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Ferienumgang
#1
Hallo,

mal wieder Stress. Mutti hat wenig Interesse einem hälftigen Umgang unserer 6 Jahre alten Tochter während der Schulferien zuzustimmen. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Die Maus kommt jedes 2. WE von Freitag bis Montag zu mir und die Kitaschließzeiten werden nach Gerichtsbeschluss hälftig geteilt zwischen uns beiden Eltern. Wie gehe ich nun vor? Umgangsvorschlag (hälftige Teilung aller Schulferien) habe ich gerade an Sie geschickt. Sie wird den aber ablehnen.

Gibt es dazu Gerichtsurteile, die bei gemeinsamen Sorgerecht und nicht vorhandensein von drastischen Gründen die gegen ein hälftige Teilung der Schulferien sprechen eindeutig sagen, daß Schulferien geteilt werden?

Gruß und Danke für Eure Tips und Erfahrungen
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#2
Hälfte der Ferien ist üblicher Umfang; solange nichts vorgefallen ist, wird dir jedes vernünftige Familiengericht einen entsprechenden Umgang zusprechen. Das ist so ein eindeutiges Thema, da wird es vermutlich nicht einmal umfangreiche Rechtsprechung der Obergerichte geben.

Egal; hier wurde früher der "Dreisprung" empfohlen - halte ich auch für sinnvoll:

1. schriftliche Aufforderung an Kindsmutter
2. Bitte des Jugendamtes um Vermittlung
3. Antrag ans Familiengericht

Es ist aber jetzt vermutlich 5 vor 12, sprich der eigentlich erwartete Umgang steht kurz bevor und jetzt mauert die Alte?

In dem Fall gleich direkt Antrag and Gericht. Dafür brauchst du keinen Anwalt- wenn Du dir das zutraust.
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Danke :-). Nein es ist nicht kurz vor 12 :-). Die Maus ist noch in der Kita und die Kitaschließzeit 2016 hat die Maus bereits hälftig mit mir verbracht. Es geht nun darum frühzeitig aktiv zu werden und die Herbstferien 2016 direkt hälftig zu teilen. Interesse zeigen ist wichtig um sich später nicht vorwerfen lassen zu können man habe ja jahrelang an hälftigem Ferienumgang kein Interesse gehabt, warum denn jetzt auf einmal.

Anschreiben mit Vorschlag (hälftige Ferienbetreuung) an Mutti ist raus. Sie wird wahrscheinlich erstmal gar nicht darauf antworten, dann irgendwann selbst Vorschläge einbringen usw. Sie wird alles in die Länge ziehen. Hier ist eigentlich meine Frage. Wie gehe ich dagegen an.
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#4
Bei Den kurzen Herbst- bzw. Faschingsferien kommt es auch vor, dass der eine die Faschingsferien und der andere die Herbstferien nimmt/bekommt.
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#5
Es kann hier nicht nur darum gehen von Ferienzeit zu Ferienzeit zu hoppeln. Klare Regeln sind nötig. Und ich hoffe doch sehr, dass Du das nicht nur machst, um die später nichts vorwerfen lassen zu können.
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#6
Wenn es nicht eilt, mach den oben vorgeschlagenen "Dreisprung". Wenn es nur irgendwie geht, einige Dich ohne JA und Gericht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Dreisprung ist eingeleitet, der wird aber nichts bringen. Mutti wird Anfangs nicht reagieren, dann werden unrealistische Gegenvorschläge kommen, dann wird das Thema gewechselt usw.. Ich warte 7 tage auf Muttis Antwort, dann erinnere ich mit Fristsetzung 7 Tage, dann schalte ich das Jugendamt ein, danach wird das Gericht entscheiden. Ich könnte nur Tips gebrauchen wie ich das in die Länge ziehen vermeiden kann.
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#8
Darf ich hier mal eine Zwischenfrage mit einstellen?
Wie schafft ihr das alle die halben Schulferien oder auch mehr zu nehmen?
Wieviel Urlaubstage habt ihr denn so?

