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Hallo.
Ich lebe seit Februar getrennt von meiner Frau, ich bin auf ihren Wunsch ausgezogen. Meine beiden Kinder (4 und 13 J.) leben bei ihr, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein gerichtlicher Antrag auf eine 50/50 Aufteilung, wohl auch Wechselmodell genannt, wurde von ihr und dann auch vom Gericht abgelehnt. Es wurde übergangsweise eine Umgangsregelung sowie eine moderierte Erziehungsberatung durch das Jugendamt angeordnet, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Das 13jährige Kind verweigert den Umgang, der Kleine kommt gerne.
Meine Ex ist nun vor 8 Tagen ohne Rücksprache in eine andere Stadt (~300 km) gezogen. Mein Anwalt hat eine Rückführung beantragt. Meine Frage an euch: kommt man damit durch? Ich schätze die Lage so ein, dass sich meine Ex weigern wird (sie hat wohl einen neuen Partner und auch eine neue Arbeitsstelle dort). Wird das Familiengericht notfalls das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen, trotz der auch durch das Jugendamt festgestellten Schwierigkeiten im Umgang mit dem großen Kind?
Mein Anwalt meint, dass in der Praxis Rückführungen schwer durchsetzbar sind und viele Gerichte diesen Schritt scheuen. Was kann ich noch machen, um eine dauerhafte Trennung von meinen Kindern zu vermeiden? Ich bin völlig ratlos und auch der Anwalt kann mir nicht wirklich helfen.
Danke für eure Hilfe.
Klaus
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Hast Du denn GUTE Gruende die gegen den Umzug der Kinder sprechen? (Dein Umgangsrecht ist fuer das Gericht leider keins)
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1. Wie stark sind die Kinder in deiner Region sozialisiert (Großeltern, Onkels/Tanten, Vereine, Freunde)?
2. Wenn sie dort einen neuen Partner hat, dann muss das ja recht schnell "gegangen" sein. Die Dauerhaftigkeit solcher erster Beziehungen nach der Ehe sind eher gering. Hat Frau am neuen Wohnort weitere Unterstützer?
3. Kannst Du sie "aushungern", indem du traumatisiert und ausgebrannt erst mal deine Arbeit einschränkst, ihr keinen Unterhalt mehr zahlst und ihr schließlich hinterher ziehst?
4. wie sieht Deine Unterstützung durch Freunde oder Familie aus? Kannst Du den Stress noch lange durchstehen? Hast Du jemanden zum Reden?
Viel Kraft!
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Das 13jährge Kind: Was sagt das? Warum verweigert es Umgang? Will es unbedingt zurück? Ist es ihm egal?
Grundsätzlich ist die Aussage deines Anwalts korrekt.
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Deine Frau hat exakt das gemacht, was erforderlich ist um den mann und Vater der Kinder aus der neuen Familie zu drängen.
Bekanntlich denken Frauen nicht logisch, sondern emotional - der neue Stecher soll nach ihren Vorstellungen auch die Rolle des Vaters einnehmen. Deshalb muss der bisherige Vater aus dem Leben der Kinder gedrängt werden. Am einfachsten geht das mit räumlicher Trennung.
Und diese Vorgehensweise ist hunderttausendmal erprobt und erfolgreich durchgezogen worden, Du bist nicht der Erste, den das trifft.
Viel Hoffnung kann man dir nicht machen - möglicherweise kommen die Kinder früher oder später mit diesem "Rollentausch" rsp. ihrem Stiefvater nicht klar und suchen wieder die Nähe zum biologischen Vater. Oder auch nicht - alles ist möglich.
Es lohnt sich nach einschlägiger Erfahrung jedoch nicht, allzuviel Emotionen, Geld, Gefühle und Zeit zu verbrennen. Einfach aufhören, an den Kindern zu zerren - diese aber wissen lassen, dass der Vater noch da ist. Ist meiner Meinung nach die sinnvollste Variante.
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Hallo,
danke erstmal für eure Antworten.
Die Kinder sind hier normal eingebunden (Kita, Schule, Sport), aber es gibt keine Verwandten (Onkel, Tanten) auf meiner Seite. Ihre Schwester mit Kind wohnt nahe beim neuen Lebensmittelpunkt. Außer meinem Umgangsrecht sehe ich keine besonderen Gründe. Über ihre neue Beziehung weiss ich nichts.
