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Ob Wechselmodell als Teil des Sorgerechts oder als Teil des Umgangsrechts zu sehen ist, das weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht einmal der BGH.
Die untere Rechtsprechung ist nicht einheitlich!
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Ich würde mich auf alle Fälle gerichtlich belehren lassen...
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Ganz ehrlich...die wissen es selbst nicht.
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15-08-2016, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2016, 17:29 von Onyx.)
Das AG hat in Bezug auf meinen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes keine Dringlichkeit gesehen, da das Kindeswohl nicht in Gefahr wäre. Da ich so nix in der Hand hatte und keinen Stress verursachen wollte, bin ich es locker angegangen und habe ganz nebenbei erfahren, dass der Sohnemann nicht mehr im Ort ist. Die Mutter hatte ihn wohl direkt aus der Schule, direkt aus dem Klassenzimmer, abgeholt und mit der Oma auf einen Ausflug geschickt. Vorsorglich informierte sie in der Frühe Schule und Hort schriftlich, dass sie nun das ABR hat. Der Verfahrensbeistand wurde noch gestern von ihr telefonisch kontaktiert und durfte dem Kind (als neutrale Person) erklären, was es bedeutet, wenn die Mutter nun das alleinige ABR hat, sprich: seit dem Beschluss hat die Mutter das alleinige ABR, wer das ABR hat, der bestimmt, wo sich das Kind aufhält… Da hatte jemand seine Hausaufgaben gemacht. Gibt es einen Kurs für Trennungsmütter? Ist dies krank oder normal?
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15-08-2016, 17:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2016, 17:53 von Theo.)
(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Das AG hat in Bezug auf meinen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes keine Dringlichkeit gesehen, da das Kindeswohl nicht in Gefahr wäre.
Wie vorausgesagt.
(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Die Mutter hatte ihn wohl direkt aus der Schule, direkt aus dem Klassenzimmer, abgeholt und mit der Oma auf einen Ausflug geschickt. Vorsorglich informierte sie in der Frühe Schule und Hort schriftlich, dass sie nun das ABR hat.
Sei froh, dass Du ihn nicht abgeholt hast. So entschlossen wie die KM vorgeht, hättest Du tatsächlich die Polizei im Haus gehabt.
(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Da hatte jemand seine Hausaufgaben gemacht. Gibt es einen Kurs für Trennungsmütter? Ist dies krank oder normal?
Es ist klar, dass man so eine Aktion nicht unvorbereitet startet.
Auch Du solltest Dir jetzt eine mittelfristige Strategie überlegen. Mein Tipp: Hol Dir eine anwaltliche Meinung dazu ein, ob eine Beschwerde gegen die Übertragung des ABR auf die Mutter hier sinnvoll wäre.
Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, konzentriere Dich darauf, soviel wie möglich an Umgang herauszuholen.
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nein....nur krankhafte rachsucht ohne zu bedenken, was mit kinderseelen passiert....
hab ich auch mit meiner ersten tochter erlebt...mama und oma....hassen sich eigentlich,
aber im männerhaß vereint...leider nicht verheiratet...kindesentzug par exxelance....
erst nach fast 18 jahren findet sie endgültig zu mir mit 24 jahren....
noch fragen ...hauser???
bb
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15-08-2016, 21:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2016, 22:08 von Gualterius.)
Einszweidrei: die Belehrung, die ich meine, soll erreichen, den KV als naiv und unschuldig hinzustellen, wenn er 50/50 erstmal beibehält und es soll verhindern, dass man einen stillschweigenden Konsens hineininterpretieren kann, wo der KV nur keinen Streit vom Zaun brechen will. Und es soll die Täter ans Licht zerren. Denn die agieren gern kryptisch, um dem KV seine Möglichkeiten zu verschleiern.
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Ich habe da auch keinen schlauen Rat ABER er muss wirklich aufpassen, dass ihm nicht ein Konsens da irgendwie reininterpretiert werden kann.