Ich hab gerade mal 25 Tage. Da bin ich FROH das meine Ex noch nie mit Ferienbetreuung ankam.
Vor allem da mein Sohn auch SEHR anstrengend sein kann.
Könnte ich auch finanziell nicht.
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#9
Arbeite ca 30 Stunden, außerdem sehr flexibel auch mal von Zuhause aus.

Brauche nur Internet und Handy und Drucker, das könnte auch vom Wohnwagen aus funktionieren.

Ist aber klar, nicht jeder ist so flexibel!
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(Donovan)
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#10
Bin arbeitslos geworden, ansonsten ginge es auch nicht so einfach. Ich würde es dennoch mit allen Mitteln versuchen. Die Kleine ist das Beste was ich habe :-). Ansonsten ist ja auch alles Andere möglich. Hort-Notbetreuung und dann nach der Arbeit abholen, Oma, Opa usw.. So machen es Hauptbetreuende ja auch.
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#11
Für den Ferienumgang gehen bei mir 25 Tage im Jahr weg. Bleiben mir von 30 Urlaubstagen noch fünf Tage für Behördengänge etc. usw.
Damit decke ich 1 Woche Weihnachtsferien, 1 Woche Osterferien, 2 Wochen Sommerferien und 1 Woche Herbstferien ab.
Jetzt, wo die Ex und Next selber zusammmen Nachwuchs bekommen, darf ich die Kinder auch gerne öfter nehmen. Soweit das arbeitstechnisch möglich ist, mache ich das. Ansonsten bin ich nicht dafür da, Betreuungslücken zu schliessen. Dafür zahle ich Unterhalt und zwar nicht wenig. Ansonsten müsste man mir schon entgegen kommen. Wenn mehr Betreuung, dann weniger Barunterhalt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
Die Fristen die Du der Ex setzt, halte ich fuer angemessen. Aehnlich musst Du es beim JA machen. Da wird Dein Anliegen ev. keine Prioritaet haben. Da wuerde ich dann freundlichst ein wenig Druck machen und wenn die zu lange rumeiern und das schleifen lassen, den Antrag bei Gericht stellen. Laenger als 2 bis 3 Wochen wuerde ich dem JA nicht geben.

ABER ich kann Dir nur nochmals raten, das ganze ohne JA und Gericht zu regeln. Wenn die Sommerferien geklappt haben, warum sollte dass nicht auch in den Herbstferien klappen? Lass die Ex doch rumzicken, dann schmier ihr Honig ums Maul, lass ev. 5e gerade sein und Du bekommst ungefaehr was Du wolltest. Sind die Herbst- und Osterferien sehr kurz, versuch Dich zu einigen dass z. B. sie die Kleine die ganzen Osterferien hat und Du die ganzen Herbstferien. Gerichtsverfahren sind extrem belastend fuer alle und vergiften die Stimmung noch mehr.
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#13
Erstmal voll Zustimmung meinerseits zu dem, was Kay geschrieben hat!

Dann - es ist zwar schon geschrieben worden, aber noch nicht von allen:

Bei kurzen Ferien (also bis zu einer Woche und kürzer) ist eine hälftige Teilung oft nicht sinnvoll.

In diesem Fall ist es üblich, ein Wechselmodell zu vereinbaren - Beispiele wurden weiter oben schon genannt.

Wenn Du Dich hier auf eine hälftige Teilung versteifst, bringt das außer bösem Blut und Streß für das Kind meiner Meinung nach gar nichts!

Simon II
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#14
In den Standardumgangsregelungen wird jährlich gewechselt. In geraden Jahren Ostern bei Papi, Herbstferien bei Mami. In ungeraden Jahren umgekehrt. Bleibe im Gespräch, schiebe das als weiteren Vorschlag nach.

