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08-07-2016, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-07-2016, 11:11 von Bruno.)
Einer meiner Nachbarn hat mir in den EM Spielpausen und nachfolgendem Grillabenden von seinem Debakel mit seiner lieben Frau berichtet. Die Situation ist die folgende:
* etwa 17 Jahre verheiratet mit Frau aus SOA, Heirat in SOA
* ein Sohn (gemeinsam), 14 Jahre alt, Geburt in D, hat D Staatsbürgerschaft
* Frau hat nach einigen Jahren die Staatsbürgerschaft von D an genommen
* beide haben eine modifizierte Zugewinngemeinschaft
* alle drei wohnen im Süden von D in einem im Alleineigentum des Mannes befindlichen Einfamilienhaus (mit nur einen Zugang und nicht in mehrere Wohneinheiten unterteilbar)
* beide verdienen je etwa 1400 € netto (er verdient etwas weniger als sie) (Mann ist Schwerbehindert, arbeitet Teilzeit (ist seit etwa 1,5 Jahren krank geschrieben) und hat auf Grund bestimmter Krankheiten Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt)
Die liebe Frau rastet gelegentlich aus und:
* schlägt wiederholt auf Mann ein (Gesicht, Bauch, Brustkorb)
* fordert Mann wiederholt auf sich um zu bringen (darauf hin hat er seine Lebensversicherung gekündigt und seiner lieben Dame mit geteilt das er diese nun nicht mehr hat (der Dame die Kündigungsbestätigung der Versicherung gezeigt) .
* die Dame hat eine kleine Anzahl von Einrichtungsgegenständen bzw. Heimelektronik bei ihren Ausrastungen beschädigt bzw. zerstört
* gelegentlich schreit die Dame in Anwesenheit des Mannes rum und beunruhigt ihn und seinen Sohn da durch
Reaktion des Mannes:
* er hat bei den körperlichen Angriffen nie Kontra gegeben und sich passiv deeskalierend verhalten
* er hat die Dame nie an geschrien
* er hat keine Gegenstände der Dame zerstört
Aktuelles drängendes Problem:
* Nach einer kürzlichen Eskalation, bei der er und sein Sohn sich durch das Rumgeschreie der Dame und oben stehenden Vorgeschichten, durch die Dame bedroht gefühlt haben hat er und sein Sohn vorübergehend das Haus für eine Nacht verlassen. Der Sohn hat bei Freunden übernachtet und der Mann hat obige Schichte bei der Polizei zu Protokoll gegeben.
* Nun hat der Mann eine Vorladung zu Polizei erhalten zwecks Zeugenaussage (vermutlich zu der von ihm erstatteten Anzeige gegen seine liebe Dame). Die Polizei hat den Vorgang laut Schreiben als Körperverletzung ein gestuft.
* Wie soll er sich nun gegenüber der Polizei und generell verhalten:
* Macht es irgend einen Sinn seine Anzeige aufrecht zu erhalten. Was kann ihm das positives bringen ?
* Welche negativen Konsequenzen kann so eine durch ihn erstattete Anzeige für ihn haben ? (Die Dame wird sicherlich erst recht aus rasten wenn sie selbst Post von der Polizei erhält und zur Aussage vorgeladen wird.
* Mein Nachbar fühlt sich aktuell wie gelähmt und kann keinen klaren Gedanken fassen.
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Was ist "SOA"? Er soll so vorgehen, wie es sonst immer die Frauen machen, alles andere waere Dummheit. Zusaetzlich kann ich ihm nur raten, die Ausraster in Zukunft auf Video oder wenn nicht moeglich, zumindest als Ton zu dokumentieren. Wie wir alle wissen, wird Frauen fast immer sofort geglaubt und einem Mann erstmal grundsaetzlich nicht. Wenn er genug Beweismittel zusammen hat, Gewaltschutzverfahren und Wohnungszuweisung beantragen, eben genauso wie es die Frauen sonst immer machen.
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08-07-2016, 11:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-07-2016, 12:00 von Bruno.)