Das ältere Kind lehnt den Umgang komplett ab, wir haben schon länger ein etwas schwieriges Verhältnis und ich habe mich bisher nicht intensiv bemüht, das zu ändern. Der Richter hat aber in der ersten Verhandlung den Lebensmittelpunkt in unserer Heimatstadt festgelegt. Sollte das Gericht den Umzug für illegal erklären, muss sie dann nicht wieder umziehen? Sie ist ja noch nicht mal 2 Wochen fort. Wenn sie es gegen Anordnung des Gerichts nicht macht, was bleiben mir für Möglichkeiten? Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Spielt es eine Rolle, dass der Umgang mit dem großen Kind nicht klappt? Wie sind meine Chancen? Es kann doch nicht angehen, dass sie damit durchkommt.
Mein Anwalt sagt, dass es in letzter Zeit für die Väter besser aussieht und nicht zwingend der Mutter die Kinder zugesprochen werden. Das Jugendamt läßt sich leider überhaupt nicht in die Karten blicken, die blocken meine Anfragen einfach ab und geben in persönlichen Gesprächen keine verwertbaren Aussagen.
Grüße
Klaus
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Die Sache wäre aussichtsreicher, wenn sich das grössere Kind klar für den alten Wohnort aussprechen würde. Mit 13 wird es gefragt werden. Dass kein Kontakt besteht, ist ein dickes Minus. Damit fehlt eine der wichtigen Bindungen an den alten Wohnort, nämlich der leichte Kontakt zum Vater.
Zitat:Der Richter hat aber in der ersten Verhandlung den Lebensmittelpunkt in unserer Heimatstadt festgelegt.
Wie hat der Richter das formuliert? Nur gesagt oder auch schriftlich in einem Beschluss?
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Hallo,
es steht ein Satz drin "der Lebensmittelpunkt ist [Stadtname]".
Edit: Stadt anonymisiert.
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Das ist reichlich "dünn". Das fegt der Richter weg, denn wenn er das zulässt, ist ein anderes Familiengericht für euch zuständig und er hat keine Arbeit mehr mit euch.
Auch in diese Stadt umzuziehen ist für dich keine Alternative ?
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(Donovan)
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Leider ist der Satz nur eine Feststellung des damaligen Status quo und rührt nicht am Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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Wenn Du keine guten Gruende hast, warum die Kinder nicht wegziehen sollten, sieht das ganz schlecht aus. ABER kampflos akzeptieren wuerde ich das auch nicht. Nur rechne damit, dass es nicht in Deinem Sinne ausgeht. Du scheinst auch keine grossen Bindungen an Deinen jetzigen Wohnsitz zu haben, ev. solltest Du wirklich hinterherziehen.
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Hallo Klaus_P,
mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du nicht erreichen können, daß die Kinder zurückgeführt werden. Die Gründe hierfür wurden schon genannt.
Ein kleine Genugtung gibt es trotzdem möglicherweise für Dich:
Du kannst beantragen, daß die KM die Kosten für den Umgang übernimmt. Es gibt mehrere Urteile hierzu, die der weggezogenen KM entsprechendes auferlegt haben.
Simon II
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hallo klaus,
ich ziehe mal eine parallele zu meinem fall von vor 4 jahren:
1. selbe wie bei dir
2. ich habe sofort nach dem nicht genehmigten umzug der km mit tochter das abr beantragt und bekommen
3. wichtig: kannst du minimum für ein kind deine betreuung so sicherstellen, daß du keine fremdbetreuung benötigst?
4. wenn ja - (die km handelt sowieso rechtswidrig! - stand auf dem antwortschreiben des FG an KM drauf!) beantrage das
abr. außerdem stand die stadt als lebensmittelpunkt, wenn diese nicht mehr lebensmittelpunkt ist, dann KANN nicht MUSS das
gericht entscheiden, daß die kinder zu dir kommen, du mußt aber betreuungsfähig sein! mit allen konsequenzen, auch evtl.
arbeitszeiten ändern!
die km hat sowieso durch den wegzug bewiesen, daß sie bindungsintollerant ist.
wenn die entfernung nicht allzu groß ist - würde ich in den sauren apfel beißen und zumindest eine beteiligung der fahrtkosten
geltend machen.
wenn ihr beide abr und sorgerecht habt....wackle nicht dran! lebensmittelpunkt ist momentan bei km bzuw. in x-stadt bei km, später kann sich alles ändern! wenn natürlich x-stadt wegefallen ist, entsteht eine neue situation! du kannst natürlich sofort den atrag stellen, BEVOR sich die kinder "verwurzeln" - das geht aber erst nach mehr als 6 monaten!
denk nach!
bb
netlover
wenn sie nochmal wegzieht - dann hat ein antrag auf alleiniges abr berechtigung.
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