Sollte dann eine Klage unumgänglich sein, achte ja höllisch darauf, dass du eine grundsätzliche Regelung beantragst und über die auch entschieden wird. Tödlich sind Gütevorschläge a la "2016 erst mal zu Mutti, Ostern 2017 zu Vati". Dann hast du Herbst 2017 wieder Ärger und es wird jedesmal mehr Probleme und neue Gerichtsverfahren geben. Nur ein Verfahren führen, das aber richtig.
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#15
Ich finde das Wechseln in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien ja sehr schön, nur wird Mutti da nicht mitspielen. Unsere Tochter wäre dann ja jedes zweite Jahr Ostern und Weihnachten nicht bei ihr. Da wird sie Streiken und das verstehe ich schon. Es wird da wohl zu einer hälftigen Regelung kommen. Herbstferien werde ich versuchen abwechselnd über die Jahre zu gestalten. Ja ich werde auf eine Regelung bestehen, die langfristig den Ferienumgang regelt, nicht so was nur für ein Jahr oder zwei. Private Absprachen ohne Jugendamt interessieren Mutti dummerweise immer nur so lange wie sie die auch für sich selbst als gut erkennt, ist das nicht der Fall erinnert sie sich leider an nichts mehr, selbst wenn es schriftlich von uns fixiert wurde. Deswegen wird zumindestens das JA eingeschaltet werden müssen um eine eventuelle private Einigung schriftlich zu fixieren. Danke für Eure Tips.

Noch eine Frage. Da Mutti selbst JA Vereinbarungen im Regelfall ignoriert habe ich den Wunsch eine eventuelle einvernehmliche Einigung gerichtlich beschließen zu lassen. Geht das?

Und: Ich habe einen neuen Vorschlag zu Wechselferienumgang für Winter und Herbstferien an Mutti geschickt. Alle anderen Ferien biete ich an hälftig zu teilen - Danke, der Tip bzw. die Idee war spitze.
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#16
(21-07-2016, 15:29)Tigerfisch schrieb: Unsere Tochter wäre dann ja jedes zweite Jahr Ostern und Weihnachten nicht bei ihr.

Guck dir mal Musterumgangsregelungen an, z.B. die in trennungsfaq.com
Weihnachten wird in der Regel in gleicher Weise geteilt. Gerades Jahr zum Beispiel ab Schulende bis zum 25.12. 10 Uhr, dann Wechsel. Ungerades Jahr umgekehrt. Jeder darf mal glänzende Augen an Heiligabend erleben und jeder darf mal Festessen mit Verwandten.

Tolle, gerechte Regelungen zu finden und vorzuschlagen ist nie ein Problem. Umsetzen und durchsetzen ist das Problem. Für die Mehrheit der Mütter ist es undenkbar, nicht die Vorfahrt zu haben sondern Gleichberechtigung. Das geht gar nicht hierzulande.

Du kannst in der zweiten Reihe bleiben, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Motto: Lieber wenig statt Ärger und dann gar nichts mehr. Du kannst auch bei Strittigkeit vor Gericht, eine richterliche und vollstreckbare Umgangsregelung beantragen und bei Missachtung dann Ordnungsgeld. Beide Strategien können grandios schiefgehen. Väter, bei denen der gerichtliche Weg gescheitert ist, werden dir zur zweiten Reihe raten. Väter, die in der zweiten Reihe ausgehungert wurden, werden dir zu Gerichtsverfahren raten. Ich kenne keine Statistik über den Verlauf von Strategien. Interessiert auch keinen, schliesslich sinds ja nur die Kinder, die dabei draufgehen (Vorsicht, Ironie).

