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Wie ist das eigentlich mit gerichtlich protokollierten Vereinbarungen über Unterhalt, ist der darin vereinbarte Unterhalt pfändbar wenn nicht oder nur teilweise gezahlt wird? In der Vereinbarung selbst steht nichts darüber.
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Wenn die Vereinbarung gerichtlich gebilligt wurde (und das sollte eigentlich zutreffen, wenn sie gerichtlich protokolliert wurde), dann ist sie ein vollstreckbarer Titel, aus dem heraus gepfändet warden kann.
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(22-08-2016, 11:58)Theo schrieb: Wenn die Vereinbarung gerichtlich gebilligt wurde (und das sollte eigentlich zutreffen, wenn sie gerichtlich protokolliert wurde), dann ist sie ein vollstreckbarer Titel, aus dem heraus gepfändet warden kann.
War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen. Wortwörtlich steht jetzt da:
"Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage bitten die Beteiligten um Protokollierung der nachfolgenden Vereibarung:"
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(22-08-2016, 12:05)Momik schrieb: War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen.
Das ist richtig, das ist dann der Einstieg in die Vollstreckung.
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22-08-2016, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-08-2016, 12:24 von Gualterius.)
Da diese Leute immer einen Konsens erschleichen, sollte man in diesem Fall den Angaben deines Anwalts nachgehen. Vielleicht hast du ja einen, der auf Zack ist. Jeder dokumentierte staatliche Zwang kostet den Staat Mühe und ist ein Steinchen in deren Entsorgungsgetriebe.
Wobei du nicht vereinbaren hättest sollen...
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(22-08-2016, 12:20)karlma schrieb: (22-08-2016, 12:05)Momik schrieb: War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen.
Das ist richtig, das ist dann der Einstieg in die Vollstreckung.
Gibt es da (rückwirkende) Fristen? Er meinte ich solle sagen, welche Summe seit 1.1.2016 aufgelaufen sind. Rückständigen Unterhalt gibt es aber schon in 2015.
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(22-08-2016, 13:11)Gualterius schrieb: Willst du Unterhalt?
Ja, das Kind lebt bei mir.
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Vollstreckbare Ausfertigung ist ein besonderes Exemplar des Vergleiches. Nur mit vollstreckbarer Ausfertigung kann Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Sollte etwa 14 Tage dauern bis vorliegend.
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Interessant. So erfährt man etwas von einer Hürde. Das sollten wir bei den Damen, wenn sie umgekehrt von uns Geld wollen, auch anwenden.
Sorry für meinen Satz in #5. Missverständnis. Wie hast du das ABR bekommen? Oder bist du eine Frau?
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(22-08-2016, 14:37)Gualterius schrieb: Wie hast du das ABR bekommen? Oder bist du eine Frau?
Das war ein langer Kampf, bei dem ich fast drauf gegangen wäre. Ich werde meine Geschichte wohl demnächst hier reinstellen, stückweise denn alles auf einmal verkrafte ich emotional nicht.
Und ich bin wahrhaftig ein Mann.
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Hallo Momik,
willkommen im Club, ich bekomme auch keinen Unterhalt von der KM wobei ich den aber auch noch nicht beantragt habe....
Hol Dir die vollstreckbare Ausfertigung und ab zum Gerichtsvollzieher. ABER wenn da nichts zu holen ist, kannst Du Dir das auch sparen, soweit ich weiss, musst Du die Kosten erstmal auslegen.....
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tröste dich...ich bekomm auch keinen unterhalt....verdient zu wenig...geht schwarz arbeiten...fliegt in urlaub..
alles geschenkt bekommen...
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... soll aber gesteigerte Erwerbsobliegenheit geben ...
Ist das nicht so?
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So ist es, wie immer im Familienrecht wird da wieder mit zweierlei Mass gemessen...
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Darf ich fragen? Ist die KM Alkoholikerin, gewalttätig, grob vernachlässigend oder gilt als psychisch wirklich krank (kein BS)? Eins davon?
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(24-08-2016, 16:19)Gualterius schrieb: Darf ich fragen? Ist die KM Alkoholikerin, gewalttätig, grob vernachlässigend oder gilt als psychisch wirklich krank (kein BS)? Eins davon?
Nein, nichts davon.
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(24-08-2016, 16:47)raid schrieb: Momik, kay, netlover was Ihr bekommt keinen Kindesunterhalt von den Müttern? In irgend Studie hab` ich mal gelesen das 75 oder 80 % der Frauen keinen KUH zahlen...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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24-08-2016, 21:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-08-2016, 21:18 von Gualterius.)
Ich nicht. Das VäterndieKinderwegnehm-System ist der Dreh- und Angelpunkt der Frauenbeschützer-Gesellschaft. Es soll zur Abschreckung dienen. Geschaffen von Männern...damit andere Männer schön brav bleiben...
Und wenn man Esther Vilar Glauben schenkt, dann deshalb, weil die Männer die Unfreiheit lieben. Wie nennt sie das? Lust an der Unfreiheit?
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(24-08-2016, 21:16)Gualterius schrieb: Und wenn man Esther Vilar Glauben schenkt, dann deshalb, weil die Männer die Unfreiheit lieben. Wie nennt sie das? Lust an der Unfreiheit?
Das ist generell ein Merkmal der deutschen Männer; ich bekomme das auch in anderen Bereichen mit und bin immer wieder fassungslos, wie der deutsche Mann auf Knien um Bevormundung bettelt!
Ich gebe zu, daß ich, als ich jung und hübsch war, ansatzweise auch so dachte. Heute wehre ich mich gegen Bevormundungen solcher Art, wo immer es mir möglich ist.
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Ich vermute...in diesem fast wasserdichten System...macht man es Leuten wie Momik besonders schwer - auch zur Abschreckung. Um uns allen vorzuführen, du kannst vielleicht erreichen, dass dein Kind bei dir wohnt, aber... willst du das... Diese Saubande... Aber auch wir Idioten, die wir früher waren... Ich habe mich für besonders tugendhaft männlich gehalten... Als weißer Ritter par excellence.
Jetzt kommt schon wieder so eine daher und fragt mich, ob ich "gentle with women" sei.
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(22-08-2016, 11:40)Momik schrieb: Wie ist das eigentlich mit gerichtlich protokollierten Vereinbarungen über Unterhalt, ist der darin vereinbarte Unterhalt pfändbar wenn nicht oder nur teilweise gezahlt wird? In der Vereinbarung selbst steht nichts darüber.
Was vollstreckbar ist, steht unter §794 ZPO. Bei dir gehts um Abs. 1 Punkt 1. Ferner muss ein Vollstreckungstitel konkret sein, Parteien und Leistungen klar benennen.
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