(08-07-2016, 11:29)kay schrieb: Was ist "SOA"? Mit SOA ist Südostasien gemeint.
(08-07-2016, 11:29)kay schrieb: Was ist "SOA"? Er soll so vorgehen, wie es sonst immer die Frauen machen, alles andere waere Dummheit. Lässt sich das steuern wann die Dame Post von der Polizei bekommt ?
Also z.B. Das der Mann zu seiner Zeugenaussage geht und seine Aussage macht. Und dann die Anzeige aussetzt so das die Dame erst einmal nicht selbst vorgeladen wird. Und wenn die Dame mal wieder ausrastet. Dann ruft der Nachbar die Polizei und hält denen die letzte (ausgesetzte) Anzeige unter die Nase und bittet um entsprechende zeitweise ( eine oder zwei Wochen) Wohnungsverweisung nach dem Gewaltschutzgesetz. Die ausgesetzte erste Anzeige lässt er dann wieder auf leben (sofern so etwas geht).
Wie gesagt. Der Mann kann im Moment keine klaren Gedanken fassen und weiß da wirklich nicht welche eigene Taktik da sinnvoll ist damit das für ihn nicht nur Risiken birgt sondern auch die Möglichkeit der Verbesserung seiner Situation bringt.
Soweit ich das gelesen habe kann eine Anzeige des Ehepartners zur Versagung des nachehelichen Unterhalts führen. (Er verdient wohl leicht weniger als seine Dame) Und wenn er dann auch noch Kindesunterhalt bezahlen wird wenn die gewalttätige Dame das Kind zugesprochen bekommt hat er etwa 300 € pro Monat weniger als die Dame.
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Nochmals, er soll es so machen wie die Frauen sonst auch!!!!!!! Punkt und aus. Kann manN doch hier oft genug nachlesen wie sowas laeuft.....
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Kan mich Kay nur anschliessen. Leider ist das Hauptproblem solcher Männer, das auch konsequent durchzuziehen.
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Austriake hat offenbar einen Überwachungskameramann... ... ...!
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08-07-2016, 20:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-07-2016, 20:31 von Bruno.)
(08-07-2016, 16:05)p__ schrieb: Leider ist das Hauptproblem solcher Männer, das auch konsequent durchzuziehen. Ob er das nun durch zieht oder nicht da hadert er wohl noch. Immerhin hat er die Sache diesmal zumindest mal aktenkundig gemacht.
Spätestens wenn die Dame Post zur Vernehmung bekommt wird sie wohl wieder ausrasten. Kann der der die Anzeige erstattet hat diese zeitweise aussetzen und somit auch die Befragung der Dame zeitlich nach hinten schieben ? Das ist aber auch ein Mist das der arme Kerl, die Dame auf Grund der mit ihr bestehenden Ehe, nicht einfach aus seinem Haus werfen kann (anderes Schloß einbauen wenn sie shoppen geht).
Na mal sehen wie sich das weiter entwickelt. Ich stehe aktuell in recht regen Kontakt mit meinem Nachbarn.
Würde das in einer Ehe eigentlich gegen irgend etwas verstoßen wenn die Dame den von ihm alleine bewohnten und abgeschlossenen Raum bzw. seinen fetten Safe (es besteht eine modifizierte Zugewinngemeinschaft) auf brechen würde ? Darf man so etwas in einer Ehe ?
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(08-07-2016, 17:33)Gualterius schrieb: Austriake ... Überwachungskameramann... ... ...!
Ich kann nur raten, die Frau auflaufen zu lassen (auch Kamera-, oder Handytechnisch), solang sie noch nicht gemerkt hat, dass da was im Busch ist und sie sich noch "normal" verhält. Je mehr sie ein Ar... ist, umso besser für den Mann sozusagen. Ist natürlich riskant. Der Sohn steht auf Vaters Seiten? Dass der ihn beschützen kann?