Mein Rat ist, unbedingt eine feste, dauerhafte Umgangsregelung zu erreichen und dafür auch sofort vor Gericht zu gehen. Einmal. Nicht mehrmals. Ein Schuss, gezielt, laut und deutlich. Klappt es dann immer noch nicht, wird alles nur schlimmer und dann ist es besser, in der zweiten Reihe zu bleiben. Die Mutter sitzt nun mal am sehr viel längeren Hebel und wenn sie nicht will, ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Also von beiden Strategien etwas.
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#17
Ja wir haben ja schon nen guten Gerichtsbeschluß. Unsere Tochter verbringt jedes zweite Weihnachten bei mir. Ist alles supi (Mutti hat damals fett einstecken müssen - leider - aber sie war es selbst schuld). Nur regelt der zeitige Gerichtsbeschluss halt dummerweise nicht die Schulferien. Als ich den erkämpft habe war die Maus 2 Jahre alt und da wurden nur die Kitaschließzeit hälftig beschlossen. Da die Maus nun in die Schule geht, ist Ferienumgang nicht geregelt.

Aber mal ne ganz wichtige Frage: Bin ich als Umgangsberechtigter auch verpflichtet Ferienbetreuung zu übernehmen, oder biete ich das eigentlich freiwillig an und muß dafür sogar noch gegen Muttis Dummheit ankämpfen unserer Tochter die Zeit mit mir nicht zu gönnen und sich selbst die Gewißheit zu nehmen, daß die Maus betreut ist wenn Schulferien sind. Niemand auch die Mutti unserer Tochter hat 14 Wochen Urlaub im Jahr. Im Prinzip halse ich mir ekelhaft viel Streß auf, Kosten usw. und um das zu bekommen (klar ich mag die Maus sehen, das ist es was ich möchte) muß ich noch kämpfen.

Also kurz: Bin ich Betreuungsverpflichtet während der Schulferien. Wenn nicht drehe ich den Spieß mal um. Es gibt genug Posts von Hauptbetreuenden die den Partnern hinterherlaufen weil Sie es nicht schaffen die Ferienbetreuung alleine zu gewährleisten.
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#18
Ich verstehe nicht was Du meinst, ich kann Dich aber nur davor warnen der Kindesbesitzerin irgendwie schriftlich oder sonst nachweisbar mitzuteilen, dass Du irgendwelchen Umgang aufgrund anderer Verpflichtungen nicht wahrnehmen kannst oder willst. Das geht gewaltig nach hinten los falls es vor Gericht geht. Bei Vaetern werden andere Masstaebe angesetzt als bei Muettern!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(21-07-2016, 17:22)Tigerfisch schrieb: Also kurz: Bin ich Betreuungsverpflichtet während der Schulferien. Wenn nicht drehe ich den Spieß mal um. Es gibt genug Posts von Hauptbetreuenden die den Partnern hinterherlaufen weil Sie es nicht schaffen die Ferienbetreuung alleine zu gewährleisten.

Nein, als Umgangselternteil bist Du dazu nicht verpflichtet.

Ein gerichtlicher Beschluss wäre allerdings auch für Dich bindend. Deshalb solltest Du, falls Du Dich zu einem solchen Verfahren entscheidest, vorher genau überlegen, was Du leisten kannst und willst.
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#20
Nun ja, es ist Psychologie der Mütterseele. Sie braucht den Vater des Kindes (also mich) um die Ferienbetreuung zu gewährleisten, mag das aber nicht zugeben und noch weniger mag sie, dass sie mich noch braucht. Also ist es irgendwie okay mal anzusagen, daß ich freiwillig darum kämpfe (kraß, oder?) ihr und unserer Tochter schöne Ferien ohne Schulhortnotbetreuung anzubieten - kostenlos usw - ganz freiwillig ohne verpflichtet zu sein. Das könnte Sie dann eventuell verstehen und vernünftig werden. Voraussetzung ist aber, daß ich nicht schulferienbetreuungsverpflichtet bin, wovon ich stark ausgehe. Weiß da jemand was sicheres?
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#21
Es gibt nirgends eine Verpflichtung für Umgangselternteile, an bestimmten Tagen das Kind zu betreuen. Das ist der Regelungsbereich einer Umgangsvereinbarung, nicht eines Gesetzes oder einer Verordnung.
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#22
Kay schriftlich bekommt die Mutti von mir nur noch das Notwendigste. Ich werde Ihr niemals etwas schriftlich mitteilen was unserer Tochter die Zeit mit mir streitig macht. Nur übers Telefon sage ich Ihr sowas, dann kann'se in Ruhe darüber nachdenken. Das macht Sie auch gerade. Sie muß eventuell ins Krankenhaus und nun braucht Sie den Vater wieder einmal, natürlich als absolut kostenlose Nanny. Ich habe mal abgesagt. Nu muß Ihre Ma anreisen, was streßt. Sie wird es auf diesem Weg lernen müssen. Zum Glück ist sie zu unserer Tochter absolut lieb und läßt es nie an Ihr aus, ansonsten würde ich den Weg nicht gehen.

