016, 22:10 von CheGuevara.)
... es könnte Anwalt oder Rechtspfleger geschlampt haben ...
Es gibt da die offensichtliche Unrichtigkeit auch Jenseits von Fristen
Hatte ich auch schon
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Es spielt immer noch keine Rolle, denn gegen den KFB hätte Rechtsmittel eingelegt werden können, was offensichtlich unterblieben ist.
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23-01-2016, 22:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2016, 22:25 von CheGuevara.)
Lies mal den 319 ZPO;
Entspricht in etwa dem 129 AO!
Und rechnen können die eh alle nicht!!
Nicht umsonst heißt es:
iudex non calculat
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OK, wieder was gelernt. Das Grundproblem löst es jedoch nicht, auch wenn der KFB falsch ist, was zur Stunde Spekulation ist.
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Da hilft nur der Anwalt des Hauptsacheverfahrens; möglicherweise hat der etwas verschlafen ...
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Die Forderung ist ja da und will bezahlt werden. Daran ändert auch nichts, dass es statt 400 EUR womöglich 200 sind, wenn man es denn berichtigen ließe.
Ich schlafe nicht mit der RVG unterm Kopfkissen und die Hauptforderung ist hier nicht aufgeschlüsselt. Vielleicht hat der Anwalt irgendeine Akteneinsicht genommen, die nebst Kopierkosten zu Buche schlägt. Das wissen wir hier alle nicht. Wir wissen, dass es einen Titel gibt und damit ist die Sache erst einmal klar.
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Morgen,
die Forderung an mich kommt nicht von meiner Tochter in Vertretung von der Rechtsanwältin,
sondern die kommt von der KM die aber eine ganz anderen Rechtsanwältin hat.
Meine Frage ist was hat die KM damit zu tun ???
Wenn welche Forderung an mich gestellt werden müsste meine Tochter Aktiv werden.
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Vollstreckungen von Leuten, die nicht mal am Verfahren beteiligt waren? Unmöglich, da etwas zu ergründen. Vielleicht gehts um was ganz Anderes. Vielleicht ist es eine alte unbeglichene Rechnung in anderer Sache, die der Gegenseite erst jetzt aufgefallen ist und die ziehen sie nun ein, bevor sie verjährt.
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Zahlknecht ist bei den Gerichtskosten Zweitschuldner. Meine Gewinner müssen auch immer zahlen, weil ich nicht zahle. Manchmal muss der Kläger und Gewinner die Zeche selbst zahlen
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Aber doch nicht von Mami und ihrem Anwalt.
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24-01-2016, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2016, 10:54 von Leutnant Dino.)
Passiert wohl selten aber es ist und bleibt ein Zivilverfahren. Die Gerichtskassen sind da emotionslos. In meinen Fällen immer ein besonderer Spaß.
Bei mir kommt der Gerichtsvollzieher in Kürze mehrfach. Rückständigen Unterhalt für die dritte Exehefrau, Schmerzensgeld wegen dem Männermagazin . Alles zusammen um die 80.000,-€
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Kommt er bei dir auch, wenn irgendein Dritter, z.B. die Schwester deiner Ex und ihr Anwalt, Forderungen ins Blaue hinein stellt?
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