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Ist halt jetzt der Abschluss der Jahre vorher. Im Grunde ist deine Geschichte nur eine Rückschau, im jetzigen Schluss der Endphase ist es für alles zu spät.
Ob Widerspruch und ans OLG Chancen hätte, muss jemand beurteilen, der die Details der vergangenen Jahre kennt und das von dir geführte Verfahren. Ich zweifle aber daran. Es ist immer leichter, den Zustand der gemeinsamen Betreuung beizubehalten wie die nun de facto eingetretene alleinige Betreuung wieder über eine Revision in gemeinsame Betreuung umzuwandeln. Du kannst:
1. Das Beste aus dem Residenzmodell machen, wieder auf Los zurückgehen und eine Umgangsregelung mit den üblichen Mitteln anstreben.
2. Auf die Revision setzen, anstreben wieder ins Wechselmodell zu kommen.
3. Dir selbst eine Auszeit verordnen, in Urlaub fahren, gar nichts machen, abwarten was die Mutter möchte. Du hast ja gesehen, wie die Helfer und Rechtspflege mit Vätern verfahren, die es wagen gegen den Willen der Mutter etwas zu wollen, wie die Mutter verfährt, was du dabei gewinnst: Nichts ausser belastende Erkenntnisse, wie es im Familienrecht zugeht.
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Was die KM und ihre Helfer machen, dokumentieren. So dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.
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16-08-2016, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 22:24 von Gualterius.)
Man darf den Willen der Mütter, als die Gute und Schützerin dazustehen, nicht außer Acht lassen. Wenn sie aber, für ihre Kinder nachvollziehbar - hier geht es nicht um ellenlange Gerichtsmaterialien in Gerichtsdeutsch, Protokolle, Gutachten, schmutzige Wäsche, die kein Kind wissen will etc., sondern um den kurzen Nachweis - als aktive, hintertriebene Furie sichtbar werden könnte, fährt man ihr in die Parade und das erhöht die Chancen, dass die Kinder ein gewichtiges Wörtchen mitreden werden. Anwälte weg, hin zur Belehrung durch den Richter... der ein oder andere Richter riskiert vielleicht auch ein Amtsbeschwerdeverfahren oder wie das heißt, wenn er falsch belehrt.
Im konkreten Fall geht es hier um ein voreiliges Einknicken vor der entschlossenen Mutter, um nicht mehr Umgangszeiten einzubüßen... Aber wieso würde das Onyx riskieren, wenn er sich schlicht erkundigt?
Auf alle Fälle nicht Theos Rat in #33 Folge leisten.
Zitat:Hol Dir eine anwaltliche Meinung dazu ein, ob eine Beschwerde gegen die Übertragung des ABR auf die Mutter hier sinnvoll wäre... Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, konzentriere Dich darauf, soviel wie möglich an Umgang herauszuholen.
Genau das ist meines Erachtens falsch... sondern eher sollte gelten:
1. Kein Anwalt.
2."Umgang herausholen" steht nicht im Gegensatz dazu, ein bisschen naives unschuldiges, aber belehrungswilliges und vor allem protokollierendes Kontra zu geben.
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@Gualterius: Was hast Du nur immer mit Deinen "Belehrungen"?
Was bringt es dem Threadopener, wenn er den Richter noch einmal anruft und fragt, ob der Beschluss schon wirksam ist? Der Richter wird sagen "ja, das ist er, auf Wiederhören". Dann sagt der Threadopener "danke, auf Wiederhören".
Und wo liegt jetzt darin der Gewinn?
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(16-08-2016, 11:00)Gualterius schrieb: Was die KM und ihre Helfer machen, dokumentieren. So dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.
Und wen glaubst Du, interessiert dieser ganze Dokumentationschmarrn? Die Kids bestimmt nicht. Oder denkDu im Ernst, die setzen sich irgendwann hin und studeren die Trennungstagebcher ihrer Eltern?
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16-08-2016, 23:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:16 von Gualterius.)
Eine gerichtliche Belehrung - ich hatte gefragt, ob es das in D gibt -, wie ich sie meine, ist etwas anderes. Die ist schriftlich protokolliert und erklärt dem Laien genau, was jetzt Sache ist...