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SOA Frauen können ganz schön gewalttätig werden und haben Kraft wie ein Mann, können zuschlagen wie ein Mann wenn Sie früher im Dorf auf dem Feld gearbeitet haben, dagegen ist so mancher deutscher Mann ein Warmduscher
Ich spreche da aus Erfahrung
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Und ich dachte immer schon Latinas waeren schlimme Furien.....
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Das liegt bei meiner SOA Lady irgendwie in der Familie
Sie hat 2 Brüder, der eine geht einer Schlägerei in Thailand grundsätzlich nicht aus dem Weg, im Gegenteil
Sagte Sie zu mir, glaubst Du ich habe Angst wenn ein Problem in Deutschland kommt ?
Ich komme vom Dorf, das zuschlagen habe ich von klein auf von meinen Brüdern gelernt.
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(08-07-2016, 17:33)Gualterius schrieb: Austriake hat offenbar einen Überwachungskameramann... ... ...!
Hier sind Kameras im Angebot: www.eurohunt.eu
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2016, 21:12 von Bruno.)
(10-07-2016, 12:44)Austriake schrieb: Hier sind Kameras im Angebot: www.eurohunt.eu Erst mal besten Dank für den Hersteller. Kennst du eine Webseite wo er einem seine Produkte ansehen läßt ?
Bei mir schiebt er immer so ein Flashzeug über seine Webseite. Schade.
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(10-07-2016, 21:10)Bruno schrieb: (10-07-2016, 12:44)Austriake schrieb: Hier sind Kameras im Angebot: www.eurohunt.eu Erst mal besten Dank für den Hersteller. Kennst du eine Webseite wo er einem seine Produkte ansehen läßt ?
Bei mir schiebt er immer so ein Flashzeug über seine Webseite. Schade.
Wenn du auf den Katalog beim Flashzeug klickst kommste auf den Katalog, oder einfach hier: Link
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2016, 00:55 von Bruno.)
(10-07-2016, 22:51)bubi schrieb: Wenn du auf den Katalog beim Flashzeug klickst kommste auf den Katalog, oder einfach hier: Link Danke. Hab den Katalog durch gesehen, jedoch erst mal nichts interessantes entdeckt.
Die Überwachungstechnik ist im Moment nicht so das Problem. Interessant sind viel mehr Fragen wie ob man eine erstattete Anzeige zeitweise deaktivieren (aussetzen) kann. Um sie dann bei der nächsten Ausrastung der Dame, wenn man dann direkt die Polizei ruft, die Anzeige als Beleg für frühere Taten hoch halten kann damit sie nicht "versehentlich" das Opfer ein sacken sondern in diesem Fall zur Abwechselung die Täterin.
Soweit ich gelesen habe könnte bei der Gelegenheit die Dame zeitlich befristet der Wohnung verwiesen werden. Die Sache läßt sich wohl in der Konstellation per Gericht zeitnah im Eilverfahren zeitlich aufbohren.
Nach meinen Recherchen würde, wenn die Dame nicht im akuten Fall direkt auf Grund des Gewaltschutzparagraphen von der Polizei eingesackt wird, das normale Verfahren greifen welches wohl durchaus ein Jahr dauern kann und keine erstrebenswerte Variante ist.
Auch bilde ich mir ein irgend wo gelesen zu haben das eine Tat bei Anzeigeerstattung nicht älter als 3 Monate alt sein darf damit auf Grund dieser eine Wohnungsverweisung aus geurteilt werden kann.
Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
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ganz einfach:
antrag auf zuweisung der wohnung
antrag auf gewaltschutz
SOAiana des hauses verweisen lassen
strafanzeige wg körperverletzung
junge die mama immer sehen lassen -wenn er will
das geht alles ganz schnell! muß nur massiv und heftig durchgezogen werden!
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11-07-2016, 10:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2016, 10:39 von Gualterius.)
Bei Jorista hatte "Che Guevara" ihm eine Schutzschrift empfohlen. Das hatte die Gutste erst mal zurückgeworfen. http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=9830
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2016, 23:17 von Gualterius.)
Sollte der Herr im Zentralraum Deutschlands leben...