(21-07-2016, 17:32)raid schrieb: Wie immer perfekt beschrieben. Ich möchte noch folgendes ergänzen: Gerichtsverfahren bringen mE nur dann was, wenn sich der andere bzw. (früher hätte man gesagt) der Beklagte nicht auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) ausruhen kann sondern einen gewissen Schaden erleidet - jedenfalls für die Zukunft einen solchen unbedingt vermeiden möchte. In meinem Fall hat die Mutter in den sage und schreibe 20 Gerichtsverfahren genau 20x VKH bewilligt bekommen. Da werden Gerichte schnell zu sinnlosen und nutzlosen Spaßveranstaltungen. Nicht zuletzt muss man sich auch die Vita der Frau anschauen: 1. hat sie einen Beruf erlernt und lebt sie auch davon, 2. ist sie ein rechtschaffener Mensch, 3. möchte sie vom Typ her eher Stress und Ärger vermeiden oder ist sie wie meine Ex ein Revoluzzer, 4. hat sie bereits Kinder von anderen Männern, 5. liebt sie das gemeinsame Kind wirklich aufrichtig von Herzen ohne zu klammern, 6. ist sie ein gutmütiger und lieber Typ oder eher narzisstisch und egoistisch, 7. usw. Ich erinnere mich z.B., dass meine Ex auf vielen Fotos aus ihrer Jugend mit nem gestreckten Stinkefinger und nem provokanten Blick zu sehen war. Kurz gesagt: Auf viele Menschen haben Gerichtsverfahren grdsl. eine abschreckende Wirkung und sie werden alles tun, um diese zu vermeiden. Wiederum andere (auf gut deutsch) scheißen sich davor gar nichts. Deshalb bin ich der Meinung - wenn vor Gericht, dann richtig gut vorbereitet mit Anwalt und versuchen eine dauerhafte und feste Umgangsregelung zu erreichen. Mit einer geistig normal veranlagten Ex, die Recht und Ordnung akzeptiert, wird es dann von kleinen Unstimmigkeiten abgesehen gut laufen. Mit jeder anderen wird es nur noch schlimmer. Und leider ist es tatsächlich so: Wenn die Mutter nicht will und obendrein bereit ist ans Kind zu gehen - das Kind also zu manipulieren -, dann ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Da hilft einem dann keiner mehr. Jeder wird sich immer eher dafür aussprechen das Kind bei der Mutter zu belassen, egal wie sich die Mutter aufführt. Auf psychologischer Ebene steht einerseits die Bindungsforschung, die besagt, dass der Elternteil wichtiger ist für das Kind, zudem es die stärkere Beziehung hat, und auf juristischer Ebene wird gerne mit der Kontinuität argumentiert, sprich, alles beim alten Stand belassen. Kurz gesagt: Ein Umgangselternteil wir in Deutschland an den bestehenden Grundsätzen immer scheitern, außer die Mutter überreißt wirklich komplett und vernachlässigt das Kind z.B. oder nimmt Drogen oder ähnliches. Aber selbst dann kommt das Kind eher ins Heim als zum Vater. Eigentlich unvorstellbar, ist aber so.