...in diesem Fall: ist der Beschluss schon wirksam und wie kann es sein, aufgrund von § xy? Wieso kann die Mutter einfach beantragen und es wird gewährt? Alle die Fragen, die Onyx uns stellt. Wurde das Kindeswohl geprüft? Wie kann das sein, dass das so einfach geht? Aufgrund von § xyz und Bundesgerichtshof Spruch Nr 11111/1977 oder wie? Wie steht es um mein Recht auf Familienleben? Wieso sagt mir der Junge etwas anderes?
Eine gerichtliche Belehrung, die instanzentauglich ist...
... dann gibt es keinen untergeschobenen Konsens, sondern Hinnahme staatlicher Gewalt...
(16-08-2016, 22:58)Theo schrieb: (16-08-2016, 11:00)Gualterius schrieb: Was ...dokumentieren. So dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.
Und wen glaubst Du, interessiert dieser ganze Dokumentationschmarrn? Die Kids bestimmt nicht. Oder denkDu im Ernst, die setzen sich irgendwann hin und studeren die Trennungstagebcher ihrer Eltern?
Du hast mein posting offenbar nur überflogen...
(16-08-2016, 22:20)Gualterius schrieb: Wenn sie aber, für ihre Kinder nachvollziehbar - hier geht es nicht um ellenlange Gerichtsmaterialien in Gerichtsdeutsch, Protokolle, Gutachten, schmutzige Wäsche, die kein Kind wissen will etc., sondern um den kurzen Nachweis - als aktive, hintertriebene Furie sichtbar werden könnte, fährt man ihr in die Parade und das erhöht die Chancen, dass die Kinder ein gewichtiges Wörtchen mitreden werden.
Onyx soll sich offenbar deiner Meinung nach mit der KM auf etwas "einigen", das sie dann in zwei Jahren wieder übern Haufen werfen kann. Oder sich in unterwürfiger Art aufs Umgangszeiten-herausholen "konzentrieren"...
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16-08-2016, 23:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:15 von Theo.)
(16-08-2016, 23:03)Gualterius schrieb: Eine gerichtliche Belehrung - ich hatte gefragt, ob es das in D gibt -, wie ich sie meine, ist etwas anderes. Die ist schriftlich protokolliert und erklärt dem Laien genau, was jetzt Sache ist...
...in diesem Fall: ist der Beschluss schon wirksam und wie kann es sein, aufgrund von § xy? Wieso kann die Mutter einfach beantragen und es wird gewährt? Alle die Fragen, die Onyx uns stellt. Wurde das Kindeswohl geprüft? Wie kann das sein, dass das so einfach geht? Aufgrund von § xyz und Bundesgerichtshof Spruch Nr 11111/1977 oder wie? Wie steht es um mein Recht auf Familienleben? Wieso sagt mir der Junge etwas anderes?.
Du verwechelst da etwas. Es ist weder Aufgabe des Richers ene kostenlose Vorlesung im Familienrecht zu halten noch den Rechtsanwalt zu spielen.
Für solche Fragen ist der eigene Rechtsbeistand zuständig.
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16-08-2016, 23:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:19 von Gualterius.)
Tja, wenn das so wäre, dann müsste man das Verfassungs und EGMR rechtlich überprüfen. Es gibt EU - Länder, in denen gibt es eine Belehrungspflicht des Richters zumindest in der 1. Instanz...
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(16-08-2016, 23:03)Gualterius schrieb: Du hast mein posting offenbar nur überflogen...
Nein, habe ich nicht. Es ist egal, wie Du die "Protokolle" formulerst Sie interessieren einfach kein Schwein.
Würdest Du Dich heute für die Streitereien Deiner Eltern von vor zwanzig interessieren?
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16-08-2016, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:28 von Gualterius.)
Wenn ich erkenne, wie meine Mutter meinen Vater verarscht, schon.
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(16-08-2016, 23:25)Gualterius schrieb: Wenn ich erkenne, wie meine Mutter meinen Vater verarscht, schon.