Eröffnung einer Gewaltschutzwohnung in Gera
Zitat:"Wir freuen uns über die dieswöchige Eröffnung unserer Gewaltschutzwohnung in Gera...
Unsere Notrufnummer für dieses Angebot ist die 0160 / 951 015 47, den Flyer als PDF-Datei entnehmen Sie bei Bedarf bitte diesem Link: Flyer"
Spenden sind erhofft...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2016, 18:43 von Bruno.)
(11-07-2016, 09:06)netlover schrieb: ganz einfach:
antrag auf zuweisung der wohnung
... Am Wochenende habe ich mal wieder mit meinem Nachbarn gegrillt. Und da hat er mir von folgendem Stand der Dinge mit seiner gelegentlich gewalttätigen Dame berichtet:
- die Polizei hat sich geweigert die Dame (für 10 Tage ?) seiner Wohnung zu verweisen
- sein Anwalt hat ihm mitgeteilt das das es trotz ( 3? Monate Frist laut Gesetzestext) bei dem für ihn zuständigen Gericht keinen Sinn macht später als 2 Wochen nach letzten Gewalttätigkeit seiner Dame einen Antrag auf Wohnungszuweisung auf Grund von Gewaltschutz zu stellen weil das Gericht das nach seiner Erfahrung abbügelt
-die Polizei hatte nach einigen hin und her seine Anzeige gegen die Dame aufgenommen
- er hat einen Strafantrag gegen die Dame gestellt
- beide Seiten wurden polizeilich vernommen (Zeugenbefragung beider Seiten)
Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht einen Strafbefehl als annehmbares oder auch ablehnbares Angebot an die Dame geben sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem Strafbefehl, dessen Inhalt und ob die Täterin diesen an genommen hat ?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2016, 07:21 von Austriake.)
Verstehe ich das richtig, dass die beiden immer noch in der gleichen Wohnung hausen?
Das kann ja nicht wahr sein. Am Ende wird es so sein, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über ein paar Tausend Euro gegen sie erlässt - und er bezahlt ihn, weil sie in einer Zugewinngemeinschaft leben und gesamtschuldnerisch haften!
Da hätte er mal lieber das Geld sinnvoll investiert - die Hells Angels z.B. bieten schnelle und unbürokratische Hilfe beim Entfernen unliebsamer Mitbewohner......
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2016, 09:27 von Bruno.)
(14-10-2016, 07:20)Austriake schrieb: Verstehe ich das richtig, dass die beiden immer noch in der gleichen Wohnung hausen? Ja. Ich hab die Dame, als ich bei ihm grillen war, selbst mal kurz eine Runde im beheizten Pool ziehen sehen.
Mit Leuten in Lederkluft und auf Feuerstühlen hat er nichts am Hut. Er macht das alles streng nach Vorschrift.
(14-10-2016, 07:20)Austriake schrieb: Am Ende wird es so sein, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über ein paar Tausend Euro gegen sie erlässt - und er bezahlt ihn, weil sie in einer Zugewinngemeinschaft leben und gesamtschuldnerisch haften! Die Gefahr besteht wohl im konkreten Fall nicht. Beide leben nach seinen Angaben in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft.
Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem Strafbefehl, dessen Inhalt und ob die Täterin diesen an genommen hat ?
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@ Bruno
deinem Nachbarn ist nicht zu helfen.
Er zeigt seine Tusse an, fürchtet aber dass sie davon erfährt dass er sie angezeigt hat. Das wird sich nicht vermeiden lassen - und da er sich nicht seiner Situation stellen will, wird er gestellt werden.
Getreu dem frühen Motto eines anderen Foristen hier: wer nicht handelt, der wird behandelt....
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2016, 12:50 von Bruno.)
(14-10-2016, 10:31)Austriake schrieb: Getreu dem frühen Motto ... wer nicht handelt, der wird behandelt.... Er erhofft sich als Nebeneffekt der Dokumentation der Vorkommnisse per Anzeige, eine Verbesserung seiner Position bezüglich seines nächsten Schrittes nach BGB, § 1361b, Abs. 2
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