Raid sie bekommt natürlich VKH aber immer nur in der ersten Instanz :-). Und da bin ich bis jetzt immer auch ohne Anwalt erfolgreich, weil ich für die Maus denke, rausgegangen.

(21-07-2016, 17:54)Tigerfisch schrieb: Kay schriftlich bekommt die Mutti von mir nur noch das Notwendigste. Ich werde Ihr niemals etwas schriftlich mitteilen was unserer Tochter die Zeit mit mir streitig macht. Nur übers Telefon sage ich Ihr sowas, dann kann'se in Ruhe darüber nachdenken. Das macht Sie auch gerade. Sie muß eventuell ins Krankenhaus und nun braucht Sie den Vater wieder einmal, natürlich als absolut kostenlose Nanny. Ich habe mal abgesagt. Nu muß Ihre Ma anreisen, was streßt. Sie wird es auf diesem Weg lernen müssen. Zum Glück ist sie zu unserer Tochter absolut lieb und läßt es nie an Ihr aus, ansonsten würde ich den Weg nicht gehen.

(21-07-2016, 17:32)raid schrieb: Wie immer perfekt beschrieben. Ich möchte noch folgendes ergänzen: Gerichtsverfahren bringen mE nur dann was, wenn sich der andere bzw. (früher hätte man gesagt) der Beklagte nicht auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) ausruhen kann sondern einen gewissen Schaden erleidet - jedenfalls für die Zukunft einen solchen unbedingt vermeiden möchte. In meinem Fall hat die Mutter in den sage und schreibe 20 Gerichtsverfahren genau 20x VKH bewilligt bekommen. Da werden Gerichte schnell zu sinnlosen und nutzlosen Spaßveranstaltungen. Nicht zuletzt muss man sich auch die Vita der Frau anschauen: 1. hat sie einen Beruf erlernt und lebt sie auch davon, 2. ist sie ein rechtschaffener Mensch, 3. möchte sie vom Typ her eher Stress und Ärger vermeiden oder ist sie wie meine Ex ein Revoluzzer, 4. hat sie bereits Kinder von anderen Männern, 5. liebt sie das gemeinsame Kind wirklich aufrichtig von Herzen ohne zu klammern, 6. ist sie ein gutmütiger und lieber Typ oder eher narzisstisch und egoistisch, 7. usw. Ich erinnere mich z.B., dass meine Ex auf vielen Fotos aus ihrer Jugend mit nem gestreckten Stinkefinger und nem provokanten Blick zu sehen war. Kurz gesagt: Auf viele Menschen haben Gerichtsverfahren grdsl. eine abschreckende Wirkung und sie werden alles tun, um diese zu vermeiden. Wiederum andere (auf gut deutsch) scheißen sich davor gar nichts. Deshalb bin ich der Meinung - wenn vor Gericht, dann richtig gut vorbereitet mit Anwalt und versuchen eine dauerhafte und feste Umgangsregelung zu erreichen. Mit einer geistig normal veranlagten Ex, die Recht und Ordnung akzeptiert, wird es dann von kleinen Unstimmigkeiten abgesehen gut laufen. Mit jeder anderen wird es nur noch schlimmer. Und leider ist es tatsächlich so: Wenn die Mutter nicht will und obendrein bereit ist ans Kind zu gehen - das Kind also zu manipulieren -, dann ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Da hilft einem dann keiner mehr. Jeder wird sich immer eher dafür aussprechen das Kind bei der Mutter zu belassen, egal wie sich die Mutter aufführt. Auf psychologischer Ebene steht einerseits die Bindungsforschung, die besagt, dass der Elternteil wichtiger ist für das Kind, zudem es die stärkere Beziehung hat, und auf juristischer Ebene wird gerne mit der Kontinuität argumentiert, sprich, alles beim alten Stand belassen. Kurz gesagt: Ein Umgangselternteil wir in Deutschland an den bestehenden Grundsätzen immer scheitern, außer die Mutter überreißt wirklich komplett und vernachlässigt das Kind z.B. oder nimmt Drogen oder ähnliches. Aber selbst dann kommt das Kind eher ins Heim als zum Vater. Eigentlich unvorstellbar, ist aber so.