Und dann? Spielst Du Dich zum Richter über Deine Eltern auf?
Man zieht Kinder nicht in Elternkriege hinein. Das ist allerunterste Schublade.
Wenn man schon seine Ehe/Beziehung nicht gebacken bekommt, dann sollte man wenigstens die Kinder raushalten.
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16-08-2016, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:48 von Gualterius.)
Glaub ich nicht... Kinder wollen bloß keinen Aktenstapel studieren. Sonst aber stellen sie aber laufend gerne unangenehme Fragen.
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Die Mutter hatte die Hortnerin über ihre neue Umgangsregelung informiert und ihr mitgeteilt, dass der Sohn in der Vaterwoche an zwei Tagen nicht vom Vater abgeholt werden darf. Kann die Hortnerin verhintern, dass ich in dieser Zeit mit meinem Sohn spreche? Kann die Hortnerin verhintern, dass ich den Sohn abhole und eine "Herausgabe" verweigern?
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Klar kann sie. Wenn sie es tut, ist das erst einmal ein Faktum, an dem du nicht vorbeikommst.
(16-08-2016, 23:23)Theo schrieb: Würdest Du Dich heute für die Streitereien Deiner Eltern von vor zwanzig interessieren?
Wenn es dem Vater jetzt gut tut, etwas aufzuschreiben, dann soll er das tun.
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(17-08-2016, 08:36)Onyx schrieb: Kann die Hortnerin verhintern, dass ich in dieser Zeit mit meinem Sohn spreche?
Jein. Nicht aufgrund der Weisung der Mutter. Aber die Hortleitung hat das Hausrecht. Und es ist im Allgmeinen nicht vorgesehen, dass Eltern sich während der Hortzeiten dort aufhalten.
Ich würde hier nicht insistieren, insbesondere, da Du ja in wenigen Tagen das Kind ohnehin zum regulären Umgang hast.
(17-08-2016, 08:36)Onyx schrieb: Kann die Hortnerin verhintern, dass ich den Sohn abhole und eine "Herausgabe" verweigern?
Ja, das kann und muss sie, wenn sie die explizite Anweisung der Mutter hat. Nochmal: Die Mutter bestimmt jetzt allein, wo sich das Kind aufhält.
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17-08-2016, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2016, 10:10 von Gualterius.)
Vorsicht. Ich würde "naiv" im Hort anfragen und schaun, was passiert. Oder sogar hingehen, wenn es der Sohn nicht mitkriegt. Die Mutter kann wahrscheinlich die Hortnerin nicht direkt zwingen, sondern nur das Gericht. Daher geht es hier darum, das Gericht zu einer Anordnung und Erläuterung zu zwingen, die keine Unklarheiten lässt. Damit muss das Gericht Farbe bekennen und nicht dir einen Konsens unterschieben, nach dem Motto, "er wird es nicht drauf ankommen lassen." Raid hat meines Erachtens den Sohn (hoffentlich nicht) verloren, als die KM in die Schule marschiert ist. ...
Ich würde auf jeden Fall insistieren. Hast du eine vorauseilende Gehorsam-Pille geschluckt, Theo?
Die "Anweisung" der Mutter muss ans Licht.
Nochmal Onyx. Du kannst das nicht wissen. Die können nicht erwarten, dass du dir Informationen aus dem Forum holst und alles für rechtens hälst, was die KM macht.
Die pokern. Theo auch. Ruf die Hortnerin an, schreib ihr ein SMS, du weißt jetzt nicht mehr, was Sache ist...
Mein Idiotenberater hier hat mir auch was von Verantwortung und Kooperationsbasis erzählt und dann im rechtzeitigen Moment hervorgekramt, was die Mutter könnte. Shock and awe... Das sind die Energieabsauger. Die tun das aber immer im Verborgenen, munkligen, undokumentierten Bereich. Ans Licht mit ihnen.
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Bei raid ist es auch so, dass das unbefugte Betreten der Schule durch die KM keiner protokolliert hat, außer hier das Forum.
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