Raid sie bekommt natürlich VKH aber immer nur in der ersten Instanz :-). Und da bin ich bis jetzt immer auch ohne Anwalt erfolgreich, weil ich für die Maus denke, rausgegangen.

Und noch was auch interessant für Einige hier: Sie hatte nen Anwalt hinzugezogen zur Verhandlung, der war aber in VKH nicht vorgesehen bzw. genehmigt und die Richterin sah den als unnötig an. Konsequenz: Sie hat den damals selbst bezahlen müssen.
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#23
(21-07-2016, 17:54)Tigerfisch schrieb: Und noch was auch interessant für Einige hier: Sie hatte nen Anwalt hinzugezogen zur Verhandlung, der war aber in VKH nicht vorgesehen bzw. genehmigt und die Richterin sah den als unnötig an. Konsequenz: Sie hat den damals selbst bezahlen müssen.

Nur wenn es was kostet lernen die Kinderbesitzerinnen! Letztendlich geht es ihnen immer zuerst ums Geld und dann erst ums Kind.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
Ich lass mich schon lange nicht mehr von der Kinderbesitzerin (schönes Wort :-))verkackeiern.
Sie hat meine Gutmütigkeit nach und nach selbst kaputt gemacht.

Aktuell bin ich in ALG1 und Dauerkrankgeschrieben, ich bekomme 1530€ netto.
Meine Ex könnte mich mindestens bis auf 880€ Ausnehmen, wollte sie auch.
Ich habe dann gesagt, Ok, dann muss ich 300km wegziehen in das Haus meiner Partnerin, kein Kontakt mehr zu den Kids außer Skype und Co.
Dann ist sie auf 1000€ hochgegangen, ich OK dann bleibe ich, die Kids können dann nur noch von Samstag bis Sonntag Nachmittag kommen und keine Ferien mehr, da nicht genug Geld für Nahrungsmittel.
Sie wollte mir dann immer eine Tüte mit Nahrungsmitteln vorbeibringen (ernsthaft) ich OK wenn ich meinen Unterhalt auch in Nahrungsmittel bezahlen darf.
Sie ist dann auf 1100€ hoch, jetzt kommen sie weder jedes 2. WE und jeden Ferientag lasse ich mir extra bezahlen, habe aber noch keinen Tagessatz festgelegt. Bin offen für faire Tipps!

Man(n) muss sich nicht alles gefallen lassen, viele Frauen brauchen auch ihre Auszeit, meine Ex gehört zu denen.

Frauen brauchen oft Klartext und 100%tige Konsequenzen die ohne Gnade durchgezogen werden....dann hat man(n) Chancen das sie zurück rudern.

Ich wünsche allen hier viel Kraft
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#25
(22-07-2016, 17:22)Bitas schrieb: Man(n) muss sich nicht alles gefallen lassen, viele Frauen brauchen auch ihre Auszeit, meine Ex gehört zu denen.

"Normale" Frauen brauchen das, psychisch Kranke Kindesbesitzerinnen haben jedoch eine andere Motivation, naemlich den Vater UNTER ALLEN UMSTAENDEN und mit ALLEN MITTELN aus dem Leben des Kindes (und damit aus ihrem) zu verdraengen. Da liegt das Problem, dagegen anzukommen ist fast unmoeglich da die Helferindustrie unwillens ist einzuschreiten. Nicht zu letzt aus dem Grund, dass fuer die meisten Helferindustriasten in westlichen Gesellschaften eine psychisch kranke Mutter immer doch 2 Mal besser ist als ein Vater. Leider.
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